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Der verlässlichste Einstieg zu Originalunterlagen ist die Themenseite Gefährdungsbeurteilung der BG BAU. Dieser unabhängige Beitrag von ArbeitsschutzPilot hilft dir, die Angebote auseinanderzuhalten. Er ist keine Veröffentlichung oder Freigabe der Berufsgenossenschaft.

Wähle die Hilfe nicht allein nach der gewünschten Dateiendung. Entscheidend ist, welche Arbeit du beurteilst und was du anschließend bearbeiten musst: ein überschaubares Gewerk, mehrere Tätigkeiten, ergänzende Gefahrstofffragen oder eine umfassendere Arbeitsschutzorganisation.

Für den vollständigen baustellenbezogenen Ablauf nutze unseren Leitfaden Gefährdungsbeurteilung Baustelle. Wenn du bereits eine eigene Ausfüllstruktur suchst, findest du sie unter Gefährdungsbeurteilung Baustelle: PDF-Vorlage. Hier geht es gezielt um die offiziellen BG-BAU-Hilfen und ihre richtige Verwendung.

BG BAU Gefährdungsbeurteilung: Einordnung und nächster Schritt

Welche Hilfe passt zu welchem Bedarf?

Dein Bedarf Passender Einstieg und Grenze
Ein kompakter Einstieg für einen Kleinbetrieb Kurz-Handlungshilfe nach Gewerk. Sie konzentriert sich auf häufige Gefährdungen; zusätzliche Risiken müssen ergänzt werden.
Tätigkeiten auswählen und Unterlagen bearbeiten Online-/Offline-Handlungshilfen. Vorbereitete Inhalte lassen sich kombinieren und um eigene Angaben erweitern.
Eine digitale Beurteilung mit gewerkespezifischer Unterstützung DigitGB. Als eigenes Angebot der BG BAU aufrufen; Zugang und Anwendung nicht mit den Online-Handlungshilfen verwechseln.
Sicherheitshinweise zu einem einzelnen Thema nachlesen Bausteine. Sie liefern Fachinformationen, aber keine automatisch ausgefüllte betriebliche Beurteilung.
Gefahrstoffe und ihre Verwendung beurteilen GISBAU-Informationen in WINGIS. Sie ergänzen die Stoffbetrachtung, nicht alle Gefährdungen auf Baustellen.
Weitere Aufgaben im Arbeitsschutz verwalten Kompendium Arbeitsschutz mit BG BAU-Wegweiser. Der Funktionsumfang geht über ein einzelnes Formular hinaus.

Die Kurz-Handlungshilfen sind nach Gewerken geordnet, darunter Gebäudereinigung, Maler/Lackierer und Trockenbau/Montage. Die BG BAU beschreibt ausdrücklich, dass die Beurteilung bei weiteren Gefährdungen oder besonderen Maßnahmen länger werden muss. Nutze dafür zusätzliche Einträge oder eine geeignete Ergänzung; lasse einen sicherheitsrelevanten Befund nicht weg, weil das Blatt bereits voll ist.

Online, offline und DigitGB unterscheiden

Die Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung – Online und Offline tragen den Stand März 2026. Sie enthalten vorbereitete Tätigkeitsauswahlen und ergänzende Unterlagen, beispielsweise Betriebsanweisungen und Checklisten. Auch neue Tätigkeiten oder Gefährdungen können frei formuliert werden.

Der offizielle Anwendungseinstieg erklärt die technischen Unterschiede: Die Online-Version läuft mit Browser und Internetverbindung unabhängig vom Betriebssystem. Die Offline-Version benötigt Windows. Daten lassen sich laut Anbieter zwischen beiden Versionen weiterbearbeiten und lokal beziehungsweise im eigenen Webdienst speichern.

DigitGB im Medien-Center der BG BAU führt dagegen zu einer gesonderten Web-App. Den Zugang für Mitgliedsunternehmen und die tätigkeitsbezogene Unterstützung beschreibt die BG-BAU-Erläuterung zu DigitGB. Dieser Hintergrundbeitrag stammt aus 2022; seine damalige Anzahl unterstützter Gewerke ist keine aktuelle Funktionszusage.

Das Kompendium Arbeitsschutz 2026 umfasst zusätzlich etwa Personal, Qualifikationen, Arbeitsmittel und SiGePläne. Prüfe beim verlinkten Anbieter Systemanforderungen und Nutzungsbedingungen. Die angebotene kostenfreie Demoversion bedeutet nicht automatisch, dass jede Vollversion kostenfrei ist.

Prüfpunkte für BG BAU Gefährdungsbeurteilung

Vom ausgewählten Modul zur eigenen Beurteilung

Nach § 5 ArbSchG ist die Gefährdungsbeurteilung Aufgabe des Arbeitgebers und richtet sich nach der Tätigkeit. Gleichartige Arbeitsbedingungen dürfen zusammen betrachtet werden. Der gemeinsame Gewerkename allein belegt diese Gleichartigkeit noch nicht.

Notiere zu jedem übernommenen Modul drei Dinge:

  • Gilt hier: Welche Tätigkeit, welches Verfahren und welche Arbeitsbedingungen deckt es tatsächlich ab?
  • Weicht ab: Welche Annahme stimmt vor Ort nicht, etwa zum Raum, zum Material oder zur Arbeitsumgebung?
  • Muss geklärt werden: Welche Information fehlt und wer beschafft sie vor Beginn der betroffenen Arbeit?

Prüfe auch, ob vorgeschlagene Maßnahmen bereits umgesetzt sind oder erst geplant werden. Ein Haken neben einem passenden Textvorschlag darf beides nicht vermischen.

Fachinformationen ergänzen, ohne Dokumente zu verwechseln

Die Bausteine der BG BAU sind kompakte Sicherheitshinweise, gegliedert unter anderem nach Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Gesundheitsschutz. Halte bei ihrer Verwendung fest, welcher Baustein welchen Befund unterstützt. Eine lose Sammlung heruntergeladener Hinweise zeigt noch nicht, welche Maßnahmen dein Betrieb festgelegt hat.

Die BG-BAU-Hilfe zur Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe verweist auf Sicherheitsdatenblätter, GISBAU-Informationen in WINGIS und ergänzende Dokumentationshilfen. Neben eingekauften Produkten sind auch Stoffe zu beachten, die bei Arbeiten entstehen oder freigesetzt werden. Ein Produktname allein beschreibt die Exposition am Arbeitsplatz nicht.

Beispiel für eine dokumentierte Maßnahmenzeile

Fiktives Auswahlbeispiel: Ein Malerbetrieb übernimmt für einen Innenanstrich seine bisherigen Unterlagen. Bei der Arbeitsvorbereitung stellt sich heraus, dass der kleine Arbeitsraum keine Fenster hat. Die bisherige Festlegung ging von anderen Lüftungsmöglichkeiten aus.

Der Fehler wäre, nur die neue Baustellenadresse einzutragen. Die offene Frage betrifft eine wesentliche Einsatzbedingung; sie braucht eine ergänzende Beurteilung des konkreten Produkts und Verfahrens.

Eine nachvollziehbare Ergänzung könnte so aufgebaut sein:

  • Befund: Die bisher angenommene Lüftung ist am neuen Arbeitsort nicht verfügbar.
  • Benötigte Grundlagen: Aktuelles Sicherheitsdatenblatt, geeignete GISBAU-Information, vorgesehene Verarbeitung und tatsächliche Raumbedingungen zusammenführen.
  • Aufgabe: Die zuständige Führungskraft veranlasst vor Arbeitsbeginn eine fachkundige Prüfung und Festlegung der geeigneten Schutzmaßnahmen.
  • Startbedingung: Der Anstrich beginnt erst, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen geklärt und umgesetzt sind; eine allgemeine Notiz „lüften“ löst den offenen Punkt nicht.
  • Kontrollergebnis: Datum, prüfende Person und Ergebnis der Kontrolle festhalten; bei Abweichungen den Arbeitsablauf erneut beurteilen.

Das ist keine fertige Gefahrstoffbeurteilung und keine Empfehlung für ein bestimmtes Lüftungsgerät oder Atemschutzmittel. Auch weitere Gefährdungen, etwa durch Arbeitsmittel und körperliche Belastung, bleiben zu prüfen. Das Beispiel zeigt, wann ein Kurzformular um eine fachliche Entscheidung ergänzt werden muss.

Bearbeitungsstand sichern und Ergebnisse weitergeben

Lege fest, welche Datei oder Anwendung den verbindlichen Bearbeitungsstand enthält. Bei paralleler Online- und Offline-Bearbeitung sollten nicht zwei widersprüchliche Fassungen zur Baustelle gelangen. Bewahre die weiterbearbeitbaren Daten auf und prüfe, ob die für den Einsatz bereitgestellte Fassung alle betrieblichen Ergänzungen enthält.

§ 6 ArbSchG verlangt Unterlagen, aus denen das Beurteilungsergebnis, die festgelegten Maßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung hervorgehen. Ergänze für die praktische Umsetzung Zuständigkeiten, Termine und offene Voraussetzungen. Ein erfolgreich gespeichertes Dokument belegt keine wirksame Schutzmaßnahme.

Vermittle die festgelegten Regeln an die Beschäftigten. Die Unterweisung Baustelle: Vorlage hilft beim gesonderten Unterweisungsnachweis. Änderungen an Produkt, Verfahren oder Arbeitsort müssen auch in den daraus abgeleiteten Anweisungen berücksichtigt werden.

Bei fachlichen Lücken findest du über die BG-BAU-Hinweise zur Arbeitsschutzorganisation den Weg zur zuständigen Aufsichtsperson oder zum ASD der BG BAU. ArbeitsschutzPilot kann die Organisation von Maßnahmen unterstützen, übernimmt aber nicht deren fachliche Freigabe.

Quellen und Grenzen bei BG BAU Gefährdungsbeurteilung

Redaktionell überarbeitet am 10. September 2026. Geprüft wurden die verlinkten öffentlichen BG-BAU-Angebote und die genannten gesetzlichen Grundlagen. Die technischen Angaben beruhen auf Anbieterinformationen, nicht auf einem Test eines Unternehmenskontos. Historische Produktartikel wurden als solche eingeordnet.

Dieser Leitfaden gilt als allgemeine Orientierung für Betriebe in Deutschland. Das Beispiel ist konstruiert und nicht betrieblich erprobt. Die Verantwortung für eine passende und vollständige Beurteilung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen bleibt beim Arbeitgeber; bei fehlender Fachkunde ist geeignete Unterstützung hinzuzuziehen.