Entsorgung als Bestandsänderung führen

Ein ausgesonderter Feuerlöscher ist nicht nur Abfall. Im Betrieb verändert sich dadurch der Brandschutzbestand und möglicherweise die Grundausstattung.

  • Gerät mit Standort und Inventarnummer markieren
  • Grund der Aussteuerung dokumentieren
  • Ersatzbedarf vor Entfernung aus dem Bestand prüfen
  • Standortliste, Prüffristen und Kennzeichnung aktualisieren

Annahmestelle, Dienstleister und Kosten klären

Ob Entsorgung kostenlos oder kostenpflichtig ist, hängt von Gerätetyp, Inhalt, Zustand und Annahmestelle ab. Betriebe sollten die Entsorgung nicht improvisieren.

  • Kommune, Wertstoffhof, Fachbetrieb oder Dienstleister vorab klären
  • leere, abgelaufene, beschädigte oder Halon-Altgeräte gesondert bewerten lassen
  • Kosten, Abholung und Nachweis in der Maßnahme dokumentieren
  • Ersatzgerät und neue Prüfplakette mitführen, wenn der Standort weiter benötigt wird

Abgelaufene oder leere Feuerlöscher prüfen

Eine abgelaufene Plakette bedeutet nicht automatisch Entsorgung, aber sie ist ein klarer Review-Anlass. Fachkundige Prüfung entscheidet, ob Wartung, Austausch oder Entsorgung sinnvoll ist.

  • Prüfbericht und letzte Plakette prüfen
  • Mangel oder Ausfall im Bestand sichtbar machen
  • Ersatzmaßnahmen bis zur Klärung festlegen
  • Entsorgungsnachweis und neue Gerätedaten ablegen

Offizielle Quellen und Einordnung

Die Entsorgung selbst hängt von Gerätetyp, Inhalt und lokalen Annahmeregeln ab. Für den Arbeitsschutz ist wichtig, dass der Brandschutzbestand, die Bereitstellung und der Nachweis aktuell bleiben.

  • ausgesonderte Geräte nicht als verfügbare Feuerlöscher führen
  • Ersatzbedarf anhand ASR A2.2 und Brandgefährdung prüfen
  • Kosten, Dienstleister und Nachweis zur Maßnahme speichern
  • Review bei Austausch, Umbau oder geänderter Brandklasse setzen