Kein typisches Gehaltsprofil

Die DGUV beschreibt Sicherheitsbeauftragte als ehrenamtlich in dieser Funktion tätig. Daraus folgt kein typisches “Sicherheitsbeauftragter Gehalt” und keine pauschale Zulage. Es bedeutet aber auch nicht, dass die Tätigkeit privat nebenbei erledigt werden sollte. Die Rolle braucht betrieblichen Freiraum, damit Hinweise, Austausch und Qualifizierung realistisch möglich sind.

  • Haupttätigkeit und SiBe-Funktion trennen
  • Zeit für Begehungen, Hinweise und Austausch einplanen
  • Aus- und Fortbildung organisatorisch ermöglichen
  • keine falsche Erwartung an Weisungsbefugnis schaffen

Was verdient ein Sicherheitsbeauftragter?

Die Frage lässt sich nur sauber beantworten, wenn Haupttätigkeit und zusätzliche Funktion getrennt werden. Sicherheitsbeauftragte behalten ihre arbeitsvertragliche Rolle; die Arbeitsschutzfunktion begründet kein allgemeines separates Entgeltmodell. Wenn ein Betrieb Ausgleich, Zulage oder besondere Zeitregelungen vorsieht, sollte das betrieblich eindeutig geregelt und vom Rollenauftrag getrennt dokumentiert werden.

  • Entgelt der Haupttätigkeit nicht als SiBe-Gehalt darstellen
  • freiwillige Zulagen oder Ausgleich klar begründen und ablegen
  • Arbeitszeit für Tätigkeit, Schulung und Austausch sichtbar machen
  • Benachteiligungsverbot und Freiraum bei der Rollenplanung berücksichtigen

Arbeitszeit statt Gehaltsversprechen klären

Für die Praxis ist wichtiger, wann die Aufgabe erledigt werden kann. Wenn Sicherheitsbeauftragte nur formal bestellt werden, aber keine Zeit für Rückfragen, Begehungen oder Schulung erhalten, wird die Rolle schwach. Betriebe sollten deshalb Freiraum und Abstimmung mit der Führungskraft dokumentieren.

  • Zeitfenster für Austausch und Mängelhinweise festlegen
  • Teilnahme an Schulung oder Fortbildung planen
  • Vertretung in der Haupttätigkeit bei längeren Terminen klären
  • keine privaten Mehrbelastungen als Normalfall erwarten

Lehrgangszeit und Entgeltfortzahlung

Für Aus- und Fortbildungslehrgänge ist § 23 SGB VII besonders relevant: Fällt wegen der Teilnahme Arbeitszeit aus, besteht ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Das ist kein eigenes Sicherheitsbeauftragter-Gehalt, sondern eine Regelung für die Lehrgangszeit.

  • Lehrgangstermine mit der Führungskraft planen
  • Arbeitsausfall und Vertretung organisatorisch klären
  • Teilnahmebestätigung mit Bestellung und Rolle verbinden
  • Gehaltsfrage von Schulungszeit und Freiraum trennen

Monatlich, netto oder Zulage

Fragen nach monatlichem oder Netto-Gehalt lassen sich nicht seriös pauschal beantworten, weil die SiBe-Funktion keine eigene Standardstelle ist. Wenn ein Betrieb Zulagen, Arbeitszeitregelungen oder Ausgleich vereinbart, sollte das getrennt von der gesetzlichen Rollenbeschreibung dokumentiert werden.

  • Hauptgehalt und SiBe-Funktion nicht vermischen
  • freiwillige Zulage oder Ausgleich betrieblich klar regeln
  • Freistellung für Schulung und Tätigkeit nachvollziehbar machen
  • keine pauschalen Gehaltsversprechen aus der Rolle ableiten

Benachteiligungsverbot berücksichtigen

§ 22 SGB VII enthält ein Benachteiligungsverbot ab Bestellung bis zum Widerruf der Bestellung. Die Dokumentation sollte deshalb nicht nur Gehaltsfragen, sondern auch Freiraum, Rolle, Aufgaben und etwaige Konflikte nachvollziehbar machen. Das schützt die Wirksamkeit der Funktion und hilft, Missverständnisse mit Führungskräften zu vermeiden.

  • Bestellung und Widerruf eindeutig datieren
  • Freiraum und Ansprechpartner festhalten
  • Aufgabenbereich transparent kommunizieren
  • Beschwerden oder Hindernisse strukturiert aufnehmen

Arbeitszeit und Nachweise organisieren

Wenn Sicherheitsbeauftragte an Aus- oder Fortbildung teilnehmen, sollten Datum, Anbieter, Teilnahme und organisatorische Freistellung sauber dokumentiert werden. ArbeitsschutzPilot kann diese Nachweise mit Bestellung, Bereich und Fortbildungsreview verbinden.

  • Freistellung oder Zeitfenster klären
  • Teilnahmebestätigung ablegen
  • Rolle im Bereich kommunizieren
  • Benachteiligung wegen der Aufgabe vermeiden
  • nächsten Review oder Fortbildungsbedarf festlegen

Offizielle Quellen und Einordnung

Diese Seite ordnet § 22 und § 23 SGB VII sowie DGUV-Hinweise zur ehrenamtlichen unterstützenden Funktion ein. Arbeitsrechtliche Vergütungsfragen, Zulagen und betriebliche Einzelfallentscheidungen sollten separat geprüft und dokumentiert werden.

  • DGUV FAQ zur ehrenamtlichen und unterstützenden Rolle
  • § 22 SGB VII für Aufgaben und Benachteiligungsverbot
  • § 23 SGB VII für Aus- und Fortbildung
  • betriebliche oder arbeitsvertragliche Vergütungsfragen separat prüfen