Kennzeichnung aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten
Sicherheitszeichen sollten nicht dekorativ angebracht werden. Sie müssen zur Gefährdung, zum Standort und zur Zielgruppe passen.
- Gefahr oder Verhalten konkret benennen
- passende Zeichenart festlegen
- Standort und Sichtbarkeit dokumentieren
- Unterweisung oder Aushang verknüpfen
Sichtbarkeit und Aktualität prüfen
Kennzeichnung kann verdeckt, beschädigt, veraltet oder missverständlich werden. Eine regelmäßige Kontrolle verhindert, dass Zeichen nur formal vorhanden sind.
- Kontrollrunde mit Bereich erfassen
- Mängel und Ersatzbedarf dokumentieren
- Änderungen bei Arbeitsbereichen nachziehen
- Bedeutung in Unterweisungen erklären
Abgrenzung zu Spezialseiten
ASR A1.3 ist die Regelwerksseite. Brandschutzzeichen, Flucht- und Rettungsplan-Symbole und PSA-Gebotszeichen können eigene Detailseiten bleiben.
- Brandschutzzeichen für Feuerlöscher und Brandmelder
- Rettungszeichen für Fluchtwege und Erste Hilfe
- Gebotszeichen für PSA und Verhalten
- Flucht- und Rettungsplan-Symbole für Planlesbarkeit
Quellen und Grenzen bei asr a1.3
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- offizielle BAuA-Fassung der ASR prüfen
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsstättenbedingungen berücksichtigen
- fachkundige Auswahl bei komplexer Kennzeichnung nutzen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität