Anlass sauber beschreiben
Ein Betriebsarzt sollte nicht als allgemeine Kontrollinstanz verstanden werden. Sinnvoll ist ein konkreter Arbeitsschutz- oder Vorsorgeanlass.
- arbeitsmedizinische Beratung dokumentieren
- Gefährdungsbeurteilung oder Schutzmaßnahme referenzieren
- Vorsorgeanlass organisatorisch einordnen
- vertrauliche Kommunikation respektieren
Datensparsam dokumentieren
ArbeitsschutzPilot sollte keine Gesundheitsakte werden. Für den betrieblichen Workflow reichen organisatorische Informationen und Maßnahmen.
- keine Diagnosen oder Befunde speichern
- keine vertraulichen Gesprächsinhalte erfassen
- Empfehlungen nur als betriebliche Maßnahme dokumentieren
- Zugriff und Verantwortlichkeit begrenzen
Typische Schnittstellen
Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Arbeitgeber und Beschäftigte haben unterschiedliche Rollen. Diese Rollen sollten im Prozess sichtbar sein.
- Betriebsarzt als arbeitsmedizinische Fachkunde
- Arbeitgeber als Organisationsverantwortung
- Fachkraft für Arbeitssicherheit als sicherheitstechnische Fachkunde
- Beschäftigte mit Datenschutz und Beteiligung beachten
Quellen und Grenzen bei betriebsarzt einschalten
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbMedVV, ASiG, DGUV Vorschrift 2 und Datenschutzanforderungen prüfen
- medizinische Informationen vertraulich behandeln
- Einzelfälle rechtlich oder arbeitsmedizinisch klären
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität