Prüfung als wiederkehrenden Nachweis führen

Ein Gefahrstoffschrank ist nur dann verlässlich, wenn Zustand und Benutzung regelmäßig betrachtet werden. Die Prüfung sollte mit klaren Kriterien und Maßnahmen verbunden sein.

  • Schrankdaten und Standort erfassen
  • Türen, Dichtungen, Auffangraum und Lüftung prüfen lassen
  • Lagerinhalt und Kennzeichnung kontrollieren
  • Mängel mit Frist und Verantwortlichem dokumentieren

Checkliste und PDF-Nachweis trennen

Eine Checkliste hilft bei der Durchführung. Ein PDF-Nachweis sollte danach zeigen, was geprüft wurde, wer beteiligt war und welche Maßnahmen offen sind.

  • Checkliste auf Schranktyp und Herstellerangaben abstimmen
  • Prüfung von Lüftung, Absaugung, Dichtungen und Auffangraum aufnehmen
  • Mängel mit Priorität, Frist und Verantwortlichem dokumentieren
  • PDF-Nachweis mit Datum, Prüfer und nächstem Termin ablegen

Befähigte Person und Prüffrist festlegen

Die Frage nach Prüfer und Intervall sollte nicht erst beim Termin geklärt werden. Qualifikation, Umfang und Frist gehören in den Prüfprozess.

  • interne Zuständigkeit oder externe Fachprüfung festlegen
  • Herstellerangaben und Nutzungshäufigkeit berücksichtigen
  • wiederkehrende Prüfung als Termin führen
  • Sofortmaßnahmen bei Defekten oder falscher Lagerung definieren

Checkliste nicht mit Freigabe verwechseln

Eine Checkliste strukturiert den Vorgang, ersetzt aber nicht die fachliche Entscheidung. Besonders bei brennbaren Flüssigkeiten, Absaugung oder Defekten sind Herstellerangaben und Fachkunde entscheidend.

  • Herstellerunterlagen hinterlegen
  • Prüfumfang und Qualifikation festlegen
  • Sofortmaßnahmen bei Mängeln definieren
  • nächste Prüfung automatisch einplanen

Offizielle Grundlagen

Die Inhalte orientieren sich an TRGS 510, § 6 GefStoffV, Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung. Technische Prüfung, Herstellerangaben und betriebliche Nutzung müssen zusammen betrachtet werden.

  • BAuA TRGS 510 für Gefahrstofflagerung und organisatorische Anforderungen
  • § 6 GefStoffV für Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
  • fachkundige Prüfung bei Schrankdefekten, Lüftung, Feuerwiderstand, Schließmechanik oder unklarer Nutzung
  • keine Festlegung verbindlicher Prüffristen ohne Betriebs- und Herstellerkontext