Was Brandschutzzeichen leisten
Brandschutzzeichen kennzeichnen Standorte von Einrichtungen zur Brandmeldung und Brandbekämpfung. Erkennbar sind sie am weißen Piktogramm auf rotem, quadratischem Grund. Die in der ASR A1.3 aufgeführten Zeichen F001 bis F006 enthalten außerdem eine Flamme. Das Feuerlöscher-Symbol sagt beispielsweise: Hier befindet sich ein Feuerlöscher. Es warnt nicht vor einer besonderen Brandgefahr an dieser Stelle.
Ein Schild erklärt jedoch nicht automatisch die Bedienung des Geräts. Wer einen Brandmelder findet, muss wissen, wie der betriebliche Alarm ausgelöst wird. Wer einen Feuerlöscher sieht, muss nicht jedes Feuer selbst bekämpfen. Die Kennzeichnung ist deshalb mit der Unterweisung und den Regeln für das Verhalten im Brandfall zu verbinden.
Bedeutung und Feuerlöscher-Zeichen
Die folgende Übersicht umfasst die sechs Brandschutzzeichen aus Anhang 1 der ASR A1.3. Sie ist keine vollständige Liste aller in ISO 7010 registrierten Brandschutzsymbole. Die BGHM zeigt die Originalabbildungen F001 bis F006 und bietet einen Download an.
| Code | Bezeichnung | Welche Einrichtung ist gemeint? |
|---|---|---|
| F001 | Feuerlöscher | Ein Feuerlöscher, nicht allgemein jedes Löschgerät |
| F002 | Löschschlauch | Beispielsweise der Schlauch in einem Wandhydranten |
| F003 | Feuerleiter | Eine Leiter für Löscharbeiten, kein ausgewiesener Fluchtweg |
| F004 | Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung | Weitere Brandbekämpfungsausrüstung; konkreten Bestand beachten |
| F005 | Brandmelder | Eine Einrichtung zur manuellen Brandmeldung |
| F006 | Brandmeldetelefon | Ein Telefon zur Brandmeldung |
F004: Kein Ersatz für jedes andere Brandschutzzeichen
Für F004 empfiehlt die DGUV Information 211-041, Anhang 5 den Einsatz bei Mitteln und Geräten, für die es kein registriertes Sicherheitszeichen gibt. Ein vorhandener Feuerlöscher wird deshalb nicht beliebig mit F004 statt F001 beschildert. Ebenso bleibt für einen Löschschlauch F002 die passende Aussage.
Eine zusätzliche Beschriftung kann verdeutlichen, welche Ausrüstung bereitliegt. Die DGUV zeigt etwa eine Kombination mit dem Hinweis auf Löschsand. Das Beispiel bedeutet nicht, dass jeder Betrieb Löschsand bereitstellen muss oder dass dieser für jeden Brand geeignet wäre. Ausstattung und zulässiger Einsatz sind gesondert zu bestimmen.
F005 und F006: Brandmelder ist nicht Brandmeldetelefon
Bei F005 wird eine Brandmeldung manuell ausgelöst; F006 weist auf ein Telefon für diesen Zweck hin. Ein Telefonsymbol gehört daher nicht einfach zu jedem roten Melderkasten. Ob eine Betätigung unmittelbar die Feuerwehr erreicht, lässt sich aus dem Schild allein nicht ableiten.
Praktische Rückfrage für die Unterweisung: Welche Handlung ist an diesem konkreten Gerät vorgesehen, und welche Stelle wird damit alarmiert? Die Antwort muss zum betrieblichen Alarmierungsablauf passen. Unklare Gerätezuordnungen sollte die zuständige Person anhand der Anlagendokumentation klären; Beschäftigte sollen einen Melder nicht versuchsweise betätigen.
Brandschutzzeichen nicht mit Rettungszeichen verwechseln
Rot weist auf Brandschutzeinrichtungen hin; Grün steht bei Rettungszeichen für Rettung, Erste Hilfe oder einen sicheren Bereich. Ein gelbes Dreieck mit schwarzer Flamme ist dagegen ein Warnzeichen: W021 warnt vor feuergefährlichen Stoffen. Es bezeichnet keinen Löschmittelstandort. Diese unterschiedlichen Gruppen sind in Anhang 1 der ASR A1.3 getrennt dargestellt.
Besonders wichtig ist die Leiter: F003 Feuerleiter ist kein Fluchtwegzeichen. Die DGUV beschreibt ihre Verwendung für Löscharbeiten. Das grüne E016 bezeichnet dagegen einen Notausstieg mit Fluchtleiter. Wer nur die Leiterform betrachtet, kann deshalb die falsche Schlussfolgerung ziehen. Für die tatsächliche Fluchtwegführung sind die Rettungskennzeichnung und der passende Flucht- und Rettungsplan maßgeblich.
Auch ein Richtungspfeil ist allein keine eindeutige Auskunft über sein Ziel. Zusammen mit F001 führt er zum Feuerlöscher; eine Rettungswegkennzeichnung erfüllt eine andere Aufgabe. Prüfe daher immer die Kombination aus Symbol, Pfeil und tatsächlich erreichbarer Einrichtung, nicht nur die Richtung des Pfeils.
DIN EN ISO 7010 und ASR A1.3 einordnen
Die Begriffe stehen für unterschiedliche Ebenen. DIN EN ISO 7010 enthält standardisierte Sicherheitszeichen. Die ASR A1.3 konkretisiert die Kennzeichnung in Arbeitsstätten. Die rechtliche Arbeitgeberpflicht folgt aus der Arbeitsstättenverordnung: Nach Anhang Nummer 2.2 Absatz 2 ArbStättV müssen nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen dauerhaft gekennzeichnet, leicht erreichbar und handhabbar sein.
Wer die einschlägigen ASR einhält, kann nach § 3a ArbStättV davon ausgehen, die entsprechenden Verordnungsanforderungen zu erfüllen. Andere Lösungen müssen gleichwertige Sicherheit bieten. Ein Händlerhinweis „nach DIN“ ersetzt daher nicht die Beurteilung des konkreten Anbringungsorts.
Für Feuerlöscherstandorte verlangt ASR A2.2 Abschnitt 5.3 ausdrücklich F001. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort zusätzlich mit F001 und Richtungspfeil anzuzeigen. Die ausführliche Auswahl von Schildgröße, Sichtweite und Montageort behandelt Feuerlöscher-Kennzeichnung; die Geräteanordnung erklärt Feuerlöscher-Standort.
Alte Zeichen und Nachleuchten: Zwei getrennte Prüfungen
Ältere Schilder sind nicht allein wegen ihres Alters automatisch zulässig oder unzulässig. Die BAuA-Hinweise zur Neufassung der ASR A1.3 verlangen für bestehende Arbeitsstätten eine Gefährdungsbeurteilung, wenn die geänderten Zeichen nicht angewendet werden. Ein pauschaler „Bestandsschutz“ ist deshalb keine ausreichende Begründung.
Unabhängig davon muss die Kennzeichnung erkennbar bleiben. Ohne Sicherheitsbeleuchtung verlangt Abschnitt 5.1 Absatz 7 der ASR A1.3 für die notwendigen Rettungs- und Brandschutzzeichen langnachleuchtendes Material mindestens der Klasse C nach DIN 67510-1:2020-05. Es muss ausreichend durch Licht angeregt werden. Ob diese Voraussetzung am Standort erfüllt ist, lässt sich weder aus einer Produktabbildung noch aus der roten Farbe feststellen. Die übergreifenden Anforderungen erläutert ASR A1.3 im Betrieb.
Kennzeichnung als Review-Prozess
Ein sinnvoller Rundgang prüft nicht nur, ob ein Schild vorhanden ist. Beschäftigte müssen daraus die richtige Einrichtung und Handlung ableiten können. Abschnitt 4 der ASR A1.3 verlangt Kontrollen; deren Abstände sind anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Änderungen der verwendeten Kennzeichnung sind auch Anlass für eine Unterweisung.
Kurzer Verständnistest am Beispiel einer Werkstatt
Fiktives Schulungsbeispiel: Nach einem Umbau hängen an einem Wandhydrantenschrank F002, über einem Druckknopfmelder F005 und neben einer Leiter F003. Eine neue Beschäftigte deutet alle drei als Hinweise auf den nächsten Ausgang.
Frage nicht nur „Kennst du diese Zeichen?“, sondern lasse die Zuordnung erklären:
- Was findest du hinter dem mit F002 markierten Schrank? Einen Löschschlauch, nicht notwendigerweise einen tragbaren Feuerlöscher. Welche Nutzung erlaubt ist, muss vor Ort geklärt sein.
- Musst du bei F005 telefonieren? Nein, das Zeichen weist auf einen Brandmelder hin. Die Bedienung und Alarmweiterleitung werden anhand der betrieblichen Vorgaben erklärt, ohne einen Probealarm auszulösen.
- Darfst du F003 als Fluchtwegweisung verstehen? Nein. Suche für die Flucht die dafür vorgesehene Rettungskennzeichnung; eine rote Feuerleiterkennzeichnung ersetzt sie nicht.
Der Irrtum zeigt einen konkreten Unterweisungsbedarf, obwohl die Schilder vorhanden sind. Dokumentiere deshalb die missverstandene Bedeutung und die nachgeholte Erklärung, nicht bloß „Beschilderung geprüft“. Eine geeignete anschließende Rückfrage ist: „Zeige mir jetzt den gekennzeichneten Fluchtweg und nenne getrennt davon die Stelle zur Brandmeldung.“
Bei einem versetzten Gerät kommen weitere Aufgaben hinzu: alte Standortangaben berichtigen, tatsächlichen Standort und Kennzeichnung abgleichen sowie betroffene Pläne prüfen. Verantwortliche und Abschlussnachweis gehören in die Brandschutz-Dokumentation. ArbeitsschutzPilot kann daraus abgeleitete Maßnahmen mit verantwortlicher Person, Frist und Status verfolgen; die fachliche Auswahl und Prüfung der Schilder bleiben eine Aufgabe vor Ort.
Quellen und fachliche Grenzen
Redaktionell überarbeitet am 10. September 2026. Grundlage sind die Arbeitsstättenverordnung, die ASR A1.3 in der von der BAuA bereitgestellten Fassung mit Änderung 2022, die Anforderungen der ASR A2.2 sowie die verlinkten DGUV- und BGHM-Erläuterungen.
Dieser Beitrag erklärt Zeichenbedeutungen für Arbeitsstätten in Deutschland. Er ersetzt weder die standortbezogene Gefährdungsbeurteilung noch eine brandschutztechnische Planung oder praktische Unterweisung. Besondere baurechtliche und anlagenbezogene Anforderungen sind zusätzlich zu prüfen. Eine heruntergeladene Symbolübersicht hilft beim Lernen; sie bestätigt nicht die Eignung eines daraus selbst gedruckten Schilds für einen bestimmten Montageort.