Regalprüfung im Lager organisieren

Regale sind Arbeitsmittel. Deshalb reicht es nicht, einmalig eine Anlage aufzubauen und danach nur bei sichtbaren Schäden zu reagieren. Ein belastbarer Prozess verbindet Bestandsliste, Sichtkontrolle, wiederkehrende Prüfung und Maßnahmenverfolgung.

  • Regalstandort, Regalfeld und Regalart erfassen
  • Tragfähigkeitsangaben und Nutzung prüfen
  • Anfahrschutz, Ständer, Traversen und Sicherungen betrachten
  • Prüfung durch geeignete Person festlegen
  • Schäden und Mängel dokumentieren
  • Sperrung, Entlastung oder Reparatur nachhalten

DIN EN 15635, DGUV und BetrSichV einordnen

Die DGUV Information 208-043 verweist auf die DIN EN 15635 und beschreibt Prüfumfang, befähigte Person, Dokumentation und Maßnahmen. Die BetrSichV bleibt der rechtliche Rahmen für Arbeitsmittel und verlangt, dass Prüfungen aus der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet und aufgezeichnet werden.

Für die Praxis bedeutet das: Prüffrist, Prüftiefe und Prüferrolle sollten nicht pauschal übernommen, sondern passend zur Anlage begründet werden.

Schnelle Antworten für die Regalprüfung

Die häufigsten Fragen betreffen Frist, Prüferrolle, Kosten und benötigte Unterlagen. Diese Punkte sollten im Betrieb getrennt beantwortet werden, damit ein einzelner Prüftermin nicht mit dem gesamten Prüfprozess verwechselt wird.

  • Frist: regelmäßige Prüfung durch eine befähigte Person mindestens jährlich einplanen und interne Sichtkontrollen kürzer takten.
  • Prüferrolle: Qualifikation, Erfahrung, Beauftragung und Grenzen der prüfenden Person dokumentieren.
  • Kosten: Regalanzahl, Standorte, Regalart, Prüfumfang, Anfahrt, Nachprüfung und Mängelbearbeitung getrennt betrachten.
  • Vorbereitung: Regalliste, Traglastschilder, Standortplan, alte Protokolle, Mängelstatus und Prüfkriterien bereithalten.
  • Nachweis: Checkliste, Protokoll, Fotos, Schadensklasse, Maßnahme, Frist und Freigabe zusammen führen.

Prüffristen und Sichtkontrollen trennen

Viele Betriebe unterscheiden zwischen laufender Sichtkontrolle im Lageralltag und einer regelmäßig geplanten Regalprüfung durch eine geeignete Person. Diese Trennung verhindert, dass kleine Anfahrschäden bis zur nächsten Jahresprüfung liegen bleiben.

  • Meldeweg für Beschäftigte festlegen
  • Sichtkontrollen als einfache Checkliste führen
  • wiederkehrende Prüfung mit Prüfumfang planen
  • Schäden nach Dringlichkeit priorisieren
  • Nachprüfung nach Reparatur oder Sperrung dokumentieren

Mängel nicht nur fotografieren

Fotos helfen bei der Beweissicherung, lösen aber noch kein Sicherheitsproblem. Erst wenn Mangel, Risiko, Sofortmaßnahme, Verantwortliche und Frist zusammen dokumentiert sind, kann der Betrieb nachweisen, wie er mit dem Schaden umgeht.

Checkliste, Protokoll und Software zuordnen

Für die Umsetzung sollten drei Ebenen getrennt bleiben:

ArbeitsschutzPilot für Regalprüfung

ArbeitsschutzPilot prüft keine Regale vor Ort. Die Software unterstützt den betrieblichen Nachweis: Regalstandorte erfassen, Checklisten verwenden, Protokolle ablegen, Mängel in Maßnahmen überführen, Fristen überwachen und Unterweisungen verknüpfen.