Arbeitgeberpflichten bei PSA im Überblick
Die Pflicht endet nicht mit der Beschaffung. Arbeitgeber müssen die PSA so organisieren, dass sie zur Arbeit passt, benutzt werden kann und bei Mängeln nicht weiter eingesetzt wird.
| Pflichtbereich | Praktische Umsetzung |
|---|---|
| Auswahl | aus Gefährdungsbeurteilung, Tätigkeit und Herstellerangaben ableiten |
| Bereitstellung | geeignete Größe, Variante, Verfügbarkeit und bei Bedarf persönliche Zuordnung sichern |
| Unterweisung | Benutzung, Grenzen, Pflege, Sichtkontrolle und Mängelmeldung erklären |
| Kontrolle | Sichtprüfung, Prüffrist, Austausch und Sperrung nach PSA-Art festlegen |
| Nachweis | Verantwortliche, Zielgruppe, Datum, Ergebnis und offene Maßnahmen dokumentieren |
Pflicht beginnt vor der Ausgabe
Eine PSA-Ausgabe ist kein Ersatz für Gefährdungsbeurteilung. Zuerst muss klar sein, warum PSA erforderlich ist und welche technischen oder organisatorischen Maßnahmen Vorrang haben.
- Gefährdung und Tätigkeit konkret beschreiben
- STOP-Prinzip anwenden
- geeignete PSA fachlich auswählen
- Beschäftigte zur Anwendung unterweisen
Nachweis im Betrieb führen
Gerade bei wechselnden Tätigkeiten veraltet eine PSA-Liste schnell. Der Nachweis sollte mit Arbeitsbereich, Personengruppe und Review verbunden sein.
- PSA-Ausgabe oder Bereitstellung dokumentieren
- Unterweisung und Betriebsanweisung verknüpfen
- Kontroll- und Austauschtermine setzen
- Mängel oder Trageprobleme als Maßnahmen erfassen
Bereitstellung ist mehr als Ausgabe
Bereitstellung heißt nicht nur, dass PSA irgendwo liegt. Beschäftigte müssen wissen, wann sie die Ausrüstung benutzen, welche Grenzen sie hat, wie Mängel gemeldet werden und wann Ersatz nötig ist.
- passende Größen und Varianten berücksichtigen
- Ausgabe oder Verfügbarkeit nachvollziehbar halten
- praktische Einweisung bei komplexer PSA planen
- Review bei Beschwerden, Mängeln oder geänderter Tätigkeit auslösen
Nachweis in ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann PSA-Pflichten als Maßnahmen führen: mit Verantwortlicher Person, Zielgruppe, Unterweisung, Dokumenten, Prüfanlass und offenem Status.