Schrank nicht als isolierte Anschaffung behandeln

Ein Gefahrstoffschrank löst nur dann ein Arbeitsschutzproblem, wenn er aus der Gefährdungsbeurteilung und den Stoffdaten abgeleitet wurde. Einkauf, Nutzung und Kontrolle gehören zusammen.

  • Stoffe, Mengen und Gebinde dokumentieren
  • Schranktyp und Aufstellort erfassen
  • Lüftung, Kennzeichnung und Zugriff prüfen
  • Herstellerangaben und Prüfunterlagen ablegen

Typ 90, Aufstellort und Inhalt zusammen prüfen

Ein Schranktyp sagt noch nicht, ob der konkrete Lagerfall richtig gelöst ist. Entscheidend ist die Verbindung aus Stoffen, Mengen, Gebinden, Aufstellort, Lüftung und Nutzung.

  • brennbare Flüssigkeiten und Aerosole gesondert betrachten
  • Typ, Herstellerangaben und zulässige Nutzung dokumentieren
  • Aufstellort, Zugriff und Kennzeichnung prüfen
  • Fehlbelegung als Mangel oder Review-Anlass führen

Schnittstelle zu Prüfung und Absaugung

Prüfung und Absaugung sind häufig eigene Nachweisfragen. Diese Themen sollten nicht im Vorschriftenartikel vermischt werden, sondern als eigene Prüfpunkte geführt werden.

  • Prüfung als wiederkehrenden Kontrollprozess planen
  • Absaugung oder Lüftung fachkundig bewerten lassen
  • Mängel als Maßnahmen verfolgen
  • Nutzer zur sicheren Benutzung unterweisen

Offizielle Grundlagen

Die Inhalte orientieren sich an TRGS 510, GefStoffV, Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung. Schrankauswahl, Aufstellung, Lüftung und Brandschutz müssen zum konkreten Lagerfall passen.

  • BAuA TRGS 510 für Gefahrstofflagerung
  • § 6 GefStoffV für Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
  • GefStoffV-Gesamtausgabe für den Rechtsrahmen
  • fachkundige Prüfung bei brennbaren Flüssigkeiten, Lüftung, Aufstellort, Mengen und Schranktyp