Kennzeichnung aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten

Sicherheitszeichen sollten nicht dekorativ angebracht werden. Sie müssen zur Gefährdung, zum Standort und zur Zielgruppe passen.

  • Gefahr oder Verhalten konkret benennen
  • passende Zeichenart festlegen
  • Standort und Sichtbarkeit dokumentieren
  • Unterweisung oder Aushang verknüpfen

Sichtbarkeit und Aktualität prüfen

Kennzeichnung kann verdeckt, beschädigt, veraltet oder missverständlich werden. Eine regelmäßige Kontrolle verhindert, dass Zeichen nur formal vorhanden sind.

  • Kontrollrunde mit Bereich erfassen
  • Mängel und Ersatzbedarf dokumentieren
  • Änderungen bei Arbeitsbereichen nachziehen
  • Bedeutung in Unterweisungen erklären

Abgrenzung zu Spezialseiten

ASR A1.3 ist die Regelwerksseite. Brandschutzzeichen, Flucht- und Rettungsplan-Symbole und PSA-Gebotszeichen können eigene Detailseiten bleiben.

  • Brandschutzzeichen für Feuerlöscher und Brandmelder
  • Rettungszeichen für Fluchtwege und Erste Hilfe
  • Gebotszeichen für PSA und Verhalten
  • Flucht- und Rettungsplan-Symbole für Planlesbarkeit

Quellen und Grenzen bei asr a1.3

Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.

  • offizielle BAuA-Fassung der ASR prüfen
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsstättenbedingungen berücksichtigen
  • fachkundige Auswahl bei komplexer Kennzeichnung nutzen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität