Kurzantwort: Wie funktioniert das BGW-Unternehmermodell?
Das BGW-Unternehmermodell ist kein Verzicht auf betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Es ist die bei der BGW sogenannte alternative bedarfsorientierte Betreuung: Die Unternehmensleitung qualifiziert sich, organisiert den Arbeitsschutz auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und holt Betriebsarzt oder Betriebsärztin sowie Fachkraft für Arbeitssicherheit bei besonderen Anlässen hinzu.
Für die Teilnahme müssen im Kern fünf Punkte passen:
- Der Betrieb gehört zur BGW.
- Die nach DGUV Vorschrift 2 berechnete Beschäftigtenzahl beträgt höchstens 50.
- Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden.
- Ein geeigneter BGW-Kooperationspartner stellt Schulung und bedarfsorientierte Fachberatung sicher.
- Qualifizierung, Gefährdungsbeurteilung, Beratung und Fortbildung werden fristgerecht durchgeführt und dokumentiert.
Die BGW bezeichnet drei Elemente: Grundschulung, Vertrag mit einem Kooperationspartner und regelmäßige Fortbildungen. Die Verantwortung für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen bleibt bei der Unternehmensleitung.
„Unternehmermodell“ oder „Alternative Betreuung“?
Beide Begriffe führen im BGW-Kontext zum selben Thema. Alternative bedarfsorientierte Betreuung ist die offizielle Bezeichnung; BGW-Unternehmermodell, BGW-Alternativbetreuung und BuS-Unternehmermodell sind verbreitete Such- und Anbieterbegriffe.
Diese Seite behandelt ausschließlich die BGW-spezifischen Voraussetzungen, Fristen, Kooperationspartner und Nachweise. Die trägerübergreifende Einordnung steht auf der Seite Unternehmermodell, der allgemeine Rechts- und Organisationsrahmen unter alternative bedarfsorientierte Betreuung. Regeln anderer Berufsgenossenschaften lassen sich nicht auf die BGW übertragen.
Voraussetzungen: Wer kann teilnehmen?
Die seit 1. Juni 2026 geltende BGW-Fassung der DGUV Vorschrift 2 erlaubt das alternative Modell, wenn die Unternehmensleitung aktiv in das Betriebsgeschehen eingebunden ist und die Zahl der Beschäftigten höchstens 50 beträgt. Ob die Betreuung für die konkrete Branche und Region angeboten wird, sollte zusätzlich über die BGW geprüft werden.
| Prüffrage | BGW-Einordnung | Praktischer Nachweis |
|---|---|---|
| Ist die Betriebsstätte bei der BGW versichert? | BGW-Zuständigkeit ist erforderlich | Mitglieds- und Betriebsstättendaten |
| Liegt die rechnerische Beschäftigtenzahl bei höchstens 50? | Jahresdurchschnitt und Teilzeitgewichtung anwenden | dokumentierte Berechnung |
| Ist die Unternehmensleitung aktiv im Betriebsgeschehen? | Voraussetzung aus § 2 Absatz 4 der BGW DGUV Vorschrift 2 | Funktion, Aufgaben und tatsächliche Einbindung |
| Gibt es ein Angebot für Branche und Region? | Alternative Betreuung ist branchenspezifisch | Ergebnis der BGW-Suche und Anbieterbestätigung |
| Können Schulung, Fortbildung und Eigenorganisation geleistet werden? | Das Modell verlangt laufende Mitwirkung | Terminplan, Zuständigkeit und Ressourcen |
Nutzen Sie für die verbindliche Vorauswahl den BGW-Betreuungsform-Suchassistenten. Bei mehreren Betriebsstätten sollte die Betreuung je Betriebsstätte geprüft und nachvollziehbar zugeordnet werden.
Wer nimmt an der Schulung teil?
Die aktuelle Vorschrift adressiert die aktiv eingebundene Unternehmerin oder den aktiv eingebundenen Unternehmer. Eine ältere, weiterhin auf der BGW-Website verfügbare Erläuterung lässt auch eine geeignete Person mit schriftlicher Übertragung von Unternehmerpflichten zu. Eine normale Aufgabendelegation genügt dafür nicht automatisch.
Soll eine verantwortliche Führungskraft teilnehmen, klären Sie vor Vertrags- und Kursbuchung mit BGW und Kooperationspartner:
- welche Unternehmerpflichten schriftlich übertragen werden müssen
- ob Aufgaben, Befugnisse und Ressourcen ausreichen
- ob die Person fachlich geeignet und in die Betriebsabläufe eingebunden ist
- ob die Teilnahme für die konkrete Betriebsstätte anerkannt wird
- welche Kontroll- und Überwachungspflichten bei der Unternehmensleitung verbleiben
Beschäftigtenzahl richtig berechnen
Die Grenze von 50 meint nicht immer 50 Köpfe. Nach § 2 Absatz 5 der aktuellen BGW DGUV Vorschrift 2, Stand 05/2026 sind jährliche Durchschnittszahlen zu verwenden. Teilzeitbeschäftigte werden so gewichtet:
| Regelmäßige Wochenarbeitszeit | Faktor |
|---|---|
| bis einschließlich 20 Stunden | 0,5 |
| mehr als 20 bis einschließlich 30 Stunden | 0,75 |
| mehr als 30 Stunden | 1,0 |
Beispiel: 30 Vollzeitkräfte, 16 Personen mit 25 Wochenstunden und 14 Personen mit 18 Wochenstunden ergeben 30 × 1,0 + 16 × 0,75 + 14 × 0,5 = 49 rechnerische Beschäftigte. Der Betrieb liegt damit rechnerisch unter 50, obwohl 60 Personen beschäftigt sind.
Dokumentieren Sie Datenbasis, Bezugsjahr, Wochenstunden und Rechenweg. Leiharbeitnehmende und weitere besondere Personengruppen sollten entsprechend den aktuellen BGW-Hinweisen eingeordnet werden. Im Zweifel ist der Wert mit der BGW oder dem Kooperationspartner zu bestätigen.
Ablauf in sieben Schritten
1. BGW-Zuständigkeit und Betreuungsform prüfen
Ermitteln Sie die rechnerische Beschäftigtenzahl und prüfen Sie Branche, Betriebsstätte und aktive Einbindung der Unternehmensleitung. Vergleichen Sie die alternative Betreuung mit der Regelbetreuung, bevor Sie einen Vertrag schließen.
2. BGW-Kooperationspartner auswählen
Die offizielle BGW-Suche nach Kooperationspartnern und Schulungsterminen trennt Ansprechpartner, Präsenztermine und Onlinetermine. Wählen Sie nicht allein nach dem Seminarpreis: Entscheidend ist die gesamte Betreuung über die Vertragslaufzeit.
3. Vertrag und Übergangsbetreuung klären
Laut BGW-FAQ zur Alternativbetreuung wird zunächst ein Vertrag mit einem Kooperationspartner geschlossen. Die Unternehmerschulung ist innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren; bis zu ihrer Teilnahme besteht nach der FAQ die Pflicht zur Regelbetreuung. Lassen Sie sich schriftlich erklären, ab welchem Datum welche Betreuungsform gilt.
4. Motivations- und Informationsmaßnahmen absolvieren
Die aktuelle BGW DGUV Vorschrift 2 nennt als Inhalte Einstieg und Mehrwert von Sicherheit und Gesundheit, Gefährdungsbeurteilung mit Praxisübung, Arbeitsschutzorganisation, Rahmenbedingungen der alternativen Betreuung sowie Abschluss und Qualitätssicherung. Die BGW-FAQ beschreibt zusätzlich Schulungsanteile zu Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik. Maßgeblich ist das von BGW beziehungsweise Kooperationspartner anerkannte Angebot.
5. Gefährdungsbeurteilung erstellen und fortschreiben
Nach der Qualifizierung wird die Gefährdungsbeurteilung erstellen zum Steuerungsinstrument: Tätigkeiten erfassen, Gefährdungen beurteilen, Maßnahmen festlegen, Verantwortliche und Fristen zuordnen, Wirksamkeit prüfen und Beratungsbedarf auslösen. Bei fachlich schwierigen Fragen sind Betriebsarzt, Betriebsärztin oder Sifa einzubeziehen.
6. Betreuungsform und Nachweise melden
Die BGW weist darauf hin, dass die Alternative Betreuung über „Mein Unternehmen“ gemeldet werden kann. Dort sind auch Sammelmeldungen des BuS-Nachweisbogens möglich. Hinterlegen Sie Betriebsstätte, Vertragspartner, Betreuungsform und Nachweise konsistent.
7. Anlassberatung und Fortbildung laufend steuern
Neue Gefährdungen, Änderungen oder besondere Ereignisse lösen eine Prüfung der Fachberatung aus. Parallel darf die Fortbildungsfrist nicht verstreichen. Arbeitsschutz bleibt deshalb ein laufender Prozess und keine einmalig bestandene Schulung.
Fristen auf einen Blick
| Zeitpunkt | Erforderlicher Schritt | Was zu dokumentieren ist |
|---|---|---|
| vor der Entscheidung | Eignung, Beschäftigtenzahl, Branche und Regelbetreuung vergleichen | Berechnung und Auswahlentscheidung |
| vor Start | Kooperationspartner und Leistungsumfang vereinbaren | Vertrag, Ansprechpersonen, Leistungsbeschreibung |
| innerhalb von 2 Jahren | Motivations- und Informationsmaßnahmen abschließen | Teilnahmebescheinigung und Datum |
| bis zur Unternehmerschulung | laut BGW-FAQ Regelbetreuung sicherstellen | Beauftragung und Berichte |
| laufend | Gefährdungsbeurteilung aktualisieren und Maßnahmen umsetzen | Gefährdungen, Maßnahmen, Wirksamkeit |
| bei besonderem Anlass | Betriebsarzt, Betriebsärztin und/oder Sifa einschalten | Anlass, Auftrag, Ergebnis, Folgemaßnahmen |
| jährlich oder spätestens nach 5 Jahren | anerkannte Fortbildung absolvieren | Kursnachweise und Fristberechnung |
Die BGW-Hauptseite nennt eine Fortbildung innerhalb von fünf Jahren. Die aktuelle Anlage 3 konkretisiert den Umfang als mindestens zwei Lehreinheiten jährlich oder mindestens sechs Lehreinheiten nach fünf Jahren. Stimmen Sie die zulässige Variante und Anerkennung mit Ihrem Vertragspartner ab; Werbeangaben einzelner Anbieter ersetzen diese Prüfung nicht.
Kooperationspartner vergleichen: 12 Fragen
Die GSC-Daten zeigen besonders häufige Suchen nach „BGW Kooperationspartner Unternehmerschulung“. Ein Kooperationspartner ist nicht nur Kursanbieter, sondern stellt im vereinbarten Modell auch den Zugang zu arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Beratung sicher.
Fragen Sie vor der Auswahl schriftlich:
- Für welche BGW-Branchen und Regionen ist das Angebot vorgesehen?
- Ist die konkrete Betriebsstätte teilnahmeberechtigt?
- Wer ist die benannte arbeitsmedizinische Ansprechperson?
- Wer ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit mit passenden Branchenkenntnissen?
- Was umfasst der Betreuungsvertrag neben der Grundschulung?
- Welche Leistungen sind inklusive, welche werden nach Aufwand berechnet?
- Wie schnell ist Beratung bei einem besonderen Anlass verfügbar?
- Sind Betriebsbegehungen, Berichte und digitale Beratung geregelt?
- Wird die Schulung online, in Präsenz oder hybrid angeboten?
- Wie werden Fortbildungen und Fristerinnerungen organisiert?
- Wer meldet welche Daten oder Nachweise an die BGW?
- Wie sind Kündigung, Wechsel und Übergang zur Regelbetreuung geregelt?
Die BGW empfiehlt ausdrücklich, Angebote nach Kosten und Leistungen zu vergleichen. Es gibt daher keinen allgemeingültigen Preis für „das“ BGW-Unternehmermodell. Anbieterpreise sind Vertragsangebote, keine gesetzlich festgelegten Gebühren.
Wann ist Fachberatung verpflichtend zu prüfen?
Anlage 3 der aktuellen BGW DGUV Vorschrift 2 nennt besondere Anlässe, bei denen die Unternehmensleitung prüfen muss, ob Betriebsarzt, Betriebsärztin, Sifa oder beide Professionen erforderlich sind.
| Anlass | Typische Fachfrage |
|---|---|
| neue oder geänderte Betriebsanlage | sichere Planung, Technik, Arbeitsmedizin |
| neues Arbeitsmittel mit erhöhtem Gefährdungspotenzial | Schutzmaßnahmen, Prüfung, Einweisung |
| neues oder grundlegend geändertes Arbeitsverfahren | Gefährdungen, Arbeitsablauf, Wirksamkeit |
| neuer Arbeitsstoff mit erhöhtem Gefährdungspotenzial | Gefahrstoff-, Bio- oder Hautschutz |
| neue Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe | Ergonomie, Hygiene, Organisation |
| Schwangerschaft, Stillzeit, Jugend oder Behinderung | besonderer Schutzbedarf |
| Unfall, Berufskrankheit oder Häufung gesundheitlicher Probleme | Ursachenanalyse und Prävention |
| neue Notfall-, Hygiene-, Pandemie- oder Alarmpläne | fachliche Vollständigkeit und Umsetzung |
| neue Arbeitszeit-, Pausen- oder Schichtsysteme | Belastung und arbeitsmedizinische Bewertung |
| arbeitsmedizinische Vorsorge | Pflicht-, Angebots- oder Wunschvorsorge |
Die Liste ist keine Auswahlliste zum Abhaken. Unklare oder komplexe Gefährdungen können auch außerhalb dieser Beispiele Beratung erfordern. Die vertiefte Rollenabgrenzung behandelt Unternehmermodell und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Diese Nachweise müssen auffindbar sein
Anlage 3 verlangt elektronisch oder schriftlich mindestens:
- Teilnahmenachweise für Motivations-, Informations- und Fortbildungsmaßnahmen
- aktuelle Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung
- Berichte der Betriebsärztinnen, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach § 5 DGUV Vorschrift 2
Für eine belastbare Praxisakte gehören außerdem dazu:
- Betreuungsvertrag und Leistungsbeschreibung des Kooperationspartners
- Berechnung der Beschäftigtenzahl und Ergebnis des Betreuungsform-Checks
- BuS-Nachweis beziehungsweise Meldung an die BGW
- benannte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Ansprechpersonen
- dokumentierte Beratungsanlässe, Aufträge und Empfehlungen
- abgeleitete Maßnahmen mit Verantwortung, Frist und Wirksamkeitskontrolle
- Unterweisungs-, Vorsorge- und relevante Prüfungsnachweise
- nächster Fortbildungs- und Vertragsprüftermin
Wenn Pflichten der alternativen Betreuung nicht erfüllt werden, gilt nach der aktuellen Anlage 3 die einschlägige Regelbetreuung. Dokumentation ist deshalb kein Selbstzweck, sondern belegt, dass Qualifizierung, Gefährdungsbeurteilung und Fachberatung tatsächlich funktionieren.
Alternative Betreuung oder Regelbetreuung?
| Kriterium | BGW-Unternehmermodell | Regelbetreuung |
|---|---|---|
| Beschäftigtenzahl | bis 50 rechnerische Beschäftigte | kleine Regelbetreuung bis 20, Regelbetreuung nach Anlage 2 über 20 |
| Rolle der Unternehmensleitung | aktiv eingebunden, qualifiziert und steuernd | ebenfalls verantwortlich, Fachbetreuung anders organisiert |
| Betreuung | anlassbezogen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung | nach der jeweils geltenden Regelbetreuungsanlage |
| Schulung/Fortbildung | verpflichtender Bestandteil des Modells | keine Unternehmermodell-Qualifizierung |
| Organisation | hoher eigener Steuerungs- und Dokumentationsanteil | stärker kontinuierlich vereinbarte Fachbetreuung |
| sinnvoll, wenn | Leitung Zeit, Nähe zum Betrieb und verlässliche Prozesse hat | interne Steuerung oder Fristen nicht zuverlässig leistbar sind |
Mehr als 50 rechnerische Beschäftigte schließen das alternative Modell nach der aktuellen BGW-Vorschrift aus. Auch unterhalb der Grenze ist es nicht automatisch die bessere Wahl. Wer Gefährdungsbeurteilungen, Maßnahmen und Beratungsanlässe nicht laufend steuern kann, sollte die Regelbetreuung ernsthaft vergleichen.
Typische BGW-Branchen und Grenzen der Aussage
In Suchergebnissen und Anbieterangeboten werden häufig Arzt- und Zahnarztpraxen, Therapie, Pflege, Apotheken, Veterinärmedizin, Friseur- und Kosmetikbetriebe, Kinderbetreuung, Bildung sowie Beratung und soziale Betreuung genannt. Daraus folgt keine pauschale Teilnahmegarantie.
Prüfen Sie immer:
- die tatsächliche BGW-Zuständigkeit der Betriebsstätte
- den konkreten Wirtschaftszweig
- die nach Wochenstunden gewichtete Beschäftigtenzahl
- regionale und branchenspezifische Angebote der Kooperationspartner
- Sonderstrukturen wie Filialen, mehrere Betriebsstätten oder verbundene Unternehmen
Häufige Fehler
- Nur Köpfe zählen: Die aktuelle Vorschrift verlangt Jahresdurchschnitt und Teilzeitfaktoren.
- „Bis 50“ mit „automatisch zugelassen“ verwechseln: Branche, Region und aktive Einbindung bleiben zu prüfen.
- Nur einen Kurs buchen: Vertrag, Fachberatung, Gefährdungsbeurteilung und Fortbildung gehören zusammen.
- Die Zweijahresfrist als betreuungsfreie Zeit behandeln: Laut BGW-FAQ gilt bis zur Unternehmerschulung die Regelbetreuung.
- Den billigsten Seminarpreis mit Gesamtkosten verwechseln: Beratungsumfang, Laufzeit, Berichte und Zusatzleistungen unterscheiden sich.
- Sifa und Betriebsarzt vollständig ersetzen wollen: Anlassbezogene Fachberatung bleibt Bestandteil des Modells.
- Fortbildung erst nach Fristablauf planen: Überschreitung kann zum Wechsel in die Regelbetreuung führen.
- Mehrere Betriebsstätten pauschal zusammenfassen: Zuständigkeit, Betreuung und Nachweise müssen je Betriebsstätte nachvollziehbar bleiben.
- Anbietertexte als Rechtsquelle behandeln: Maßgeblich sind aktuelle BGW-Unterlagen, die DGUV Vorschrift 2 und der konkrete Vertrag.
ArbeitsschutzPilot im BGW-Workflow
ArbeitsschutzPilot kann die laufende Organisation unterstützen, ersetzt aber weder BGW-Qualifizierung noch Kooperationspartner, Betriebsarzt, Betriebsärztin oder Sifa.
- Beschäftigtenberechnung und Betreuungsentscheidung als Nachweis ablegen
- Vertrag, Schulung und Fortbildungen mit Fristen führen
- Gefährdungsbeurteilungen nach Tätigkeiten und Standorten organisieren
- Beratungsanlässe direkt aus Änderungen oder Risiken ableiten
- Empfehlungen als Maßnahmen mit Verantwortlichen und Wirksamkeitskontrolle verfolgen
- Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge verknüpfen
- vollständige Arbeitsschutz-Dokumentation für Reviews zusammenführen
Quellenstand und redaktionelle Prüfung
Diese Seite wurde am 4. August 2026 gegen die folgenden offiziellen BGW-Unterlagen geprüft:
- Die BGW-Übersicht zur Alternativen Betreuung beschreibt Voraussetzungen, Kooperationspartner, Grundschulung, Fortbildung und den Wechsel zur Regelbetreuung bei Fristüberschreitung.
- Die BGW DGUV Vorschrift 2, Stand 05/2026 regelt Beschäftigtengrenze, Teilzeitfaktoren, Qualifizierungsinhalte, Fortbildungsumfang, Beratungsanlässe und Nachweise.
- Die BGW-FAQ erläutert Vertrag, Zweijahresfrist, Übergang in der Regelbetreuung und Anbieterwahl.
- Die BGW-Suche führt zu Kooperationspartnern sowie Präsenz- und Onlineterminen.
- Die BGW informiert zu Änderungen über die Neufassung der DGUV Vorschrift 2 seit 1. Juni 2026.
Die Seite bietet eine redaktionelle Orientierung und keine Rechtsberatung oder Teilnahmebestätigung. Lassen Sie Beschäftigtenzahl, Branche, Betriebsstätte, Pflichtenübertragung und Vertragsumfang im Einzelfall von BGW oder einem anerkannten Kooperationspartner bestätigen.