Was ist die TRGS 720?
Die TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines“ ist die Grundlagenregel der TRGS-Explosionsschutzkette. Sie liefert gemeinsame Begriffe für TRGS 721 bis 725 und beschreibt, in welcher Reihenfolge Explosionsgefährdungen erkannt, vermieden und mit einem widerspruchsfreien Schutzkonzept beherrscht werden.
Die Regel ist weder eine fertige Gefährdungsbeurteilung noch eine Sammlung pauschaler Ex-Zonen. Der Arbeitgeber muss Stoffe, Betriebszustände, Arbeitsmittel, Umgebung und Wechselwirkungen seines Betriebs fachkundig bewerten. Die umfassende betriebliche Umsetzung behandelt Explosionsschutz im Betrieb; diese Seite bleibt bei den Grundlagen, Begriffen und Entscheidungsknoten der TRGS 720.
Welche TRGS-720-Fassung ist aktuell?
Die offizielle BAuA-Seite zur TRGS 720 nennt folgenden Stand:
| Merkmal | Amtlicher Stand |
|---|---|
| Titel | Gefährliche explosionsfähige Gemische – Allgemeines |
| Ausgabe | Juli 2020 |
| Bekanntgabe | GMBl 2020, Seiten 419–426, am 24. Juli 2020 |
| Berichtigung | GMBl 2021, Seite 399, am 16. März 2021 |
| Prüfung dieser Seite | 13. August 2026 |
Die aktuelle PDF der TRGS 720 ist bei der BAuA kostenlos verfügbar. Ein kostenpflichtiger Normen-Shop, ein Textspiegel oder eine lokal gespeicherte Altversion ist für die Versionskontrolle nicht erforderlich.
Ältere Treffer verwenden häufig den Titel „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre – Allgemeines“ oder verweisen auf die zurückgezogene TRBS 2152. Die Neufassung 2020 wurde breiter gefasst und enthält zusätzlich ein eigenes Vorgehen für explosionsfähige Gemische unter nichtatmosphärischen Bedingungen. Maßgeblich bleibt die BAuA-Übersicht der geltenden TRGS.
Die Gefahrstoffverordnung wurde im Dezember 2025 neu gefasst und im Februar 2026 berichtigt. Deshalb sollte die TRGS nie losgelöst von der aktuellen GefStoffV angewendet werden. Die BAuA führt die Ausgabe 2020 mit Berichtigung 2021 weiterhin als geltende TRGS 720.
Für welche Explosionsgefährdungen gilt die TRGS 720?
Die Regel gilt für die Beurteilung von Explosionsgefährdungen durch Stoffe, die gefährliche explosionsfähige Atmosphäre bilden können, und für die Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen. Sie unterscheidet zwei Wege:
- Atmosphärische Bedingungen: Luft ist das Oxidationsmittel; Temperatur und Druck liegen im definierten atmosphärischen Bereich.
- Nichtatmosphärische Bedingungen: Sauerstoffgehalt, Oxidationsmittel, Druck oder Temperatur weichen davon ab. Solche Gemische treten laut TRGS 720 in der Regel im Inneren von Behältern und Umschließungen auf.
Die Regel gilt auch für Verbrennungsreaktionen chemisch instabiler Gase, nicht jedoch für deren Zerfallsreaktionen. Reaktionen energiereicher Stoffe oder Gemische in kondensierter Phase im Sinne der TRGS 400 liegen ebenfalls außerhalb ihres Anwendungsbereichs. Diese Grenzen müssen vor der eigentlichen Bewertung festgehalten werden; die Nummer „720“ allein beweist keine Anwendbarkeit.
Die wichtigsten Begriffe der TRGS 720
Die Begriffe in Abschnitt 2 gelten nicht nur für TRGS 720, sondern sollen auch für TRGS 721 bis 725 verwendet werden. Eine saubere Begriffswahl verhindert, dass „brennbar“, „explosionsfähig“, „gefährlich“ und „Zone“ als Synonyme behandelt werden.
| Begriff | Praktische Bedeutung |
|---|---|
| explosionsfähiges Gemisch | brennbares Gas, Dampf, Nebel oder aufgewirbelter Staub mit Luft oder einem anderen Oxidationsmittel, bei dem eine Zündung zu selbsttätig fortschreitender Flammenausbreitung führt |
| gefährliches explosionsfähiges Gemisch | explosionsfähiges Gemisch in einer Menge, die besondere Schutzmaßnahmen für Beschäftigte oder andere Personen erfordert |
| explosionsfähige Atmosphäre | explosionsfähiges Gemisch mit Luft unter den definierten atmosphärischen Bedingungen |
| gefährliche explosionsfähige Atmosphäre | gefährliches explosionsfähiges Gemisch mit Luft unter atmosphärischen Bedingungen |
| explosionsgefährdeter Bereich | Gefahrenbereich, in dem gefährliche explosionsfähige Atmosphäre auftreten kann |
| Zone | mögliche Unterteilung explosionsgefährdeter Bereiche nach Häufigkeit und Dauer der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre |
| hybrides Gemisch | Gemisch von Luft mit brennbaren Stoffen in unterschiedlichen Aggregatzuständen, etwa Gas und Staub oder Dampf und Tröpfchen |
| Normalbetrieb | Betrieb innerhalb der Auslegungsparameter; auch bestimmte Inspektions-, Wartungs- oder geringe betriebsübliche Freisetzungen können dazugehören |
Eine brennbare Flüssigkeit, ein Gas oder ein Staub löst also nicht automatisch dieselbe Maßnahme aus. Erst das konkrete Gemisch, sein Auftreten, die gefahrdrohende Menge, mögliche Zündquellen und Auswirkungen führen zur Schutzentscheidung.
Atmosphärisch oder nichtatmosphärisch: Wo liegt der Unterschied?
TRGS 720 definiert explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch mit Luft, einer Umgebungstemperatur von minus 20 bis plus 60 Grad Celsius und einem Druck von 0,8 bis 1,1 bar. Alle drei Merkmale gehören zusammen.
| Situation | Einordnung | Konsequenz für die Bewertung |
|---|---|---|
| Ethanol-Dampf und Luft bei Raumtemperatur und Umgebungsdruck | atmosphärische Bedingungen, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind | Vorgehen nach Abschnitt 3 und nachfolgende TRGS für Bewertung und Maßnahmen |
| brennbares Gemisch in einem Reaktor bei 2 bar | nichtatmosphärische Bedingungen | Kennwerte und Schutzkonzept für den realen Druck fachkundig bewerten |
| Gemisch mit reinem Sauerstoff statt Luft | anderes Oxidationsmittel, daher nichtatmosphärischer Weg | Reaktionsheftigkeit und Kenngrößen nicht aus Luft-Tabellen übernehmen |
| Prozess bei 80 Grad Celsius und Umgebungsdruck | außerhalb des definierten Temperaturbereichs | Stoffdaten und Maßnahmen unter tatsächlichen Bedingungen bestimmen |
| aufgewirbelter brennbarer Staub mit Luft im atmosphärischen Bereich | explosionsfähige Atmosphäre möglich | Staubeigenschaften, Freisetzung, Ablagerungen und Zündempfindlichkeit einbeziehen |
Der wichtigste Praxisfehler besteht darin, Werte aus Sicherheitsdatenblättern, Normen oder Tabellen für atmosphärische Bedingungen unverändert auf erhöhten Druck, höhere Temperatur oder ein anderes Oxidationsmittel zu übertragen. TRGS 720 warnt ausdrücklich davor. Für nichtatmosphärische Gemische sind Tabellenwerte in der Regel nicht verwendbar; erforderlichenfalls müssen belastbare Stoffdaten unter den tatsächlichen Prozessbedingungen ermittelt werden.
Was zählt als Normalbetrieb?
Normalbetrieb ist mehr als ungestörter Produktionslauf. Maßgeblich ist, ob Arbeitsmittel und Anlage innerhalb ihrer Auslegungsparameter verwendet werden. Inspektion, Wartung und geringe Freisetzungen können dazugehören, wenn sie betriebsmäßig oder betriebsüblich sind.
| Betriebszustand | Prüfhinweis |
|---|---|
| Anfahren und Abfahren | gehört zur bestimmungsgemäßen Betriebsweise, wenn im Konzept vorgesehen; Gemischbildung und Zündquellen gesondert prüfen |
| geplante Probenahme oder Befüllung | Freisetzung, Dauer, Menge und Umgebung in der Beurteilung erfassen |
| regelmäßige Inspektion oder Wartung | kann Normalbetrieb sein; Schutzmaßnahmen dürfen nicht nur auf Produktionszeiten ausgelegt sein |
| geringe betriebsübliche Freisetzung | kann zum Normalbetrieb gehören und deshalb eine Zone oder andere Schutzmaßnahme beeinflussen |
| Dichtungs-, Pumpen- oder Flanschversagen mit erforderlicher Abschaltung | nach TRGS-Beispiel kein Normalbetrieb; als vernünftigerweise vorhersehbare Störung beziehungsweise Notfall trotzdem organisatorisch beherrschen |
| Unfallbedingte Freisetzung | kein Normalbetrieb; Alarm-, Abschalt-, Rettungs- und Wiederfreigabekonzept prüfen |
„Kein Normalbetrieb“ bedeutet nicht „muss nicht betrachtet werden“. Die GefStoffV verlangt, Arbeitsbedingungen, Verfahren, mögliche Wechselwirkungen sowie relevante Instandhaltungs- und Störungssituationen in der Gefährdungsbeurteilung zusammenzuführen.
Welche sicherheitstechnischen Kenngrößen sind wichtig?
TRGS 720 definiert Kenngrößen, die unterschiedliche Entscheidungen unterstützen. Kein Einzelwert beweist allein, dass ein Prozess sicher ist.
| Kenngröße | Wofür sie benötigt wird | Typischer Fehlgebrauch |
|---|---|---|
| Flammpunkt sowie unterer und oberer Explosionspunkt | beurteilen, ob eine Flüssigkeit bei der Prozesstemperatur ausreichend Dampf bilden kann | Flammpunkt mit unterer Explosionsgrenze gleichsetzen |
| untere und obere Explosionsgrenze, UEG/OEG | Konzentrationsbereich einordnen, in dem Flammenausbreitung möglich ist | Messunsicherheit, Temperatur, Druck oder Gemischkomponenten ignorieren |
| Sauerstoff- oder Oxidationsmittelgrenzkonzentration | Inertisierung und sicheren Sauerstoffbereich auslegen | Laborwert ohne Sicherheitsabstand und Überwachung verwenden |
| Mindestzündenergie | Zündempfindlichkeit gegenüber elektrischen Entladungen einordnen | nur den Nennwert eines Einzelstoffs betrachten, obwohl ein hybrides Gemisch vorliegt |
| Zündtemperatur | heiße Oberflächen für Gas- oder Dampf-Luft-Gemische bewerten | Oberflächentemperatur, Ablagerung und Betriebsstörung nicht zusammenführen |
| Mindestzündtemperatur einer Staubwolke oder Staubschicht, Glimmtemperatur und Schwelpunkt | thermische Zündung von Staubwolken, Ablagerungen und Zersetzungsprodukten beurteilen | Staubwolke und Staubschicht mit demselben Grenzwert behandeln |
| maximaler Explosionsdruck und zeitlicher Druckanstieg | konstruktive Maßnahmen, Druckentlastung und Entkopplung auslegen | Tabellenwert ohne Behälter-, Prozess- und Stoffbezug als Auslegung verwenden |
Quelle, Prüfverfahren, Temperatur, Druck, Zusammensetzung, Feuchte, Partikelgröße und Gültigkeitsbereich gehören zum Kennwert. Fehlt eine belastbare Angabe, wird die Lücke als fachlicher Ermittlungsauftrag dokumentiert und nicht durch einen günstig erscheinenden Literaturwert geschlossen.
TRGS 720 in zehn Entscheidungsschritten anwenden
Die zwei Ablaufbilder der Regel unterscheiden sich im Detail, folgen aber derselben Schutzlogik. Für den Betrieb lässt sie sich so abbilden:
- Bewertungsgrenze festlegen: Anlage, Tätigkeit, Raum, verbundene Bereiche und alle relevanten Betriebszustände bestimmen.
- Brennbare Stoffe ermitteln: Gase, Flüssigkeiten, Dämpfe, Nebel, Stäube, Zwischen- und Reaktionsprodukte sowie mögliche Freisetzungen erfassen.
- Gemischbildung beurteilen: Prüfen, ob und wo explosionsfähige Atmosphäre oder ein Gemisch unter nichtatmosphärischen Bedingungen entstehen kann. Die fachliche Vertiefung gehört zu TRGS 721.
- Substitution prüfen: Stoff oder Verfahren so ändern, dass kein explosionsfähiges Gemisch gebildet werden kann.
- Passive und organisatorische Vermeidung bewerten: Dichtheit, Mengenbegrenzung, Staubbeseitigung, natürliche Lüftung und Arbeitsweise betrachten.
- Aktive Vermeidung festlegen: Technische Lüftung, Inertisierung oder sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen einsetzen, wenn ihre Eignung und Zuverlässigkeit belegt sind. Maßnahmen vertiefen TRGS 722 und TRGS 725.
- Verbleibendes Auftreten bewerten: Wahrscheinlichkeit und Dauer des gefährlichen Gemischs sowie mögliche wirksame Zündquellen fachkundig zusammenführen.
- Bereiche und Zündquellenschutz festlegen: betroffene Bereiche bestimmen, gegebenenfalls Zonen bilden und die erforderlichen Maßnahmen nach TRGS 723 ableiten. Elektrostatische Aufladung vertieft TRGS 727.
- Auswirkungen begrenzen: Ist eine Entzündung nicht sicher verhindert, konstruktive Maßnahmen nach TRGS 724 planen und Ausbreitungswege einbeziehen.
- Konzept prüfen und dokumentieren: Maßnahmen als widerspruchsfreies System bewerten, Prüfumfang und Fristen festlegen und das Ergebnis in Gefährdungsbeurteilung sowie Explosionsschutzdokument nachweisen.
Die Reihenfolge ist entscheidend. Ein Ex-Gerät oder eine Zone ist keine Abkürzung um die vorgelagerte Frage, ob Stoff, Menge oder Gemisch vermeidbar sind.
Welche Folgeregel beantwortet welche Frage?
TRGS 720 ist der Navigator, nicht die Detailregel für jede Maßnahme. Die klare Zuordnung schützt gleichzeitig vor widersprüchlichen Entscheidungen und Keyword-Kannibalisierung im Themencluster.
| Entscheidung | Vertiefende Regel und Seite |
|---|---|
| Kann ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch entstehen und wie ist die Gefährdung zu beurteilen? | TRGS 721 |
| Wie wird das Gemisch vermieden oder eingeschränkt, etwa durch Dichtheit, Lüftung oder Inertisierung? | TRGS 722 |
| Welche Zündquellen können wirksam werden und wie werden sie vermieden? | TRGS 723 |
| Wie werden Ausbreitung und Auswirkungen einer möglichen Explosion konstruktiv begrenzt? | TRGS 724 |
| Welche Zuverlässigkeit brauchen Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen als Explosionsschutzmaßnahme? | TRGS 725 |
| Wie werden elektrostatische Aufladungen und Entladungen verhindert? | TRGS 727 |
| Wie werden Bewertung, Bereiche, Konzept, Koordination und Prüfungen nachgewiesen? | Explosionsschutzdokument |
Eine Maßnahme kann mehrere Regeln berühren. Beispielsweise ist technische Lüftung eine Maßnahme zur Gemischvermeidung; wird ihre Funktion sicherheitsrelevant überwacht oder geschaltet, kommt zusätzlich die Beurteilung der MSR-Einrichtung hinzu.
Sind Ex-Zonen nach TRGS 720 immer erforderlich?
Nein, TRGS 720 formuliert die Zoneneinteilung als Möglichkeit. Das Weglassen von Zonen beseitigt aber weder Explosionsgefährdung noch Schutzanforderungen.
Für atmosphärische Bedingungen nennt die Regel eine konservative Folge: Werden explosionsgefährdete Bereiche nicht in Zonen eingeteilt, ist bei der Zündquellenvermeidung grundsätzlich von ständig vorhandener gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre auszugehen und sind Maßnahmen entsprechend Zone 0 beziehungsweise 20 zu treffen, sofern die Gefährdungsbeurteilung im Einzelfall nichts anderes festlegt.
Zonen dürfen deshalb nicht aus Bequemlichkeit entfallen. Das gewählte Konzept muss fachkundig zeigen, in welchem Bereich das Gemisch auftreten kann, wie häufig oder wie lange, welche Zündquellen beherrscht werden und warum die Maßnahmen ausreichen. Die eigentliche Festlegung von Gas- und Staubzonen behandelt Explosionsschutz-Zonen.
Praxisbeispiel 1: Lösemittel an einer Abfüllstelle
An einer offenen Abfüllstelle wird eine brennbare Flüssigkeit bei Raumtemperatur und Umgebungsdruck dosiert. Der Stoff ist brennbar, aber die Schutzentscheidung beginnt nicht mit dem Kauf eines Ex-Lüfters.
Zuerst werden Stoffdaten, Temperatur, Freisetzungsquelle, Menge, Dauer und Normalbetrieb einschließlich Reinigung und Störung erfasst. Danach wird geprüft, ob ein weniger gefährlicher Stoff oder ein geschlossenes Verfahren möglich ist. Erst wenn eine gefahrdrohende Dampf-Luft-Menge nicht sicher vermieden ist, folgen räumliche Bewertung, Lüftung, Zündquellenvermeidung, Geräteauswahl und gegebenenfalls konstruktive Maßnahmen.
Die Dokumentation zeigt für jeden Schritt die Annahme und den Nachweis. „Lüftung vorhanden“ genügt nicht: Volumenstrom, Erfassung, Betriebsüberwachung, Ausfallreaktion und Prüfkriterium müssen zur Freisetzung passen.
Praxisbeispiel 2: Reaktor außerhalb atmosphärischer Bedingungen
Ein Reaktor enthält ein brennbares Gemisch bei 2 bar und 80 Grad Celsius. Damit liegt der Prozess außerhalb der TRGS-Definition einer explosionsfähigen Atmosphäre. Das bedeutet nicht, dass keine Explosionsgefahr vorliegt; es bedeutet, dass der nichtatmosphärische Entscheidungsweg gilt.
Kenngrößen aus einer Tabelle für Raumtemperatur und Umgebungsdruck werden nicht unverändert verwendet. Brennstoff, Oxidationsmittel, Konzentration, Temperatur, Druck, Inertgas, mögliche Reaktion und Behälterfestigkeit müssen für die tatsächlichen Bedingungen bewertet werden. Sind Gemischbildung und Zündquelle nicht sicher ausgeschlossen, wird ein fachkundig ausgelegtes Vermeidungs- und Begrenzungskonzept mit Prüf- und Überwachungsanforderungen festgelegt.
Was muss dokumentiert werden?
§ 6 GefStoffV verlangt die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme der Tätigkeit. Ergibt die Prüfung gefährliche explosionsfähige Gemische, sind diese Gefährdungen in Abhängigkeit von den Feststellungen besonders im Explosionsschutzdokument auszuweisen.
Eine belastbare TRGS-720-Entscheidung enthält mindestens:
- Bewertungsgrenze, Tätigkeit, Anlage, Bereich und Betriebszustände,
- brennbare Stoffe, Gemischkomponenten, Mengen und Freisetzungen,
- Einordnung als atmosphärische oder nichtatmosphärische Bedingung,
- verwendete Kenngrößen mit Quelle, Prüfbedingungen und Gültigkeitsbereich,
- Beurteilung der gefahrdrohenden Menge und betroffenen Personen,
- Entscheidungen zu Substitution, passiven, organisatorischen und aktiven Maßnahmen,
- verbleibendes Auftreten, Bereiche, mögliche Zonen und wirksame Zündquellen,
- Schutzkonzept mit Zuordnung zu TRGS 721 bis 725 und gegebenenfalls TRGS 727,
- Prüfumfang, Prüffrist, Qualifikation, Ergebnis und Mängelstatus,
- fachkundige Person, Freigabe, Version und konkrete Aktualisierungsanlässe.
§ 12 GefStoffV bestätigt die Schutzrangfolge: gefährliche Mengen oder Konzentrationen vermeiden, Zündquellen vermeiden und schädliche Auswirkungen so weit wie möglich verringern. Für Prüfungen in explosionsgefährdeten Bereichen ist zusätzlich Anhang 2 Abschnitt 3 BetrSichV maßgeblich. Eine fachkundige Beurteilung und eine Prüfung durch eine entsprechend qualifizierte Person sind unterschiedliche Aufgaben und dürfen nicht allein aufgrund derselben Stellenbezeichnung gleichgesetzt werden.
Wann muss die Beurteilung aktualisiert werden?
Eine bloße jährliche Datumsänderung ist kein Review. Neu bewertet wird insbesondere bei:
- neuem Stoff, Gemisch, Sicherheitsdatenblatt oder Reaktionsprodukt,
- Änderung von Menge, Konzentration, Partikelgröße, Feuchte oder Ablagerung,
- anderer Temperatur, anderem Druck, Sauerstoffgehalt oder Oxidationsmittel,
- geändertem Behälter, Verfahren, Dichtungssystem oder Freisetzungspunkt,
- neuer oder veränderter Lüftung, Inertisierung, Gaswarnung oder MSR-Funktion,
- veränderter Zone, Geräteauswahl, Erdung oder konstruktiver Maßnahme,
- neuer Betriebsweise, Wartung, Reinigung, Störung oder Fremdfirmentätigkeit,
- Prüfung mit Mangel, Ereignis, Beinaheereignis oder erkennbar unwirksamer Maßnahme,
- neuer Rechtsfassung, TRGS-Änderung oder belastbarer technischer Erkenntnis.
Der Review hält fest, welche Annahme betroffen ist, welche Regelstelle erneut geprüft wurde, ob Maßnahmen oder Prüfungen angepasst werden und wer den neuen Stand fachkundig freigegeben hat.
Häufige Fehler bei der TRGS 720
- Nur die PDF ablegen: Eine Regelwerksquelle ist noch keine betriebliche Beurteilung.
- Brennbar mit explosionsgefährdet gleichsetzen: Gemischbildung, Menge, Bedingungen, Zündquelle und Auswirkungen müssen zusammengeführt werden.
- Nichtatmosphärische Prozesse übersehen: Werte für Luft, Raumtemperatur und Umgebungsdruck sind nicht beliebig übertragbar.
- Normalbetrieb zu eng definieren: Probenahme, Reinigung, Wartung oder betriebsübliche Freisetzungen können sicherheitsbestimmend sein.
- Mit der Zone beginnen: Zuerst sind Stoff oder gefährliches Gemisch möglichst zu vermeiden.
- „Keine Zone“ mit „keine Gefahr“ verwechseln: Ohne Zone braucht es ein ebenso belastbares, gegebenenfalls konservativeres Schutzkonzept.
- Ein ATEX-Gerät als Gesamtlösung ansehen: Produktkennzeichnung ersetzt weder Prozessbeurteilung noch korrekte Montage, Prüfung und Organisation.
- Einzelmaßnahmen ohne Wechselwirkung dokumentieren: Lüftung, Überwachung, Abschaltung, Zündquellen- und konstruktiver Schutz müssen ein widerspruchsfreies Konzept bilden.
Abgrenzung im Explosionsschutz-Cluster
Diese Seite besitzt die Suchintention „TRGS 720 aktuelle Fassung, Begriffe und Ablauf“. Sie wiederholt bewusst nicht die vollständige Beurteilung aus TRGS 721, die einzelnen Schutzmaßnahmen der TRGS 722 bis 725, die Elektrostatikwerte der TRGS 727 oder die Inhaltsvorlage des Explosionsschutzdokuments.
Die übergeordnete TRGS-Übersicht erklärt Bedeutung, Rechtswirkung und Auswahl aller Technischen Regeln für Gefahrstoffe. ATEX Explosionsschutz trennt Arbeitsplatz- und Produktrichtlinie, Gerätekennzeichnung und Konformitätsbewertung. Dadurch bleiben allgemeiner Explosionsschutz, einzelne Regelnummer und Produktrecht jeweils klar auffindbar.
Quellenstand und fachliche Grenzen
Diese Einordnung wurde am 13. August 2026 anhand der BAuA-Seite und PDF zur TRGS 720, der offiziellen Übersicht geltender TRGS, der aktuellen Gefahrstoffverordnung sowie Anhang 2 Abschnitt 3 der Betriebssicherheitsverordnung geprüft. Die Wettbewerbsanalyse umfasste die ersten relevanten Suchergebnisse für „TRGS 720“, „TRGS 720 gefährliche explosionsfähige Gemische“, „TRGS 720 Zusammenfassung“ und „TRGS 720 PDF aktuelle Fassung“.
TRGS 720 enthält einen Entscheidungsrahmen, aber keine Fernbeurteilung eines konkreten Prozesses. Stoffdaten, Gemischbildung, Zonen, Zündquellen, konstruktive Auslegung und Prüfanforderungen benötigen die jeweils erforderliche Fachkunde. ArbeitsschutzPilot kann Quellen, Verantwortliche, Maßnahmen, Versionen, Prüffristen und Wirksamkeitsnachweise verknüpfen; es ersetzt keine fachkundige Bewertung, technische Auslegung oder vorgeschriebene Prüfung.