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Gefährdungsbeurteilung erstellen
Erstelle einen strukturierten Startstand mit Tätigkeit, Gefährdungen, Risikostufe, bestehenden und zusätzlichen Schutzmaßnahmen, Verantwortlichen, Fristen und Review-Datum. Der geführte Generator funktioniert ohne Konto und exportiert deine Angaben kostenlos als PDF.
Inhaltlich geprüft am 6. August 2026 · Redaktion: ArbeitsschutzPilot · Ausgerichtet an ArbSchG, DGUV, BAuA und Berufsgenossenschaften
Kurzantwort
Eine Gefährdungsbeurteilung beurteilt konkrete Tätigkeiten, leitet erforderliche Schutzmaßnahmen ab und prüft anschließend deren Wirkung. § 5 ArbSchG verlangt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen; § 6 ArbSchG verlangt Unterlagen zu Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung. Die BAuA stellt den vollständigen Prozess aktuell in acht Schritten dar. Arbeitshilfen mit sieben Schritten fassen einzelne Phasen anders zusammen.
Gefährdungsbeurteilung erstellen: acht Phasen vollständig abdecken
Die Anzahl ist nicht der Qualitätsmaßstab. Entscheidend ist der vollständige Handlungszyklus von der Vorbereitung bis zur Fortschreibung. Der Generator macht Angaben und Zuständigkeiten sichtbar; die Begehung, Beschäftigtenbeteiligung und fachliche Beurteilung der realen Arbeitsbedingungen bleiben Aufgaben des Betriebs. Einen allgemeinen Vordruck oder ein ausgefülltes Beispiel findest du bewusst auf den verlinkten Spezialseiten.
| Schritt | Prüfbares Ergebnis |
|---|---|
| 1. Vorbereiten | Verantwortliche, Beteiligte, vorhandene Unterlagen und Betrachtungseinheiten festlegen. |
| 2. Gefährdungen ermitteln | Tätigkeiten beobachten und Gefährdungen aus Arbeitsstätte, Einwirkungen, Arbeitsmitteln, Abläufen, Qualifikation und psychischer Belastung erfassen. |
| 3. Gefährdungen beurteilen | Vorhandenen Schutz, Eintrittswahrscheinlichkeit, Schadensschwere und den Handlungsbedarf nachvollziehbar bewerten. |
| 4. Schutzmaßnahmen festlegen | Geeignete Maßnahmen nach dem Vorrang von Substitution, technischen und organisatorischen vor persönlichen Maßnahmen auswählen. |
| 5. Maßnahmen durchführen | Verantwortliche, Fristen und Status festlegen und die Umsetzung nachverfolgen. |
| 6. Wirksamkeit überprüfen | Prüfen und dokumentieren, ob die Maßnahme das Risiko tatsächlich ausreichend reduziert und keine neuen Gefährdungen erzeugt. |
| 7. Ergebnisse dokumentieren | Ergebnis, Maßnahmen, Verantwortliche, Fristen und Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung nachvollziehbar sichern. |
| 8. Fortschreiben | Version, Prüfanlass und nächsten Review festhalten und bei Änderungen, Ereignissen oder neuen Erkenntnissen neu beurteilen. |
Vor dem Ausfüllen
Diese Informationen solltest du bereitlegen
Eine gute Gefährdungsbeurteilung beginnt nicht mit allgemeinen Textbausteinen, sondern mit der tatsächlichen Arbeit. Sammle vorhandene Unterlagen und beziehe Personen ein, die Tätigkeit, Abweichungen und Beinaheereignisse aus der Praxis kennen.
Die DGUV verweist für die konkrete Durchführung auf branchen- und bereichsspezifische Handlungshilfen. Nutze deshalb zusätzlich die Hilfe deines Unfallversicherungsträgers.
- 1Tätigkeiten einschließlich Rüsten, Reinigen, Warten, Störungen und vorhersehbarer Abweichungen
- 2Arbeitsmittel, Stoffe, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Prüfprotokolle
- 3betroffene Personengruppen, Schichten, Fremdfirmen und besonders schutzbedürftige Beschäftigte
- 4Unfälle, Beinaheereignisse, Beschwerden sowie Hinweise aus Begehungen und Unterweisungen
- 5zuständige Führungskraft, fachkundige Beteiligte und Beschäftigte aus der tatsächlichen Arbeit
Kostenloser Online-Generator
In fünf Eingabeschritten zum PDF-Nachweis
Der Generator strukturiert einen ersten Arbeitsstand aus Betrachtungseinheit, Gefährdungen, Bewertung, Maßnahmen und Review. Du brauchst kein Konto. Begehung, fachliche Vollständigkeitsprüfung, Umsetzung und dokumentiertes Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle folgen im Betrieb.
Geführter Generator
Betrieb · Vorlage office
Passender Einstieg
Erstellen, Vorlage, Dienstleistung oder Software?
Der Generator ist für die selbstständige Online-Erstellung gedacht. Downloads, Beispiele, externe Unterstützung und die laufende Mehrnutzer-Verwaltung haben eigene Seiten, damit die Angebote klar getrennt bleiben.
Gefährdungsbeurteilung erstellen
Nutze diese Seite, wenn du den Ablauf verstehen und direkt ein erstes Dokument mit PDF-Export erstellen willst.
Zum GeneratorGefährdungsbeurteilung erstellen lassen
Für besondere Risiken, Maschinen, Gefahrstoffe oder fehlende interne Fachkunde ist externe Unterstützung oft sinnvoll.
Erstellen lassen prüfenGefährdungsbeurteilung Vorlage
Für Excel-, Word- oder PDF-Strukturen ohne geführten Ablauf ist die Vorlagenseite der passendere Einstieg.
Zur VorlageMuster und Beispiel
Wenn du sehen willst, wie ein ausgefülltes Dokument aussehen kann, helfen Muster und Beispiele.
Muster ansehenSoftware für die laufende Verwaltung
Für mehrere Personen, Standorte, Versionen, Aufgaben, Unterweisungen und wiederkehrende Reviews ist die Softwareseite der passendere Einstieg.
Software vergleichenGefahrstoffe beurteilen
Für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen brauchst du zusätzlich die Gefahrstoffverordnung, Sicherheitsdatenblätter und Substitution.
Gefahrstoffe vertiefenSo funktioniert das Werkzeug
Fünf Eingabeschritte bereiten den vollständigen Prozess vor
Die Oberfläche bündelt zusammengehörige Prozessphasen. Sie dokumentiert den Ausgangsstand und die Maßnahmenplanung. Umsetzung, Wirksamkeitsprüfung und Fortschreibung werden anschließend im Betrieb abgeschlossen.
| Eingabeschritt | Was du einträgst | Bezug zum Handlungszyklus |
|---|---|---|
| 1. Betrieb | Betrieb, Branche, Beschäftigtenzahl und Arbeitsbereich | Schritt 1: Betrachtungseinheit vorbereiten |
| 2. Arbeitsplatz | Arbeitsplatztyp und konkrete Tätigkeit | Schritt 1: Tätigkeit eindeutig abgrenzen |
| 3. Gefährdungen | Gefährdungsbeschreibung und Risikostufe | Schritte 2 und 3: Gefährdungen ermitteln und beurteilen |
| 4. Maßnahmen | Bestehender Schutz, Zusatzmaßnahme, Verantwortliche, Frist und Status | Schritte 4 und 5: Maßnahmen festlegen und steuern |
| 5. Review | Review-Datum, Version und bewusste Bestätigung der Grenzen | Schritte 6 bis 8 vorbereiten: prüfen, dokumentieren, fortschreiben |
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung: so gehst du vor
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beginnt mit einer klaren Betrachtungseinheit. Ein Muster, Formular oder Online-Generator wird nur belastbar, wenn Betrieb, Arbeitsplatz, Tätigkeit und betroffene Personen konkret beschrieben sind. Danach wird jede Gefährdung bewertet und mit prüfbaren Maßnahmen verbunden.
- Vorbereiten: Verantwortliche, Beteiligte, Unterlagen und Betrachtungseinheiten festlegen.
- Ermitteln: Gefährdungen aus Arbeitsumgebung, Arbeitsmitteln, Stoffen, Organisation und Belastung erfassen.
- Beurteilen: vorhandenen Schutz, Wahrscheinlichkeit, Schadensschwere und Handlungsbedarf begründen.
- Festlegen: Maßnahmen nach der Schutzrangfolge auswählen und ein prüfbares Schutzziel formulieren.
- Umsetzen: Verantwortliche, Fristen, Ressourcen und Status verbindlich dokumentieren.
- Prüfen: Wirkung beobachten, messen, befragen oder anhand geeigneter Unterlagen kontrollieren.
- Dokumentieren: Ergebnis, Maßnahmen und Resultat der Wirksamkeitsprüfung nach § 6 ArbSchG sichern.
- Fortschreiben: Änderungen, Ereignisse, neue Erkenntnisse und Versionen nachvollziehbar einarbeiten.
Wer darf sie erstellen?
Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung organisieren. Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit Aufgaben beauftragen; § 7 ArbSchG verlangt, bei der Aufgabenübertragung auf die Befähigung zu achten. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Führungskräfte, Beschäftigte und Interessenvertretung bringen je nach Risiko notwendige Perspektiven ein. Die Unternehmensleitung behält die Verantwortung für Organisation, geeignete Maßnahmen und Kontrolle.
Bewertung mit Entscheidung
Risikostufen nur mit betrieblichen Kriterien verwenden
Niedrig, mittel und hoch sind Orientierungskategorien des Generators, keine gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte. Lege vor der Bewertung fest, wie Wahrscheinlichkeit, Schadensschwere, vorhandener Schutz und besondere Personengruppen einbezogen werden.
| Stufe | Betriebliche Entscheidung | Nächster Schritt |
|---|---|---|
| Niedrig | Vorhandener Schutz erscheint ausreichend. | Begründung festhalten und bei Änderungen erneut prüfen. |
| Mittel | Verbesserung oder genauere Beurteilung ist erforderlich. | Maßnahme, Verantwortliche, Frist und Prüfkriterium festlegen. |
| Hoch | Der aktuelle Zustand ist nicht ausreichend beherrscht. | Arbeit gegebenenfalls begrenzen oder stoppen und fachkundig priorisieren. |
Formulierungsregel
Tätigkeit → Ursache → Folge → Schutz → Prüfung
Eine Zeile ist belastbar, wenn eine dritte Person versteht, wann die Gefährdung entsteht, welcher Schaden möglich ist, warum die Maßnahme gewählt wurde und woran später ihre Wirkung erkannt wird.
Kurzes Methodenbeispiel
Wareneingang mit kreuzendem Staplerverkehr
- Situation
- Beschäftigte öffnen Lieferungen an einer Fläche, die ein Staplerweg kreuzt.
- Gefährdung
- Eine reine Bodenmarkierung verhindert die Begegnung nicht zuverlässig; eine Kollision kann schwere Verletzungen verursachen.
- Entscheidung
- Verkehrswege technisch trennen und Übergabepunkt organisatorisch verlegen, bevor persönliche Warnregeln ergänzt werden.
- Wirksamkeitskriterium
- Vor Ort beobachten, ob sich Fuß- und Fahrverkehr noch kreuzen, Beschäftigte befragen und Beinaheereignisse im festgelegten Review-Zeitraum auswerten.
Prüfumfang nach § 5 ArbSchG
Diese sechs Gefährdungsbereiche dürfen nicht fehlen
Der Generator liefert eine Struktur. Für die Vollständigkeitsprüfung muss der Betrieb die im Arbeitsschutzgesetz genannten Gefährdungsquellen auf die konkrete Tätigkeit beziehen und einschlägige Spezialvorschriften ergänzen.
Prüffeld 1
Arbeitsstätte und Arbeitsplatzgestaltung
Prüffeld 2
physikalische, chemische und biologische Einwirkungen
Prüffeld 3
Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Maschinen, Geräte und Anlagen
Prüffeld 4
Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe, Arbeitszeit und ihr Zusammenwirken
Prüffeld 5
Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten
Prüffeld 6
psychische Belastungen bei der Arbeit
Gleichartige Tätigkeiten sinnvoll zusammenfassen
§ 5 Abs. 2 ArbSchG erlaubt bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit. Fasse nur zusammen, wenn Gefährdungen und Schutzbedingungen tatsächlich vergleichbar sind; abweichende Maschinen, Stoffe, Räume oder Personengruppen brauchen eine eigene Betrachtung.
Wann zusätzliche Fachkunde nötig ist
Bei Gefahrstoffen, komplexen Arbeitsmitteln, Baustellen, Mutterschutz, Biostoffen oder psychischen Belastungen gelten zusätzliche Anforderungen. Nutze die passenden Fachseiten und branchenspezifischen Hilfen der Berufsgenossenschaft; bei fehlender Fachkunde istexterne Unterstützungder sichere nächste Schritt.
Spezialanforderungen
Allgemeinen Startstand fachlich vertiefen
Der allgemeine Generator ersetzt keine Spezialbeurteilung. Wähle die Vertiefung nach der tatsächlichen Tätigkeit, nicht nach einem möglichst passenden Dateinamen.
Gefahrstoffe
Sicherheitsdatenblatt, Substitution, Expositionswege und GefStoffV ergänzen.
Werkstatt und Arbeitsmittel
Maschinen, Prüfungen, Instandhaltung und Betriebszustände konkret beurteilen.
Psychische Belastung
Arbeitsinhalt, Organisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung systematisch ermitteln.
Mutterschutz
Anlassunabhängige Beurteilung und individuelle Schutzmaßnahmen getrennt einordnen.
Büro und Bildschirmarbeit
Ergonomie, Wege, Arbeitsorganisation, Beleuchtung und psychische Belastung verbinden.
Fehlende Fachkunde
Interne oder externe Unterstützung nach Risiko, Messbedarf und Regelwerk auswählen.
Freigabeprüfung
Wann ist der Stand belastbar?
Ein ausgefülltes PDF ist noch kein Beleg dafür, dass die Gefährdungsbeurteilung vollständig oder die Maßnahmen wirksam sind. Nutze diese sieben Punkte als Prüfliste vor interner Bestätigung.
Nach § 6 ArbSchG müssen aus den Unterlagen Ergebnis, festgelegte Maßnahmen und Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sein.
- 1Die Betrachtungseinheit nennt Tätigkeit, Ort, Arbeitsmittel, Personen und relevante Betriebszustände.
- 2Alle sechs Gefährdungsquellen aus § 5 ArbSchG wurden geprüft, auch wenn einzelne nicht zutreffen.
- 3Jede Risikoeinstufung ist begründet; vorhandener Schutz und verbleibender Handlungsbedarf sind getrennt.
- 4Maßnahmen folgen der Rangfolge von Vermeidung und technischem Schutz vor organisatorischen und persönlichen Lösungen.
- 5Jede offene Maßnahme hat eine verantwortliche Person, eine realistische Frist und ein überprüfbares Schutzziel.
- 6Für die Wirksamkeitskontrolle stehen Methode, Termin und erwartetes Ergebnis fest; der PDF-Export ist nur der Startstand.
- 7Anlassprüfungen und Versionen sind geregelt, damit Änderungen, Vorfälle und neue Erkenntnisse nicht bis zum Regeltermin warten.
Nächster Schritt
Warum speichern und fortschreiben?
Der PDF-Export hält einen ersten Stand fest. Eine laufende Ablage wird nötig, sobald Maßnahmenstatus, Wirksamkeitsergebnisse, Versionen, Prüfanlässe oder Unterweisungen nachvollziehbar bleiben müssen.
Arbeitsbereich konkret erfassen
Eine Gefährdungsbeurteilung wird belastbarer, wenn Betrieb, Arbeitsplatz, Tätigkeit, Arbeitsmittel und betroffene Personen eindeutig beschrieben sind. So bleiben spätere Maßnahmen nicht zu allgemein.
Maßnahmen prüfbar machen
Zu jeder Gefährdung gehören vorhandene Schutzmaßnahmen, zusätzliche Aufgaben, Verantwortliche, Fristen und Status. Diese Struktur macht aus einer Vorlage eine prüfbare Maßnahmenliste.
Review und Nachweise vorbereiten
Der Export enthält Review-Datum und Version. Ergänze nach der Umsetzung Methode und Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle; daraus folgen Fortschreibung und erforderliche Unterweisungen.
Was vor dem Export geprüft werden sollte
Prüfe vor dem PDF-Export, ob die Tätigkeit wirklich zum ausgewählten Arbeitsbereich passt, ob alle relevanten Personen berücksichtigt sind und ob jede Maßnahme eine verantwortliche Person hat. Besonders wichtig sind realistische Fristen, nachvollziehbare Risikobeschreibungen, passende branchenspezifische Hilfen und ein Review-Termin, der bei Änderungen am Arbeitsplatz vorgezogen werden kann.
Was der Generator bewusst nicht übernimmt
- keine Besichtigung oder Messung am Arbeitsplatz
- keine automatische Vollständigkeits- oder Rechtsprüfung
- keine Auswahl fachlich geeigneter Schutzmaßnahmen im Einzelfall
- kein Ersatz für branchenspezifische Regeln, Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
Redaktioneller und fachlicher Rahmen
Stand: 6. August 2026
Redaktion: ArbeitsschutzPilot
Prüfmethode: Abgleich mit dem geltenden ArbSchG, der aktuellen BAuA-Prozessdarstellung, DGUV-Grundlagen sowie Praxishilfen der Berufsgenossenschaften.
Zielgruppe: kleine Unternehmen in Deutschland, die einen ersten strukturierten Stand erstellen und anschließend fachkundig prüfen.
FAQ zum Erstellen der Gefährdungsbeurteilung
Wie erstelle ich eine Gefährdungsbeurteilung?
Bereite Arbeitsbereiche und Tätigkeiten vor, ermittle und beurteile Gefährdungen, lege Schutzmaßnahmen fest, setze sie um, prüfe ihre Wirksamkeit, dokumentiere die Ergebnisse und schreibe die Beurteilung fort. Die BAuA zählt diese Phasen aktuell als acht Schritte; verbreitete Arbeitshilfen fassen sie zu sieben Schritten zusammen.
Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Verantwortlich ist der Arbeitgeber. Nach § 13 Abs. 2 ArbSchG kann er zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich mit Aufgaben beauftragen. Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Führungskräfte und Beschäftigte können mitwirken; Organisation, Auswahl und Kontrolle bleiben Arbeitgeberaufgaben.
Wer muss die Gefährdungsbeurteilung erstellen?
Der Arbeitgeber muss die Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten im Betrieb organisieren. Aufgaben können delegiert werden, die Verantwortung für geeignete Maßnahmen, Dokumentation und Fortschreibung bleibt beim Arbeitgeber.
Wann ist eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen?
Sie sollte vor Aufnahme neuer oder geänderter Tätigkeiten vorliegen. Für Arbeitsstätten verlangt § 3 ArbStättV die Dokumentation vor Aufnahme der Tätigkeiten. Bei neuen Arbeitsmitteln, Stoffen, Abläufen, Unfällen, Beinaheereignissen, neuen Erkenntnissen oder unwirksamen Maßnahmen ist sie zu überprüfen.
Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Das Arbeitsschutzgesetz nennt keinen pauschalen Jahresrhythmus. Prüfe anlassbezogen und lege zusätzlich einen betrieblich passenden Review-Termin fest. Änderungen, Vorfälle, neue Erkenntnisse oder Zweifel an der Wirksamkeit lösen eine frühere Prüfung aus; spezielle Vorschriften können weitergehende Vorgaben enthalten.
Wie baue ich eine Gefährdungsbeurteilung auf?
Ein belastbarer Aufbau enthält Arbeitsbereich, Tätigkeit, betroffene Personen, Gefährdungen, Risikobewertung, bestehende und zusätzliche Schutzmaßnahmen, Verantwortliche, Fristen, Status, Wirksamkeitsprüfung und Review-Datum.
Wo bekomme ich eine Gefährdungsbeurteilung her?
Du kannst eine erste Gefährdungsbeurteilung mit dem Online-Generator erstellen. Für Vorlagen, Muster und branchenspezifische Hilfen solltest du zusätzlich passende Berufsgenossenschafts- oder DGUV-Hilfen heranziehen.
Wie kann man eine Gefährdungsbeurteilung einfach durchführen?
Einfacher wird es mit einer klaren Betrachtungseinheit, einer strukturierten Gefährdungsliste, konkreten Maßnahmen je Risiko und einem festen Review-Termin. Der Generator bündelt den vollständigen Handlungszyklus in fünf Eingabeschritten und erzeugt ein PDF als Startdokument.
Reicht der kostenlose Online-Generator als Gefährdungsbeurteilung aus?
Der Generator strukturiert Angaben und erstellt einen PDF-Nachweis. Er besichtigt den Arbeitsplatz nicht und entscheidet nicht automatisch, ob Gefährdungen vollständig oder Maßnahmen fachlich geeignet sind. Prüfe den Export deshalb anhand der tatsächlichen Arbeitsbedingungen und ziehe bei besonderen Risiken Fachkunde hinzu.
Kann ich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen?
Ja, externe fachkundige Unterstützung kann sinnvoll sein. Die Verantwortung für Organisation, Umsetzung und Fortschreibung bleibt trotzdem beim Arbeitgeber.
Hat eine Gefährdungsbeurteilung sieben oder acht Schritte?
Die BAuA stellt den Prozess aktuell in acht Schritten dar und zählt Vorbereitung, Dokumentation und Fortschreibung einzeln. BGW und andere Arbeitshilfen verwenden häufig sieben Schritte. Das ist kein Widerspruch: Entscheidend ist, dass Vorbereitung, Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen, Umsetzung, Wirksamkeitsprüfung, Dokumentation und Fortschreibung vollständig abgedeckt sind.