Lithium-Ionen-Akku lagern: die Kurzantwort

Lithium-Ionen-Akkus sollten nicht wahllos in Schubladen, Werkzeugkisten oder Materiallagern liegen. Sichere Lagerung beginnt mit drei Fragen: Ist der Akku intakt, welche Herstellerangaben gelten und welche Brandlasten oder Beschädigungsrisiken gibt es am Lagerort?

Für längere Lagerung sollten Betriebe den Ladezustand und die Temperaturvorgaben des Herstellers beachten. Tiefentladung, Kurzschluss, direkte Sonneneinstrahlung, Nässe, starke Hitze, Frost und mechanische Beschädigung sind typische Risikofaktoren.

Normale Lagerung, Laden und defekte Akkus unterscheiden

Situation Ziel Nicht vermischen mit
intakte Akkus lagern Zustand erhalten, Kurzschluss und Beschädigung vermeiden defekte Akkus, brennbarem Material, unklaren Sammelbehältern
Akkus laden Wärmeabfuhr, geeignetes Ladegerät und Aufsicht organisieren Papierlager, Fluchtwegen, ungeeigneten Mehrfachsteckdosen
Akkus sammeln Pole sichern, Mengen und Zustand kontrollieren ungeprüfter Mischsammlung und defekten Akkus
defekte Akkus sichern Personen schützen, Ausbreitung verhindern, Entsorgung einleiten normalen Lagerplätzen und Arbeitsbereichen

Diese Trennung ist die wichtigste Abgrenzung zur Seite Akkus lagern Brandschutz, die den Schwerpunkt auf Brandvermeidung und Notfallorganisation legt.

Praktische Lagerregeln

Eine allgemeine Lagerregel sollte immer mit Herstellerangaben und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung abgeglichen werden.

  • Akkus trocken und gegen Feuchtigkeit geschützt lagern
  • direkte Sonne, starke Hitze, Frost und Wärmequellen vermeiden
  • mechanische Belastung durch Stöße, Herunterfallen oder Quetschen verhindern
  • lose Akkus gegen Kurzschluss sichern, zum Beispiel durch geschützte Kontakte
  • nur intakte Akkus am normalen Lagerort aufbewahren
  • Ladezustand bei längerer Lagerung nach Herstellerangabe kontrollieren
  • Akkus nicht zusammen mit unnötigen Brandlasten oder Gefahrstoffen lagern

Bei E-Bike-Akkus, Werkzeugakkus, Flurförderzeugen, Prototypen oder größeren Mengen kann eine einfache Regalregel nicht ausreichen. Dann sollten Brandschutz, bauliche Trennung, Alarmierung und Entsorgung gesondert bewertet werden.

Defekte oder unbekannte Akkus

Ein Akku mit unklarem Zustand gehört nicht in die normale Lagerung. Warnzeichen sind Verformung, Aufblähung, ungewöhnliche Wärme, Rauch, ausgelaufene Stoffe, Sturzschäden, starke Sonneneinwirkung oder ein unbekannter Vorfall während Transport oder Nutzung.

Der Betrieb sollte vorab festlegen:

  • sichere Zwischenlagerung oder Ausschleusung ohne Eigengefährdung
  • interne Meldung und Verantwortlichkeit
  • externe Hilfe, Fachbetrieb oder Entsorgungsweg
  • dokumentierte Sperrung des betroffenen Akkus oder Geräts
  • Unterweisung der Beschäftigten zum Erkennen von Warnzeichen

Dokumentation und Unterweisung

Die Lagerregel sollte in der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Brandschutzordnung oder Unterweisung wiederzufinden sein. Entscheidend ist, dass Beschäftigte wissen, was sie im Normalfall tun sollen und wann sie nicht selbst eingreifen dürfen.

Dokumentiere mindestens:

  • Akkutypen, Geräte und typische Mengen
  • Lager- und Ladeorte
  • Herstellerangaben oder interne Lagerregel
  • Umgang mit beschädigten Akkus
  • Brandschutz- und Notfallmaßnahmen
  • Unterweisung und Wiederholung

Das Muster zur Gefährdungsbeurteilung Lithium-Ionen-Akkus eignet sich als Arbeitsstruktur für diese Nachweise.

Quellen und Grenzen

Die Inhalte orientieren sich an DGUV Information 205-041, DGUV FBFHB-018, Unfallkasse Hessen, VBG, BG BAU, ASR A2.2 und TRGS 510. Die Seite gibt eine arbeitsorganisatorische Orientierung. Sie ersetzt keine Herstellerangaben, keine brandschutztechnische Fachplanung, keine Entsorgungs- oder Gefahrgutprüfung und keine Bewertung einer konkreten Batterieanlage.