Welche Daten für die Berechnung nötig sind

Tragen Sie zunächst den voraussichtlichen Entbindungstermin aus dem ärztlichen Zeugnis oder Hebammenzeugnis ein. Nach der Geburt ergänzen Sie den tatsächlichen Geburtstag. Der Rechner zeigt beide Rechengrundlagen getrennt: Der erwartete Termin bestimmt den geplanten Beginn; der tatsächliche Geburtstag bestimmt die nachgeburtliche Frist.

Wählen Sie einen Zwölf-Wochen-Grund nur, wenn dessen Voraussetzungen vorliegen. Eine medizinische Frühgeburt wird nicht allein daran erkannt, dass das Kind vor dem errechneten Termin geboren wurde. Bei einer Behinderung des Kindes verlangt § 3 Absatz 2 MuSchG die ärztliche Feststellung vor Ablauf von acht Wochen nach der Geburt und den Antrag der Mutter. Dafür verlangt der Rechner eine zusätzliche Bestätigung.

Beginn und Ende berechnen

Für Schutzfristen nach einer Lebendgeburt im deutschen Arbeitsverhältnis. Rechtsstand: 12. September 2026. Die Berechnung prüft keine medizinischen Voraussetzungen.

Der Rechner verarbeitet Eingaben nur lokal im Browser. Er speichert sie nicht und versendet keine Formulardaten.

Kurzantwort: Formel für die erste Planung

Die Rechnung verwendet Kalendertage, keine Arbeits- oder Werktage. Wochenenden, Feiertage und ein Schaltjahr werden mitgerechnet. Ohne tatsächlichen Geburtstag wird angenommen, dass das Kind am erwarteten Termin geboren wird; ein solches Ergebnis ist noch kein feststehendes Enddatum.

  • Geplanter Beginn: bescheinigter Entbindungstermin minus 42 Tage.
  • Grundfrist nach der Geburt: 56 Tage; bei medizinischer Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder erfüllten Voraussetzungen der Behinderungsregel 84 Tage.
  • Anzuhängende Tage bei früherer Geburt: Abstand zwischen tatsächlichem und erwartetem Geburtstag, jedoch höchstens die ausgefallenen 42 Tage der sechswöchigen vorgeburtlichen Frist.
  • Letzter Schutzfristtag: tatsächlicher Geburtstag plus Grundfrist plus anzuhängende Tage.

Bei einer Geburt am oder nach dem erwarteten Termin sind die anzuhängenden Tage null. Bei mehreren Zwölf-Wochen-Gründen bleibt es bei einer Grundfrist von 84 Tagen; beispielsweise werden Zwillinge und medizinische Frühgeburt nicht zu 24 Wochen addiert.

Der Geburtstag selbst wird für die nachgeburtliche Frist nicht als erster Tag mitgezählt. Der Folgetag ist Tag eins. Das angezeigte Enddatum gehört noch vollständig zur Schutzfrist; sie endet mit Ablauf dieses Tages. Diese Zählweise folgt den Regeln zur Ereignisfrist in §§ 187 und 188 BGB und wird auch im Mutterschutzfristenrechner der Arbeitgeberversicherung der KBS erläutert.

Fristlogik nach § 3 MuSchG

Drei Geburtstermine bei demselben erwarteten Termin

Für diese fiktiven Rechenfälle ist der bescheinigte Entbindungstermin der 15. November 2026. Der geplante Beginn liegt deshalb am 4. Oktober 2026. Es besteht jeweils kein Zwölf-Wochen-Grund.

Tatsächlicher Geburtstag Rechenweg und letzter Schutzfristtag
15. November 2026: am Termin 56 Tage Grundfrist, keine Zusatztage. Ende einschließlich 10. Januar 2027.
10. November 2026: fünf Tage früher 56 Tage Grundfrist plus fünf ausgefallene vorgeburtliche Tage. Ende einschließlich 10. Januar 2027.
20. November 2026: fünf Tage später 56 Tage ab tatsächlicher Geburt, keine Zusatztage. Ende einschließlich 15. Januar 2027.

Die frühere Geburt verkürzt hier die gesamte Schutzzeit nicht: Die fünf ausgefallenen Tage werden nach der Geburt angehängt. Bei der späteren Geburt verlängert sich zunächst die Zeit vor der Entbindung. Danach bleiben die vollen acht Wochen erhalten. Die fünf Tage Verspätung werden nicht nochmals auf das vom tatsächlichen Geburtstag aus gerechnete Ende aufgeschlagen.

Zwölf Wochen und der Übertrag sind zwei getrennte Rechenschritte

Angenommen, bei gleichem erwarteten Termin wird das Kind am 25. Oktober 2026 geboren und es liegt eine medizinische Frühgeburt vor. Dann lautet die Rechnung: 84 Tage Grundfrist plus 21 ausgefallene vorgeburtliche Tage, gerechnet ab dem Geburtstag. Der letzte Schutzfristtag ist der 7. Februar 2027.

Kommt das Kind schon vor dem geplanten Beginn zur Welt, lässt sich nicht der gesamte Abstand zum erwarteten Termin übertragen. § 3 Absatz 2 verweist auf die ausgefallene sechswöchige Frist; daraus folgt die Obergrenze von 42 Tagen. Der Rechner weist diesen Fall ausdrücklich aus. Ob eine medizinische Frühgeburt vorliegt und welcher Nachweis dafür benötigt wird, behandelt die Spezialseite Mutterschutz bei Frühgeburt.

Welche Felder ein Rechner mindestens braucht

Für eine nachvollziehbare Personalplanung reicht ein einzelnes Enddatum nicht. Halten Sie im vorgesehenen geschützten Personalprozess fest:

  • den verwendeten voraussichtlichen Entbindungstermin und die zugehörige Bescheinigung;
  • den tatsächlichen Geburtstag, sobald er bekannt ist;
  • den gewählten Fristgrund und den Stand der erforderlichen Nachweise beziehungsweise des Antrags;
  • Grundfrist, übertragene Tage und letzten Schutzfristtag;
  • den Berechnungsstand und noch offene Änderungen.

Ein abweichender Geburtstag ist kein neuer voraussichtlicher Termin. Lassen Sie den bescheinigten Termin im ersten Feld stehen und ergänzen Sie das tatsächliche Datum im zweiten. Sonst gehen ausgefallene vorgeburtliche Tage in der Rechnung verloren. Wird dagegen während der Schwangerschaft ein neuer voraussichtlicher Termin bescheinigt, ist diese aktualisierte Grundlage für die Planung zu prüfen.

Ändern Sie eine Eingabe, blendet der Rechner das alte Ergebnis aus; erst eine erneute Berechnung zeigt die neuen Daten. Ein zukünftiger eingetragener Geburtstag wird als Rechenszenario gekennzeichnet. Unterstützt werden Eingabejahre von 2025 bis 2100. Ein Abstand von mehr als 366 Tagen wird als Eingabefehler zurückgewiesen; dies ist eine Plausibilitätsprüfung der Eingaben, keine medizinische oder gesetzliche Frist.

Der Kalendertag vor dem geplanten Beginn ist nicht zwingend der letzte tatsächliche Arbeitstag. Dienstplan, Urlaub, Arbeitsunfähigkeit oder ein vorheriges Beschäftigungsverbot können davorliegen. Auch der Tag nach dem errechneten Ende ist kein automatisch bestätigter Rückkehrtermin: Prüfen Sie insbesondere anschließende Elternzeit und weitere Schutzanforderungen separat.

Abgrenzung zu bestehenden Seiten

Diese Seite beantwortet die Datumsfrage mit einem Rechner und überprüfbaren Rechenwegen. Die folgenden Seiten haben eigene Aufgaben:

Lohnzahlungen, Mutterschaftsgeld und Elternzeit werden hier nicht berechnet. Ein Schutzfristdatum allein beantwortet diese Fragen nicht.

Quellen und Grenzen

Redaktionell geprüft am 12. September 2026 anhand von § 3 MuSchG, den BGB-Regeln zur Fristberechnung und den Erläuterungen der KBS-Arbeitgeberversicherung. Die oben verlinkten Primärquellen ermöglichen es, Rechenregeln und Voraussetzungen nachzulesen. Die Rechenbeispiele sind fiktiv und keine Berichte aus eigener Beratungspraxis. Die Datumslogik wird zusätzlich durch automatisierte Tests mit frühen, späten und termingerechten Geburten, Schaltjahren und Jahreswechseln geprüft.

Der Rechner ist auf Schutzfristen nach einer Lebendgeburt im deutschen Arbeitsverhältnis begrenzt. Er bildet Fehlgeburt, Totgeburt, Sonderregeln nach dem Tod des Kindes sowie besondere schulische oder hochschulische Konstellationen nicht ab. Er bestätigt keine medizinischen Voraussetzungen, prüft keine Dokumente und gibt keine Freigabe zur Beschäftigung. Klären Sie solche Fälle sowie widersprüchliche Termine mit Personalstelle, Krankenkasse oder zuständiger Aufsichtsbehörde; die rechtlichen Sonderregeln finden Sie auf der verlinkten §-3-Seite.