Kostenarten trennen
Viele Betriebe suchen nach einem Preis pro Stunde oder pro Mitarbeitendem. Für eine belastbare Planung sollten aber verschiedene Kostenarten getrennt werden.
- laufende betriebsärztliche Betreuung
- Vorsorgeorganisation nach ArbMedVV
- einzelne Untersuchungen oder Bescheinigungen
- Impfangebote oder Sonderaktionen
- Reisezeit, Nebenkosten und Zusatztermine
Arbeitgeberkosten realistisch planen
Die Organisation der betriebsärztlichen Betreuung liegt beim Arbeitgeber. Der Kostenrahmen hängt davon ab, welche Betreuung tatsächlich benötigt wird.
- Betreuungsform und zuständigen Träger prüfen
- Tätigkeiten und Gesundheitsgefahren berücksichtigen
- Vorsorgeanlässe aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten
- Leistungsumfang im Vertrag prüfen
- Review bei Änderungen im Betrieb setzen
Stundensatz und Pauschale vergleichen
Ein Stundensatz allein sagt wenig aus. Entscheidend ist, welche Leistungen enthalten sind und wie gut der Anbieter organisatorische Ergebnisse übergibt.
- Vorbereitung und Nachbereitung
- Begehungen und Beratung
- Vorsorgetermine und Bescheinigungen
- Berichte und Empfehlungen
- Reaktionszeiten und Vertretung
Beschäftigtenfragen nicht vermischen
Beschäftigte fragen häufig, ob sie Kosten für den Betriebsarzt, eine Untersuchung, Impfung oder Fahrt tragen müssen. Solche Fragen sollten vom allgemeinen Betreuungskosten-Budget getrennt geprüft werden.
- Anlass der Untersuchung klären
- Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge unterscheiden
- arbeitsrechtliche Sonderfälle fachkundig prüfen
- keine medizinischen Details in Kostenlisten speichern
Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann die Vorbereitung von Betriebsarztterminen verbessern: Arbeitsbereiche, offene Maßnahmen, Unterweisungen und Vorsorgeanlässe sind schneller verfügbar. Die Software ersetzt keine Kostenkalkulation und keine arbeitsmedizinische Betreuung.