BGHW-Betreuungsform wählen

Bei der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) ist das Unternehmermodell eine Wahlmöglichkeit für geeignete Betriebe, kein automatisch geltender Kleinbetriebsstatus. Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Betrieb bei der BGHW versichert ist und ob die teilnehmende Leitung den Arbeitsschutz im Tagesgeschäft tatsächlich steuern kann. Wer nur einen Nachweis verwaltet, aber keine Entscheidungen treffen darf, erfüllt diese Rolle nicht.

Die BGHW-Übersicht zu den Betreuungsformen unterscheidet bis 20, mehr als 20 bis 50 und mehr als 50 Beschäftigte. Oberhalb von 50 kommt die hier beschriebene alternative Betreuung nicht infrage. Unterhalb dieser Grenze bleibt Regelbetreuung ebenfalls möglich.

Beschäftigtenzahl: Teilzeit richtig berücksichtigen

Für die Größenbestimmung verwendet die BGHW jährliche Durchschnittszahlen. Regelmäßige Wochenarbeitszeiten bis 20 Stunden zählen mit 0,5, bis 30 Stunden mit 0,75 und über 30 Stunden mit 1,0. Leiharbeitskräfte zählen ebenfalls mit. Entscheidend ist daher nicht einfach die Anzahl der Namen auf Ihrer Personalliste.

Eigenes Rechenbeispiel bei ganzjährig gleicher Besetzung: Acht Personen mit mehr als 30 Wochenstunden, 16 mit höchstens 20 Stunden und vier mit 25 Stunden ergeben 8 + 8 + 3 = 19 berechnete Beschäftigte. Obwohl 28 Menschen im Betrieb arbeiten, liegt dieses Beispiel für die Betreuungsform unter der 20er-Grenze. Es ist kein allgemeiner Rechner für andere Arbeitsschutzschwellen.

Bei Filialen reicht eine eigene Adresse nicht aus, um jede Niederlassung getrennt zu zählen. Klären Sie die organisatorische Eigenständigkeit, Leitung und Abgrenzung mit der BGHW, bevor Sie eine günstiger erscheinende Betriebsgröße zugrunde legen.

Den trägerübergreifenden Vergleich finden Sie im Überblick zum Unternehmermodell. Die folgenden Schritte betreffen gezielt die BGHW, nicht die Schulungsmodelle anderer Berufsgenossenschaften.

Fernlehrgang und Zusatzqualifikation vollständig abschließen

Planen Sie vor der Registrierung den gesamten Qualifizierungsweg. Die BGHW-Grundausbildung nennt folgende Kombinationen:

Ihr Betrieb Qualifizierung
Bis 20 Beschäftigte, außerhalb der nachfolgend genannten besonderen Branchen Online-Fernlehrgang
Bis 20 Beschäftigte in Recycling, Motorradhandel oder Speditions- beziehungsweise Umschlagsgewerbe Online-Fernlehrgang und Abschlussgespräch mit dem BGHW-Außendienst
Mehr als 20 bis 50 Beschäftigte Online-Fernlehrgang und zweitägiges Seminar PS 1 „Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit“

Für das Abschlussgespräch müssen Sie zeigen können, wie Sie das Gelernte im Betrieb anwenden. Bei einem zusätzlich erforderlichen Seminar ist die vollständige Teilnahme nötig. Ein gespeicherter Kursabschluss ersetzt diese Bestandteile nicht.

Der Einstieg läuft über die offizielle Fernlehrgangsseite der BGHW. Dort sind Registrierung für neue Teilnehmende und Anmeldung mit vorhandenen Zugangsdaten getrennt. Verwenden Sie bei einer Fortbildung den bestehenden Zugang und klären Sie verlorene Zugangsdaten mit der Fernlehrgangsbetreuung.

Für Ihre Vorbereitung ist diese Reihenfolge sinnvoll:

  1. Betrieb einordnen: Beschäftigtenberechnung, Branche und teilnahmeberechtigte Leitung festhalten.
  2. Zeit reservieren: Bearbeitungsfenster und gegebenenfalls Gespräch oder Seminar in die betriebliche Planung aufnehmen.
  3. Betriebsunterlagen bereitlegen: Tätigkeiten, vorhandene Gefährdungsbeurteilung und offene Schutzfragen zusammentragen.
  4. Vollständigen Abschluss prüfen: Nachweise aller erforderlichen Bestandteile aufbewahren und verbleibende Anforderungen mit der BGHW klären.

Die Teilnahmebedingungen vom 3. Februar 2026 verlangen mindestens 70 Prozent richtige Prüfungsantworten. Eine Qualifizierung bei einem anderen Unfallversicherungsträger kann die BGHW nach Prüfung anerkennen; übernehmen Sie deren Bescheinigung nicht ungeprüft als gültigen BGHW-Nachweis.

Gefährdungsbeurteilung als Grundlage

Der Kurs soll in eine belastbare Beurteilung Ihres eigenen Betriebs münden. Nach § 5 ArbSchG ermitteln Sie anhand der Tätigkeiten, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Im Fernlehrgang wird mit der Beurteilung begonnen; mit dem Abschluss bestätigen Sie laut Teilnahmebedingungen, dass eine Gefährdungsbeurteilung vorliegt.

Prüfen Sie deshalb nicht nur, ob ein Dokument existiert. Können Sie beispielsweise erklären, wie die Warenannahme abläuft, wo Beschäftigte Lasten bewegen und welche Unsicherheiten bei Verkehrswegen oder Arbeitsmitteln bestehen? Ein allgemeines Handelsmuster ohne Abgleich mit diesen Tätigkeiten beantwortet solche Fragen nicht.

Redaktionelles Anwendungsbeispiel: Ein kleiner Händler plant einen neuen Warenannahmebereich. Die Leitung sammelt Angaben zu Lieferfahrzeugen, Fußwegen, Entladung und Arbeitszeiten. Ungeklärte Fragen gibt sie an die zuständige Fachberatung weiter. Anschließend hält sie fest, welche Empfehlung in welche Maßnahme übernommen wurde, wer sie umsetzt und wie die Wirkung geprüft wird. Dieses Beispiel ist keine Gefährdungsbeurteilung für einen realen Betrieb.

Für die allgemeine Aufgabenorganisation verweist dieser Beitrag auf Unternehmermodell und Arbeitssicherheit. Die Rolle der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmermodell wird gesondert behandelt.

Kompetenzzentrum und Kosten der Betreuung unterscheiden

Ein kostenfreier Fernlehrgang bedeutet nicht, dass sämtliche späteren Leistungen kostenfrei sind. Bei Betrieben bis 20 Beschäftigte gehört das Kompetenzzentrum zur alternativen Betreuung. Bei mehr als 20 bis 50 Beschäftigten trägt der Betrieb die Kosten der erforderlichen externen Betreuung selbst.

Das BGHW-Kompetenzzentrum berät unabhängig durch arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Fachleute. Die Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich; bei Bedarf folgen Videoberatung oder ein Vor-Ort-Termin. Den Beratungsumfang legt das Kompetenzzentrum fest.

Die BGHW nennt beispielsweise Gefährdungsbeurteilung, Umbauten, Ergonomie, Hautschutz und Überfallprävention als Beratungsthemen. Halten Sie für eine Anfrage Ihre konkrete Frage und die betroffenen Tätigkeiten bereit. Fragen Sie vor zusätzlichen Untersuchungen, Messungen oder anderen Leistungen nach Umfang und Kostenübernahme; aus dem Beratungsangebot folgt kein unbegrenztes Leistungspaket.

Bei den in der DGUV Vorschrift 2 festgelegten besonderen Anlässen muss externe Fachkunde eingebunden werden. Warten Sie daher nicht bis zur nächsten Fortbildung, wenn neue Schutzfragen auftreten. Der Fernlehrgang macht die Unternehmensleitung weder zum Betriebsarzt noch automatisch zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Fortbildung und Fristen im Blick behalten

Unterscheiden Sie Kurszugang, Abschlussfrist und Fortbildungsfrist. Die Grundausbildungsseite beschreibt eine Freischaltung von drei Monaten ab Registrierung. Die Teilnahmebedingungen nennen den erfolgreichen Abschluss innerhalb von drei Monaten nach Einladung durch die BGHW. Stimmen Einladung und Portalangaben nicht überein, klären Sie das frühzeitig und lassen Sie sich den maßgeblichen Termin bestätigen.

Für die alternative Betreuung nennen die Teilnahmebedingungen eine Berechtigung von fünf Jahren und eine Fortbildung innerhalb dieses Zeitraums. Bei fehlendem oder nicht fristgerechtem Abschluss der vorgeschriebenen Maßnahmen muss Regelbetreuung nachgewiesen werden. Eine fehlende Erinnerungsmail ist keine Verlängerung.

Auch der angekündigte Einladungszeitpunkt ist nicht überall gleich beschrieben: Die BGHW-Fortbildungsseite nennt vier Jahre, die Teilnahmebedingungen vier Jahre und neun Monate. Für Ihre Planung zählt deshalb der bestätigte Ablauf Ihrer Berechtigung. Notieren Sie diesen aus Ihren Unterlagen und setzen Sie einen eigenen Vorlauf zur Buchung und Bearbeitung.

Die Fortbildung erfolgt online; die BGHW nennt einen Bearbeitungsaufwand von etwa einer bis zweieinhalb Stunden. Das ist eine Zeitangabe zur Fortbildung, nicht zur gesamten Grundausbildung.

Prüfen Sie die Betreuungsform außerdem bei Wachstum, neuen Betriebsstrukturen oder einem Wechsel der qualifizierten Leitung. Eine Nachfolgeperson kann nicht ohne Weiteres mit der persönlichen Bescheinigung ihrer Vorgängerin arbeiten. Klären Sie offene Voraussetzungen mit der BGHW und organisieren Sie erforderlichenfalls die Regelbetreuung.

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Sie bei Gefährdungsbeurteilungen sowie der Nachverfolgung von Maßnahmen, Verantwortlichen und Fristen unterstützen. Die Software ist jedoch kein BGHW-Lehrgang, kein Kompetenzzentrum und keine automatische Teilnahme- oder Anerkennungsprüfung.

Für die betriebliche Übergabe empfiehlt sich eine kurze Übersicht: gewählte Betreuungsform, berechnete Betriebsgröße, qualifizierte Leitung, Ablageort der Bescheinigungen, nächste Fortbildungsfrist und Kontakt zur Fachberatung. Verknüpfen Sie offene Schutzfragen mit den zugehörigen Maßnahmen. Bewahren Sie die Originalnachweise unabhängig von einer solchen Übersicht auf.

Quellen und Grenzen bei unternehmermodell bghw

Redaktionell überarbeitet am 11. September 2026. Grundlage sind die verlinkten BGHW-Fachseiten, die Teilnahmebedingungen mit Stand 3. Februar 2026 und § 5 ArbSchG. Abweichende Angaben zu Einladungen und Bearbeitungsfenstern sind oben ausdrücklich benannt. Rechenbeispiel und Vorbereitungsliste sind eigene redaktionelle Hilfen, keine amtlichen Formulare.

Ältere Übersichten nennen für das Kompetenzzentrum noch zehn Beschäftigte. Die BGHW erläutert die Anhebung auf 20 zum 1. Juli 2025. Übertragen Sie ältere Schwellen oder Regelungen anderer Berufsgenossenschaften daher nicht auf Ihre aktuelle BGHW-Teilnahme.

Diese Seite ersetzt keine verbindliche Klärung Ihres Betriebsfalls durch die BGHW, keine fachkundige Betreuung und keine Prüfung vor Ort. Ein erfolgreicher Kursnachweis belegt die Qualifizierung, nicht die vollständige Umsetzung aller Arbeitsschutzpflichten.