Wochenarbeitszeit-Rechner: Beginn, Ende und Pausen eingeben

Der Rechner ist für eine Wochenübersicht mit einem zusammenhängenden Arbeitseinsatz je Starttag ausgelegt. Samstage und Sonntage kannst du bei Bedarf eintragen. „Beispiel laden“ übernimmt die unten erläuterte Fünf-Tage-Woche. Eigene Eingaben werden dabei ersetzt.

Ein Arbeitseinsatz je Starttag, Montag bis Sonntag. Leere Tage werden nicht mitgerechnet. Trage tatsächlich genommene Ruhepausen ein; es gibt keinen automatischen Mindestpausenabzug.

Der Rechner verarbeitet deine Eingaben lokal im Browser. Er speichert sie nicht und versendet keine Formulardaten. Nach einem Neuladen sind die Eingaben nicht gesichert.

Ein leeres Feldpaar bedeutet „nicht erfasst“, nicht automatisch „arbeitsfrei“. Bei geteilten Diensten berechnest du jeden Einsatz separat und addierst die Arbeitszeiten; die Lücke zwischen zwei Einsätzen darf nicht versehentlich als Arbeitszeit eingehen. Mehrere Arbeitgeber sind für die arbeitszeitrechtliche Betrachtung zusammen zu berücksichtigen: Das regelt § 2 ArbZG.

Formel und Beispiel für die Wochenarbeitszeit

Tagesarbeitszeit = Zeitspanne zwischen Beginn und Ende − tatsächlich genommene Ruhepausen. Wochenarbeitszeit = Summe dieser Tageswerte. Nur wenn jeder Arbeitstag gleich lang ist, kannst du Tagesarbeitszeit × Arbeitstage rechnen.

Das folgende eigene Rechenbeispiel enthält bewusst unterschiedliche Tageslängen. Die Schreibweise 8:30 bezeichnet acht Stunden und 30 Minuten, keinen Dezimalwert.

Tag Rechnung und Ergebnis
Montag 08:00–17:00, abzüglich 30 Minuten Pause: 8:30 Stunden
Dienstag 08:00–16:30, abzüglich 30 Minuten Pause: 8:00 Stunden
Mittwoch 08:00–18:00, abzüglich 45 Minuten Pause: 9:15 Stunden
Donnerstag 08:00–16:30, abzüglich 30 Minuten Pause: 8:00 Stunden
Freitag 08:00–15:30, abzüglich 30 Minuten Pause: 7:00 Stunden
Summe 510 + 480 + 555 + 480 + 420 = 2.445 Minuten = 40:45 Stunden

Die Anwesenheit beträgt insgesamt 43:30 Stunden; davon werden 2:45 Stunden Ruhepausen abgezogen. Bei 40:00 Stunden Sollzeit bleiben rechnerisch +0:45 Stunden. Ob daraus ein Zeitguthaben oder Vergütungsanspruch entsteht, beantwortet die Rechnung nicht. Auch die Tage über acht Stunden sind gesondert zu prüfen.

Minuten und Dezimalstunden richtig umrechnen

Für Dezimalstunden gilt: ganze Stunden + Minuten ÷ 60. Aus 40:45 Stunden werden deshalb 40 + 45 ÷ 60 = 40,75 Stunden, nicht 40,45 Stunden. Umgekehrt bedeuten 40,45 Dezimalstunden nur 40 Stunden 27 Minuten: 0,45 × 60 = 27.

Rechne zunächst mit ganzen Minuten und runde erst die fertige Dezimaldarstellung. Sonst können sich Rundungsabweichungen über die Tage addieren. Der Rechner behält die Minutensumme bei und rundet nur die zusätzliche Dezimalanzeige auf zwei Nachkommastellen. Beim Übertragen in eine Tabelle oder Abrechnung muss feststehen, welches Format das Zielfeld erwartet.

Teilzeit: Wochenstunden und Stellenanteil berechnen

Für den Stellenanteil brauchst du die passende Vollzeitbasis: eigene Wochenstunden ÷ Vollzeit-Wochenstunden × 100. Eine 30-Stunden-Woche entspricht bei 40 Stunden Vollzeit einem Anteil von 75 Prozent. Die umgekehrte Rechnung lautet: Vollzeit-Wochenstunden × Stellenanteil. Bei 80 Prozent sind das 32 Stunden auf einer 40-Stunden-Basis, aber 28 Stunden auf einer 35-Stunden-Basis.

Maßgeblich ist nicht automatisch eine 40-Stunden-Woche. § 2 TzBfG stellt für die Teilzeitdefinition auf vergleichbare Vollzeitbeschäftigte ab. Prüfe die für deine Stelle geltende regelmäßige Arbeitszeit. Die Verteilung auf Tage ist eine weitere Frage: 30 Wochenstunden können rechnerisch fünf Tage zu sechs Stunden oder vier Tage zu siebeneinhalb Stunden ergeben. Das legt noch keinen zulässigen oder vereinbarten Dienstplan fest.

Monatsstunden in Wochenstunden umrechnen

Ein Monatsdurchschnitt ist keine Summe der tatsächlich gearbeiteten Stunden eines bestimmten Monats. Wenn ausdrücklich mit 52 Wochen pro Jahr und zwölf Monaten gerechnet wird, lautet die Modellrechnung: Wochenstunden × 52 ÷ 12. Bei 40 Wochenstunden ergibt das rund 173,33 Monatsstunden. Rückwärts teilst du die Monatsstunden durch 52 ÷ 12, also rund 4,3333.

Der ebenfalls verwendete Faktor 4,35 ist ein anderer Umrechnungsansatz, nicht das exakte Ergebnis von 52 ÷ 12. Wenn für deinen Zweck ausdrücklich 4,35 gilt, entsprechen 174 Monatsstunden genau 40 Wochenstunden. Prüfe vor einer Abrechnungsübernahme die vertragliche oder tarifliche Rechenregel. Urlaubs-, Krankheits- und Feiertagsbewertungen sind nicht durch einen pauschalen Monatsfaktor abschließend geregelt.

Soll und Ist vergleichen, ohne Fehlzeiten falsch zu bewerten

Die Differenz lautet erfasste Arbeitszeit − vorgegebene Sollzeit. Ein negatives Ergebnis kann auch entstehen, weil erst drei von fünf Arbeitstagen eingetragen sind. Es beweist keine Minusstunden. Umgekehrt belegt ein Plus allein keine angeordneten oder vergütungspflichtigen Überstunden. Die Einordnung behandelt der Ratgeber zu Überstunden und Arbeitszeitgesetz.

Trenne geleistete Arbeitszeit von bewerteten Abwesenheiten und Korrekturbuchungen. Für einen Urlaubstag solltest du im Rechner keinen erfundenen Arbeitsbeginn eintragen. Halte stattdessen den Abwesenheitsgrund und die nach den maßgeblichen Regeln anzurechnende Zeit separat fest. Erst mit vollständigen Tagesdaten und den passenden Bewertungsregeln lässt sich ein Wochenkonto abstimmen.

Nachtschicht und Wochengrenze richtig zuordnen

Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr am Folgetag liegen acht Stunden. Nach 30 Minuten Ruhepause bleiben 7:30 Stunden. Dafür musst du im Rechner „Ende am Folgetag“ auswählen; eine frühere Enduhrzeit wird nicht stillschweigend als Nachtschicht interpretiert. Überschneidet sich der nächste Eintrag mit dem laufenden Einsatz, meldet der Rechner einen Fehler.

Für die Übersicht wird der gesamte Einsatz seinem Starttag zugeordnet. Bei Sonntag auf Montag enthält die angezeigte Summe daher Stunden aus der nächsten Woche. Für eine exakt abgegrenzte Kalenderwoche musst du an Montag 00:00 Uhr aufteilen und auch einen hineinreichenden Einsatz aus der Vorwoche berücksichtigen. Ordne die Pausen dem tatsächlichen Zeitpunkt zu. Da der Rechner weder Datum noch Zeitzone erfasst, bildet er Sommer-/Winterzeitwechsel nicht ab.

Arbeitszeitrechnung mit Arbeitsschutz verbinden

Eine rechnerisch richtige Summe ist noch keine Freigabe des Dienstplans. Prüfe insbesondere:

  • Tagesdauer und Ausgleich: § 3 ArbZG sieht grundsätzlich acht werktägliche Stunden vor; eine Verlängerung bis zehn Stunden verlangt den dort geregelten Ausgleich innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen. Die Herleitung von Wochenhöchstwerten erläutert Arbeitszeitgesetz: Wochenarbeitszeit.
  • Tatsächliche Pausen: Nach § 4 ArbZG sind bei mehr als sechs bis zu neun Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden mindestens 45 Minuten Ruhepause vorgesehen. Pausenabschnitte müssen mindestens 15 Minuten dauern; länger als sechs Stunden darf nicht ohne Ruhepause gearbeitet werden. Ein bloßer Abzug im Rechner ersetzt keine genommene Pause. Einzelheiten stehen unter Arbeitszeitgesetz: Pausen.
  • Abstand zwischen Einsätzen: § 5 ArbZG verlangt grundsätzlich elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit. Der Rechner prüft Überschneidungen, aber keine Ruhezeit- oder sonstige Rechtskonformität. Ausnahmen und Ausgleich gehören in eine gesonderte Prüfung der Ruhezeit.

Vorlage für die betriebliche Auswertung

Für einen prüfbaren Wochenabschluss brauchst du mehr als das Rechenergebnis: Beschäftigtenbezug, konkrete Daten, Beginn und Ende, Pausenzeiten, Tagesdauer sowie nachvollziehbare Korrekturen. Das BMAS erläutert zur Arbeitszeiterfassung, dass Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit erfasst werden müssen. Die Verantwortung bleibt beim Arbeitgeber.

Nutze dafür die Arbeitszeit-Dokumentation als Vorlage. Der Rechner hier ist nur eine Rechenhilfe: Er speichert keine Wochenhistorie, führt kein Freigabeprotokoll und ersetzt kein betriebliches Aufzeichnungssystem. Anforderungen und Abgrenzungen findest du unter Arbeitszeit-Aufzeichnungspflicht.

Offizielle Quellen und Rechengrenzen

Die gesetzlichen Aussagen oben sind direkt mit den einschlägigen Vorschriften und der BMAS-Erläuterung verknüpft. Die Zahlenbeispiele sind eigene Modellrechnungen der Redaktion, keine Zusage zur Vergütung und kein Muster für einen rechtssicheren Schichtplan.

Für Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Reisezeiten, mehrere Einsätze am Tag, tarifliche Abweichungen und besondere Schutzvorschriften muss zunächst geklärt werden, welche Zeiten wie zu bewerten sind. Diese Bewertung kann eine Addition nicht übernehmen. Im Zweifel sind die betrieblich zuständigen Fachleute und die einschlägigen Vertrags- und Tarifregelungen einzubeziehen.