ADR-1.3-Unterweisung Vorlage direkt herunterladen
Kostenloser Download: Unterweisung nach ADR 1.3 Vorlage als Word oder als PDF. Beide Dateien umfassen neun A4-Seiten, sind ohne Registrierung verfügbar und haben den geprüften Quellenstand vom 11. August 2026.
Kurzantwort: Die Vorlage ist Arbeitsbuch und Nachweis in einem. Sie beginnt nicht mit einer universellen Foliensammlung, sondern mit Rolle, Tätigkeit und Prozess. Danach werden allgemeine, aufgabenbezogene, Sicherheits- und Sicherungsinhalte dokumentiert, Verständnis und Handlung geprüft sowie Teilnehmende, Nachholung, Tätigkeitsfreigabe und Fünfjahresablage geschlossen.
Die Word-Datei dient als bearbeitbare Unternehmensfassung. Das PDF zeigt das feste Druckbild für Prüfung oder Ausdruck. Beide Fassungen sind redaktionelle Arbeitshilfen, keine amtlichen Formulare und keine Gefahrgut- oder Rechtsberatung.
Was die 9-seitige Vorlage enthält
| Seite | Arbeitsbereich | Dokumentiertes Ergebnis |
|---|---|---|
| 1 | Unternehmensfassung, Verkehrsträger, Anlass und Rechtsstand | kontrollierte Grundlage der Unterweisung |
| 2 | Beteiligtenrollen, Tätigkeiten und Prozessgrenzen | richtige Zielgruppe und Freigabestatus |
| 3 | Regelwerke, Gefahrgüter und allgemeine Inhalte | geprüfter Informations- und Dokumentenstand |
| 4 | aufgabenbezogene Unterweisung | Arbeitsschritte, Prüfungen und Stop-Regeln |
| 5 | Sicherheitsunterweisung und Ereignisfall | Schutz, Notfall und praktisch geübte Handlung |
| 6 | Sicherung nach Kapitel 1.10 | Anwendbarkeit, Sicherungsbewusstsein und Szenarien |
| 7 | zehn Verständnis- und Handlungsfragen | sicher, korrigiert oder Nachschulung erforderlich |
| 8 | Teilnehmende, Bestätigung und Nachholung | vollständiger Unterweisungsnachweis |
| 9 | Fünfjahresablage, Aktualisierung und Quellen | prüfbare Aufbewahrung und Änderungslogik |
Die Vorlage enthält keine pauschalen UN-Nummern, Grenzwerte, Verpackungsanweisungen oder Freistellungen. Solche Angaben können nur aus dem aktuellen Regelwerk und dem konkreten Beförderungsprozess übernommen werden.
Wer nach Kapitel 1.3 unterwiesen wird
Kapitel 1.3 richtet sich an Personen, deren Aufgaben die Beförderung gefährlicher Güter betreffen. Entscheidend ist nicht die Stellenbezeichnung, sondern die tatsächliche Funktion. Erfasst sein können unter anderem Auftraggeber des Absenders, Absender, Verpacker, Verlader, Befüller, Beförderer oder Disposition, Entlader und Empfänger.
Die Rollenmatrix auf Seite 2 zwingt deshalb zu drei getrennten Aussagen:
- Welche Beteiligtenrolle hat der Betrieb im konkreten Prozess?
- Welche Gefahrgutaufgabe führt die Person tatsächlich aus?
- Darf sie diese Aufgabe bereits selbstständig ausführen?
Nach der ADR-Logik muss die Unterweisung vor der selbstständigen Aufgabenübernahme erfolgen. Ist sie noch nicht abgeschlossen, darf die Tätigkeit nur unter direkter Aufsicht einer unterwiesenen Person ausgeführt werden. Die Vorlage macht diesen Zwischenstatus sichtbar, statt eine Unterschrift automatisch als Tätigkeitsfreigabe zu behandeln.
Vier Inhaltsblöcke statt allgemeiner Foliensammlung
1. Allgemeine Unterweisung
Die Person benötigt ein allgemeines Verständnis der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Dazu gehören Zweck und Aufbau des Regelwerks, betriebliche Rollen, typische Gefahren, Kennzeichnungen und die Grenze der eigenen Entscheidung. Der Inhalt wird an die tatsächlich vorkommenden Güter angepasst.
2. Aufgabenbezogene Unterweisung
Dieser Block ist der Kern der Vorlage. Für jeden Arbeitsschritt werden die Prüfung vor Freigabe, verwendete Unterlage oder System und die Stop- und Eskalationsregel eingetragen. Mögliche Prüffelder sind Klassifizierungsdaten, Verpackung, Kennzeichnung, Beförderungspapier, Fahrzeug, Ausrüstung, Ladungssicherung oder Abweichungsbehandlung. Die verantwortliche Person wählt nur die zutreffenden Felder.
3. Sicherheitsunterweisung
Die Sicherheitsunterweisung behandelt Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Ereignisfall. Beschädigte Verpackung, Leckage, Brand, falsche Kennzeichnung, fehlendes Dokument und unzulässige Verladung werden mit Sofortmaßnahme, verbotener Handlung und Meldeweg verbunden. Mindestens eine relevante Handlung sollte praktisch gezeigt oder beobachtbar geprüft werden.
4. Sicherung und Kapitel 1.10
Die Vorlage trennt allgemeines Sicherungsbewusstsein von der gesonderten Prüfung, ob Güter mit hohem Gefahrenpotenzial und ein Sicherungsplan betroffen sind. Behandelt werden können Zugangs- und Identitätskontrolle, Fahrzeug, Dokumente, Schlüssel, vertrauliche Transportdaten sowie Meldungen bei Verlust, Manipulation oder Verdacht. Sensible Angaben gehören nur rollenbezogen in den Nachweis.
Rechtsstand 2025 und deutsche Aufbewahrung
Die UNECE veröffentlicht ADR 2025 als aktuelle Ausgabe mit Anwendung seit 1. Januar 2025. Das Bundesverkehrsministerium stellt die deutsche Übersetzung der Änderungen 2025 bereit. Vor jeder Unterweisung müssen aktuelle Änderungen, Übergangsregeln und nationale Vorschriften erneut geprüft werden.
ADR 1.3.3 verlangt detaillierte Aufzeichnungen über die erhaltene Unterweisung. Sie werden vom Arbeitgeber geführt und müssen der unterwiesenen Person oder der zuständigen Behörde auf Verlangen zugänglich sein. Bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung sollen vorhandene Aufzeichnungen geprüft werden.
Für Deutschland bestimmt § 27 Absatz 5 GGVSEB, dass die Beteiligten die Unterweisung nach Kapitel 1.3 sicherstellen und die Aufzeichnungen fünf Jahre ab ihrer Fertigung aufbewahren. Deshalb berechnet die Vorlage kein beliebiges Löschdatum aus dem Schulungstag, sondern erfasst Fertigstellung und Mindestaufbewahrung ausdrücklich.
Kein pauschales jährliches ADR-Intervall
Kapitel 1.3 verlangt eine periodische Auffrischung, damit Änderungen der Vorschriften berücksichtigt werden. Es nennt für diese betriebliche Unterweisung aber kein allgemeines starres Jahresintervall. Eine neue Fassung des ADR, andere Güter, Rollen, Verpackungen, Prozesse, Abweichungen oder Ereignisse können eine Aktualisierung auslösen.
Zusätzlich kann § 12 ArbSchG relevant sein, wenn dieselbe Tätigkeit Arbeitsschutzgefahren umfasst. Die Gefahrgut-Unterweisung wird dadurch nicht automatisch zur Gefahrstoffunterweisung. Beide Anlässe dürfen gemeinsam organisiert werden, müssen in Inhalt, Rechtsgrundlage und Nachweis aber unterscheidbar bleiben.
Was aktuelle Vorlagen und Kurse abdecken
Die Trefferlandschaft teilt sich in Formulare, Foliensätze und E-Learning. Eine kostenlose WEKA-Vorlage wird als PDF nach Eingabe von Kontaktdaten angeboten und beschreibt einen sofort einsetzbaren Foliensatz. Das VCI-Musterformular erfasst auf einer Seite Erst- oder Auffrischungstraining, ADR/RID/ADN/IMDG, drei Inhaltsblöcke, Datum, Dauer und Unterschriften. Bezahlte Online-Kurse ergänzen Videos, Übungen und Zertifikate.
| Wettbewerbsformat | Stärke | Offene betriebliche Aufgabe |
|---|---|---|
| PDF-Foliensatz | schneller Schulungseinstieg | Rolle, Prozess und aktuelle Unternehmensfassung anpassen |
| einseitiger Nachweis | kompakte Dokumentation | aufgabenbezogene Inhalte und Lernergebnis konkretisieren |
| E-Learning mit Zertifikat | skalierbare Wissensvermittlung | örtliche Abläufe, Rückfragen und praktische Handlung prüfen |
| unsere Word-/PDF-Vorlage | vollständiger Prozess und Nachweis | fachkundige Inhalte vor Ort eintragen und freigeben |
Die neue Vorlage behauptet deshalb nicht, „ohne Anpassungen“ für jeden Betrieb zu passen. Gerade Freistellungen, Klassifizierung, Verpackung, Dokumente, Verladung und Sicherung hängen von Gut, Menge, Beförderungsart und betrieblicher Rolle ab.
Unterweisende Person und digitale Durchführung
Kapitel 1.3 schreibt nicht für jede betriebliche Unterweisung einen bestimmten Trainerabschluss oder ein einziges Format vor. Der beteiligte Betrieb muss jedoch sicherstellen, dass Inhalt und Umfang zur Funktion passen. Die unterweisende Person benötigt daher aktuelle Regelwerkskenntnis, Verständnis des konkreten Gefahrgutprozesses und die Fähigkeit, betriebliche Abweichungen sicher einzuordnen. Interne Durchführung kann passend sein, wenn diese Fachkunde vorhanden und dokumentiert ist. Externe Unterstützung nimmt dem Beteiligten die Organisationsverantwortung nicht ab.
Eine Online-Unterweisung kann Wissen strukturiert vermitteln und Fragen auswerten. Sie muss aber dieselbe Unternehmensfassung, Rolle und Tätigkeit treffen wie eine Präsenzunterweisung. Stellen Sie Rückfragen, Identität, Bearbeitungsstand und verwendete Version nachvollziehbar sicher. Örtliche Meldewege, beschädigte Verpackungen, Dokumentenprüfung oder Verladeabläufe benötigen je nach Aufgabe zusätzlich eine beobachtbare Praxisprüfung. Ein automatisch erzeugtes Zertifikat zeigt Abschluss, aber nicht automatisch sichere Tätigkeitsausführung.
Verständnischeck und Tätigkeitsfreigabe
Eine Unterschrift belegt nicht, dass die Person eine falsche Kennzeichnung erkennt oder bei einer Leckage richtig stoppt. Seite 7 verbindet zehn Fragen mit einer Statuslogik:
- S: sicher beantwortet oder ausgeführt
- K: nach Korrektur sicher
- N: Nachschulung erforderlich
Ergänzen Sie mindestens eine praktische Prüfung und ein realistisches Fallbeispiel. Wer das erforderliche Ergebnis nicht erreicht, erhält eine verantwortliche Person und einen Nachschulungstermin. Bis zum erfolgreichen Abschluss bleibt nur direkte Aufsicht oder keine Tätigkeitsfreigabe.
Abgrenzung verhindert Kannibalisierung
Diese Seite besitzt den Download- und Ausfüllintent für Kapitel 1.3. Andere Fragen bleiben auf den bestehenden Spezialseiten:
| Bedarf | Zuständige Seite |
|---|---|
| ADR-1.3-Arbeitsbuch, Durchführung und Fünfjahresnachweis | diese Unterweisung nach ADR 1.3 Vorlage |
| Gefahrguttransport gegenüber Gefahrstofftätigkeit abgrenzen | Gefahrgut oder Gefahrstoff |
| Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vermitteln | Unterweisung Gefahrstoffe |
| allgemeine Pflichtangaben eines Unterweisungsnachweises | Unterweisungsnachweis |
| Versionen, offene Personen und Wiederholungen systematisch führen | Unterweisung Dokumentation |
Die Vorlage ersetzt außerdem weder die Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer nach Kapitel 8.2 noch den Schulungsnachweis für Gefahrgutbeauftragte. Der Betrieb muss vorab prüfen, welche Qualifikation für jede Rolle zusätzlich erforderlich ist.
Freigabecheck vor der Verwendung
- Beteiligtenrollen und konkrete Tätigkeiten sind vollständig ermittelt.
- ADR-, GGVSEB- und Unternehmensfassung sind aktuell und dokumentiert.
- Allgemeine, aufgabenbezogene, Sicherheits- und Sicherungsinhalte passen zur Zielgruppe.
- Freistellungen, Güter, Verpackungen, Dokumente und Mengen wurden fachkundig geprüft.
- Örtliche Stop-, Notfall-, Melde- und Freigabewege sind eingetragen.
- Eine passende Handlung und ein Fallbeispiel wurden geprüft.
- Fehlende Personen und Nachschulungen haben Verantwortung und Termin.
- Tätigkeitsfreigabe oder direkte Aufsicht ist eindeutig dokumentiert.
- Fertigstellung, Ablageort und fünfjährige Aufbewahrung sind festgelegt.
Erst nach diesem Check wird aus dem kostenlosen Download eine belastbare Unterweisung nach ADR 1.3 für den konkreten Gefahrgutprozess.