Arbeitsplatzbegehung-Checkliste auf einen Blick
Eine brauchbare Checkliste verbindet jede Prüffrage mit einem beobachtbaren Zustand. Tragen Sie nicht nur Ja oder Nein ein. Halten Sie fest, was Sie bei welcher Tätigkeit gesehen haben, worauf sich die Bewertung stützt und welche weitere Aktion folgt.
Kopieren Sie für den Kopf der Liste diese Felder:
| Feld | Eintrag |
|---|---|
| Begehungs-ID | eindeutige Nummer oder Vorgangskennung |
| Standort und Arbeitsplatz | Gebäude, Bereich, Arbeitsplatz oder Gruppe gleichartiger Plätze |
| Betrachtete Tätigkeit | Normalbetrieb und zusätzlich beobachteter Sonderzustand |
| Datum und Zeitfenster | Beginn, Ende und relevante Schicht |
| Anlass | Regeltermin, Änderung, Ereignis, Beschwerde oder Nachkontrolle |
| Teilnehmende und Rollen | Arbeitsplatzkenntnis, Beratung, Entscheidung und Dokumentation |
| Bezugsunterlagen | Gefährdungsbeurteilung, frühere Maßnahmen, Betriebsanweisungen und Prüfungen |
| Geltungsgrenze | bewusst nicht betrachtete Bereiche oder Tätigkeiten |
Für jede der 35 Fragen genügen zunächst vier Ergebnisspalten:
| Nr. | Status | Beobachtung oder Nachweis | Nächster Schritt |
|---|---|---|---|
| erfüllt / Abweichung / unklar / nicht anwendbar / sofort sichern | genauer Ort, Tätigkeit und Zustand | sichern, fachlich prüfen oder ins Protokoll übertragen |
Die Liste dient der Beobachtung. Den vollständigen Ablauf, die Rollen und die rechtliche Einordnung erklärt Arbeitsplatzbegehung. Tatsächliche Befunde werden anschließend im Begehungsprotokoll Arbeitssicherheit weitergeführt.
So wird die Checkliste vorbereitet
Eine allgemeine Prüfliste wird erst durch den Arbeitsplatzbezug brauchbar. Gehen Sie vor dem Rundgang vier Schritte durch:
- Betrachtungseinheit festlegen: Benennen Sie Arbeitsplatz, Tätigkeit, Schicht und Anlass so genau, dass klar ist, was beobachtet werden soll.
- Alte Punkte voranstellen: Übernehmen Sie offene Maßnahmen und frühere Wirksamkeitskontrollen in den Anfang der Liste.
- Fachmodule auswählen: Ergänzen Sie Fragen für Maschinen, Gefahrstoffe, Biostoffe, Bildschirmarbeit, Lager, Fahrzeuge oder andere vorhandene Gefährdungen.
- Geeigneten Zeitpunkt wählen: Beobachten Sie die Arbeit möglichst unter typischen Bedingungen. Ein leerer, vorher aufgeräumter Bereich beantwortet nur wenige Fragen.
Die Universität Konstanz beschreibt ihre Vorbereitung ähnlich: Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen werden bereitgelegt, bekannte Mängel notiert und die Checkliste auf übliche sowie besondere Tätigkeiten zugeschnitten.
35 Prüffragen für die Arbeitsplatzbegehung
1. Arbeitsplatz, Tätigkeit und Beschäftigtenwissen
| Nr. | Prüffrage | Erfüllt, wenn … |
|---|---|---|
| 1 | Ist der betrachtete Arbeitsplatz eindeutig abgegrenzt? | Ort, Tätigkeit, Arbeitsmittel, Schicht und mögliche Vergleichsarbeitsplätze sind klar benannt. |
| 2 | Wird die tatsächliche Arbeit beobachtet? | normale Abläufe sowie relevante Rüst-, Reinigungs-, Wartungs- oder Störphasen sind nicht nur aus Unterlagen abgeleitet. |
| 3 | Sind frühere Befunde am Arbeitsplatz erledigt und wirksam? | Umsetzung und Schutzwirkung sind am gleichen Arbeitsablauf nachvollziehbar; wiederkehrende Mängel wurden neu bewertet. |
| 4 | Werden Beschäftigte sachlich nach Abweichungen und Schwierigkeiten gefragt? | Rückmeldungen zu Zeitdruck, Störungen, Umgehungslösungen und Verbesserungen werden ohne Schuldzuweisung aufgenommen. |
| 5 | Sind besondere Arbeitssituationen berücksichtigt? | Alleinarbeit, neue Beschäftigte, Fremdfirmen, Sprachbedarf und besondere Schutzbedarfe werden ohne unnötige Gesundheitsdaten einbezogen. |
Diese fünf Punkte verhindern, dass eine Begehung nur den aufgeräumten Raum statt der Arbeit betrachtet. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen erlaubt § 5 Absatz 2 ArbSchG eine zusammengefasste Beurteilung. Abweichende Tätigkeiten oder Bedingungen müssen trotzdem sichtbar bleiben.
2. Arbeitsfläche, Fußböden und Verkehrswege
| Nr. | Prüffrage | Erfüllt, wenn … |
|---|---|---|
| 6 | Reichen Arbeits- und Bewegungsflächen für die Tätigkeit aus? | Körperbewegungen, Materialhandhabung und Bedienung sind ohne Zwangshaltung, Anstoßen oder Ausweichen möglich. |
| 7 | Sind Fußböden und Übergänge sicher begehbar? | keine erkennbaren Löcher, losen Beläge, rutschigen Stellen, Kabel oder unmarkierten Höhenunterschiede gefährden den Weg. |
| 8 | Sind Personen- und Fahrzeugverkehr wirksam geordnet? | Wege, Kreuzungen, Sichtbereiche, Tore und Rückwärtsfahrten passen zu realer Nutzung und Verkehrsaufkommen. |
| 9 | Bleiben Fluchtwege und Notausgänge nutzbar? | Verlauf, Breite, Türen, Kennzeichnung und Beleuchtung sind frei und während des Betriebs funktionsfähig. |
| 10 | Sind Lagerung, Abfall und Materialfluss beherrscht? | Gegenstände stehen standsicher, Zugänge bleiben frei und Zwischenlagerung erzeugt keine neue Stoß-, Fall- oder Brandgefahr. |
Eine reine Ordnungsfrage reicht hier nicht. Beobachten Sie Materialnachschub, Abtransport und Schichtwechsel, weil Wege gerade in diesen Phasen anders genutzt werden können.
3. Arbeitsmittel, Schutzeinrichtungen und Instandhaltung
| Nr. | Prüffrage | Erfüllt, wenn … |
|---|---|---|
| 11 | Sind Arbeitsmittel für Aufgabe und Umgebung geeignet? | Gerät, Werkzeug oder Maschine passt zu Verwendung, Belastung, Aufstellort und vorgesehenen Personen. |
| 12 | Funktionieren Schutz- und Bedieneinrichtungen? | Abdeckungen, Verriegelungen, Not-Halt, sichere Bedienposition und Warnungen sind vorhanden und werden nicht umgangen. |
| 13 | Gibt es sichtbare Schäden oder ungewöhnliche Zustände? | Kabel, Gehäuse, Leitungen, Verbindungen und Bauteile zeigen keine Defekte, Leckagen, Überhitzung oder untypischen Geräusche. |
| 14 | Sind erforderliche Prüfungen und Wartungen nachvollziehbar? | Arbeitsmittelidentität, Prüfgrundlage, Ergebnis, prüfende Person und nächster Schritt sind auffindbar; eine Plakette allein ist kein vollständiger Nachweis. |
| 15 | Sind Reinigung, Entstörung und Instandhaltung sicher möglich? | gefährliche Energien, Nachlauf, unerwartetes Anlaufen, Freisetzungen und unbefugter Zugriff werden durch festgelegte Verfahren beherrscht. |
Die Checkliste ersetzt keine vorgeschriebene Arbeitsmittelprüfung. Ein auffälliges Arbeitsmittel wird bei unmittelbarer Gefahr gesichert und der fachlich zuständigen Stelle übergeben.
4. Arbeitsumgebung, Ergonomie und Belastung
| Nr. | Prüffrage | Erfüllt, wenn … |
|---|---|---|
| 16 | Passt die Beleuchtung zur Sehaufgabe? | relevante Details, Anzeigen und Wege sind ohne Blendung, störende Spiegelung oder erkennbare Dunkelzone sichtbar. |
| 17 | Sind Klima und Lüftung für die Arbeit geeignet? | Temperatur, Luftbewegung, Wärme, Kälte, Feuchte und mögliche Stofffreisetzung werden bei tatsächlicher Belegung beherrscht. |
| 18 | Sind Lärm, Vibrationen oder Strahlung ausreichend begrenzt? | vorhandene Quellen, Expositionsdauer, Schutzbereiche und Maßnahmen stimmen mit der Gefährdungsbeurteilung überein. |
| 19 | Lässt sich die Tätigkeit körpergerecht ausführen? | Greifräume, Arbeitshöhe, Lasten, Hilfsmittel, Sitz- und Stehmöglichkeiten vermeiden erkennbare Dauer- oder Extrembelastung. |
| 20 | Zeigt der Ablauf vermeidbare psychische Belastungsfaktoren? | Unterbrechungen, Zeitdruck, unklare Zuständigkeit, fehlender Handlungsspielraum und Störungen werden als Arbeitsbedingungen erfasst, nicht als persönliche Diagnose. |
Die BAuA ordnet in ihrem Handbuch Gefährdungsbeurteilung mechanische, elektrische, stoffliche, biologische, thermische, physikalische, umgebungsbezogene, körperliche und psychische Faktoren sowie Arbeitszeit als eigene Betrachtungsfelder ein.
5. Stoffe, Biostoffe und persönliche Schutzausrüstung
| Nr. | Prüffrage | Erfüllt, wenn … |
|---|---|---|
| 21 | Sind verwendete und entstehende Stoffe richtig erfasst? | Gebinde, Rohrleitungen und Behälter sind eindeutig gekennzeichnet; Dämpfe, Stäube, Rauche und Prozessprodukte wurden mitgedacht. |
| 22 | Verhindern Schutzmaßnahmen Freisetzung und Kontakt wirksam? | geschlossenes Verfahren, Erfassung, Lüftung, Arbeitsweise und Hygiene entsprechen der realen Menge und Tätigkeit. |
| 23 | Sind benötigte Stoffinformationen am Einsatzort verfügbar? | aktuelle Sicherheitsdaten, Betriebsanweisung, Lager- und Entsorgungsvorgaben sind verständlich und dem Produkt zugeordnet. |
| 24 | Ist persönliche Schutzausrüstung geeignet und benutzbar? | Auswahl, Passform, Zustand, Aufbewahrung, Wechsel und Unterweisung passen zur Gefährdung; PSA verdeckt keinen vermeidbaren technischen Mangel. |
| 25 | Sind mögliche biologische Gefährdungen und Hygieneabläufe beherrscht? | Exposition, Übertragungsweg, Reinigung, Desinfektion, Abfall, scharfe Gegenstände und erforderliche Schutzmaßnahmen sind passend geregelt. |
Markieren Sie ein ganzes Fachgebiet nur dann als nicht anwendbar, wenn die Tätigkeit geprüft wurde. Ein eingekauftes Produktverzeichnis zeigt beispielsweise nicht automatisch alle Stoffe, die beim Bearbeiten, Erhitzen oder Reinigen entstehen.
6. Brand, Alarmierung und Erste Hilfe
| Nr. | Prüffrage | Erfüllt, wenn … |
|---|---|---|
| 26 | Werden Brandentstehung und Brandausbreitung begrenzt? | Zündquellen, Brandlasten, brennbare Stoffe, Abfälle und notwendige Abstände sind im tatsächlichen Ablauf beherrscht. |
| 27 | Funktionieren Alarmierung und Räumung für die anwesenden Personen? | Alarm ist wahrnehmbar, Fluchtinformation bekannt und Hilfe für Personen mit Unterstützungsbedarf organisiert. |
| 28 | Sind Feuerlösch- und Erste-Hilfe-Einrichtungen erreichbar? | Einrichtungen sind gekennzeichnet, zugänglich, im vorgesehenen Zustand und zur Gefährdung sowie Schichtbesetzung passend. |
| 29 | Sind Notfallrollen in der betrachteten Schicht verfügbar? | Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Meldestelle und Vertretungen sind nicht nur auf einer veralteten Liste genannt. |
| 30 | Lassen sich Anlagen oder Freisetzungen im Notfall sicher beherrschen? | Abschaltungen, Absperrungen, Auffang- oder Bindemittel und Rettungszugänge sind erreichbar und ihre Nutzung ist geregelt. |
Ein vorhandener Aushang beweist noch keine funktionierende Alarmkette. Prüfen Sie Erreichbarkeit, tatsächliche Besetzung und Kenntnis der ersten Handlung.
7. Unterweisung, Organisation und Veränderungen
| Nr. | Prüffrage | Erfüllt, wenn … |
|---|---|---|
| 31 | Kennen Beschäftigte Gefahren und sichere Arbeitsweise? | Unterweisung und praktische Einweisung passen zur Aufgabe; wichtige Schritte können erklärt oder gezeigt werden. |
| 32 | Sind Schnittstellen zwischen Personen und Unternehmen geregelt? | Schichtübergabe, Fremdfirmen, Leiharbeit, gemeinsam genutzte Arbeitsmittel und gegenseitige Gefährdungen haben klare Zuständigkeiten. |
| 33 | Funktioniert der Meldeweg für Mängel und Beinaheereignisse? | Beschäftigte kennen den Weg, dringende Meldungen erreichen eine entscheidungsfähige Stelle und Rückmeldung erfolgt. |
| 34 | Wurden Änderungen am Arbeitsplatz fachlich zurückgespielt? | neue Stoffe, Arbeitsmittel, Mengen, Räume oder Abläufe sind in Gefährdungsbeurteilung, Anweisung, Unterweisung und Prüfplanung berücksichtigt. |
| 35 | Wird jeder relevante Befund bis zur Wirkung verfolgt? | Sofortbedarf, weitere Maßnahme, Verantwortlichkeit, Frist, Nachweis und Prüfkriterium sind eindeutig zugeordnet. |
Frage 35 ist die Brücke zum Protokoll. Sie macht aus einer Beobachtung noch keine fertige Lösung, verhindert aber, dass ein relevanter Punkt nach dem Rundgang ohne Eigentümer bleibt.
Status richtig vergeben
Verwenden Sie Statuswerte mit einer festgelegten Folge:
| Status | Bedeutung | Reaktion |
|---|---|---|
| erfüllt | Kriterium ist im beobachteten Zustand nachvollziehbar erfüllt | Grundlage oder kurze Beobachtung festhalten |
| Abweichung | Sollzustand ist nicht vollständig erreicht | fachlich bewerten und in eine Maßnahme überführen |
| unklar / Fachprüfung | Beobachtung reicht für eine Entscheidung nicht aus | zuständige Fachperson, Frage und Termin benennen |
| nicht anwendbar | Gefährdung oder Vorgang kommt hier nach Prüfung nicht vor | Begründung kurz dokumentieren |
| sofort sichern | unmittelbare Gefahr oder nicht beherrschter Zustand | zuerst absperren, stillsetzen oder anderweitig sichern; danach dokumentieren |
Vermeiden Sie eine mathematische Scheingenauigkeit. Ein rotes Feld kann eine blockierte Tür oder einen fehlenden Aufkleber bezeichnen, obwohl die Folgen völlig verschieden sind. Priorität und Reaktionszeit brauchen nachvollziehbare betriebliche Kriterien.
Fachmodule nach Arbeitsplatz ergänzen
Die 35 Grundfragen sind kein Branchenregelwerk. Ergänzen Sie den passenden Schwerpunkt:
| Arbeitsplatz | Zusätzliche Fragen |
|---|---|
| Büro und Bildschirmarbeit | Bildschirmdarstellung, Sehabstand, Eingabemittel, Sitz- und Stehmöglichkeit, Blendung, mobile Arbeit |
| Lager und Logistik | Regale, Ladebereiche, Fahrzeugverkehr, Ladung, Rückwärtsfahrt, Batterieladung, herabfallende Güter |
| Werkstatt und Produktion | Maschinenschutz, Einrichten, Energieisolierung, Emissionen, Werkzeuge, Schweißen, heiße Oberflächen |
| Labor, Pflege und Reinigung | Biostoffe, Gefahrstoffe, Aerosole, scharfe Gegenstände, Hygiene, Hautschutz, Entsorgung |
| Außenarbeit und wechselnde Orte | Wetter, Verkehr, Alleinarbeit, mobile Arbeitsmittel, Absturz, wechselnde Umgebung, Rettungsweg |
Die BGHW-Prüflisten Arbeits- und Gesundheitsschutz zeigen den Nutzen getrennter Module: Dort gibt es eigene Listen etwa für Fußböden und Verkehrswege, Leitern, Flurförderzeuge, elektrische Betriebsmittel, Büroarbeitsplätze, Gefahrstoffe, Brandschutz, Fluchtwege und Erste Hilfe.
Vom Checkpunkt zur Maßnahme
Eine Abweichung wird in vier Stufen bearbeitet:
- Beobachtung sichern: Ort, Tätigkeit, Zustand und mögliche Folge sachlich festhalten. Ein Foto erhält eine eindeutige Befund-ID.
- Akut handeln: Eine unmittelbare Gefahr zuerst beseitigen oder den Bereich sichern. Die Dokumentation darf die Sicherung nicht verzögern.
- Dauerhafte Maßnahme festlegen: Ursache prüfen und technische sowie organisatorische Lösungen vor rein personenbezogenen Vorgaben betrachten.
- Wirksamkeit kontrollieren: Am gleichen Arbeitsablauf prüfen, ob die erwartete Verbesserung eingetreten ist und kein neues Risiko entstand.
§ 3 ArbSchG verlangt, Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu prüfen und bei veränderten Umständen anzupassen. Nach § 6 ArbSchG muss die betriebliche Dokumentation das Beurteilungsergebnis, die gewählten Schutzmaßnahmen und deren überprüfte Wirkung erkennen lassen. Die spezialisierte Protokollvorlage enthält dafür die vollständigen Felder.
Rechtslage der Arbeitsplatzbegehung-Checkliste
Ein Formular mit genau diesen 35 Fragen ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Liste stützt sich auf drei verbindliche Aufgaben:
- § 5 ArbSchG verlangt, arbeitsbedingte Gefährdungen tätigkeitsbezogen zu beurteilen. Genannt werden unter anderem Arbeitsplatzgestaltung, Einwirkungen, Arbeitsmittel, Ablauf, Arbeitszeit, Qualifikation, Unterweisung und psychische Belastung.
- Nach § 6 ArbSchG müssen Unterlagen zeigen, was die Beurteilung ergeben hat, welche Maßnahmen gewählt wurden und wie ihre Wirkung geprüft wurde.
- § 3 ASiG und § 6 ASiG nennen regelmäßige Arbeitsstättenbegehungen, Mängelmitteilung, Abhilfevorschläge und Hinwirken auf die Durchführung als Aufgaben von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Das ASiG nennt keinen allgemeinen Monats- oder Jahresabstand. Die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende DGUV Vorschrift 2 und Betreuungsform sind zusätzlich zu prüfen. Eine Arbeitsplatzbegehung ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch vorgeschriebene Prüfungen, Messungen oder Fachbeurteilungen.
Abgrenzung zu den anderen Checklisten
| Ziel | Passende Seite |
|---|---|
| einen konkreten Arbeitsplatz anhand beobachtbarer Fragen prüfen | diese Arbeitsplatzbegehung-Checkliste |
| Ablauf, Pflicht, Teilnehmer und Nachkontrolle der Begehung verstehen | Arbeitsplatzbegehung |
| einen Standort oder mehrere Bereiche breit durchgehen | Sicherheitsbegehung-Checkliste |
| Befunde, Entscheidungen, Aufgaben und Abschluss dokumentieren | Begehungsprotokoll Arbeitssicherheit |
| Arbeitsschutzorganisation des gesamten Betriebs prüfen | Arbeitsschutz-Checkliste |
| Gefährdungen bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen | Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz |
Die bereits zuvor verlinkte Sicherheitsbegehung Checkliste bleibt damit die richtige Wahl für den breiten Rundgang. Diese Seite geht tiefer in die tatsächlichen Bedingungen eines einzelnen Arbeitsplatzes.
Häufige Fehler bei Arbeitsplatzbegehungen
- Standardliste unverändert verwenden: Fachmodule und reale Tätigkeiten fehlen.
- Nur den Normalbetrieb betrachten: Reinigung, Rüsten, Entstörung und Schichtwechsel bleiben unsichtbar.
- Nur Dokumente prüfen: Die vorgesehene Maßnahme kann im Arbeitsablauf unwirksam sein.
- Nur Verhalten beanstanden: Technische oder organisatorische Ursachen werden übersehen.
- „Nicht anwendbar“ leer lassen: Später ist nicht erkennbar, ob der Punkt geprüft wurde.
- Fotos ohne Kontext sammeln: Bereich, Tätigkeit, Befund und nächste Aktion fehlen.
- Abweichung mit Maßnahme verwechseln: „Mitarbeitende sensibilisieren“ ist ohne Ursache und Ziel häufig zu ungenau.
- Erledigung ohne Wirkung bestätigen: Auftrag oder Reparaturbeleg zeigt noch nicht, ob der Arbeitsplatz nun sicherer ist.
Quellenstand und fachliche Grenze
Geprüft am 15. August 2026. Verwendet wurden die aktuellen §§ 3, 5 und 6 ArbSchG, §§ 3 und 6 ASiG, das BAuA-Handbuch Gefährdungsbeurteilung sowie die BGHW-Prüflisten. Die 35 Fragen sind eine branchenübergreifende Grundstruktur. Maßgeblich bleiben die Gefährdungsbeurteilung, das auf den Betrieb anwendbare Regelwerk und die tatsächlichen Arbeitsbedingungen.
ArbeitsschutzPilot kann Prüffragen, Beobachtungen, Fotos, Aufgaben, Verantwortlichkeiten, Fristen und Nachkontrollen verbinden. Die Software erkennt keine Gefährdung selbst, ersetzt keine notwendige Fachkunde und bestätigt nicht automatisch die Wirksamkeit einer Schutzmaßnahme.