Prüfplakette lesen: erst die Überschrift, dann das Datum
Auf einer Feuerlöscher-Prüfplakette kann ein vergangener oder ein zukünftiger Termin stehen. Lesen Sie nicht nur die auffälligste Jahreszahl. Entscheidend ist, welche Tätigkeit und welches Feld mit ihr verbunden sind.
- Den gesamten Aufkleber ansehen. Eine kleine runde Plakette kann Teil eines größeren Instandhaltungsnachweises sein. Die Erklärung steht dann neben oder über ihr.
- Das Datumsfeld zuordnen. „Durchgeführt am“ blickt zurück; „nächste Instandhaltung“ blickt voraus. Ein danebenstehendes Herstellungsjahr ist etwas anderes.
- Monat und Jahr gemeinsam erfassen. Bei Jahresplaketten kann das Jahr in der Mitte stehen und der Monat am Rand markiert sein. Andere Ausführungen besitzen mehrere Jahresfelder.
- Die Markierungsart erkennen. Lochung, Kerbung oder Stiftmarkierung sind möglich. SETON beschreibt diese Varianten für seine Feuerlöscher-Plakette mit nächstem Prüftermin. Eine obenstehende Zahl ist deshalb nicht bei jedem Aufkleber die gesuchte Monatsangabe.
- Gerät und Unterlagen abgleichen. Stimmen Geräte-ID, Prüfart und Datum überein? Fehlt die Erklärung zur Markierung, beim Aussteller nachfragen.
Beispiel: Steht „06/2026“ im Feld „Instandhaltung durchgeführt am“, bezeichnet es Juni 2026 als Wartungsmonat. Steht dieselbe Zahl unter „nächste Instandhaltung“, bezeichnet sie einen anstehenden Termin. Aus „nächste Instandhaltung 06/2028“ dürfen Sie nicht ungeprüft „zuletzt gewartet 06/2026“ ableiten: Dafür fehlt der Beleg der tatsächlich ausgeführten Arbeit.
Welche Angaben gehören zu welchem Nachweis?
Der rechteckige Instandhaltungsnachweis und die kleine Terminplakette sind nicht zwingend zwei eigenständige Prüfbescheinigungen. Ein Aufkleber kann mehrere beschriftete Felder enthalten. Die folgende Lesehilfe erläutert mögliche Angaben; sie ist keine Druckvorlage und keine vollständige Wiedergabe der DIN.
| Angabe auf dem Gerät | Was Sie daraus ablesen und abgleichen |
|---|---|
| Instandhaltung durchgeführt am | Datum der dokumentierten Wartung; mit dem Leistungsnachweis verbinden. |
| Nächste Instandhaltung | Fälligkeit dieser Tätigkeit; keine Aussage über alle weiteren Prüfarten. |
| Innenkontrolle durchgeführt am | Ein eigener Arbeitsschritt wurde vermerkt. Nicht automatisch mit einer Druckgeräteprüfung gleichsetzen. |
| Wiederkehrende Prüfung nach BetrSichV | Zugehörige Prüfart und Bescheinigung prüfen; nicht allein aus einer Wartungsplakette ableiten. |
| Name, Firma oder Prüferkennung | Aussteller beziehungsweise ausführende Person zuordnen. Ein Firmenlogo allein erklärt weder Prüfumfang noch Qualifikation. |
| Baujahr, Werkskennzeichnung oder Löschmitteltausch | Herstellung beziehungsweise eine andere Maßnahme; nicht als Datum der letzten vollständigen Instandhaltung übernehmen. |
Die DIN 14406-4:2009-09 behandelt die Instandhaltung tragbarer Feuerlöscher. Ihre öffentliche Beschreibung nennt ausdrücklich den Instandhaltungsnachweis und kombinierte Nachweise. Daraus folgt nicht, dass jeder frei gekaufte Jahresaufkleber allein normgerecht ist.
Die Trennung zur Druckgeräteprüfung erläutert auch der bvfa in seinem Merkblatt, Abschnitt 4: Diese Leistung wird nicht durch die Instandhaltung abgegolten und ist gesondert zu dokumentieren. Lassen Sie bei einem unklaren Kombiaufkleber den zugehörigen Nachweis erklären, statt fehlende Einträge zu ergänzen.
Farben und Anordnung sind keine universelle Leseregel
Gelb, Blau oder Grün können im jeweiligen Betrieb die schnelle Orientierung erleichtern. Ohne die Legende des verwendeten Systems lässt sich daraus aber kein verlässlicher Wartungsstatus bestimmen. Auch „rechts steht immer der nächste Termin“ ist keine allgemeine Regel.
Ein nachvollziehbares Anwendungsbeispiel liefert die Universität Duisburg-Essen: Für ihre Feuerlöscher verweist sie ausdrücklich auf die rechte Prüfmarke als nächsten Termin. Diese Erklärung gilt für das dort eingesetzte Kennzeichnungssystem, nicht automatisch für Ihren Bestand.
Verwechseln Sie Feuerlöscher-Aufkleber außerdem nicht mit der HU-Plakette am Auto. Deren Farbfolge und obenstehender Fälligkeitsmonat sind in Anlage IX StVZO für Kraftfahrzeuge und Anhänger geregelt. Diese Vorschrift ist keine Farbtabelle für Feuerlöscher.
Plakette fehlt, ist abgelaufen oder widersprüchlich: Was tun?
Fehlend oder unleserlich: Erfassen Sie den Zustand, die Geräte-ID und den Standort. Suchen Sie den passenden Nachweis und kontaktieren Sie die zuständige Stelle oder den bisherigen Wartungsdienst. „Kennzeichnung fehlt“ und „Wartung nicht nachgewiesen“ sind unterschiedliche Feststellungen. Ein lesbarer Bericht kann eine durchgeführte Arbeit belegen, obwohl der Aufkleber beschädigt ist. Die Kennzeichnung muss trotzdem geklärt und gegebenenfalls erneuert werden.
Tatsächlich überfällig: Veranlassen Sie die fällige fachkundige Wartung unverzüglich. Bis zur Erledigung müssen die Verantwortlichen die erforderliche Löschbereitschaft sicherstellen, gegebenenfalls mit geeignetem Ersatz. Weder eine Terminbestätigung noch eine frisch geklebte Jahreszahl verlängert die Frist. Für die Fristbestimmung gelten gerätespezifische Vorgaben; die Einzelheiten stehen unter Feuerlöscher-Prüfung: Wie oft?.
Plakette und Bericht widersprechen sich: Nicht einfach den späteren Termin auswählen. Lassen Sie Gerät, Prüfart, ausgeführte Leistung und Eintrag vom Aussteller abgleichen. Bewahren Sie den ursprünglichen Stand und die nachvollziehbare Korrektur auf.
Sind zusätzlich Beschädigungen oder andere Hinweise auf fehlende Funktionsfähigkeit erkennbar, hat die technische Klärung Vorrang vor der Papierarbeit. Nach § 4 ArbStättV muss der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen instand halten und Mängel unverzüglich beseitigen. Öffnen oder betätigen Sie das Gerät nicht versuchsweise, um einen Prüfstatus festzustellen.
Fiktives Beispiel: Richtiger Standort, falscher Feuerlöscher
Bei einer Büroübergabe steht in der Liste: „Flur, Gerät FL-018, nächste Instandhaltung 05/2028“. Am dort hängenden Feuerlöscher ist jedoch die Seriennummer eines anderen Geräts erkennbar. Seine Terminplakette nennt 05/2026. Die verantwortliche Mitarbeiterin darf den Listeneintrag nicht allein wegen des passenden Standorts übernehmen.
Sie hält beide Kennzeichnungen fest und fragt nach dem letzten Austauschbeleg. Der Wartungsdienst bestätigt anhand seiner Unterlagen, dass das ursprüngliche Gerät an einen anderen Standort umgesetzt wurde. Für das tatsächlich vorhandene Gerät muss der eigene Nachweis geprüft werden.
Die Korrektur umfasst deshalb zwei getrennte Aufgaben: die Gerätezuordnung an beiden Standorten berichtigen und den Wartungsstatus des vorgefundenen Löschers klären. Ist dessen Termin überschritten, wird die Wartung veranlasst und die notwendige Ersatzversorgung organisiert. Erst der passende Nachweis und die dazugehörige Kennzeichnung erlauben einen abgeschlossenen Vorgang. Das Beispiel ist konstruiert; es beschreibt keinen von uns geprüften Betrieb.
Welche Unterlagen sollten zur Plakette auffindbar sein?
Die ASR A2.2, Abschnitt 7.4.1 verlangt dokumentierte Ergebnisse der Instandhaltung und Funktionsprüfung. Werden keine Mängel festgestellt, ist dies am Gerät kenntlich zu machen, beispielsweise mit einem Instandhaltungsnachweis. Die Vorschrift verlangt damit mehr als eine Erinnerung im Kalender, schreibt an dieser Stelle aber kein bestimmtes Softwareprodukt vor.
Für den betrieblichen Abgleich empfiehlt sich ein gerätebezogener Datensatz mit:
- Geräte-ID beziehungsweise Seriennummer sowie Hersteller und Typ;
- aktuellem Standort und nachvollziehbaren Umsetzungen;
- ausgeführter Tätigkeit und Datum;
- Ergebnis, festgestellten Mängeln und erledigten Maßnahmen;
- ausführender Person beziehungsweise zuordenbarer Prüferkennung und Betrieb;
- vereinbartem Leistungsumfang und dazugehörigem Bericht;
- nächstem Termin je Tätigkeit einschließlich zugrunde gelegter Vorgaben;
- offenen Aufgaben mit Verantwortlichen und Erledigungsnachweis.
Diese Organisationshilfe ist keine pauschale gesetzliche Pflichtfeldliste für jeden Bericht. Eine Sammelrechnung „zehn Feuerlöscher gewartet“ beantwortet die Geräte- und Ergebniszuordnung allein nicht. Fordern Sie die passenden Einzelnachweise beziehungsweise eine eindeutig zugeordnete Geräteliste an. Die übergreifende Ablage und unterschiedliche Aufbewahrungsanforderungen erläutert die Brandschutz-Dokumentation.
Foto und QR-Code: hilfreich nur mit passender Gerätezuordnung
Ein gutes Foto zeigt den vollständigen Aufkleber einschließlich Feldüberschriften. Ergänzen Sie eine Aufnahme der Gerätekennung und notieren Sie den Aufnahmestandort. Nur die runde Jahresplakette zu fotografieren kann gerade die Information abschneiden, die zwischen letzter Wartung und nächstem Termin unterscheidet.
Ein QR-Code ist zunächst ein Zugang zu Daten. Prüfen Sie beim Einrichten der Dokumentation, ob er tatsächlich zum betreffenden Gerät und dessen Nachweis führt. Ein Link zur Startseite des Dienstleisters oder ein nicht mehr zugängliches Kundenkonto reicht dafür nicht.
Bewahren Sie relevante Berichte auch beim Wechsel des Wartungsdienstes verfügbar auf. Legen Sie fest, wer Daten korrigieren darf und wie Änderungen nachvollziehbar bleiben. Diese Empfehlungen gelten unabhängig davon, ob Sie einen Ordner oder ein digitales System verwenden. Eine Fotoablage übernimmt keine fachkundige Bewertung der Einsatzbereitschaft.
Neue Geräte und Austauschlöscher richtig übernehmen
Ein fabrikneuer Feuerlöscher trägt möglicherweise noch keinen Nachweis einer späteren Instandhaltung. Das ist etwas anderes als ein älteres Gerät mit unbekannter Wartungshistorie. Der Hersteller DÖKA erläutert die Unterscheidung zwischen Baujahr und nachträglich angebrachtem Instandhaltungsnachweis.
Erfassen Sie bei der Übernahme Herstellerkennzeichnung, Geräteidentität, Baujahr, Lieferunterlagen und die für das Gerät geltenden Wartungsvorgaben. Klären Sie den Ausgangspunkt der Terminplanung mit Hersteller oder Lieferant. „Heute gekauft“ bedeutet nicht automatisch „heute hergestellt“ oder „heute fachkundig gewartet“.
Bei einem Austauschlöscher wird die Historie des alten Geräts nicht auf das neue übertragen. Halten Sie fest, welches Gerät entfernt und welches eingesetzt wurde. Bei einem Leihgerät benötigen Sie ebenfalls einen nachvollziehbaren Status. Eine Rechnung über den Austausch und eine Standortnummer ersetzen diesen Abgleich nicht.
Wer erneuert die Plakette und was darf nicht überklebt werden?
Die Kennzeichnung einer abgeschlossenen Instandhaltung gehört zur Arbeit der verantwortlichen sachkundigen Person. Eine intern durchgeführte Sichtkontrolle berechtigt nicht dazu, eine fachkundige Wartung mit neuer Jahreszahl zu bescheinigen. Die erforderlichen Qualifikationen sind unter Wer darf Feuerlöscher prüfen? getrennt nach Tätigkeit erläutert.
Ist nur der Aufkleber beschädigt, klären Sie mit dem Aussteller, ob sich der bisherige Status aus den Unterlagen zuverlässig wiederherstellen lässt. Eine Ersatzkennzeichnung darf keine tatsächlich nicht ausgeführte Prüfung vortäuschen.
Zusätzliche Inventar- oder QR-Aufkleber dürfen Bedienhinweise, Warnungen und Geräteangaben nicht unlesbar machen. Alte Kennzeichnungen nicht eigenmächtig abkratzen oder überdecken, um Unstimmigkeiten zu beseitigen; lassen Sie die fachgerechte Korrektur übernehmen. Das rote Standortzeichen ist wiederum ein eigenes Thema: Es dient dem Auffinden des Geräts und wird im Beitrag zur Feuerlöscher-Kennzeichnung behandelt.
Quellenstand und fachliche Abgrenzung
Diese Lese- und Organisationshilfe wurde am 7. September 2026 anhand der verlinkten Quellen überarbeitet. Die BAuA führt die ASR A2.2 mit letzter Änderung im Mai 2025; Instandhaltung und Prüfung stehen im aktuellen Abschnitt 7.4. Die DIN wurde über ihre öffentliche Verlagsbeschreibung eingeordnet, nicht als vollständig frei zugänglicher Normtext ausgewertet.
Die Beispiele und Dokumentationsschritte ersetzen keine Geräteprüfung oder Einzelfallbeurteilung. Zum Gesamtverfahren führt Feuerlöscher-Prüfung, zu den rechtlichen Zusammenhängen Feuerlöscher-Prüfung: Vorschriften.