Schulung sauber nachweisen
Explosionsschutz-Unterweisungen sollten zur Tätigkeit, Zone und Dokumentversion passen. Allgemeine Kursnotizen reichen dafür oft nicht.
- Zielgruppe und Ex-Bereich erfassen
- Inhalte und Quellenstand dokumentieren
- Teilnahmen und Wiederholungen nachweisen
- Änderungen am Explosionsschutzdokument als Anlass nutzen
Unterweisung oder Fachkundeschulung?
| Bedarf | Typischer Nachweis |
|---|---|
| Beschäftigte im Ex-Bereich | tätigkeitsbezogene Unterweisung mit Bereich, Regeln und Verhalten |
| Instandhaltung oder Freigabe | zusätzliche Schulung zu Arbeitsfreigaben, Zündquellen und Dokumentversion |
| befähigte Person | Qualifikation, Erfahrung, Prüfungstätigkeit und Aktualisierung der Kenntnisse |
| Fremdfirmen | bereichsbezogene Einweisung, Schnittstellen und Verantwortlichkeiten |
Inhalte praxisnah planen
- Ex-Zonen und Kennzeichnung im Arbeitsbereich erklären
- erlaubte und verbotene Tätigkeiten benennen
- Zündquellen, elektrostatische Aufladung und heiße Arbeiten behandeln
- Freigabe- und Störungsregeln vermitteln
- aktuelle Dokumentversion und Änderungen nennen
- Verhalten bei Mängeln oder Abweichungen festlegen
Nachweis in ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann Unterweisungen mit Explosionsschutzdokument, Zielgruppe, Rolle, Frist, Teilnahmen und Review-Anlässen verbinden. Das hilft, Änderungen am Dokument automatisch als neuen Unterweisungsbedarf sichtbar zu machen.
Quellen und Grenzen
Die Inhalte orientieren sich an DGUV-Unterweisung, DGUV Information 213-106, GefStoffV und BAuA TRGS 720 ff. Die Seite ersetzt keine Kursdurchführung, keine Fachkundebewertung und keinen Qualifikationsnachweis.