Salon-Tätigkeiten einzeln betrachten

Im Friseurhandwerk unterscheiden sich Risiken je nach Tätigkeit deutlich. Waschen, Färben, Blondieren, Schneiden, Föhnen, Reinigung und Kassentätigkeiten sollten nicht in einer einzigen Sammelzeile verschwinden.

  • Tätigkeit und Produktgruppe benennen
  • Hautkontakt, Feuchtarbeit und Handschuhe erfassen
  • Lüftung, Aerosole und Gerüche prüfen
  • Ergonomie, Stehen und Kundentakt berücksichtigen

Hautschutzplan und Unterweisung verknüpfen

Die Vorlage sollte nicht nur Gefährdungen sammeln, sondern in konkrete Schutzmaßnahmen führen. Hautschutzplan, geeignete Handschuhe und Unterweisung müssen zum Produkt und zur Tätigkeit passen.

  • Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege festlegen
  • Handschuhtyp, Tragedauer und Wechselregeln prüfen
  • Produktwechsel als Review-Anlass dokumentieren
  • Unterweisung aus aktueller Bewertung ableiten

Vorsorge und fachkundige Grenzen

Sensibilisierende Stoffe, Feuchtarbeit und Hautprobleme brauchen klare Zuständigkeiten. ArbeitsschutzPilot unterstützt die Dokumentation; fachkundige Produktbewertung oder arbeitsmedizinische Beratung bleibt bei Bedarf erforderlich.

  • Vorsorgebezüge datensparsam und rollenbezogen führen
  • offene Maßnahmen mit Verantwortlichen nachverfolgen
  • Vorfälle und Beschwerden als Review-Anlass nutzen
  • alte PDF-Exporte nachvollziehbar archivieren

Quellen und Grenzen bei gefährdungsbeurteilung friseur vorlage

Die Inhalte orientieren sich an TRGS 530, TRGS 401, TRGS 907, ArbMedVV, DGUV-Gefährdungsbeurteilung und der Dokumentationsstruktur von ArbeitsschutzPilot. Erforderlich bleiben Produktprüfung, Hautschutzberatung und betriebsärztliche Bewertung.

  • TRGS 530 für Gefahrstoffe im Friseurhandwerk
  • TRGS 401 für Hautkontakt und Hautschutz
  • TRGS 907 für sensibilisierende Stoffe und Tätigkeiten
  • ArbMedVV für arbeitsmedizinische Vorsorgebezüge