STOP-Prinzip Beispiel in 60 Sekunden
Ein STOP-Prinzip Arbeitsschutz Beispiel beginnt nicht mit vier Maßnahmen, sondern mit einer genau beschriebenen Gefährdung. Erst wenn Quelle, mögliches Ereignis, betroffene Personen und Schutzziel feststehen, lassen sich Ersatz, Technik, Organisation und persönlicher Schutz sinnvoll vergleichen. Das Ergebnis ist oft ein Maßnahmenpaket, dessen Wirkung anschließend kontrolliert wird.
Die allgemeine Bedeutung, Rechtsgrundlagen und Abgrenzung zum TOP-Prinzip behandelt der Beitrag STOP-Prinzip im Arbeitsschutz. Diese Seite konzentriert sich auf die Anwendung. Sie zeigt sieben Fälle mit demselben Aufbau:
- Ausgangslage und Schutzziel beschreiben.
- Optionen in der Reihenfolge S, T, O und P sammeln.
- Geeignete Kombination auswählen und vorrangige Ablehnungen begründen.
- Restgefährdung benennen und einen prüfbaren Zielzustand festlegen.
- Nach Umsetzung kontrollieren, ob dieser Zustand erreicht wurde.
Nach § 4 Arbeitsschutzgesetz soll Arbeit Gefährdungen möglichst verhindern. Verbleibende Gefahren sind direkt an ihrer Entstehungsquelle anzugehen; persönliche Einzelmaßnahmen haben geringere Priorität. Das Akronym STOP übersetzt diese Grundsätze in eine Arbeitshilfe. Spezialvorschriften können genauer festlegen, welche Lösung erforderlich oder wie ihre Wirkung nachzuweisen ist.
Beispiel 1: Reizendes Reinigungsmittel
Ausgangslage: Beschäftigte verdünnen ein konzentriertes Reinigungsmittel manuell. Spritzer können Haut und Augen treffen; beim offenen Umfüllen können Dämpfe oder Aerosole entstehen. Das Schutzziel lautet nicht nur “Handschuhe tragen”, sondern Kontakt und Freisetzung so weit wie erforderlich zu verhindern.
| STOP-Stufe | Mögliche Maßnahme | Zu prüfender Punkt |
|---|---|---|
| S: Substitution | weniger gefährliches oder gebrauchsfertiges Produkt; anderes Reinigungsverfahren | Reinigungsleistung, Einstufung, Expositionswege und mögliche neue Gefahren vergleichen |
| T: Technik | geschlossene Dosierung, fest angeschlossene Gebinde, Spritzschutz, Erfassung oder geeignete Lüftung | verhindert die Ausführung Fehlbedienung und offenen Kontakt tatsächlich? |
| O: Organisation | Menge am Arbeitsplatz begrenzen, Verantwortliche festlegen, Behälter geschlossen halten, Ablauf und Störungsbeseitigung regeln | gelten die Regeln auch bei Lieferwechsel, Vertretung und Verschütten? |
| P: persönlich | anhand der Beurteilung geeigneter Hand-, Augen- oder weiterer Schutz | passen Material, Schutzleistung, Größe, Tragezeit und Kombination zur Tätigkeit? |
Auswahl und Begründung: Erfüllt ein weniger gefährliches Produkt die Arbeitsaufgabe, wird es bevorzugt. Ein Wechsel darf aber nicht nur anhand eines Werbesatzes erfolgen. Sicherheitsdaten, Anwendungskonzentration und Reinigungsverfahren werden verglichen. Bleibt das Konzentrat erforderlich, reduziert eine geschlossene Dosierung den offenen Kontakt. Organisation und PSA sichern die verbleibenden Schritte wie Gebindewechsel oder Störung ab.
Wirksamkeitskontrolle: Geprüft werden unter anderem Dichtheit und Funktion der Dosierung, tatsächliche Verwendung der vorgesehenen Konzentration, sichtbare Kontaminationen, Störfälle und korrekte Benutzung der ausgewählten Ausrüstung. Falls die inhalative Exposition anders nicht sicher beurteilt werden kann, kann eine fachkundige Ermittlung nötig sein. Den vollständigen Gefahrstoffprozess vertieft die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe.
Beispiel 2: Lärm an einer Produktionsmaschine
Ausgangslage: Eine ältere Maschine erzeugt beim Bearbeiten von Werkstücken hohen Lärm. Mehrere Beschäftigte arbeiten im selben Bereich. Ein Gehörschutzschild allein senkt weder die Emission der Maschine noch den Schall im Raum.
| STOP-Stufe | Mögliche Maßnahme | Zu prüfender Punkt |
|---|---|---|
| S: Substitution | leiseres Bearbeitungsverfahren, geräuschärmeres Arbeitsmittel oder vorgefertigtes Werkstück | erfüllt die Alternative Leistung, Qualität und sichere Verwendung? |
| T: Technik | Kapselung, Schalldämpfung, schwingungsarme Aufstellung, räumliche Abtrennung | wie stark sinken Emission und Exposition unter realen Bedingungen? |
| O: Organisation | lauten Bereich abgrenzen, Anwesenheit und Dauer begrenzen, Wartung und lärmarme Arbeitsweise festlegen | bleiben Beschäftigte außerhalb der Aufgabe unnötig exponiert? |
| P: persönlich | geeigneter, tragbarer und kompatibler Gehörschutz | erreicht die Auswahl ausreichenden Schutz ohne Überprotektion? |
Auswahl und Begründung: Kann der Prozess auf eine nachweislich leisere Lösung umgestellt werden, setzt die Maßnahme an der Quelle an. Ist ein sofortiger Ersatz nicht möglich, können Kapselung und Aufstellung die Belastung für alle Anwesenden verringern. Zugang, Wartung und Aufenthaltsdauer ergänzen die Technik. Notwendiger Gehörschutz bleibt für die Restexposition bestehen und darf nicht auf einen unbestimmten späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Wirksamkeitskontrolle: Vorher und nachher werden geeignete Lärmdaten oder Messungen gegenübergestellt. Zusätzlich wird geprüft, ob die Kapselung im Betrieb geschlossen bleibt, Wartungsöffnungen keine neuen Leckagen schaffen und die Kommunikation sicher funktioniert. Beschwerden allein sind kein ausreichender Beleg für Einhaltung oder Überschreitung eines Beurteilungswerts.
Beispiel 3: Kabel im Verkehrsweg
Ausgangslage: Das Ladekabel eines mobilen Geräts kreuzt regelmäßig einen betrieblichen Gehweg. Beschäftigte und betriebsfremde Personen können stolpern. Ein Warnhinweis ändert die Lage des Kabels nicht.
| STOP-Stufe | Mögliche Maßnahme | Zu prüfender Punkt |
|---|---|---|
| S: Substitution | Ladeplatz verlegen, kabelloses geeignetes Gerät einsetzen oder den Arbeitsschritt anders organisieren | entfällt die Querung dauerhaft, ohne neue elektrische oder ergonomische Gefährdung? |
| T: Technik | feste Leitungsführung, Überkopfzuführung, geeigneter Bodenkanal oder belastbare Kabelbrücke | bleibt der Verkehrsweg eben, breit genug und gegen Verschieben gesichert? |
| O: Organisation | feste Ladezeiten und Stellflächen, Freihalteregel, Mängelmeldung und Kontrollrunde | wird die Abweichung zeitnah erkannt und beseitigt? |
| P: persönlich | geeignetes Schuhwerk sowie Information zum verbleibenden Zustand | schützt nur ergänzend und beseitigt die Stolperquelle nicht |
Auswahl und Begründung: Die stärkste Lösung entfernt das Kabel aus dem Verkehrsweg. Wo das betrieblich noch nicht möglich ist, wird die Querung technisch so geführt, dass keine unvertretbare Stolperstelle entsteht. Markierung und Unterweisung können die Übergangslage erklären, sind aber keine gleichwertige Dauerlösung für einen vermeidbaren Hinderniszustand.
Wirksamkeitskontrolle: Eine Begehung betrachtet den Weg während der tatsächlichen Lade- und Arbeitszeiten. Kontrolliert werden Lage, Befestigung, Beschädigung, Beleuchtung und mögliche Umgehungswege. Wiederkehrende Abweichungen zeigen, dass Stellplatz oder Ablauf nicht stabil genug gestaltet sind, selbst wenn die Kontrollliste regelmäßig unterschrieben wurde.
Beispiel 4: Arbeiten an einer Dachkante
Ausgangslage: Auf einem Flachdach werden Bauteile nahe einer ungesicherten Kante montiert. Absturz kann schwere oder tödliche Folgen haben. Das Schutzziel ist, einen Absturz vorrangig zu verhindern und nicht nur seine Folgen für eine einzelne Person zu begrenzen.
| STOP-Stufe | Mögliche Maßnahme | Zu prüfender Punkt |
|---|---|---|
| S: Substitution | Bauteile am Boden vormontieren, Arbeit von einem sicheren Standort ausführen oder gefährlichen Abschnitt vermeiden | welche Tätigkeiten müssen danach noch in Kantenähe stattfinden? |
| T: Technik | geeigneter Seitenschutz, Gerüst, Hubarbeitsbühne, Abdeckung oder Auffangeinrichtung | passt die Lösung zu Untergrund, Geometrie, Zugang und Arbeitsablauf? |
| O: Organisation | Bereich sperren, Montagefolge, Wettergrenzen, Freigabe, Kontrolle und Rettungsorganisation festlegen | sind Aufbau, Veränderung und Abbau der Sicherung mit erfasst? |
| P: persönlich | erforderlichenfalls geeignete persönliche Absturzschutzausrüstung | Anschlagmöglichkeit, Fallraum, Pendelsturz, Rettung und Benutzung prüfen |
Auswahl und Begründung: Bodenmontage kann die Zahl der Tätigkeiten an der Kante senken, beseitigt aber nicht automatisch jeden späteren Montagegang. Für verbleibende Arbeiten hat kollektiv wirkender Seitenschutz in der Regel Vorrang vor einer rein persönlichen Lösung. Persönliche Absturzschutzausrüstung kann für begründete Restphasen nötig sein, setzt jedoch ein vollständiges System einschließlich Rettung voraus.
Wirksamkeitskontrolle: Vor Freigabe werden Aufbau und Zustand der technischen Sicherung geprüft. Während der Arbeiten kontrolliert die verantwortliche Person Veränderungen, offene Übergänge und die Einhaltung festgelegter Wetter- oder Nutzungsgrenzen. Für persönliche Systeme gehören praktische Benutzung und Rettungsfähigkeit zum Nachweis, nicht nur ein vorhandenes Gurtzeug.
Beispiel 5: Manuelles Heben schwerer Gebinde
Ausgangslage: Beschäftigte heben schwere Säcke vom Boden auf eine Mischanlage. Häufigkeit, ungünstige Greifhöhe und Drehbewegung können den Rücken und weitere Körperregionen belasten. Die Aufforderung, “aus den Knien zu heben”, verändert Gewicht und Weg nicht.
| STOP-Stufe | Mögliche Maßnahme | Zu prüfender Punkt |
|---|---|---|
| S: Substitution | kleinere Gebinde, Schüttgutversorgung, Vormischung oder entfallender manueller Umschlag | sinkt die Gesamtbelastung oder entstehen mehr Hebevorgänge und andere Risiken? |
| T: Technik | Hebehilfe, Vakuumheber, Rollenbahn, höhenangepasste Aufgabe oder Kippvorrichtung | lässt sich die Hilfe für alle Gebinde und Betriebszustände einsetzen? |
| O: Organisation | Liefer- und Stellplatz verbessern, Expositionsdauer begrenzen, Teamhandhabung und Wartung regeln | ist die Hilfe verfügbar, wenn sie gebraucht wird, und wird Zeitdruck vermieden? |
| P: persönlich | praktische Einweisung, geeignete Kleidung und Schuhwerk | unterstützt die sichere Nutzung, ersetzt aber keine mögliche Lastminderung |
Auswahl und Begründung: Kleinere Gebinde wirken nur dann als bessere Lösung, wenn die höhere Zahl der Handhabungen nicht zu einer vergleichbaren oder neuen Belastung führt. Eine passende Hebehilfe kann Gewicht und Greifweg technisch beeinflussen. Stellplatz, Nachschub und Zeitplanung müssen so gestaltet sein, dass die Hilfe nicht wegen fehlender Fläche oder Termindruck umgangen wird.
Wirksamkeitskontrolle: Der Betrieb beobachtet den vollständigen Ablauf von Anlieferung bis Entleerung. Er prüft tatsächliche Lasten, Häufigkeit, Körperhaltung, Erreichbarkeit und Benutzungsquote der Hilfe. Rückmeldungen der Beschäftigten ergänzen die Bewertung, ersetzen aber nicht die fachliche Beurteilung der körperlichen Belastung.
Beispiel 6: Störungsbeseitigung an einer Maschine
Ausgangslage: Material verklemmt sich wiederholt in einer Maschine. Beschäftigte greifen in den Gefahrenbereich, um die Störung schnell zu lösen. Ein Hinweis “Vor Eingriff ausschalten” genügt nicht, wenn Nachlauf, gespeicherte Energie oder unerwarteter Wiederanlauf möglich sind.
| STOP-Stufe | Mögliche Maßnahme | Zu prüfender Punkt |
|---|---|---|
| S: Substitution | Material, Zuführung oder Prozess ändern, damit die Störung nicht mehr entsteht; automatische Beseitigung prüfen | wird die Ursache des Verklemmens nachweisbar verringert? |
| T: Technik | trennende und verriegelte Schutzeinrichtung, sichere Energieabschaltung, Entleerungs- oder Entfernungshilfe | verhindert die Technik gefährliche Bewegung während des Eingriffs? |
| O: Organisation | zugelassenes Verfahren, befugte Personen, Freigabe, Sicherung gegen Wiedereinschalten und Instandhaltung | sind Normalbetrieb, Reinigung, Rüsten und Störung getrennt geregelt? |
| P: persönlich | je nach Restgefahr geeigneter Augen-, Hand- oder weiterer Schutz | keine Handschuhe an rotierenden Teilen ohne zulässige sichere Randbedingungen |
Auswahl und Begründung: Zuerst wird untersucht, warum Material klemmt. Eine technische Eingriffsmöglichkeit darf nicht von Improvisation oder Schnelligkeit abhängen. Die Energie wird in einen für die Aufgabe sicheren Zustand gebracht und gegen unerwartetes Anlaufen gesichert. Organisation benennt, wer die Störung unter welchen Voraussetzungen bearbeiten darf. PSA wird nur für die danach verbleibenden Gefahren ausgewählt.
Wirksamkeitskontrolle: Erfasst werden Störungshäufigkeit, Funktionsprüfung der Schutzeinrichtungen, sichere Stillsetzung und das beobachtete Vorgehen im echten Ablauf. Werden Verriegelungen umgangen oder Hilfsmittel nicht benutzt, ist nicht nur das Verhalten zu beanstanden. Auch Bedienbarkeit, Zeitvorgabe und Schutzkonzept werden erneut bewertet.
Beispiel 7: Dauernder Zeitdruck im Kundenservice
Ausgangslage: Beschäftigte bearbeiten gleichzeitig Anrufe, Nachrichten und doppelte Dateneingaben. Unterbrechungen, unklare Prioritäten und dauerhaft zu hohe Mengen führen zu Fehlern und psychischer Belastung. Ein Resilienzseminar verändert diese Arbeitsbedingungen allein nicht.
| STOP-Stufe | Mögliche Maßnahme | Zu prüfender Punkt |
|---|---|---|
| S: Substitution | doppelte Erfassung, unnötige Freigaben oder vermeidbare Unterbrechungen entfernen; Aufgabe neu zuschneiden | entfallen Belastungsursachen, ohne Kontrolle oder Servicequalität zu verschlechtern? |
| T: Technik | stabile Systeme, geeignete Schnittstellen, sinnvolle Anrufsteuerung und störungsarme Arbeitsmittel | verringert die Technik Wechsel, Wartezeit und Fehlbedienung? |
| O: Organisation | realistische Besetzung, klare Prioritäten, störungsfreie Phasen, Pausen und Eskalationswege | passen Arbeitsmenge, Zeit und Entscheidungsspielraum zusammen? |
| P: persönlich | Qualifizierung, Unterstützung und Beratung | stärkt Handlungsmöglichkeiten, ersetzt aber keine mangelhafte Arbeitsgestaltung |
Auswahl und Begründung: Der Betrieb beseitigt unnötige Prozessschritte und stabilisiert die technische Arbeitsumgebung. Arbeitsmenge, Besetzung und Prioritäten werden aufeinander abgestimmt. Persönliche Angebote können Beschäftigte unterstützen, dürfen die Ursache aber nicht zur individuellen Belastbarkeit umdeuten.
Wirksamkeitskontrolle: Mehrere Hinweise werden gemeinsam betrachtet, etwa Unterbrechungen, Rückstände, Fehler, Bearbeitungswechsel, planbare Pausen und strukturierte Beschäftigtenbefragungen. Eine sinkende Gesprächsdauer allein kann sogar höheren Druck anzeigen. Die Kontrolle muss deshalb das festgelegte Schutzziel und mögliche Nebenwirkungen abbilden.
Was die sieben Beispiele gemeinsam zeigen
| Fall | Vorrangiger Ansatz | Typische ergänzende Ebene | Geeigneter Wirksamkeitsbeleg |
|---|---|---|---|
| Reinigungsmittel | weniger gefährliches Produkt oder geschlossenes Verfahren | Organisation und ausgewählte PSA | Funktionskontrolle, Kontaminationsbefund, gegebenenfalls Expositionsermittlung |
| Maschinenlärm | leiseres Verfahren oder Emissionsminderung | Zugang, Dauer und Gehörschutz | Lärmdaten oder Messung unter realer Nutzung |
| Kabel im Weg | Querung vermeiden oder technisch sichern | Kontrolle und Mängelmeldung | Begehung während der Nutzung |
| Dachkante | Tätigkeit vermeiden oder Kollektivschutz | Freigabe und Restphasenschutz | Prüfung der Sicherung und Rettungsfähigkeit |
| schwere Gebinde | Last oder Handhabung vermeiden | Hebehilfe und Arbeitsablauf | Beobachtung, Last- und Häufigkeitsdaten |
| Maschinenstörung | Störungsursache und gefährlichen Eingriff vermeiden | sichere Abschaltung und Befugnis | Funktionsprüfung und Ablaufbeobachtung |
| Zeitdruck | unnötige Anforderungen entfernen | Technik, Besetzung und Unterstützung | kombinierte Prozess- und Beschäftigtendaten |
Die Tabelle zeigt auch, warum “Sicherheitsschuhe”, “Unterweisung” oder “PSA” keine universelle Antwort sind. Dasselbe Wort kann in zwei Betrieben unterschiedlich wirksam sein. Die Maßnahme muss den konkreten Entstehungsweg der Gefährdung beeinflussen und im tatsächlichen Betrieb bestehen.
Sechs Fehler bei STOP-Prinzip Beispielen
1. Die Kategorie steht vor der Gefährdung
Wer zuerst eine technische Maßnahme sucht, ohne Quelle und gefährdendes Ereignis zu beschreiben, kann am Problem vorbeiplanen. Eine Absaugung hilft gegen eine Emission nur, wenn Erfassungsort, Stoffeigenschaft und Arbeitsweise zusammenpassen.
2. Jede Stufe wird pro forma gefüllt
STOP ist keine Vier-Felder-Pflicht. Eine erfolgreiche Substitution kann weitere Maßnahmen gegen die ursprüngliche Gefahr entbehrlich machen. Umgekehrt können mehrere technische und organisatorische Bausteine zugleich nötig sein.
3. Ein Schild ersetzt eine mögliche Quellenlösung
Kennzeichnung, Arbeitsanweisung und Unterweisung informieren. Sie beseitigen weder eine offene Kante noch eine ungesicherte Bewegung oder Freisetzung. Eine nachrangige Lösung benötigt eine fachliche Begründung, wenn eine geeignete vorrangige Option verfügbar ist.
4. “PSA zuletzt” wird als Aufschub verstanden
Nachrangig bedeutet nicht, dass Beschäftigte bis zum Umbau ungeschützt arbeiten dürfen. Erforderliche Sofort- und Übergangsmaßnahmen müssen vor Tätigkeitsaufnahme wirksam sein. Eine befristete persönliche Lösung erhält Verantwortliche, Endtermin und sichere Einsatzgrenzen.
5. Neue Gefährdungen bleiben ungeprüft
Kleinere Gebinde können mehr Hebevorgänge erzeugen, eine Kapselung kann Zugang und Wärme beeinflussen, Gehörschutz kann Warnsignale verdecken. Jede Option wird deshalb auf Wechselwirkungen und vorhersehbare Fehlanwendung geprüft.
6. “Erledigt” gilt als Wirksamkeitsnachweis
Ein montierter Schutz, eine gehaltene Unterweisung oder ausgegebene PSA beweisen nur die Umsetzung. Die Kontrolle muss zeigen, ob der vorher definierte Zielzustand erreicht wird und unter Normalbetrieb, Störung, Reinigung oder Personalwechsel erhalten bleibt.
Ein eigenes STOP-Beispiel erstellen
Für die Gefährdungsbeurteilung lässt sich jeder Fall in sieben Fragen zerlegen:
- Welche Tätigkeit und welcher Betriebszustand werden betrachtet? Normalbetrieb, Reinigung, Wartung und Störung können verschiedene Gefährdungen haben.
- Wie entsteht der Schaden? Quelle, Übertragungsweg, gefährdendes Ereignis, mögliche Folge und betroffene Personen konkret benennen.
- Welcher Zustand muss erreicht werden? Gesetzliche Vorgabe, Grenzwert, Herstelleranforderung oder fachlich bestimmtes Schutzziel festhalten.
- Was kann entfallen oder ersetzt werden? Aufgabe, Stoff, Verfahren, Energie, Arbeitsmittel, Ort und Zeitpunkt offen prüfen.
- Welche Technik und Organisation sichern die Restaufgabe? Maßnahmen nicht nur benennen, sondern Ausführung, Einsatzgrenzen und Schnittstellen beschreiben.
- Welcher persönliche Schutz bleibt nötig? Aus der verbleibenden Gefährdung ableiten und auf Person, Tätigkeit sowie Kombination abstimmen.
- Wie wird Erfolg erkannt? Prüfmethode, Zeitpunkt, verantwortliche Person und Akzeptanzkriterium vor der Umsetzung bestimmen.
§ 3 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und an veränderte Gegebenheiten anzupassen. Deshalb endet das Beispiel nicht mit einer Frist oder einem Häkchen. Ein nicht erreichtes Schutzziel führt zu Korrektur und erneuter Prüfung bei S.
Dokumentationsmuster für eine Maßnahmenzeile
Die Felder lassen sich in einer digitalen oder papiergebundenen Gefährdungsbeurteilung verwenden:
| Feld | Beispiel Maschinenlärm |
|---|---|
| Tätigkeit und Gefährdung | Werkstückbearbeitung; Schallemission betrifft Bedienung und Nachbararbeitsplätze |
| Schutzziel | maßgebliche Beurteilungswerte einhalten und unnötige Exposition vermeiden |
| geprüfte Substitution | leiseres Verfahren und geräuschärmeres Modell anhand geeigneter Emissionsdaten verglichen |
| gewählte Maßnahmen | technische Kapselung, räumliche Regelung, Wartung und erforderlicher Gehörschutz |
| Begründung | Ersatz ist bis zur nächsten Beschaffung technisch bewertet; Zwischenpaket senkt aktuelle Exposition |
| Umsetzung | Verantwortliche Person, Budget, Termin, Abnahme und geregelter Zwischenbetrieb |
| Wirksamkeitsprüfung | Messung oder fachkundige Ermittlung nach Umsetzung; Sicht- und Funktionskontrolle im Betrieb |
| Ergebnis und Restgefährdung | Wert, Feststellung, Abweichung, Korrektur und nächster Prüfanlass |
Das allgemeine Nachweisprinzip und weitere Pflichtunterlagen gehören zur Seite Arbeitsschutz-Dokumentation. Das Beispiel hier bleibt auf die Maßnahmenentscheidung beschränkt. Eine Software kann Optionen, Verantwortliche, Fristen und Nachkontrollen verbinden, ersetzt aber weder fachkundige Beurteilung noch die Umsetzung vor Ort.
Quellenstand und Übertragungsgrenze
Die Beispiele wurden am 1. September 2026 gegen den aktuellen Wortlaut des Arbeitsschutzgesetzes, der Betriebssicherheitsverordnung und der Gefahrstoffverordnung geprüft. Für Gefahrstoffe erläutert § 7 GefStoffV die vorrangige Substitution und die weitere Maßnahmenrangfolge. TRGS 500 und TRGS 600 konkretisieren Auswahl und Substitutionsprüfung. Das IFA der DGUV ordnet STOP auch für Gesundheits-, Brand- und Explosionsgefährdungen ein.
Kein Beispiel legt ohne die Bedingungen des einzelnen Betriebs eine rechtlich ausreichende Maßnahme fest. Prüfen Sie Tätigkeit, Personengruppen, Arbeitsmittel, Stoffe, Exposition, Betriebszustände und einschlägige Spezialregeln. Bei fehlender Fachkunde werden Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt oder eine andere für das Thema geeignete fachkundige Person einbezogen.