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Die Word-Datei ist editierbar. Das PDF eignet sich zum Drucken oder für handschriftliche Einträge. Beide Fassungen enthalten sechs Seiten mit Stammdaten, Abgrenzungscheck, Gefährdungstabelle, Maßnahmenplan, Wirksamkeitsprüfung, Aktualisierungsanlässen und Freigabefeldern.

Vorschau der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz Vorlage mit Stammdaten, Tätigkeiten und Maßnahmenfeldern

Wichtig: Die Vorlage ist eine redaktionelle Arbeitshilfe, kein amtliches Formular. Sie muss an die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und das einschlägige Fachrecht angepasst werden. Ein Muster ersetzt weder die Begehung noch die fachkundige Beurteilung besonderer Gefährdungen.

Was muss in der Arbeitsplatz-Vorlage stehen?

Die gesetzliche Dokumentation braucht keine vorgeschriebene Dateiform. Nach § 6 ArbSchG müssen aus den Unterlagen aber das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen. Die BAuA empfiehlt zusätzlich Realisierungstermine und Verantwortliche.

Vorlagenfeld Was konkret einzutragen ist Warum das Feld wichtig ist
Betrachtungseinheit Unternehmen, Standort, Bereich, Arbeitsplatz oder Gruppe gleichartiger Arbeitsplätze macht Geltungsbereich und Zusammenfassung nachvollziehbar
Tätigkeiten und Personen regelmäßige und gelegentliche Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Stoffe, betroffene Personengruppen verhindert eine zu allgemeine Raum-Checkliste
Gefährdung Tätigkeit oder Situation, Gefahrenquelle, mögliche Folge und betroffene Personen beschreibt Ursache und Wirkung statt nur ein Schlagwort
vorhandener Schutz bereits umgesetzte technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zeigt, welcher Schutz bei der Bewertung vorausgesetzt wurde
Bewertung nachvollziehbarer Handlungsbedarf nach geeigneter Methode begründet Priorität und weitere Maßnahmen
zusätzliche Maßnahme konkrete Aufgabe und messbares Prüfkriterium verbindet Feststellung und spätere Kontrolle
Umsetzung verantwortliche Person, Termin und Status macht die Maßnahme steuerbar
Wirksamkeitsprüfung Methode, Prüfdatum, prüfende Person, Ergebnis und Folge erfüllt die Maßnahmenkette bis zum Prüfergebnis
Fortschreibung Anlass, Änderungsdatum, Version und Freigabe hält Änderungen und neue Erkenntnisse nachvollziehbar

Kurzantwort: Eine reine Gefahrenliste ist noch keine vollständige Arbeitsplatz-Gefährdungsbeurteilung. Das Formular muss zeigen, was betrachtet wurde, welche Maßnahmen erforderlich sind, wer sie bis wann umsetzt und ob sie anschließend tatsächlich wirken.

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz in 8 Schritten ausfüllen

1. Arbeitsplatz oder Tätigkeit abgrenzen

Benennen Sie zuerst die Betrachtungseinheit, zum Beispiel Empfang, Lagerzone, Werkbank oder Kasse. § 5 Absatz 2 ArbSchG erlaubt die Zusammenfassung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit bei gleichartigen Arbeitsbedingungen. Dokumentieren Sie deshalb auch, warum mehrere Arbeitsplätze vergleichbar sind.

2. Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Personen erfassen

Nehmen Sie nicht nur die normale Arbeit auf. Relevant sind auch Reinigung, Rüsten, Wartung, Störungsbeseitigung, Transport, Publikumsverkehr und seltene Aufgaben. Erfassen Sie betroffene Beschäftigte und besondere Bedingungen, ohne daraus automatisch eine abschließende personenbezogene Beurteilung abzuleiten.

3. Gefährdungen vor Ort ermitteln

Nutzen Sie Begehungen, Gespräche mit Beschäftigten, Unfall- und Beinaheereignisse, Prüfprotokolle, Herstellerangaben, Sicherheitsdatenblätter und geeignete Branchenhilfen. § 5 Absatz 3 ArbSchG nennt unter anderem Arbeitsstätte, Einwirkungen, Arbeitsmittel, Arbeitsabläufe, Qualifikation, Unterweisung und psychische Belastungen.

4. Vorhandenen Schutz prüfen

Tragen Sie nur Maßnahmen ein, die am betrachteten Arbeitsplatz tatsächlich vorhanden und wirksam sind. Eine geplante Beschaffung gehört in die Spalte für zusätzliche Maßnahmen, nicht in den vorhandenen Schutz.

5. Handlungsbedarf beurteilen

Legen Sie die Bewertungsmethode vorab fest. Eine einfache qualitative Einstufung kann für überschaubare Sachverhalte genügen. Wo Fachrecht, Grenzwerte oder anerkannte spezielle Verfahren bestehen, haben diese Vorrang vor einer allgemeinen Risikomatrix.

6. Maßnahmen in der richtigen Rangfolge festlegen

Vermeiden oder ersetzen Sie Gefahren, bevor technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen gewählt werden. Formulieren Sie jede Maßnahme so, dass eine andere Person Umsetzung und Ergebnis prüfen kann.

7. Umsetzung steuern

Ordnen Sie jeder Maßnahme eine verantwortliche Person, einen realistischen Termin und einen Status zu. Dokumentieren Sie zugehörige Unterweisungen, Prüfprotokolle, Fotos, Messungen, Betriebsanweisungen oder Beschaffungsnachweise.

8. Wirksamkeit prüfen und fortschreiben

Prüfen Sie nicht nur, ob eine Aufgabe als erledigt markiert wurde. Das Prüfkriterium muss zeigen, ob das Schutzziel unter realen Bedingungen erreicht wurde. Die BAuA-Prozessbeschreibung führt Wirksamkeitsprüfung, Dokumentation und Fortschreibung als eigene Prozessschritte.

Ausgefülltes Muster für einen Arbeitsplatz

Das Beispiel zeigt die gewünschte Detailtiefe. Es ist keine fertige Beurteilung für jeden Empfangsarbeitsplatz.

Feld Beispiel-Eintrag
Arbeitsplatz Empfang im Erdgeschoss, Früh- und Spätschicht
Tätigkeit Besucher anmelden, Telefonate führen, Post annehmen, kurze Wege zum Drucker
Gefahrenquelle lose Anschlussleitung kreuzt den Laufweg zwischen Tisch und Drucker
mögliche Folge Stolpern und Sturz; betroffen sind Empfangspersonal und vorbeigehende Personen
vorhandener Schutz tägliche Sichtprüfung beim Öffnen des Empfangs
Bewertung Handlungsbedarf, weil die Leitung regelmäßig im Verkehrsweg liegt
zusätzliche Maßnahme Anschlussleitung außerhalb des Laufwegs fest verlegen; bis zur Umsetzung Kabelbrücke einsetzen
verantwortlich / Termin Office Management, 14.08.2026
Prüfkriterium keine Leitung im Laufweg; Befestigung vollständig und ohne neue Stolperkante
Wirksamkeitsprüfung Begehung am 21.08.2026, Ergebnis dokumentieren und Beschäftigte befragen

Zu allgemein: „Auf Stolpergefahr achten.“

Prüfbar: „Anschlussleitung am Empfang bis 14.08.2026 außerhalb des Laufwegs fest verlegen. Wirksamkeit am 21.08.2026 durch Begehung prüfen: kein Kabel und keine Befestigung im Verkehrsweg.“

Checkliste für Arbeitsplatz und Arbeitsstätte

Die Checkliste ist eine Suchhilfe, keine Bestätigung der Vollständigkeit. Ergänzen Sie betriebs- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen.

Prüffeld Leitfragen
Mechanik Gibt es Quetsch-, Scher-, Schnitt-, Stich-, Einzugs-, Absturz- oder Anstoßgefahren?
Elektrizität und Stoffe Treten elektrische, chemische oder biologische Einwirkungen auf?
Physikalische Einwirkungen Sind Lärm, Vibration, Strahlung, Hitze, Kälte, Beleuchtung oder Klima relevant?
Arbeitsstätte Sind Verkehrswege, Bewegungsflächen, Stolperstellen, Fluchtwege, Brand und Erste Hilfe berücksichtigt?
Ergonomie Werden Lasten bewegt, Zwangshaltungen eingenommen oder Bildschirm und Eingabemittel ungünstig genutzt?
Organisation Gibt es Alleinarbeit, Schicht, Fremdfirmen, Unterbrechungen, Zeitdruck oder unklare Zuständigkeiten?
Psychische Belastung Sind Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, soziale Beziehungen und Arbeitsumgebung angemessen betrachtet?
besondere Situationen Sind Störung, Wartung, Reinigung, Notfall und seltene Tätigkeiten enthalten?

Für branchenspezifische Prüfpunkte sind Vorlagen des zuständigen Unfallversicherungsträgers besonders hilfreich. Die BGHM stellt zum Beispiel vorbereitete Gefährdungsbeurteilungen für Arbeitsplätze und Maschinen verschiedener Gewerbezweige bereit. Die BGW bietet allgemeine Dokumentationshilfen als bearbeitbare Vorlagen.

Wer ist verantwortlich und wer wirkt mit?

Die Verantwortung trägt der Arbeitgeber. Er kann geeignete Personen mit der Durchführung beauftragen, muss aber eine fachkundige Durchführung sicherstellen. Die BAuA zu den Mitwirkenden nennt Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt als mögliche fachkundige Beratung. Beschäftigte sollten beteiligt werden, weil sie Arbeitsabläufe, Störungen und praktische Probleme aus eigener Erfahrung kennen.

Rolle Aufgabe in der Vorlage
Arbeitgeber Prozess organisieren, Fachkunde sicherstellen, Maßnahmen entscheiden und Umsetzung ermöglichen
beauftragte Führungskraft oder fachkundige Person Arbeitsplatz beurteilen, Ergebnisse dokumentieren und Maßnahmen nachhalten
Fachkraft für Arbeitssicherheit methodisch und fachlich beraten, Gefährdungen und Maßnahmen mit beurteilen
Betriebsarzt arbeitsmedizinische Aspekte und besondere gesundheitliche Fragestellungen beraten
Beschäftigte reale Abläufe, Abweichungen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge einbringen
Maßnahmenverantwortliche konkrete Aufgabe bis zum Termin umsetzen und Nachweis bereitstellen

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit „gibt“ das Formular nicht automatisch frei. Die konkrete Rollenverteilung sollte der Betrieb selbst eindeutig dokumentieren.

Wann ist die Vorlage zu aktualisieren?

Eine starre allgemeine Jahresfrist nennt das Arbeitsschutzgesetz nicht. Die BAuA zur Fortschreibung nennt als Anlässe insbesondere sicherheitsrelevante Änderungen, neue Informationen aus Unfallgeschehen oder arbeitsmedizinischer Vorsorge sowie nicht wirksame oder nicht ausreichende Schutzmaßnahmen. Spezielle Verordnungen können zusätzliche Intervalle festlegen.

  • neuer oder geänderter Arbeitsplatz, Raum oder Verkehrsweg
  • neues Arbeitsmittel, neuer Stoff oder veränderter Arbeitsablauf
  • Unfall, Beinaheereignis, Beschwerde oder neue Erkenntnis
  • auffälliges Ergebnis einer Prüfung, Begehung oder Wirksamkeitskontrolle
  • geänderte Personengruppe oder besondere Arbeitsbedingung
  • neue oder geänderte Anforderungen aus einschlägigem Fachrecht

Auch wenn keine Änderung erforderlich ist, ist ein datierter Prüfvermerk sinnvoll.

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Wer statt einer Arbeitsplatz-Vorlage ein neutrales Formular für Bereiche, Tätigkeiten oder Projekte braucht, nutzt die allgemeine Gefährdungsbeurteilung Vorlage.

Offizielle Muster richtig einsetzen

Die Universität Kiel trennt in ihrer Vordrucksammlung Deckblatt, Arbeitsbereiche und Tätigkeiten sowie spezifische Formulare für Büro, Labor und Werkstatt. Das zeigt einen wichtigen Grundsatz: Je konkreter Arbeitsplatz und Tätigkeit, desto passender müssen Prüfpunkte und Fachquellen sein.

  1. Zuständigen Unfallversicherungsträger und passendes Branchenmuster bestimmen.
  2. Stand, Quelle und Geltungsbereich dokumentieren.
  3. Muster mit den Arbeitsbedingungen vor Ort abgleichen.
  4. fehlende Tätigkeiten, Personen und Gefährdungen ergänzen.
  5. unpassende Punkte nicht kommentarlos löschen, sondern nachvollziehbar als nicht zutreffend bewerten.
  6. Maßnahmen, Termine und Wirksamkeitsprüfung in der betrieblichen Dokumentation weiterführen.

Die aktuelle GDA-Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation beschreibt den gemeinsamen Rahmen für das Aufsichtshandeln der Länder und Unfallversicherungsträger. Spezielle Anforderungen aus Arbeitsstätten-, Betriebssicherheits-, Gefahrstoff- oder anderem Fachrecht bleiben zusätzlich zu prüfen.

Word, PDF oder Software?

Format Gut geeignet für Grenze
Word betriebliche Anpassung, zusätzliche Zeilen, eigene Begriffe und Freigabefelder Versionen und offene Maßnahmen müssen manuell gesteuert werden
PDF Ausdruck, Begehung und unveränderbarer Nachweisstand nachträgliche Bearbeitung und Aufgabenverfolgung sind eingeschränkt
Excel umfangreiche Listen, Filter und Statusübersichten Formularlogik, Freigabe und Nachweise können unübersichtlich werden
Software mehrere Bereiche, Verantwortliche, Fristen, Nachweise und wiederkehrende Reviews benötigt Einführung, Rollen und saubere Stammdaten

Für eine erste dokumentierte Beurteilung reichen Word oder PDF oft aus. Sobald mehrere Arbeitsplätze, offene Maßnahmen und Review-Termine parallel laufen, sollte der Betrieb Aufgaben, Versionen und Nachweise zentral führen.

Vorlage erneut herunterladen

Redaktioneller Stand: 31.07.2026. Prüfen Sie vor jeder Verwendung, ob sich Arbeitsplatz, Tätigkeit, Personen, Arbeitsmittel oder einschlägige Vorschriften geändert haben.