Tätigkeiten im Salon trennen

Nutzen Sie die aktuelle BGW-Vorlage als Ausgangspunkt und ergänzen Sie die im Salon tatsächlich eingesetzten Produkte. Den Hautschutz- und Händehygieneplan Friseurhandwerk gibt es kostenlos bei der BGW; hier führt der direkte PDF-Download zur Ausgabe Oktober 2023. Das ist eine externe Vorlage, kein von ArbeitsschutzPilot freigegebener Betriebsplan.

Beginnen Sie mit einem Rundgang vom Mischplatz über die Bedienplätze zum Waschbecken und zum Reinigungsmittelschrank. Notieren Sie auch kurze Zwischenschritte: Wer prüft das Färbeergebnis? Wer spült aus? Wer reinigt die benutzten Schalen? „Haare färben“ als einzige Zeile lässt diese Übergaben leicht unsichtbar werden.

Die TRGS 530, Abschnitt 4.4, verlangt die Zuordnung der Schutz-, Reinigungs- und Pflegemaßnahmen zu den Tätigkeiten und einen gut sichtbaren Aushang an jedem Tätigkeitsort. Ein Muster darf nur übernommen werden, wenn es die betriebsspezifischen hautgefährdenden Tätigkeiten und Schutzmaßnahmen abdeckt.

Für die vorgelagerte Risikobewertung nutzen Sie die Gefährdungsbeurteilung für Friseure. Der folgende Abschnitt hilft beim Ausfüllen des Aushangs, nicht bei der vollständigen Beurteilung des Salons.

BGW-Vorlage ausfüllen: Beispiel für den Salon

Die Tabelle ist eine redaktionelle Ausfüllhilfe, kein einsatzfertiger Hautschutzplan. Sie zeigt, welche Angaben vor Ort zu klären und anschließend in die passende Zeile der BGW-Vorlage zu übertragen sind. Ohne konkrete Produktauswahl bleiben die Felder unvollständig.

Arbeitsschritt Was der Salon konkret ergänzen sollte
Haare waschen und pflegen Ausgewähltes Waschhandschuhmodell, verfügbare Größen und Vorratsplatz am Waschbecken.
Farbe, Blondierung, Dauerwell- oder Glättungsmittel anmischen und auftragen Zugeordnete Einmalhandschuhe mit vollständiger Modellbezeichnung; nicht nur „Handschuhe tragen“.
Ergebnis prüfen, aufemulgieren, fixieren und ausspülen Handschuhzuordnung auch für diese Schritte eintragen; geeignete Ausführung für Arbeiten am Waschbecken berücksichtigen.
Schalen, Werkzeuge und Flächen nass reinigen oder desinfizieren Handschuhmodell für die jeweils eingesetzten Reinigungs- beziehungsweise Desinfektionsmittel; keine automatische Übernahme der Färbehandschuhe.
Hände reinigen Tatsächlich bereitgestelltes Handreinigungsmittel und dessen Anwendung; keine bloße Angabe „Seife“.
Haut schützen und pflegen Exakte Produktnamen sowie der zugehörige Anwendungszeitpunkt; Schutz- und Pflegemittel unterscheidbar benennen.

Für die Zuordnung von Produkten zu Belastungen empfiehlt die DGUV fachkundige Unterstützung, etwa durch Betriebsarzt oder Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ein gut lesbarer Handelsname hilft nur dann, wenn das Produkt für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist.

Ein fiktiver Salon prüft den Entwurf

Eine Salonleiterin hat auf dem Entwurf „Einmalhandschuhe am Mischplatz“ eingetragen. Beim gedanklichen Durchspielen einer Farbbehandlung fällt auf: Das Ausspülen übernimmt später eine Kollegin am Waschbecken. Dort steht eine andere Packung, und der Plan erklärt nicht, welches Modell sie nehmen soll.

Die offene Aufgabe lautet deshalb nicht „mehr Hautschutz beachten“, sondern: die Eignung der Modelle klären, beide Arbeitsschritte eindeutig zuordnen und den passenden Vorrat an den benötigten Stellen bereitstellen. Eine neue Kollegin sollte Produkt und Packung ohne Rückfrage zusammenbringen können. Dieses erfundene Beispiel illustriert eine Prüfung des Entwurfs; es ist kein Bericht über einen geprüften Kundenbetrieb.

Bewahren Sie die Unterlagen zur Produktauswahl getrennt vom knappen Aushang auf. Für den praktischen Betrieb sind außerdem eine bearbeitbare Planfassung, eine verantwortliche Person und ein Änderungsdatum hilfreich. Beim Nachbestellen muss erkennbar sein, ob tatsächlich dasselbe Modell geliefert wurde oder nur ein ähnlich benanntes Ersatzprodukt.

Hautschutz, Reinigung und Pflege abstimmen

Hautschutzmittel ersetzen keine geeigneten Chemikalienschutzhandschuhe. Prüfen Sie auch die Kombination: Nach den DGUV-Hinweisen zum Hautschutz können Hautmittel die Beständigkeit von Handschuhen beeinflussen. Eine beliebige Creme unter einem beliebigen Handschuh ist deshalb keine belastbare Auswahl.

Der BGW-Plan unterscheidet Hautschutz vor der Arbeit und nach Pausen von Hautpflege nach der Arbeit. Handschuhe werden über saubere, trockene Hände gezogen; zuvor aufgetragenes Hautschutzmittel soll eingezogen sein. Beim Waschen und Ausspülen helfen ausreichend lange Stulpen, das Eindringen von Flüssigkeit zu verhindern.

Nach jedem Ausziehen automatisch Hände waschen ist keine gute Pauschalregel. Die BGW unterscheidet sichtbare Verschmutzung beziehungsweise Chemikalienkontakt von bloß feuchten Händen nach dem Handschuhtragen: Ist Chemikalienkontakt ausgeschlossen, können diese mit einem weichen Einmalhandtuch getrocknet werden. Bei Verschmutzung oder Chemikalienkontakt ist Reinigung erforderlich. Benutzte Kundenhandtücher sind zum Abtrocknen ungeeignet. Maßgeblich sind die Anwendungshinweise auf Seite 3 des BGW-Plans.

Die ausführliche Auswahl der Hautmittel behandelt unser allgemeiner Ratgeber zum Hautschutzplan. Übertragen Sie daraus keine Produktkombination ungeprüft auf Ihren Salon.

Unterweisung und Aushang

Hängen Sie die vervollständigte Fassung an den betreffenden Tätigkeitsorten gut sichtbar aus. Ein zusätzlicher QR-Code kann zur aktuellen Datei führen; er sollte den sichtbaren Plan nicht ersetzen. Prüfen Sie am tatsächlichen Standort, ob Schrift und Produktnamen lesbar sind und ob eine aufgehängte Jacke oder abgestellte Flasche den Aushang verdeckt.

Zeigen Sie den Plan bei der Unterweisung direkt zusammen mit den bereitgestellten Mitteln. Drei praktische Aufgaben machen Unklarheiten erkennbar:

  1. „Zeigen Sie das Handschuhmodell für diese Behandlung und die passende Größe.“
  2. „Wo nehmen Sie ein neues Paar, wenn Sie nach der Einwirkzeit wieder an die Behandlung gehen?“
  3. „Welches Mittel auf dem Plan entspricht diesem Spender, und wann wird es benutzt?“

Für Gefahrstofftätigkeiten verlangt § 14 GefStoffV die mündliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung vor Aufnahme der Beschäftigung und danach mindestens jährlich. Inhalt und Zeitpunkt sind schriftlich festzuhalten und durch Unterschrift der Unterwiesenen zu bestätigen. Der Aushang allein ist keine Unterweisung und ersetzt nicht die vollständige Betriebsanweisung für Gefahrstoffe.

Häufige Fehler im Salon

Ein Kundentermin wird mit einer Handschuhanwendung gleichgesetzt. Bei Friseurchemikalien fordert die TRGS 530 Einmalhandschuhe; benutzte Exemplare werden entsorgt und nicht erneut angezogen. Werden die Handschuhe nach dem Auftragen ausgezogen, braucht der spätere geschützte Arbeitsschritt ein neues geeignetes Paar. Legen Sie deshalb keine benutzten Handschuhe für das Ausspülen beiseite.

„Nitril“ wird als vollständige Produktauswahl behandelt. Material allein beschreibt weder Modell noch Beständigkeit, Größe oder Anwendung. Die TRGS 530 nennt entsprechende Auswahlkriterien. Bei Friseurkosmetika ohne Sicherheitsdatenblatt müssen erforderliche Informationen über Hersteller beziehungsweise Lieferanten beschafft werden.

Ein altes Suchergebnis wird ungeprüft kopiert. Die BGW erläutert zur Neufassung der TRGS 530, dass der frühere Hautschutzplan-Anhang 2023 entfiel. Das bedeutet nicht, dass der Plan entfällt; die BGW bietet weiterhin eine gesonderte Vorlage an. Den umfassenden Regelwerksüberblick finden Sie unter TRGS 530.

Die Beschaffung ändert sich, der Aushang bleibt gleich. Stimmen Spender, Verpackung und Plan nicht mehr überein, ist eine Rückfrage nötig. Legen Sie fest, wer Ersatzprodukte prüfen lässt und anschließend alle betroffenen Aushänge austauscht. Halten Sie Hautbeschwerden aus öffentlich sichtbaren Planfeldern heraus; organisieren Sie dafür einen vertraulichen Kontakt zur betriebsärztlichen Beratung.

Planstand und Quellen dokumentieren

Quellenabgleich am 14. September 2026 anhand der verlinkten BGW-, DGUV- und Gefahrstoffregelungen. Dieser Artikel wurde KI-gestützt recherchiert und überarbeitet. Die Tabelle, das fiktive Beispiel und die Rückfragen sind redaktionelle Arbeitshilfen, keine geprüfte Produktempfehlung und keine behördliche Freigabe.

Dokumentieren Sie für Ihren Salon, welche Fassung verwendet wird, wer Änderungen veranlasst und wo die gültigen Aushänge hängen. ArbeitsschutzPilot ersetzt weder die fachkundige Produktauswahl noch die betriebliche Gefährdungsbeurteilung.