Wer darf Regale prüfen?
Für die nach § 14 BetrSichV vorgeschriebenen Regalprüfungen ist eine zur Prüfung befähigte Person erforderlich. § 2 Absatz 6 BetrSichV verbindet die nötigen Kenntnisse mit Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnaher beruflicher Tätigkeit. „Regalprüfer“ oder „Regalinspekteur“ sind dafür gebräuchliche Bezeichnungen, aber kein Ersatz für den Qualifikationsnachweis.
Die DGUV-Fachbereichs-FAQ, Frage 6 nennt als mögliche Prüfpersonen erfahrene, entsprechend qualifizierte Monteure von Herstellern und Wartungsfirmen sowie Personal des Betreibers. Ein Lagerleiter, eine Sicherheitsbeauftragte oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit darf die Aufgabe also nicht allein aufgrund der Stellenbezeichnung übernehmen.
Regalanlage und Prüfumfang erfassen
Beschreiben Sie zuerst die Anlage, erst danach die gewünschte Qualifikation. „Alle Regale im Unternehmen“ ist für die Auswahl zu ungenau. Halten Sie Regalarten, Standorte, Herstellerunterlagen, Bauzustand und Nutzung fest. Palettenregale mit Staplerverkehr stellen andere praktische Aufgaben als eine kraftbetriebene Verschiebeanlage.
Unterscheiden Sie außerdem, ob der Auftrag eine wiederkehrende Prüfung, eine Prüfung nach Montage oder einen besonderen Anlass betrifft. Fachkenntnisse für unveränderte Bestandsregale belegen nicht automatisch die Fähigkeit, einen umgebauten Bereich zu beurteilen.
Die allgemeine Regalprüfung erläutert, wann welche Prüfung nötig ist. Hier geht es darum, wer diesen festgelegten Umfang zuverlässig abdecken kann.
Regalprüfer, Ausbildung und Erfahrung
Prüfen Sie drei Fragen gemeinsam. Ein Ja bei nur einer davon reicht nicht:
- Welche technische Grundlage ist vorhanden? Nach Abschnitt 2.2 der TRBS 1203 kommt eine einschlägige technische Berufsausbildung oder eine andere passende technische Qualifikation infrage. Der Abschluss muss zur Aufgabe passen.
- Was hat die Person an vergleichbaren Regalen tatsächlich gemacht? Fragen Sie nach Montage, Instandhaltung, festgestellten Schäden und deren Bewertung. Lassen Sie Tätigkeiten und Anlagentypen benennen, nicht nur die Dauer der Betriebszugehörigkeit.
- Wie aktuell ist diese Erfahrung? Eine alte Tätigkeit im Regalbau hilft wenig, wenn neue Bauarten, Prüfmittel oder Regeln nicht bekannt sind. Der Nachweis sollte die gegenwärtige Arbeit und Weiterbildung erkennen lassen.
Keine pauschale Zweijahresregel: Der allgemeine Abschnitt 2.3 der TRBS 1203 verlangt Erfahrung über einen angemessenen Zeitraum, nicht ausnahmslos zwei Jahre Regalprüfung. Zusätzliche Anforderungen, etwa für elektrische Prüfanteile, sind gesondert zu berücksichtigen.
Ausbildung, Schulung und Erfahrung einordnen
Ein Lehrgang sollte die Lücke zwischen vorhandenen Kenntnissen und geplanter Aufgabe schließen. Die KomNet-Antwort 42960 ordnet den Besuch eines Regalprüfer-Seminars als angemessene Weiterbildung ein. Daraus wird keine abgeschlossene technische Berufsausbildung und auch keine bereits vorhandene Prüferfahrung.
Schulungsangebote: Preis und Leistung getrennt ansehen
Die folgenden Angaben stammen aus den öffentlich zugänglichen Angeboten, recherchiert am 8. September 2026. Es sind Beispiele, keine Qualitätsrangliste oder Aussage über einen allgemeinen Marktpreis.
| Angebot | Veröffentlichter Umfang und Nettopreis |
|---|---|
| DGWZ | Zwei Tage online, Unterlagen und Zertifikat nach Prüfung: 780 Euro zuzüglich MwSt. |
| TÜV SÜD | Zwei Tage in Präsenz oder live online: ab 1.099 Euro zuzüglich MwSt., davon 90 Euro Prüfungsgebühr; DIN EN 15635 in den Unterlagen. |
| TÜV NORD | Zweitägige Termine 2026: ab 1.110 Euro zuzüglich MwSt.; schriftliche Erfolgskontrolle, Praxisteil und Bescheinigung über die Teilnahme. |
Prüfen Sie vor der Buchung den konkreten Termin und Leistungsumfang. Präsenz, Live-Webinar, VR-Übung und Arbeit am realen Regal sind nicht dasselbe. TÜV NORD beschreibt je nach Angebot Praxis am Regal, VR oder Desktop-Training. Der Veranstaltungsname allein sagt nicht, welche Übung Ihre Person tatsächlich absolviert.
Fordern Sie Antworten auf diese Fragen an:
- Werden die im Betrieb vorhandenen Regalarten behandelt?
- Üben die Teilnehmenden selbst den Umgang mit Prüfmitteln und die Bewertung von Befunden?
- Wird nur Wissen abgefragt oder auch die Anwendung beurteilt?
- Welche Voraussetzungen prüft der Veranstalter und welche muss der Arbeitgeber bewerten?
- Zeigt der Abschlussnachweis Lehrinhalte, Umfang und eine etwaige Erfolgskontrolle?
Planen Sie neben Kursgebühr, Reise und Arbeitszeit auch die betriebliche Einarbeitung ein. Ein günstiger Kurs ist kein vollständiges Qualifizierungskonzept, wenn danach praktische Fähigkeiten fehlen.
Sichtkontrolle und Experteninspektion: unterschiedliche Aufträge
Auch für interne Sichtkontrollen verlangt die DGUV eine zur Aufgabe passende Befähigung. Ihr Umfang kann jedoch enger sein als bei der regelmäßigen Experteninspektion. Die DGUV nennt beispielsweise eine unveränderte Regalgeometrie: Dann muss bei der internen Kontrolle nicht jedes Mal der Aufbau anhand der Montageanleitung geprüft werden.
Daraus folgt keine Freistellung für beliebiges Lagerpersonal. Legen Sie fest, welche Schäden erkannt werden müssen, wie Befunde gemeldet werden und wo die Beurteilung endet. Eine Einweisung zum Melden von Anfahrschäden ist etwas anderes als ein Auftrag zur vollständigen Regalprüfung.
Nach Frage 9 der DGUV-FAQ darf dieselbe entsprechend qualifizierte Person beide Aufgaben durchführen. Die DGUV empfiehlt aber, mehrere Personen einzusetzen, damit ein Vier-Augen-Prinzip entsteht.
Befähigte Person beauftragen
Die Auswahlverantwortung liegt beim Arbeitgeber. § 3 Absatz 6 BetrSichV verlangt, die Voraussetzungen der beauftragten Personen festzulegen. Eine nützliche Entscheidung entsteht aus einem Gespräch über die konkrete Anlage, ergänzt durch Belege.
Bitten Sie die vorgesehene Person etwa, an einem vorhandenen Regal zu erläutern:
- Woher stammen die zulässigen Lastangaben und passen sie zum aktuellen Aufbau?
- Welche Schäden könnte ein montierter Stützenschutz verdecken?
- Wann reicht ein Foto nicht aus, um den Befund zu beurteilen?
- Was bleibt ungeklärt, wenn nachträglich Fachhöhen geändert wurden?
- Welche Feststellung muss sofort an die Lagerleitung gehen?
Das sind redaktionelle Gesprächsfragen, keine normierte Abschlussprüfung. Sie helfen, Wissenslücken vor einem Alleinauftrag zu erkennen. Eine Person ohne ausreichende Befähigung darf nicht durch ein unterschriebenes Formular passend gemacht werden.
Bei einer kraftbetriebenen Anlage können unterschiedliche Fachgebiete zusammenkommen. TRBS 1203 lässt abgegrenzte Prüfanteile durch mehrere qualifizierte Personen zu. Der Arbeitgeber muss die vollständige Prüfung im festgelegten Umfang und innerhalb der Frist sicherstellen.
Beauftragung sauber dokumentieren
BetrSichV und TRBS 1203 schreiben für die allgemeine Beauftragung keine Schriftform vor. Die KomNet-Antwort 42951 erklärt diese allgemeine Rechtslage anhand von Leitern und Tritten und empfiehlt eine schriftliche oder tabellarische Festlegung. Eine weitergehende Übertragung von Arbeitgeberpflichten ist davon zu unterscheiden.
Für Regalprüfungen bietet sich ein Auswahlvermerk mit einem abgegrenzten Auftrag an. Er sollte zeigen, welche Belege geprüft wurden und welche Aufgaben ausdrücklich nicht umfasst sind.
Beispiel: Prüfauftrag für einen bestimmten Lagerbereich
Fiktives Ausfüllbeispiel, kein fertiges Bestellformular: Ein Betrieb möchte eine geeignete Instandhaltungsfachkraft für die wiederkehrende Prüfung seiner ortsfesten Palettenregale einsetzen.
- Bereich: Halle Süd, Regalreihen S-01 bis S-06 gemäß Bestandsplan.
- Auftrag: Wiederkehrende Prüfung des benannten Bestands nach dem betrieblichen Prüfplan und den zugeordneten Herstellerunterlagen.
- Auswahlbelege: Technischer Abschluss, belegte Arbeiten an diesen Regaltypen, aktuelle Prüfungsbeteiligungen und passende Weiterbildung.
- Nicht umfasst: Prüfungen nach Montage, prüfpflichtigen Änderungen oder außergewöhnlichen Ereignissen sowie elektrische Prüfanteile der benachbarten Verschiebeanlage.
- Mängelweg: Kritische Feststellungen unverzüglich an die erreichbare Lagerleitung; Maßnahmen und zuständige Personen nach betrieblicher Regelung.
- Ergebnis: Befunde eindeutig nach Reihe und Feld zuordnen; nicht beurteilbare Bereiche ausdrücklich kennzeichnen.
- Neue Bewertung: Bei geändertem Aufbau, neuen Regalarten, längerer Prüfpause oder erkennbaren Kompetenzlücken den Auftrag überprüfen.
Der Betrieb ergänzt Namen, Datum, konkrete Nachweise und die eigenen Befugnisse. Ausgeschlossene Prüfanteile müssen anderweitig organisiert werden; die Begrenzung darf keine Prüflücke erzeugen.
Wann braucht die befähigte Person eine Auffrischung?
Ein unverändertes Zertifikat beweist keine unverändert aktuelle Befähigung. Abschnitt 2.4 TRBS 1203 verlangt angemessene Weiterbildung und zum Erhalt der Prüfpraxis die Durchführung von oder Beteiligung an mehreren Prüfungen pro Jahr. Nach einer längeren Unterbrechung können neue praktische Erfahrungen und eine Aktualisierung der Kenntnisse nötig sein.
Daraus ergibt sich für Regalprüfer kein allgemeiner starrer Dreijahrestakt. Betriebliche Vorgaben oder Bedingungen eines bestimmten Zertifikats sind gesondert zu prüfen.
Beispiel für einen Wiedereinstieg: Eine Person kehrt nach einer längeren Tätigkeit außerhalb des Lagers zurück. Inzwischen wurden die Palettenregale umgebaut. Vor dem nächsten eigenständigen Prüfauftrag werden die neuen Unterlagen, der frühere Kompetenzumfang und der aktuelle Kenntnisstand abgeglichen. Je nach Lücke folgen Weiterbildung und begleitete Prüfungen. Ein Auffrischungskurs allein beantwortet nicht, ob die neue Anlage sicher beurteilt werden kann.
Externe Regalprüfer auswählen und Unabhängigkeit sichern
Bei einem externen Auftrag zählt die vorgesehene Prüfperson, nicht allein das Logo des Prüfdienstes. Lassen Sie vorab klären, welche Person welche Regalarten und Prüfanteile übernimmt. Fordern Sie aufgabenbezogene Qualifikationsbelege, Erfahrung mit vergleichbaren Anlagen und einen nachvollziehbaren Berichtsumfang an. Vereinbaren Sie, wie ein Personenwechsel behandelt wird.
Nach § 14 Absatz 6 BetrSichV dürfen vorgeschriebene Prüfungen fachlich nicht durch den Arbeitgeber gesteuert werden; die Person darf wegen ihrer Prüftätigkeit nicht benachteiligt werden. „Bitte heute ohne Mängel abschließen“ ist deshalb kein zulässiger Prüfauftrag. Organisatorisch können Termin, Zugang und Berichtsweg abgestimmt werden.
Trennen Sie außerdem Qualifikationsunterlagen vom Regalprüfprotokoll. Die erste Unterlagengruppe begründet die Auswahl der Person, der Prüfbericht dokumentiert ihre Feststellungen. Ein Kursnachweis ersetzt keinen Anlagenbefund.
Offizielle Einordnung
Fachstand: 8. September 2026, Deutschland. Grundlage sind BetrSichV, die verlinkte TRBS 1203 sowie die Fachbereichs-FAQ der DGUV. Die TRBS-PDF führt die Ausgabe März 2019 mit Änderung 2021 und Berichtigung 2022. Die DGUV Information 208-061 ist aus der zurückgezogenen Regel 108-007 hervorgegangen; ältere Lehrgangsverweise sind entsprechend zu prüfen.
Die Redaktion hat vor der Überarbeitung zehn suchsichtbare Wettbewerbsseiten ausgewertet. Die genannten Kursdaten sind Anbieterangaben, keine eigenen Teilnahmetests. Auswahlgespräch und Musterauftrag sind redaktionelle Hilfen; sie bescheinigen keiner konkreten Person die Befähigung.
Für weitere Aufgaben bleiben die Inhalte getrennt: Regalprüfung-Checkliste für Bauteile und Prüfpunkte, befähigte Person für die allgemeine Arbeitgeberentscheidung und TRBS-1203-Nachweise für die übergreifenden Qualifikationsanforderungen.
ArbeitsschutzPilot unterstützt Gefährdungsbeurteilungen, daraus abgeleitete Maßnahmen und Unterweisungen. Die Dokumentfunktion erzeugt hierfür PDF-Nachweise. Sie ist keine allgemeine Upload-Ablage für Regalprüfer-Zertifikate oder fremde Prüfprotokolle; diese Unterlagen sind im passenden betrieblichen System zu führen. Software ersetzt weder die Personenauswahl noch die fachliche Regalprüfung.