Musteraufbau für die Bewertung
Das Muster sollte die Akku-Situation im Betrieb abbilden. Ein kurzer Text wie “Akkus sicher lagern” reicht nicht aus, weil Lagerung, Laden, Reparatur, Entsorgung und beschädigte Akkus unterschiedliche Maßnahmen brauchen.
| Prüffeld | Leitfrage | Nachweis im Muster |
|---|---|---|
| Akkutyp und Menge | Welche Lithium-Ionen-Akkus sind vorhanden? | Gerät, Akkuart, Anzahl, Leistungsklasse, Standort |
| Nutzung | Werden Akkus nur verwendet, geladen, repariert, geprüft oder gesammelt? | Tätigkeit, Häufigkeit, verantwortlicher Bereich |
| Ladeort | Wo wird geladen und welche Brandlasten sind in der Nähe? | Ladeplatz, Untergrund, Lüftung, Aufsicht, Ladegerät |
| Lagerort | Wo werden intakte Akkus aufbewahrt? | Lagerbereich, Trennung, Kurzschlussvermeidung |
| defekte Akkus | Wie werden beschädigte, heiße, aufgeblähte oder unbekannte Akkus behandelt? | Meldeweg, Separierung, Entsorgung, Notfallablauf |
| Unterweisung | Was müssen Beschäftigte wissen? | Inhalte, Datum, Zielgruppe, Wiederholung |
Laden und Lagern getrennt bewerten
Ladeplätze sind häufig der kritischere Alltagspunkt, weil Wärme, Ladegerät, Umgebung und Luftzirkulation zusammenkommen. Lagerorte brauchen dagegen klare Regeln zu Zustand, Brandlasten, Kurzschluss und Mengen.
- geeignete Ladegeräte und Herstellerangaben festlegen
- Ladeplätze nicht mit Fluchtwegen, Papierlager oder brennbaren Stoffen vermischen
- Akkus beim Laden nicht abdecken und Wärmeabfuhr ermöglichen
- Lagerung gegen mechanische Beschädigung und Kurzschluss sichern
- beschädigte oder unbekannte Akkus nicht mit intakten Akkus zusammen lagern
- Review auslösen, wenn Gerätebestand, Lagermengen oder Tätigkeiten wachsen
Maßnahmen im Muster formulieren
Maßnahmen sollten so konkret sein, dass sie umsetzbar und später prüfbar sind. “Vorsicht beim Laden” ist zu ungenau. Besser sind klare Zuständigkeiten, Orte, Fristen und Auslöser.
Beispiele für verwertbare Maßnahmen:
- Ladeplätze im Werkstattbereich kennzeichnen und frei von zusätzlichen Brandlasten halten
- lose Akkus nur mit gesicherten Polen lagern
- beschädigte Akkus sofort melden und in den festgelegten sicheren Bereich verbringen lassen
- Beschäftigte zu Brandgefahren, Meldewegen und Verhalten bei Rauch oder Hitze unterweisen
- Notfallkontakte, interne Alarmierung und externe Hilfe in der Brandschutzordnung verknüpfen
- offene Mängel aus Begehungen bis zur Erledigung nachverfolgen
Notfall und beschädigte Akkus
Das Muster sollte eine eigene Zeile für “gestörter Zustand” enthalten. Dazu zählen zum Beispiel aufgeblähte, verformte, heiß gewordene, mechanisch beschädigte oder rauchende Akkus.
Für diese Fälle sollte vorab festgelegt sein:
- Wer entscheidet über das weitere Vorgehen?
- Welche Eigengefährdung ist zu vermeiden?
- Wo ist der sichere Zwischenbereich?
- Welche Behälter oder Havarie-Lösung ist vorgesehen?
- Wann wird Feuerwehr, Sachversicherer oder Fachbetrieb einbezogen?
- Wie wird Entsorgung oder Transport dokumentiert?
Review-Anlässe
Die Gefährdungsbeurteilung sollte fortgeschrieben werden, wenn sich die tatsächliche Situation ändert. Typische Auslöser sind neue Geräte, höhere Mengen, neue Ladebereiche, Reparaturprozesse, Schäden, Rauchentwicklung, Brandereignisse oder Hinweise aus Begehungen.
ArbeitsschutzPilot kann die Bewertung, Maßnahmen, Unterweisungen, Dokumente und Wiedervorlagen organisatorisch verbinden. Die fachliche Bewertung der Brandschutzmaßnahmen bleibt eine Aufgabe geeigneter Personen oder externer Fachstellen.
Quellen und Grenzen
Die Inhalte orientieren sich an Arbeitsschutzgesetz, DGUV FBFHB-018, DGUV Information 205-041, Unfallkasse Hessen, VBG, ASR A2.2 und TRGS 510. Das Muster ist eine Strukturhilfe. Es ersetzt keine Herstellerangaben, keine brandschutztechnische Planung, keine Gefahrgutprüfung, keine behördliche Abstimmung und keine Einzelfallbewertung.