Die Vorlage auf einen Blick

Eine Gefährdungsbeurteilung Vorlage ist ein Arbeitsraster, kein fertiger Nachweis. Sie muss zeigen, welche konkrete Arbeit beurteilt wurde, welches Ergebnis vorliegt, welche Maßnahmen daraus folgen und ob diese Maßnahmen wirksam sind.

Wenn noch offen ist, ob eine Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Betriebsanweisung oder ein Nachweis benötigt wird, führt die Übersicht Arbeitsschutz Vorlagen zuerst zum passenden Dokumenttyp. Diese Seite bleibt beim leeren Arbeitsraster für die Gefährdungsbeurteilung.

§ 5 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu bestimmen. § 6 ArbSchG verlangt eine nachvollziehbare Dokumentation von Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung. Ein bestimmtes PDF-, Word- oder Excel-Formular schreibt das Gesetz nicht vor.

Stammdaten

Feld Eintrag
Betrieb und Standort
Arbeitsbereich und Tätigkeit
betroffene Beschäftigte oder Personengruppen
verwendete Arbeitsmittel, Stoffe und Verfahren
erstellt durch und beteiligte Fachkundige
Datum, Version und Freigabestatus
Anlass und Termin der nächsten Überprüfung

Gefährdungen beurteilen

Lege für jede Tätigkeit so viele Zeilen an, wie für eine klare Trennung der Gefährdungen nötig sind.

Nr. Tätigkeit und Situation Gefährdung, Ursache und mögliche Folge betroffene Personen vorhandener Schutz Ergebnis der Beurteilung
1
2
3

Maßnahmen und Wirksamkeit nachhalten

Verknüpfe die Nummer mit der zugehörigen Beurteilungszeile. So bleiben Ausgangslage, Entscheidung und Umsetzung nachvollziehbar.

Nr. zusätzliche Maßnahme Priorität verantwortlich Frist und Status Wirksamkeitsprüfung: Methode, Datum, Ergebnis
1
2
3

Wichtig: Leere Felder sind keine Bestätigung, dass keine Gefährdung besteht. Nicht relevante Punkte sollten begründet entfallen; fehlende betriebliche Gefährdungen müssen ergänzt werden.

Welche Seite passt zu deinem Vorhaben?

Diese Seite gehört dem allgemeinen Suchintent: leere Struktur, erforderliche Angaben und Qualitätskontrolle. Für Dateien, Beispiele und Spezialfälle gibt es bewusst eigene Vertiefungen.

Vorhaben Passende Vertiefung
Beurteilung Schritt für Schritt durchführen Gefährdungsbeurteilung erstellen
ausgefüllten Aufbau ansehen Gefährdungsbeurteilung Muster
kostenfreie Angebote vergleichen Gefährdungsbeurteilung Vorlage kostenlos
bearbeitbares Textdokument nutzen Gefährdungsbeurteilung Vorlage Word
tabellarisch mit Status und Fristen arbeiten Gefährdungsbeurteilung Vorlage Excel
freigegebenen Stand als Datei sichern Gefährdungsbeurteilung Vorlage PDF
§§ 5 und 6 ArbSchG vertiefen Vorlage nach § 5 Arbeitsschutzgesetz
einen einzelnen Arbeitsplatz abgrenzen Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz Vorlage
Maßnahmen, Versionen und Erinnerungen digital führen Gefährdungsbeurteilung Software

Für branchenspezifische Tätigkeiten sind die Büro-Vorlage, die Arztpraxis-Vorlage und die Baustellen-Vorlage genauer als ein allgemeines Formular.

Die Vorlage in acht Schritten ausfüllen

Die BAuA bildet die Gefährdungsbeurteilung aktuell als achtteiligen Prozess ab. Manche Berufsgenossenschaften sprechen von sieben Schritten, weil Vorbereitung oder Dokumentation anders zusammengefasst werden. Inhaltlich muss der gesamte Kreislauf abgedeckt sein.

  1. Vorbereiten: Verantwortliche, Beteiligte, Betrachtungseinheiten und vorhandene Unterlagen festlegen.
  2. Gefährdungen ermitteln: Tätigkeiten beobachten, Beschäftigte beteiligen und relevante Gefährdungsfaktoren erfassen.
  3. Gefährdungen beurteilen: Vorhandenen Schutz und verbleibendes Risiko anhand geeigneter Kriterien bewerten.
  4. Maßnahmen festlegen: Schutzmaßnahmen in geeigneter Rangfolge bestimmen und ein überprüfbares Ziel formulieren.
  5. Maßnahmen durchführen: Verantwortung, Frist, Ressourcen und Status verbindlich festhalten.
  6. Wirksamkeit überprüfen: Mit Beobachtung, Messung, Befragung oder Unterlagen prüfen, ob das Schutzziel erreicht ist.
  7. Dokumentieren: Ergebnis, Maßnahmen, Entscheidungen und Resultat der Überprüfung nachvollziehbar sichern.
  8. Fortschreiben: Bei Änderungen, Ereignissen oder neuen Erkenntnissen neu beurteilen und die Version kennzeichnen.

Die Beteiligung von Beschäftigten verbessert die Tatsachengrundlage. Bei besonderen oder schwer beurteilbaren Gefährdungen sollten Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder weitere Fachkundige unterstützen.

Ausgefülltes Beispiel für eine Maßnahmenzeile

Das folgende Kurzbeispiel zeigt die erforderliche Denktiefe. Es ist keine übertragbare Beurteilung für einen bestimmten Betrieb.

Feld Beispiel: Wareneingang
Tätigkeit und Situation Kartons werden aus Lieferfahrzeugen entladen und zur Annahmefläche gebracht.
Gefährdung und mögliche Folge Wiederholtes manuelles Heben aus ungünstiger Höhe; Quetschung durch instabil gestapelte Kartons; mögliche Muskel-Skelett-Beschwerden oder Handverletzung.
betroffene Personen Beschäftigte im Wareneingang und vertretungsweise eingesetzte Personen.
vorhandener Schutz Rollwagen vorhanden, Übergabefläche markiert, Sicherheitsschuhe werden genutzt.
Ergebnis Belastung bleibt bei schweren oder sperrigen Sendungen bestehen; zusätzliche Maßnahmen sind erforderlich.
zusätzliche Maßnahmen Geeignete Übergabe- und Hebehilfe bereitstellen, Grenzfälle für Zweiertransport festlegen, Stapelhöhe begrenzen und Ablauf unterweisen.
Umsetzung Lagerleitung; Termin festlegen; Beschaffung und Einweisung getrennt nachhalten.
Wirksamkeitsprüfung Arbeitsablauf nach Einführung beobachten, Beschäftigte befragen und prüfen, ob schwere manuelle Hebevorgänge sowie instabile Stapel vermieden werden. Ergebnis und Datum dokumentieren.

Ein brauchbares Muster beschreibt nicht nur eine Gefährdung. Es macht sichtbar, warum der vorhandene Schutz ausreicht oder welche zusätzliche Maßnahme mit welchem Ziel erforderlich ist.

Felder, die häufig fehlen

Offizielle Arbeitshilfen von DGUV, BAuA, BGW, BGHM, BGN, BG RCI und weiteren Unfallversicherungsträgern sind oft tätigkeits- oder branchenspezifisch. Ihre Formulare unterscheiden sich, doch für die betriebliche Steuerung sind diese Angaben besonders hilfreich:

  • eindeutige Betrachtungseinheit statt einer allgemeinen Gefährdungsliste
  • Ursache und mögliche Folge statt eines einzelnen Schlagworts
  • vorhandene und zusätzliche Schutzmaßnahmen in getrennten Feldern
  • betroffene Personengruppen, einschließlich besonders schutzbedürftiger Personen
  • verantwortliche Person, verbindliche Frist und aktueller Status
  • Methode, Datum und Ergebnis der Wirksamkeitsprüfung
  • Prüfanlass, Versionsstand und offene Restpunkte
  • Verweise auf zugehörige Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle oder Unterweisungen

Nicht jedes Feld ist ein wörtlich vorgeschriebenes Pflichtfeld. Die Struktur muss aber mindestens ermöglichen, die nach § 6 ArbSchG erforderlichen Ergebnisse, Maßnahmen und Überprüfungen zu erkennen.

Maßnahmen konkret und prüfbar formulieren

„Mitarbeitende sensibilisieren“ ist keine ausreichend prüfbare Maßnahmenbeschreibung. Eine belastbare Zeile beantwortet fünf Fragen:

  1. Was wird technisch, organisatorisch oder personenbezogen verändert?
  2. Welches Schutzziel soll dadurch erreicht werden?
  3. Wer setzt die Maßnahme um?
  4. Bis wann muss sie umgesetzt sein?
  5. Woran und wann wird die Wirksamkeit erkannt?

Prüfe bei der Auswahl zuerst, ob eine Gefährdung vermieden oder durch eine weniger gefährliche Alternative ersetzt werden kann. Danach folgen technische und organisatorische Lösungen. Personenbezogene Maßnahmen ergänzen den Schutz, wenn Gefährdungen nicht anders ausreichend beherrscht werden können.

Die passende offizielle Arbeitshilfe auswählen

Die höchste Quellenautorität nützt wenig, wenn das Formular eine andere Tätigkeit beschreibt. Wähle zuerst nach Zuständigkeit und Anwendungsbereich:

  • BAuA und DGUV: Prozess, Gefährdungsfaktoren und allgemeine Grundlagen
  • zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse: Tätigkeits- und Branchenhilfen für den versicherten Bereich
  • BGW: unter anderem Gesundheit, Pflege und personenbezogene Dienstleistungen
  • BGHM: unter anderem Holz- und Metallbetriebe mit Modellbetrieben und tätigkeitsbezogenen Hilfen
  • BGN: Nahrungsmittel, Gastgewerbe und branchentypische Tätigkeiten
  • BG RCI: Rohstoffe, chemische Industrie und weitere zugehörige Branchen
  • spezifische DGUV- oder Hochschulformulare: nur übernehmen, wenn Arbeitsmittel, Einrichtung und Anwendungsbereich passen

Übernimm keine fremde Gefährdungsliste ungeprüft. Streiche unpassende Punkte nachvollziehbar und ergänze Gefährdungen, die sich aus den realen Arbeitsbedingungen ergeben.

Qualitätsprüfung vor der Freigabe

Eine Vorlage ist erst dann belastbar, wenn alle folgenden Fragen mit Ja beantwortet werden können:

  • Ist klar, welcher Bereich, welche Tätigkeit und welche Personengruppe betrachtet wurden?
  • Wurden Beschäftigte und vorhandene betriebliche Unterlagen einbezogen?
  • Sind Gefährdung, Ursache und mögliche Folge konkret beschrieben?
  • Ist erkennbar, warum vorhandene Maßnahmen ausreichen oder nicht ausreichen?
  • Haben zusätzliche Maßnahmen Verantwortliche, Frist und überprüfbares Schutzziel?
  • Wurden Umsetzung und Wirksamkeit getrennt geprüft?
  • Zeigt die Dokumentation Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung nach § 6 ArbSchG?
  • Sind Stand, Version, Prüfanlass und offene Punkte nachvollziehbar?
  • Wurden spezielle Rechtsgebiete und zuständige Unfallversicherungsträger berücksichtigt?

Grenzen einer allgemeinen Vorlage

Ein allgemeines Formular kann den Prozess ordnen, aber keine fachliche Bewertung vorwegnehmen. Zusätzliche Anforderungen können sich etwa bei Gefahrstoffen, Biostoffen, Arbeitsmitteln, psychischer Belastung, Mutterschutz, Lärm, Baustellen oder besonders gefährlichen Tätigkeiten ergeben.

Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen dürfen Informationen zusammengeführt werden. Zuerst muss jedoch geprüft werden, ob Tätigkeiten, Gefährdungen, Personengruppen und Schutzmaßnahmen tatsächlich vergleichbar sind. Unterschiede gehören in eigene Beurteilungszeilen oder getrennte Betrachtungseinheiten.

Vom Formular zum laufenden Arbeitsschutzprozess

Word und Excel eignen sich für einen einfachen Start, PDF für einen nachvollziehbaren Freigabestand. Sobald mehrere Verantwortliche, Standorte, Fristen oder Versionen zusammenkommen, sollte der Betrieb festlegen, wie offene Maßnahmen, Erinnerungen, Änderungsverlauf und Unterweisungsbezug verlässlich geführt werden.

Unabhängig vom Werkzeug bleibt der fachliche Kern gleich: Die tatsächliche Arbeit beurteilen, Maßnahmen umsetzen, ihre Wirkung prüfen und die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben.