Druckbehälter nicht pauschal behandeln

Ein Druckbehälter ist kein normales Prüfobjekt wie eine Leiter. Je nach Einstufung können besondere Anforderungen und Zuständigkeiten entstehen.

  • Druckbehälter, Druckanlage und Zubehör beschreiben
  • Medium, Druck, Volumen und Einsatzort fachkundig einordnen
  • Anhang-2-Bezug prüfen
  • Prüfanlass und Zuständigkeit dokumentieren

ZÜS-Abgrenzung früh klären

Bei bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen kann eine zugelassene Überwachungsstelle relevant sein. Diese Frage sollte vor dem Prüftermin geklärt werden.

  • Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung trennen
  • befähigte Person und ZÜS-Zuständigkeit abgrenzen
  • fachliche Entscheidung mit Quelle und Datum festhalten
  • unklare Anlagen nicht nur intern freigeben

Mängel und Fristen verfolgen

Prüfberichte sind nur wirksam, wenn Auflagen und Mängel bearbeitet werden. Druckbehälter sollten deshalb mit Maßnahmen und Sperrstatus geführt werden.

  • Prüfbericht ablegen
  • Mängel als Maßnahmen übernehmen
  • Nutzungseinschränkungen oder Sperrung sichtbar machen
  • Nachprüfung und nächste Frist terminieren

Quellen und Grenzen

Diese Seite ordnet Druckbehälter organisatorisch in den BetrSichV-Prozess ein. Die technische Einstufung und Prüfung braucht fachkundige Bewertung.

  • BetrSichV und Anhang 2 prüfen
  • Prüfanlass, Prüfstelle und Bericht getrennt dokumentieren
  • Spezialfragen nicht aus allgemeinen Arbeitsmittelregeln ableiten
  • geeignete Fachstellen früh einbeziehen