Kurzantwort: Was die LMM leistet

Die Leitmerkmalmethoden wurden unter Federführung der BAuA entwickelt. Sie gehören zu den Screening-Methoden: Sie helfen, Defizite in der Arbeitsgestaltung zu erkennen und Maßnahmen abzuleiten, setzen aber gute Kenntnis des Arbeitsplatzes voraus.

Praktisch bedeutet das:

  • Belastungsart auswählen
  • Tätigkeit und typische Ausführung beschreiben
  • Leitmerkmale bewerten und Annahmen dokumentieren
  • Risikobereich und Handlungsbedarf ableiten
  • technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen festlegen
  • Ergebnis nach Änderungen oder Beschwerden erneut prüfen

Die sechs Leitmerkmalmethoden

Die BAuA unterscheidet sechs Belastungsarten. Eine gute LMM-Dokumentation beginnt deshalb nicht mit einem Rechner, sondern mit der Frage, welche Belastungsart am Arbeitsplatz tatsächlich vorliegt.

  • manuelles Heben, Halten und Tragen von Lasten
  • manuelles Ziehen und Schieben von Lasten
  • manuelle Arbeitsprozesse
  • Ganzkörperkräfte
  • Körperfortbewegung
  • Körperzwangshaltung

Wenn mehrere Belastungsarten zusammenkommen, sollten sie nicht in einem einzelnen Feld vermischt werden. Besser ist eine getrennte Bewertung mit anschließender Gesamtbetrachtung.

Leitmerkmalmethode Heben und Tragen (LMM-HHT)

Die LMM-HHT passt zu Tätigkeiten, bei denen Lasten manuell gehoben, gehalten, getragen, umgesetzt oder abgesetzt werden. Das BAuA-Formblatt nennt Lasten ab 3 kg als Anwendungsbereich. Es ist deshalb besonders relevant für Lager, Bau, Pflege, Reinigung, Produktion, Handel und Werkstätten.

Typische Bewertungsfragen:

  • Welche Last wird in welcher Häufigkeit bewegt?
  • Wie weit ist die Last vom Körper entfernt?
  • Wie sind Arbeitshöhe, Greifsituation und Körperhaltung?
  • Wie lang ist der Transportweg?
  • Welche Hilfsmittel sind vorhanden und werden sie tatsächlich genutzt?
  • Welche Maßnahme verändert den Risikobereich wirksam?

Die Methode beantwortet damit eine andere Frage als eine einfache Heben-und-Tragen-Tabelle: Sie führt mehrere Leitmerkmale zusammen und hilft, den Handlungsbedarf zu begründen. Das Ergebnis sollte anschließend in der Gefährdungsbeurteilung und in konkreten Maßnahmen landen.

Rechner, Formblatt und Ressourcen richtig nutzen

Formblätter, interaktive Rechenhilfen und PDF-Vorlagen sind nützlich, wenn die Tätigkeit sauber beschrieben ist. Sie sind kein Selbstzweck und sollten nicht nachträglich ausgefüllt werden, nur damit ein Formular im Ordner liegt.

  • Formblatt nicht ohne Tätigkeitsbezug ausfüllen
  • Schätzungen, Messwerte und Annahmen sichtbar machen
  • Ergebnis mit konkreten Maßnahmen verknüpfen
  • Verantwortliche und Fristen festlegen
  • Wirksamkeit nach Umbau, Hilfsmittelkauf oder Prozessänderung prüfen
  • bei hoher oder unklarer Belastung fachkundige Unterstützung einbeziehen

Vorteile gegenüber einfachen Checklisten

Eine einfache Checkliste kann Hinweise sammeln, beantwortet aber oft nicht, wie stark die Belastung ist und welcher Handlungsbedarf daraus folgt. Die Leitmerkmalmethode ist hier stärker, weil sie Belastungsmerkmale strukturiert zusammenführt und die Maßnahmenableitung besser begründet.

Grenzen bleiben trotzdem wichtig: Die LMM ist eine orientierende Methode. Sie ersetzt keine genaue biomechanische Analyse, keine arbeitsmedizinische Beurteilung und keine branchenspezifische Fachberatung, wenn Tätigkeiten besonders komplex oder riskant sind.

Abgrenzung zu Tabellen und Unterweisung

Die Leitmerkmalmethode-Seite erklärt das Verfahren. Wer nur nach praktischen Heberegeln oder nach der rechtlichen Pflicht sucht, braucht eine andere Einstiegsebene.

Frage Passende Seite
Tabelle, BG-Hinweise oder Grenzwerte für Heben und Tragen Heben und Tragen
Rechtlicher Rahmen der manuellen Lastenhandhabung Lastenhandhabungsverordnung
Praktische Regeln für Beschäftigte Richtig heben und tragen
Betriebliche Vorlage und Nachweis Gefährdungsbeurteilung Heben und Tragen

Dokumentation mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann die LMM nicht automatisch fachlich bewerten, aber den Prozess sauber dokumentieren.

  • Tätigkeit und Belastungsart als Gefährdung erfassen
  • LMM-Ergebnis, Quelle und Datum hinterlegen
  • Maßnahmen, Verantwortliche und Fristen ableiten
  • Unterweisung aus der konkreten Tätigkeit erstellen
  • Review bei Beschwerden, Unfall, Umbau oder Prozessänderung setzen

Quellen und Grenzen bei leitmerkmalmethode

Die Inhalte orientieren sich an BAuA-Unterlagen zu Leitmerkmalmethoden, an der Lastenhandhabungsverordnung und am ArbSchG. ArbeitsschutzPilot unterstützt Dokumentation und Maßnahmensteuerung, ersetzt aber keine fachkundige ergonomische Bewertung, keine arbeitsmedizinische Beratung und keine behördliche Auskunft.

  • Stand der Einordnung: 01.07.2026
  • BAuA-Formblätter und Handlungsanleitungen als Primärressourcen nutzen
  • ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen
  • fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
  • keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität