Fluchtwege im Arbeitsstättenprozess führen

Fluchtwege dürfen nicht nur im Brandschutzordner auftauchen. Sie gehören in Arbeitsstättenbegehung, Gefährdungsbeurteilung, Mängelmanagement und Unterweisung.

  • Wege und Notausgänge je Arbeitsbereich erfassen
  • Blockaden, Engstellen und Sichtbarkeit kontrollieren
  • Kennzeichnung und Planbezug prüfen
  • Maßnahmen mit Verantwortlicher Person und Frist führen

Änderungen sofort als Review-Anlass nutzen

Umbauten, neue Möblierung, Lagerflächen oder veränderte Personenanzahlen können Fluchtwege beeinflussen. Deshalb sollte jede Änderung an Arbeitsbereichen einen Fluchtweg-Review auslösen.

  • Nutzungsänderung dokumentieren
  • Flucht- und Rettungsplan abgleichen
  • Beschäftigte zu Änderungen unterweisen
  • Kontrollrhythmus im Betrieb festlegen

Quellen und Grenzen bei fluchtwege arbeitsstättenverordnung

Die Inhalte orientieren sich an ArbStättV, ASR A2.3 und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Sie ersetzen keine Brandschutzplanung, keine bauliche Prüfung und keine behördliche Abstimmung.

  • Paragraph 4 ArbStättV für besondere Anforderungen an das Betreiben von Arbeitsstätten
  • Anhang ArbStättV für Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge
  • BAuA ASR A2.3 als technische Detailquelle
  • fachkundige Prüfung bei Umbau, Sonderbau, vielen Personen, Barrierefreiheit oder komplexer Gebäudestruktur