Druckbehälter nicht pauschal behandeln
Ein Druckbehälter ist kein normales Prüfobjekt wie eine Leiter. Je nach Einstufung können besondere Anforderungen und Zuständigkeiten entstehen.
- Druckbehälter, Druckanlage und Zubehör beschreiben
- Medium, Druck, Volumen und Einsatzort fachkundig einordnen
- Anhang-2-Bezug prüfen
- Prüfanlass und Zuständigkeit dokumentieren
ZÜS-Abgrenzung früh klären
Bei bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen kann eine zugelassene Überwachungsstelle relevant sein. Diese Frage sollte vor dem Prüftermin geklärt werden.
- Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrende Prüfung trennen
- befähigte Person und ZÜS-Zuständigkeit abgrenzen
- fachliche Entscheidung mit Quelle und Datum festhalten
- unklare Anlagen nicht nur intern freigeben
Mängel und Fristen verfolgen
Prüfberichte sind nur wirksam, wenn Auflagen und Mängel bearbeitet werden. Druckbehälter sollten deshalb mit Maßnahmen und Sperrstatus geführt werden.
- Prüfbericht ablegen
- Mängel als Maßnahmen übernehmen
- Nutzungseinschränkungen oder Sperrung sichtbar machen
- Nachprüfung und nächste Frist terminieren
Quellen und Grenzen
Diese Seite ordnet Druckbehälter organisatorisch in den BetrSichV-Prozess ein. Die technische Einstufung und Prüfung braucht fachkundige Bewertung.
- BetrSichV und Anhang 2 prüfen
- Prüfanlass, Prüfstelle und Bericht getrennt dokumentieren
- Spezialfragen nicht aus allgemeinen Arbeitsmittelregeln ableiten
- geeignete Fachstellen früh einbeziehen