Welche Pflicht gilt für die Betriebsanweisung Gabelstapler?

Die schriftliche Betriebsanweisung ist für Flurförderzeuge ausdrücklich vorgeschrieben. Nach § 5 DGUV Vorschrift 68 muss der Unternehmer sie verständlich abfassen, im Betrieb bekannt machen und dafür sorgen, dass sie beachtet wird. Die Beschäftigten müssen die festgelegten Regeln einhalten.

Die Anweisung übersetzt bereits beurteilte Gefährdungen in Handlungen: Wo darf dieser Stapler fahren? Welche Lasten darf er aufnehmen? Wann muss die Arbeit unterbrochen und wem muss ein Mangel gemeldet werden? Die Gefährdungsbeurteilung für Gabelstapler trifft die vorgelagerten Entscheidungen zu Eignung und Schutzmaßnahmen. Der Aushang ersetzt diese Beurteilung nicht.

§ 12 BetrSichV verlangt die Bereitstellung vor der erstmaligen Verwendung durch Beschäftigte. Die dort mögliche Verwendung einer gleichwertigen Herstelleranleitung ist kein Freibrief, betriebliche Regeln wegzulassen. Die Durchführungsanweisung zu § 5 DGUV Vorschrift 68 verlangt ausdrücklich, Herstellerinformationen und die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.

Offizielle Muster als PDF, DOC und DOCX finden

Ein Muster spart Schreibarbeit, entscheidet aber nicht über Ihren Einsatz. Die folgenden Fundstellen sind öffentlich erreichbar:

Fundstelle Angebot und Einsatzgrenze
VBG: Gabelstapler-Muster als PDF Zweiseitiger Entwurf mit Feldern für Betrieb und Arbeitsbereich; ausdrücklich um örtliche Angaben zu ergänzen
BG BAU: Betriebsanweisung Gabelstapler DOC-Download; die Angebotsseite verlangt die Anpassung an die betrieblichen Bedingungen
BG ETEM: Transport-Betriebsanweisungen DOCX-Muster B121 für Staplerbetrieb; B133 behandelt Arbeitsbühnen gesondert
BGHM: Flurförderzeuge, Abschnitt Betriebsanweisungen Word-Muster unter anderem für Fahren, Laden, Batteriewechsel, Treibgasflaschen und Fahrzeugbeladung

Wählen Sie nach Tätigkeit, Gerät und Branche, nicht nur nach dem Dateinamen. Prüfen Sie nach dem Öffnen den Ausgabestand und jede vorausgefüllte Regel. Eine Angabe zur Lenkung, zum Abstellen oder zum Batteriewechsel kann für eine bestimmte Bauart gedacht sein. Sie darf nicht ungeprüft für die gesamte Flotte gelten.

Die Tabelle beschreibt Dateiformate und Angebote, keine geprüfte Sofort-Einsatzfähigkeit. Allgemeine Textgerüste und Formatfragen finden Sie unter Betriebsanweisung Muster und Betriebsanweisung Vorlage.

Eine Anweisung für alle Flurförderzeuge?

Eine gemeinsame Fassung ist als organisatorische Lösung sinnvoll, wenn die erfassten Geräte und Tätigkeiten tatsächlich dieselben Regeln haben. „Gabelstapler und alle sonstigen Flurförderzeuge“ ist dagegen kein ausreichender Geltungsbereich, wenn Bedienung, Gefahren oder zulässige Einsätze auseinandergehen.

Definieren Sie im Dokumentkopf:

  • Geräte oder eindeutig beschriebene Gerätegruppe, einschließlich Antrieb;
  • Arbeitsbereich und erlaubte Tätigkeiten;
  • erfasste Anbaugeräte beziehungsweise zulässige Kombinationen;
  • betroffene Beschäftigtengruppe;
  • zugehörige Verkehrsordnung, ergänzende Anweisungen und gültige Version.

Beispielsweise können baugleiche Elektro-Frontstapler mit denselben Aufgaben gemeinsam erfasst werden. Ein Mitgängergerät hat jedoch andere Bedien- und Quetschstellen; ein Schubmaststapler im Regalgang andere Einsatzbedingungen. Entscheiden Sie anhand der Gefährdungsbeurteilung, ob ein klar zugeordneter Zusatz reicht oder eine eigene Fassung verständlicher ist.

Bei Anbaugeräten zählt die Kombination: § 23 DGUV Vorschrift 68 verlangt aufeinander abgestimmte Geräte. „Alle vorhandenen Klammern dürfen benutzt werden“ wäre ohne diese Prüfung keine belastbare Regel.

Welche Inhalte müssen für den Einsatz konkret werden?

Die DGUV Information 208-004, Abschnitt Betriebsanweisung, nennt neben bestimmungsgemäßer Verwendung insbesondere Rückhaltesystem, Verkehrsregeln, Lagerordnung und besondere Einsätze. Für die Bearbeitung können Sie folgendes Arbeitsraster nutzen; es ist keine abschließende Prüfliste:

Inhalt Im eigenen Betrieb festlegen
Gefahren und PSA Kritische Situationen, festgelegte persönliche Schutzausrüstung und Grenzen der erlaubten Nutzung
Vor Einsatzbeginn Gerätespezifische Sicht- und Funktionskontrolle, Rückhaltesystem und Vorgehen bei erkannten Mängeln
Fahren und Begegnung Freigegebene Wege, Querungen, Sichtprobleme, örtliche Geschwindigkeitsregeln und Rampen
Lasten und Lagerung Maßgebliche Tragfähigkeitsangaben, geeignete Lastträger, Stapelflächen und Übergabestellen
Abstellen Zulässige Stellplätze, sichere Abstellfolge und Schutz gegen unbefugte Benutzung
Energieversorgung Zuständige Personen, zugelassene Lade- oder Tankstelle und Verweis auf passende Zusatzregeln
Störung und Unfall Sichere Unterbrechung, Sperrung, konkrete Meldewege, Alarmierung und Erste Hilfe
Instandhaltung Erlaubte Bedienhandlungen von Arbeiten für beauftragte Fachpersonen abgrenzen

Die Regeln müssen sich aus den vorhandenen Einrichtungen ableiten lassen. Ein Text darf weder eine fehlende Trennung von Fuß- und Fahrwegen ersetzen noch einen technisch ungeeigneten Stapler passend erklären. Die BGHM zur Erstellung von Betriebsanweisungen ordnet Verhaltensregeln entsprechend nach technischen und verfahrensbezogenen Schutzmöglichkeiten ein.

Von einem allgemeinen Satz zu einer brauchbaren Regel

Die folgenden Formulierungen sind Bearbeitungsmuster, keine fertige Betriebsanweisung. Eckige Klammern müssen durch geprüfte Angaben ersetzt werden. Nicht passende Regeln sind fachlich neu zu formulieren.

Fahrweg und fehlende Sicht

„Vorsichtig fahren“ sagt nicht, was an einer verdeckten Ausfahrt zu tun ist. Eine konkrete Fassung könnte lauten:

„Nur die im Verkehrsplan [Nummer/Version] freigegebenen Wege benutzen. Vor [konkreter Querung] an [festgelegter Haltelinie] anhalten. Ist der Fahrweg nicht ausreichend einsehbar, nicht weiterfahren; das für diesen Transport festgelegte Verfahren [Einweisung/Hilfsmittel und Ablauf] anwenden.“

§ 12 DGUV Vorschrift 68 verlangt ausreichende Sicht oder Einweisung und eine angepasste Geschwindigkeit. Schreiben Sie nicht pauschal „bei Sichtbehinderung immer rückwärts“: Seitlich überstehende Lasten und Rampen können andere Lösungen erfordern; auf Steigungen und Gefällen muss die Last bergseitig geführt werden.

Lkw-Beladung und Übergabe

„Lkw gegen Wegrollen sichern“ benennt noch nicht den betrieblichen Ablauf. Ergänzen Sie beispielsweise:

„Vor Befahren der Ladefläche die für [Verladestelle] festgelegte Sicherung und Freigabe [Verfahren/Signal] kontrollieren. Ohne bestätigte Voraussetzungen nicht einfahren. Bei Unklarheit [zuständige Funktion und Kontakt] verständigen. Das Ende des Ladevorgangs nach [vereinbartem Verfahren] melden.“

Hier müssen Sicherung, Verständigung und Verantwortlichkeiten zusammenpassen. Die Grundlage bildet § 17 DGUV Vorschrift 68. Eine Meldung allein ersetzt keine erforderliche Sicherung gegen Rollen oder Kippen.

Mangel und Wiederaufnahme

„Mängel melden“ lässt offen, ob weitergefahren werden darf. Ein handlungsbezogener Baustein lautet:

„Bei sicherheitsrelevantem Mangel den Einsatz unterbrechen, den Stapler nach dem festgelegten sicheren Verfahren stillsetzen und gegen Benutzung sichern. [Funktion] über [Meldeweg] informieren. Weitere Nutzung erst nach Mängelbeseitigung und dem betrieblich festgelegten Freigabeverfahren.“

Das Benutzungsverbot bei sicherheitsbeeinträchtigenden Mängeln und die umgehende Meldung ergeben sich aus § 9 DGUV Vorschrift 68. Welche Nachprüfung und Dokumentation erforderlich sind, behandelt die UVV-Prüfung Gabelstapler.

Abstellen nach Arbeitsende

Benennen Sie den tatsächlichen Stellplatz und die Abstellfolge für das verwendete Gerät. „Schlüssel abziehen“ genügt als alleinige Anweisung beispielsweise nicht bei einem Zugangssystem ohne Schlüssel. § 15 DGUV Vorschrift 68 regelt unter anderem Feststellbremse, Absenken, Abschalten, unbefugte Benutzung und freie Zugänge. Übersetzen Sie diese Anforderungen mit der Herstelleranleitung in die passenden Bedienelemente.

Batterie, Treibgas und Arbeitskorb gesondert behandeln

Die Fahranweisung sollte deutlich sagen, welche zusätzlichen Tätigkeiten sie nicht abdeckt. Die BGHM-Mustersammlung für Flurförderzeuge führt deshalb beispielsweise Batterieladen, Batteriewechsel und Austausch von Treibgasflaschen als eigene Themen.

Legen Sie für die Energieversorgung fest, wer welche Tätigkeit ausführen darf, welche Anlage benutzt wird und wo die zugehörige Anweisung verfügbar ist. Benennen Sie den tatsächlichen Batterietyp. Eine Säure- oder Ladeanweisung darf nicht ohne Prüfung auf eine andere Batterietechnologie übertragen werden. Zeiten, Schutzausrüstung und Notfallmaßnahmen sind aus der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung und den passenden Herstellerinformationen abzuleiten, nicht aus einem beliebigen Download.

Ein Arbeitskorb wird ebenfalls nicht dadurch zulässig, dass im Muster „Arbeitsbühne verwenden“ steht. Für den entsprechenden Einsatz verlangt § 26 DGUV Vorschrift 68 besondere technische und organisatorische Voraussetzungen. Geräteart und zulässige Verwendung müssen vorab fachlich geklärt werden; insbesondere sind Regeln für Frontgabelstapler nicht pauschal auf Teleskopstapler übertragbar.

Entsprechend gesondert zu beurteilen sind Schmalgänge, Anhänger, hängende Lasten, Gefahrgut, explosionsgefährdete Bereiche oder öffentlicher Verkehr. Die allgemeine Betriebsanweisung ist keine Genehmigung für solche Einsätze. Eine Betriebsanweisung für Maschinen ersetzt die staplerspezifischen Regeln ebenfalls nicht.

Wer erstellt, prüft und gibt die Fassung frei?

Die Verantwortung liegt beim Unternehmer; die Erstellung kann einer zuständigen Person übertragen werden. Die BGHM nennt dafür im Allgemeinen die verantwortliche Führungskraft des Arbeitsbereichs. Gerätekenntnis, Kenntnis der Arbeitsabläufe und fachkundige Unterstützung müssen zusammenkommen.

Als praktische Freigabeprüfung empfiehlt sich ein gemeinsamer Durchgang mit Führungskraft und erfahrenen Bedienpersonen:

  1. Kann jede Regel am benannten Gerät und Ort ausgeführt werden?
  2. Stimmen Verkehrsplan, Anbaugeräte und Herstellerangaben mit dem Text überein?
  3. Sind sämtliche Platzhalter ersetzt und alle Meldewege erreichbar?
  4. Sind zulässige Bedienhandlungen von Entstörung und Instandhaltung abgegrenzt?
  5. Ist eindeutig, welche Fassung freigegeben wird und wer sie künftig pflegt?

Eine Unterschrift ist kein Ersatz für diesen Abgleich. Dokumentieren Sie Freigabe und Gültigkeitsstand nachvollziehbar. Die allgemeinen organisatorischen Schritte erläutert Betriebsanweisung erstellen.

Bekannt machen, unterweisen und Änderungen nachführen

Beschäftigte müssen die gültige Fassung an geeigneter Stelle finden und verstehen können. Prüfen Sie dies für jede Schicht, auch für Aushilfen und neu eingesetzte Personen. Wenn Sie zusätzlich mit QR-Codes oder einem digitalen Dokumentensystem arbeiten, testen Sie den tatsächlichen Zugriff. Ein Link hilft nicht, wenn am Einsatzort Lesegerät, Berechtigung oder Verbindung fehlen.

Anhand der Betriebsanweisung wird unterwiesen; sie ersetzt dieses Gespräch und die erforderliche praktische Vermittlung nicht. Unterweisung Gabelstapler behandelt den Einsatzbeginn, jährliche Staplerunterweisung die regelmäßige Wiederholung. Halten Sie im Unterweisungsnachweis fest, welche Fassung behandelt wurde.

Bei sicherheitsrelevanten Änderungen ist die Anweisung nach § 12 Absatz 2 BetrSichV zu aktualisieren. Ein neues Prüfdatum ohne Inhaltsprüfung reicht nicht. Umgekehrt entsteht aus der jährlichen Unterweisung keine Pflicht, unveränderte Regeln jedes Jahr neu zu schreiben.

Ein fiktives Beispiel: Nach einem Umbau führt ein neuer Fußgängerüberweg durch den bisherigen Staplerweg. Die Lagerleitung muss zuerst die sichere Verkehrsführung klären. Anschließend passen Verkehrsplan, örtliche Kennzeichnung und Betriebsanweisung wieder zusammen; betroffene Beschäftigte werden über die geänderten Regeln unterwiesen. Alte Aushänge und gespeicherte Kopien sollten gegen weitere Nutzung gesichert werden. Nur das Datum auf der alten Anweisung zu ändern würde den Konflikt nicht lösen.

Quellenstand und fachliche Grenzen

Redaktionell geprüft am 7. September 2026 für Deutschland. Grundlage sind die verlinkten Vorschriften, die DGUV-Information und öffentlichen Musterangebote der Unfallversicherungsträger. Das VBG-PDF wurde inhaltlich gelesen; die Word-Angebote wurden anhand ihrer veröffentlichten Beschreibungen eingeordnet. Eine Prüfung dieser Dateien für Ihren Betrieb ist damit nicht verbunden.

Dieser Artikel unterstützt die betriebliche Ausarbeitung, ist aber selbst keine freigegebene Betriebsanweisung. Übergeordnete Pflichten stehen unter DGUV Vorschrift 68 und Betriebssicherheitsverordnung. Grundbegriffe erläutert Betriebsanweisung; die Themenübersicht Betriebsanweisungen führt zu anderen Einsatzfällen.