Pflichtteilnehmer nach ASiG

§ 11 ASiG beschreibt die Zusammensetzung des Arbeitsschutzausschusses. Für die ASA Sitzung ist deshalb wichtig, dass die relevanten Rollen eingeladen und im Protokoll nachvollziehbar erfasst werden.

Der Teilnehmerkreis umfasst nach der gesetzlichen Aufzählung:

  • Arbeitgeber oder beauftragte Vertretung
  • zwei vom Betriebsrat bestimmte Betriebsratsmitglieder
  • Betriebsärzte
  • Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • Sicherheitsbeauftragte

Themenbezogene Gäste

Nicht jedes Thema kann der feste Kreis allein bewerten. Gäste können sinnvoll sein, wenn konkrete Informationen oder Entscheidungen gebraucht werden.

  • Führungskraft des betroffenen Bereichs
  • Instandhaltung oder Facility Management
  • Brandschutzbeauftragter
  • Gefahrstoffverantwortliche
  • HR oder Ausbildungsleitung
  • Fremdfirmenkoordination
  • Datenschutz oder IT bei digitalen Nachweisen
  • Beschäftigte oder Fachrollen mit Praxiswissen

Gäste sollten nicht pauschal eingeladen werden. Besser ist ein klarer Bezug zur Tagesordnung.

Rollen nicht vermischen

Die ASA Sitzung lebt davon, dass Perspektiven zusammenkommen. Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Betriebsrat und Arbeitgeberseite haben unterschiedliche Funktionen. Diese Unterschiede sollten im Protokoll sichtbar bleiben.

Bei Entscheidungen muss klar sein, wer berät, wer entscheidet und wer umsetzt. Sonst entstehen Beschlüsse, die später niemand verantwortet.

Teilnehmerliste als Nachweis

Die Teilnehmerliste sollte mehr enthalten als Namen. Für die Nachvollziehbarkeit sind Rolle, Organisationseinheit und Anwesenheitsstatus hilfreich.

  • Name
  • Rolle oder Funktion
  • Bereich
  • Anwesenheit oder Vertretung
  • besondere Gäste mit Thema
  • offene Rückfragen oder Nachreichungen

Wenn Pflichtteilnehmer fehlen

Fehlen relevante Rollen, sollte das nicht stillschweigend übergangen werden. Das Protokoll kann festhalten, wer vertreten war, welche Themen vertagt wurden und welche Informationen nachgereicht werden müssen.

So bleibt die ASA Sitzung arbeitsfähig, ohne fachliche oder rechtliche Grenzen zu verdecken.