Was die Kosten treibt

Arbeitsmedizinische Betreuung besteht aus mehr als einer Sprechstunde. Je nach Betrieb können Beratung, Begehung, Vorsorgeorganisation, Berichte und Abstimmung mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit relevant werden.

  • Betreuungsform nach DGUV Vorschrift 2
  • Tätigkeiten und Gesundheitsgefahren
  • Vorsorgeanlässe nach ArbMedVV
  • Standorte, Schichten und Beschäftigtengruppen
  • Begehungen, Beratung und Nachbereitung

Stundensatz nicht isoliert betrachten

Ein niedriger Stundensatz kann teuer werden, wenn Leistungen fehlen oder viel Nacharbeit entsteht. Angebote sollten vergleichbar dokumentiert werden.

  • enthaltene Stunden oder Pauschalen
  • Reisezeit und Nebenkosten
  • Vorsorgetermine und Bescheinigungen
  • Begehungsberichte und Empfehlungen
  • Zusatztermine, Reaktionszeiten und Vertretung

Arbeitgeberkosten und Beschäftigtenfragen trennen

Die Organisation der betriebsärztlichen Betreuung liegt beim Arbeitgeber. Beschäftigte fragen aber oft nach Kosten einzelner Untersuchungen, Impfungen oder Wegezeiten. Diese Fragen sollten nicht mit der allgemeinen Betreuungskalkulation vermischt werden.

  • laufende Betreuung separat kalkulieren
  • Vorsorge, Untersuchung und Impfung getrennt einordnen
  • arbeitsrechtliche oder tarifliche Sonderfragen fachkundig prüfen
  • medizinische Inhalte nicht in Abrechnungsnotizen speichern

Vorbereitung spart Reibung

Gute Vorbereitung ersetzt keine Betreuung, macht Termine aber effizienter. Anbieter können schneller bewerten, wenn Arbeitsbereiche, Gefährdungen und offene Maßnahmen vorliegen.

  • aktuelle Gefährdungsbeurteilungen bereitstellen
  • Vorsorgeanlässe und Terminstatus prüfen
  • offene Maßnahmen vorab sortieren
  • frühere Empfehlungen auffindbar halten

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Kostenplanung indirekt unterstützen, indem der Betrieb Termine vorbereitet und Empfehlungen nachhält. Verbindliche Preise und Betreuungsumfang müssen mit Anbieter, Betriebsarzt oder zuständiger Stelle geklärt werden.