Lagerregeln verständlich machen
Die Betriebsanweisung übersetzt die Lagerprüfung in Verhaltensregeln für Beschäftigte.
- erlaubte Lagerorte benennen
- Stoffe und Gebindegruppen beschreiben
- Zusammenlagerung und Trennung erklären
- Verhalten bei Leckage festlegen
Welche Informationen Beschäftigte brauchen
Bei Gefahrstofflagerung müssen Beschäftigte schnell erkennen, was wohin gehört und wann sie nicht selbst eingreifen dürfen.
- Lagerort, Stoffgruppe, Gebinde und zulässige Mengen nennen
- Zusammenlagerung, Trennung, Auffangwanne und Lüftung erklären
- Leckage, Brand, beschädigte Gebinde und fehlende Kennzeichnung regeln
- Unterweisung, Kontrolle und Mängelmeldung mit der aktuellen Fassung verbinden
Zusammenlagerung und Mengen nicht auslassen
Bei Gefahrstofflagerung entstehen Risiken oft nicht durch einen einzelnen Behälter, sondern durch Kombination, Menge, Gebindezustand und Lagerort.
- Lagerklassen und Zusammenlagerungsverbote prüfen
- Mengenbegrenzungen und Kleinmengenregeln sauber abgrenzen
- Auffangwannen, Lüftung und Brandlasten berücksichtigen
- Zugänge, Verkehrswege und Fluchtwege freihalten
- unverträgliche Stoffe räumlich trennen
Mit Kontrollen verbinden
Gefahrstofflagerung bleibt nur wirksam, wenn Kontrollen und Mängel nachverfolgt werden.
- Auffangwannen und Kennzeichnung prüfen
- Ordnung und Gebindezustand kontrollieren
- Mängel mit Frist erfassen
- Unterweisung aus aktueller Fassung ableiten
Verhalten bei Leckage oder Brand
Die Betriebsanweisung sollte klar sagen, wer was tun darf. Nicht jede Leckage wird selbst beseitigt, und nicht jede Person darf jeden Stoff aufnehmen.
- Bereich sichern und Meldung auslösen
- geeignete Bindemittel nur nach Freigabe verwenden
- persönliche Schutzausrüstung nicht improvisieren
- Entsorgung kontaminierter Materialien regeln
Lagerbereiche und Unterweisung verbinden
Lagerbereiche, Betriebsanweisung und Unterweisung sollten in einem Prozess verbunden werden.
- Lagerorte und Stoffe verknüpfen
- Betriebsanweisung versionieren
- Kontrollmängel als Maßnahmen führen
- Review bei Stoff- oder Mengenänderung setzen
Offizielle Grundlagen zur Gefahrstofflagerung
Diese Seite ersetzt keine fachkundige Lagerbewertung. Sie zeigt, wie die Ergebnisse verständlich dokumentiert werden können.
- TRGS 510 und TRGS 555 berücksichtigen
- Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung einbeziehen
- Sonderfälle wie brennbare Flüssigkeiten oder Gasflaschen separat prüfen
- Zusammenlagerung, Leckageverhalten und Unterweisung aktuell halten