Musteraufbau für die Bewertung
Übernehmen Sie die folgenden Felder in Ihre Dokumentation und legen Sie für unterschiedliche Tätigkeiten eigene Einträge an. Der Ausgangspunkt ist die Arbeit mit dem Akku, nicht nur dessen Produktname. Nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz müssen die Gefährdungen beurteilt sowie Ergebnis, Maßnahmen und deren Überprüfung dokumentiert werden.
Geltungsbereich dieses Musters: betriebliche Abläufe mit tragbaren Geräte- und Werkzeugakkus. Reparatur, Hochvoltsysteme, stationäre Speicher, Herstellung oder Recycling lassen sich damit nicht abschließend beurteilen. Erfassen Sie solche Tätigkeiten als eigenen Bewertungsbedarf, statt sie stillschweigend unter „Akkunutzung“ einzuordnen.
Ausfüllbare Struktur für den eigenen Betrieb
Die rechte Spalte enthält Bearbeitungshinweise, keine bereits erfüllten Anforderungen. Ersetzen Sie „offen“ erst durch ein belegbares Ergebnis. Wiederholen Sie die Tätigkeitsfelder, wenn sich Personen, Ort, Zustand oder Ablauf unterscheiden.
| Feld | Eigener Eintrag und erforderliche Klärung |
|---|---|
| Dokument und Zuständigkeit | Betrieb, Bereich, Version, Datum: offen. Verantwortliche Person und fachkundige Bearbeitung: offen. |
| Gerätebestand | Hersteller, Akku- und Gerätemodell, verfügbare technische Daten, Anzahl und höchster vorgesehener Bestand: offen. Herstellerunterlagen mit Stand zuordnen. |
| Tätigkeit und Personen | Tätigkeit, Ort, Häufigkeit, beteiligte Beschäftigte und weitere möglicherweise Betroffene: offen. Normalbetrieb und Störung unterscheiden. |
| Gefährdung | Was kann wodurch passieren? Beispielsweise Beschädigung beim Wechseln, Kurzschluss oder Überhitzung beim Laden. Zutreffenden Ablauf beschreiben. |
| Bestehender Schutz | Tatsächlich vorhandene Einrichtungen und Regeln, einschließlich ihres Zustands: offen. Eine geplante Maßnahme zählt noch nicht als umgesetzt. |
| Bewertung und Begründung | Reicht der vorhandene Schutz unter diesen Bedingungen? Ergebnis, Bewertungsgrundlage und verbleibender Klärungsbedarf: offen. |
| Weitere Maßnahmen | Konkrete Änderung, zuständige Person, benötigte Mittel und Umsetzungstermin: offen. Bis dahin erforderliche Einschränkung festhalten. |
| Nachweis und Wirksamkeit | Umsetzungsbeleg, Prüfkriterium, prüfende Person, Termin, Ergebnis und gegebenenfalls Nachbesserung: offen. |
| Unterweisung und Fortschreibung | Betroffene Gruppen, Inhalte, Nachweis, nächste Überprüfung und anlassbezogene Auslöser: offen. Zugehörige Anweisungen verknüpfen. |
Ein Risikowert wird hier bewusst nicht vorgegeben. Eine frei erfundene grüne Ampel würde eine Sicherheit vortäuschen, die ohne Kenntnis des Arbeitsplatzes nicht beurteilt werden kann. Wenn Ihr Betrieb eine Bewertungsmethode verwendet, dokumentieren Sie deren Kriterien und die konkrete Begründung.
Laden und Lagern getrennt bewerten
Ein geeigneter Lagerort ist nicht automatisch ein geeigneter Ladeplatz. Beim Laden sind unter anderem die freigegebene Kombination aus Akku und Ladegerät sowie die Wärmeabfuhr zu berücksichtigen. Die DGUV Information 205-041, Abschnitte 4.4 und 4.5 behandelt Laden und Gefährdungsbeurteilung ausdrücklich getrennt. Herstellerangaben gehören zur jeweiligen Kombination, nicht pauschal zu allen Lithium-Ionen-Akkus.
| Tätigkeit | Mögliche Gefährdung | Im eigenen Eintrag konkretisieren |
|---|---|---|
| Verwenden und wechseln | Sturz, Quetschung, beschädigte Kontakte, ungeeignetes Gerät | Wer erkennt Auffälligkeiten? Wie wird eine weitere Nutzung bis zur Klärung verhindert? |
| Laden | Ungeeignete Kombination, Wärmestau, Brandausbreitung | Welche Modelle sind freigegeben? Wie sind Ladeort, Wärmeabfuhr, Brandlasten und Alarmierung bewertet? |
| Aufbewahren | Kurzschluss, mechanische Einwirkung, ungeeignete Umgebung | Welcher Bestand und Zustand ist vorgesehen? Wie werden Kontakte und Akkus geschützt? |
| Beschädigung feststellen | Unerwartete Reaktion, austretende Stoffe, Rauch | Welche Stop-Regel, Meldung und fachkundige Entscheidung gelten? Wann muss der Bereich verlassen werden? |
| Sammeln und übergeben | Vermischung unbekannter Zustände, ungeeignete Weitergabe | Wer klärt Zustand, Annahmebedingungen und erforderliche Transportabwicklung mit Hersteller oder Fachbetrieb? |
Für Modellvorgaben und den Lageralltag führt der Ratgeber Lithium-Ionen-Akkus lagern weiter. Die ausführliche Planung von Mengen, Abständen, Schränken und Brandabschnitten gehört zum Beitrag Akkus lagern: Brandschutz. Dieses Muster hält fest, welche Entscheidungen daraus für eine bestimmte Tätigkeit folgen.
Maßnahmen im Muster formulieren
Beschreiben Sie eine Maßnahme so, dass eine andere Person ihre Umsetzung überprüfen kann. „Vorsicht beim Laden“ nennt weder die Änderung noch einen Nachweis. Prüfen Sie die Schutzmöglichkeiten nach dem STOP-Prinzip: Ersatzmöglichkeiten, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Eine Unterweisung ersetzt keinen erforderlichen technischen Schutz. Diese Rangfolge erläutert ebenfalls Abschnitt 4.5 der DGUV Information 205-041.
Beispiel: Ein zusätzlicher Akkutyp am vorhandenen Ladeplatz
Fiktiver Bearbeitungsfall, keine betriebliche Freigabe: Eine Werkstatt beschafft Geräte eines weiteren Herstellers. Am bisherigen Ladeplatz stehen bereits Ladegeräte. Ob diese zum neuen Akkutyp passen, ist ungeklärt. Das Beispiel behandelt nur diese Änderung; die übrigen Gefährdungen und der gesamte Ladebereich bleiben gesondert zu bewerten.
| Bestandteil | Beispielhafter Eintrag |
|---|---|
| Feststellung | Die neue Gerätefamilie ist in der vorhandenen Zuordnungsliste nicht erfasst. Ähnliches Aussehen ist kein Kompatibilitätsnachweis. |
| Gefährdung und Personen | Beschäftigte könnten beim Laden ein ungeeignetes Ladegerät auswählen. Eine daraus entstehende Überhitzung kann auch Personen im angrenzenden Arbeitsbereich gefährden. |
| Vorläufige Entscheidung | Bewertung offen. Neue Akkus am vorhandenen Platz bis zur fachkundigen Klärung nicht laden. Keine Probe mit einer ungeklärten Kombination durchführen. |
| Maßnahme und Zuständigkeit | Die benannte verantwortliche Person beschafft die Herstellerfreigaben, lässt die Ladebedingungen prüfen und stellt geeignete Geräte sowie eine eindeutige Zuordnung bereit. Namen und Termin vor Erstverwendung eintragen. |
| Einweisung | Beschäftigte lernen die tatsächlichen Modellkennzeichnungen, die Auswahl des zugehörigen Ladegeräts und den Meldeweg bei unklarer Zuordnung. Nachweis zuordnen. |
| Wirksamkeitsprüfung | Freigaben und Gerätekennzeichnungen stimmen überein; Beschäftigte können die richtige Kombination anhand der Unterlagen zuordnen. Prüfergebnis und noch offene Abweichungen dokumentieren. |
| Abschluss | Freigabeentscheidung mit Datum und Verantwortlichkeit erst nach erfüllten Voraussetzungen eintragen. Bei ungeklärten Punkten bleibt die Einschränkung bestehen. |
Die Prüfung darf keinen Fehlerfall erzeugen: Ein unbekannter Akku wird nicht versuchsweise angeschlossen, um zu sehen, ob er heiß wird. Auch ein vorhandener Schutzschrank belegt nicht die Eignung jeder neuen Kombination oder Menge. Die Fachinformation von BG BAU und BG RCI im BauPortal erläutert, warum Schrankprüfungen und betriebliche Gefährdungsbeurteilung auseinanderzuhalten sind.
Notfall und beschädigte Akkus
Ein beschädigter oder auffälliger Akku gehört nicht zurück in den normalen Ladeablauf. Halten Sie im Muster getrennt fest, wie eine Auffälligkeit ohne akute Reaktion gemeldet wird und wie Beschäftigte bei Rauch, starker Hitze oder Brand reagieren. Die Unfallkasse Hessen betont die Vorbereitung des Notfallverhaltens und den Vorrang der eigenen Sicherheit.
- Auffälligkeit erkannt: Nutzung und Laden nicht fortsetzen. Zuständige Person verständigen; den Zustand fachkundig klären lassen. Akkus nicht öffnen, überbrücken oder eigenmächtig reparieren.
- Akute Reaktion oder Brand: Abstand halten, andere warnen, Gefahrenbereich verlassen und aus sicherer Position 112 verständigen. Einen heißen oder rauchenden Akku nicht eigenmächtig durch das Gebäude tragen. Rettungswege freihalten und den betrieblichen Alarmablauf beachten.
- Vorab geplante Behandlung: Verantwortliche, fachkundige Unterstützung, geeignete Zwischenlagerung, Behälter und Übergabeweg vor dem Ereignis festlegen. Diese Planung ist keine Aufforderung an ungeschulte Beschäftigte, einen reagierenden Akku zu verpacken.
Verknüpfen Sie den Eintrag mit der Brandschutzordnung. Transport und Entsorgung sind gesondert mit geeigneten Fachbetrieben abzuklären; die Arbeitsplatzbewertung ist keine Gefahrgutklassifizierung. Nach einem Ereignis gehören auch mögliche Verunreinigungen und die Entscheidung über das Wiederbetreten beziehungsweise Wiederaufnehmen der Arbeit in die fachkundige Klärung. Auf Gefahren durch Brandrückstände weist das DGUV forum, Ausgabe 2/2026 hin.
Review-Anlässe
Neue Akkumodelle, höhere Bestände, ein verlegter Ladeplatz, Reparaturarbeiten oder ein Schadensereignis können die bisherige Bewertung verändern. Erfassen Sie außerdem Hinweise aus Begehungen und Rückmeldungen der Beschäftigten. Beispiel: Wird die Gerätezuordnung trotz Kennzeichnung verwechselt, ist die Maßnahme nachzubessern, statt nur erneut als erledigt markiert zu werden.
§ 3 BetrSichV verlangt für Arbeitsmittel eine regelmäßige Überprüfung und bei den dort genannten Anlässen eine Aktualisierung. Auch eine Überprüfung ohne Änderungsbedarf wird mit Datum dokumentiert. Legen Sie einen begründeten nächsten Prüftermin fest; warten Sie bei relevanten Änderungen nicht darauf.
ArbeitsschutzPilot kann Gefährdungen, Maßnahmen, Zuständigkeiten und Wiedervorlagen organisatorisch zusammenführen. Ein erledigter Aufgabenstatus ersetzt weder die Prüfung am Arbeitsplatz noch deren dokumentiertes Ergebnis. Fachkunde und Entscheidung über die Schutzmaßnahmen bleiben beim Betrieb und seinen geeigneten Fachleuten.
Quellen und Grenzen
Recherchestand: 23. September 2026. Maßgebliche Grundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz, für Arbeitsmittel die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Information 205-041, Ausgabe Februar 2024. Die DGUV FBFHB-018 stammt aus Juni 2020. Die VBG-Fachinformation zum Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus und die Hinweise der Unfallkasse Hessen ergänzen die betriebliche Betrachtung; Herstellerunterlagen müssen zum konkreten Modell passen.
Die ASR A2.2 betrifft Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten. Die TRGS 510 ist dagegen nicht automatisch eine Lagerregel für jeden intakten Akku: Intakte Lithium-Ionen-Batterien sind Erzeugnisse; austretende Stoffe oder Brandprodukte können zusätzliche Gefahrstofffragen auslösen. Diese Abgrenzung erläutert der oben verlinkte Beitrag von BG BAU und BG RCI. Eine Quellenliste allein entscheidet nicht über die Anwendbarkeit.
Dieser KI-gestützt erstellte redaktionelle Leitfaden enthält keine vor Ort erhobenen Prüfergebnisse und keine individuelle fachliche Freigabe. Die Tabellen sind Bearbeitungshilfen, das Beispiel ist erfunden. Vor der betrieblichen Verwendung sind die konkreten Bedingungen fachkundig zu bewerten; erforderliche Hersteller-, Brandschutz-, Gefahrgut- und Behördenabstimmungen werden dadurch nicht ersetzt.