Leiterprüfung Checkliste kostenlos herunterladen

Die Vorlage ist für die wiederkehrende und anlassbezogene Prüfung tragbarer Leitern und Tritte aufgebaut. Sie kann am Bildschirm ausgefüllt oder ausgedruckt werden:

Die sechs Seiten enthalten:

  1. Stammdaten, Leiterart, Einsatz und Grundlage der Frist,
  2. 14 gemeinsame Sicht- und Funktionsprüfungen,
  3. Bauartmodule für Anlege-, Schiebe-, Seilzug-, Mehrzweck-, Teleskop-, Steck- und Dachleitern,
  4. Module für Steh-, Podest- und fahrbare Podestleitern, Tritte und Rolltritte sowie Werkstoffkontrollen,
  5. Mängelbewertung, Sperrung, Reparatur, Nachprüfung und Wiederfreigabe,
  6. Gesamtergebnis, nächste risikobasierte Frist, Prüfverlauf und Quellen.

Die Dateien sind eine redaktionelle Arbeitshilfe, kein amtliches Formular. Übernehmen Sie nur zutreffende Module und ergänzen Sie Herstellerangaben, Gefährdungsbeurteilung sowie betriebliche Besonderheiten.

Welche Prüfung ist gerade erforderlich?

Bei Leitern werden vier Situationen häufig vermischt. Die TRBS 2121 Teil 2 unterscheidet die Kontrolle vor der Verwendung von Prüfungen nach Montage, Instandsetzung, schädigenden Einflüssen oder außergewöhnlichen Ereignissen.

Anlass Wer handelt? Was ist zu tun?
vor jeder Verwendung benutzende Person Sichtkontrolle auf ordnungsgemäßen Zustand; beschädigte Leiter nicht benutzen und melden
nach Anbringen von Zubehör oder nach Instandsetzung fachlich geeignete beziehungsweise befähigte Person nach betrieblicher Festlegung sicheren Zustand vor der nächsten Verwendung kontrollieren oder prüfen
wiederkehrend bei schädigenden Einflüssen zur Prüfung befähigte Person Sicht- und Funktionsprüfung im festgelegten Umfang dokumentieren
nach außergewöhnlichem Ereignis zur Prüfung befähigte Person unverzügliche außerordentliche Prüfung, wenn die Sicherheit beeinträchtigt sein kann

Ein Umsturz, eine starke Stoßbelastung, Hitzeeinwirkung oder ein ähnliches Ereignis kann eine außerordentliche Prüfung auslösen. Eine offensichtlich beschädigte Leiter bleibt unabhängig vom Kalendereintrag gesperrt. Der vollständige Rechts- und Prozessrahmen steht auf der Seite Leiterprüfung; hier bleibt der Fokus auf den konkreten Prüfpunkten.

Gemeinsame Prüfpunkte für jede Leiter und jeden Tritt

Die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten“ enthält auf den Seiten 45 und 46 eine offizielle Kontrollliste. Die kostenlose Vorlage erweitert diese Grundstruktur um Ergebnislogik, Bauartmodule und Nachverfolgung.

Prüfen Sie mindestens:

  • Holme und Befestigung: keine Risse, Knicke, Verformungen, Korrosion oder provisorischen Reparaturen; Holmverbindungen fest,
  • Sprossen und Stufen: vollständig, fest, unbeschädigt und ausreichend rutschhemmend,
  • Verbindungen und Gelenke: Nieten, Schrauben, Schweißstellen, Gelenke und Führungen vollständig und funktionsfähig,
  • Sicherungen: Spreizsicherungen, Verriegelungen, Haken und Aushebesicherungen vorhanden und wirksam,
  • Aufstand: Leiterfüße, Endkappen, Rollen und Bremsen vollständig, tragfähig und nicht unzulässig abgenutzt,
  • Plattform und Zubehör: Plattform, Haltebügel, Handläufe und angebautes Zubehör fest und passend,
  • Sauberkeit: keine Verunreinigung durch Öl, Fett, Farbe, Mörtel oder andere Stoffe, die Griffigkeit oder Funktion beeinträchtigen,
  • Kennzeichnung: Benutzerinformation und sicherheitsrelevante Kennzeichnungen lesbar; Leiter-ID eindeutig zuordenbar.

Ein pauschales Kästchen „Leiter in Ordnung“ reicht nicht. Der Prüfer muss erkennen können, welches Bauteil bewertet wurde, ob der Punkt für diese Bauart zutrifft und welche Entscheidung aus einer Abweichung folgt.

Bauartbezogene Leiterprüfung: die richtige Zeile auswählen

Die Leiterart bestimmt zusätzliche Fehlerstellen. Deshalb enthält die Vorlage getrennte Module:

Leiterart Zusätzliche Schwerpunkte
Anlege- und Schiebeleiter Anlegeeinrichtung, Führungen, Ausziehsicherung, Einfallhaken und Überdeckung
Seilzugleiter Seil, Rollen, Wicklung, Seilführung und selbsttätige Verriegelung
Mehrzweck- und Gelenkleiter Gelenke, Verriegelungsanzeigen, Raststellungen und zulässige Konfiguration
Teleskopleiter jedes Teleskopsegment, Rastung, Anzeige und gleichmäßiges Einfahren
Steck- und Dachleiter Steckverbindungen, Aushebesicherung, Dachhaken und Auflageflächen
Steh- und Podestleiter Spreizsicherung, Plattform, Scharniere, Haltebügel und Aufstiegsteil
fahrbare Podestleiter Rollen, Bremsen, Stabilisatoren, Geländer und sicherer Zugang
Tritt und Rolltritt Belastungsmechanismus, Rollen, Standstellung, Plattform und Füße

Auch der Werkstoff zählt. Holz darf keine gefährlichen Risse oder schädigende Beschichtung aufweisen. Bei Metall sind Korrosion, scharfe Kanten und Verformungen relevant. GFK kann durch Aufblühung, Faserfreilegung oder UV-Schädigung auffallen. Bei elektrisch isolierenden Leitern sind zusätzlich Herstellerangaben und das vorgesehene Prüfverfahren maßgeblich.

Ortsfeste Steigleitern, Gerüste, fahrbare Arbeitsbühnen und Hubarbeitsbühnen gehören nicht in dieselbe Checkliste. Damit wird verhindert, dass eine Vorlage scheinbare Sicherheit für Arbeitsmittel erzeugt, die anderen Regeln unterliegen.

Prüfergebnis: Freigeben, einschränken oder sperren

Die Prüfung endet nicht mit der Mängelbeschreibung. Für jede Leiter braucht es einen eindeutigen Status:

  • ohne Mangel, freigegeben: alle zutreffenden Punkte sind bestanden,
  • geringer Mangel mit festgelegter Maßnahme: nur wenn die sichere Verwendung nach fachlicher Bewertung nicht beeinträchtigt ist,
  • sicherheitsrelevanter Mangel, gesperrt: sofort der Benutzung entziehen und wirksam gegen Weiterverwendung sichern,
  • Nachprüfung erforderlich: erst nach fachgerechter Maßnahme und positivem Ergebnis wieder freigeben,
  • aussondern: wenn eine sichere und zulässige Instandsetzung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.

Nach DGUV Information 208-016 dürfen gebrochene Holme nicht durch Bandagen geflickt werden. Ersatzteile müssen den Bauteilen entsprechen und fachgerecht eingebaut werden. Nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit beeinflussen können, ist der sichere Zustand durch eine befähigte Person zu prüfen. Eine neue Prüfplakette ersetzt weder diese Entscheidung noch den dokumentierten Nachweis.

Prüffrist risikobasiert festlegen

Eine pauschale gesetzliche Pflicht „jede Leiter genau einmal jährlich“ gibt es nicht. Nach § 14 BetrSichV sind Arbeitsmittel, die schädigenden Einflüssen mit gefährlichen Schäden ausgesetzt sind, wiederkehrend durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen zu lassen. Fristen müssen so gewählt werden, dass die Arbeitsmittel bis zur nächsten Prüfung sicher verwendet werden können.

Die DGUV Information 208-016 nennt für Leitern und Tritte als Einflussgrößen:

  • Häufigkeit und Dauer der Verwendung,
  • Beanspruchung und Einsatzbedingungen,
  • Transport, Lagerung und Verschmutzung,
  • frühere Mängel und betriebliche Erfahrungen,
  • Herstellerangaben und Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Die DGUV empfiehlt mindestens eine jährliche Prüfung. Bei Baustelleneinsatz, häufigem Transport, hoher Nutzungsintensität, aggressiver Umgebung oder wiederkehrenden Schäden können kürzere Abstände erforderlich sein. Ein geschützter, selten genutzter Bestand rechtfertigt nicht automatisch eine längere Frist; die Abweichung muss fachlich aus den tatsächlichen Bedingungen abgeleitet werden.

Die Vorlage dokumentiert deshalb die Risikofaktoren und die Begründung der nächsten Frist. Für die tätigkeitsbezogene Auswahl und sichere Verwendung bleibt die Gefährdungsbeurteilung für Leitern und Tritte maßgeblich.

Checkliste, Prüfprotokoll und befähigte Person sauber trennen

Eine Checkliste beantwortet: Welche Punkte werden geprüft? Ein Leiterprüfungs-Protokoll beantwortet: Was wurde bei dieser Leiter wann, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis geprüft? Nach § 14 Absatz 7 BetrSichV gehören bei aufzeichnungspflichtigen Prüfungen mindestens Art, Umfang und Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person in die Aufzeichnung.

Die ausfüllbaren Abschlussfelder der Vorlage können Teil des Prüfprotokolls sein. Für eine belastbare Akte sollten Leiter-ID, Standort, Prüfdatum, verwendete Grundlage, Einzelbefunde, Mängel, Maßnahme, Status, Nachprüfung und nächste Frist vollständig bleiben. Fotos oder Rechnungen für Ersatzteile können ergänzend abgelegt werden.

Die Checkliste ersetzt auch nicht die Qualifikation. Die Seite Befähigte Person für Leitern und Tritte erläutert Ausbildung, Berufserfahrung, zeitnahe Tätigkeit, Fachkenntnisse und Beauftragung. Wer nur die Sichtkontrolle vor Benutzung ausführt, ist dadurch noch keine befähigte Person für die wiederkehrende Prüfung.

So setzen Sie die Vorlage im Betrieb ein

  1. Bestand nummerieren: Jede Leiter und jeder Tritt erhält eine dauerhafte, eindeutige ID.
  2. Prüfgrundlage ergänzen: Herstellerunterlagen, Gefährdungsbeurteilung und besondere Einsatzbedingungen bereithalten.
  3. Passende Module wählen: gemeinsame Prüfpunkte immer, Bauart- und Werkstoffmodule nur soweit zutreffend bearbeiten.
  4. Abweichungen konkret beschreiben: Bauteil, Lage, Art und Ausmaß des Mangels statt allgemeiner Formulierungen notieren.
  5. Status sofort sichtbar machen: freigeben, einschränken, sperren oder aussondern; gesperrte Leiter physisch sichern.
  6. Maßnahmen verfolgen: Verantwortliche, Termin, Reparaturnachweis und erforderliche Nachprüfung verbinden.
  7. Frist begründen: nächste Prüfung aus Risiko, Nutzung und Befund ableiten und in den Leiterbestand übernehmen.

Bei vielen Standorten oder offenen Mängeln kann eine Leiterprüfungs-App Fotos, Maßnahmen und Termine zusammenführen. Das ändert den Prüfinhalt nicht: Eine digitale Oberfläche muss dieselben Leiterarten, Befunde und Entscheidungen nachvollziehbar abbilden.

Praxisbeispiel: vom beschädigten Fuß bis zur Wiederfreigabe

Bei der Prüfung einer Stehleiter mit der ID L-024 stellt die befähigte Person fest, dass eine Fußkappe fehlt. Die Leiter steht dadurch nicht mehr gleichmäßig und rutschhemmend. In der Checkliste wird nicht nur „Fuß mangelhaft“ angekreuzt, sondern das betroffene Bauteil und die Seite der Leiter beschrieben. Der Gesamtstatus lautet „gesperrt“; ein gut sichtbarer Sperrhinweis und die räumliche Aussonderung verhindern die weitere Benutzung.

Als Maßnahme wird eine zum Leitermodell passende Ersatzkappe nach Herstellerangabe beschafft. Ein improvisierter Eigenbau wäre keine belastbare Lösung. Nach dem Einbau kontrolliert die befähigte Person Sitz, Maßhaltigkeit, festen Stand und die übrigen Aufstandspunkte. Erst das positive Ergebnis der Nachprüfung führt zur dokumentierten Wiederfreigabe. Der ursprüngliche Befund bleibt erhalten und wird nicht durch einen neuen leeren Prüfbogen überschrieben.

Aus dem Fall folgt auch eine Fristenentscheidung. War der Schaden eine einmalige Folge unsachgemäßer Lagerung, muss die Lagerung verbessert werden. Treten fehlende oder stark verschlissene Füße im Bestand wiederholt auf, sprechen die Befunde für kürzere Prüfintervalle, häufigere Nutzerkontrollen oder eine bessere Transportlösung. So wird die Checkliste zum Rückkopplungsinstrument für die Gefährdungsbeurteilung, statt nur ein Ablagenachweis zu sein.

Für eindeutige Einträge helfen drei Regeln:

  • den Befund beobachtbar formulieren, etwa „Fußkappe hinten links fehlt“,
  • die Bewertung getrennt angeben, etwa „Standsicherheit beeinträchtigt“,
  • die Folge verbindlich festlegen, etwa „gesperrt bis Ersatz und Nachprüfung“.

ArbeitsschutzPilot für Leiterprüfung Checklisten

ArbeitsschutzPilot kann Leiterbestand, Checkliste, Prüfprotokoll, Fotos, Mängel, Maßnahmen und Termine miteinander verbinden. Damit bleibt sichtbar, welche Leitern freigegeben, gesperrt oder nachzuprüfen sind. Die fachliche Prüfentscheidung und die passende betriebliche Konfiguration bleiben beim Arbeitgeber und der beauftragten befähigten Person.

Quellenstand: 11. August 2026. Maßgeblich sind die verlinkte DGUV Information 208-016, TRBS 2121 Teil 2 und § 14 BetrSichV. Herstellerangaben sowie die konkrete Gefährdungsbeurteilung können zusätzliche oder strengere Prüfpunkte verlangen.