Kein typisches Gehaltsprofil

Ein Sicherheitsbeauftragter nach § 22 SGB VII übernimmt eine zusätzliche Arbeitsschutzfunktion neben seiner bisherigen Tätigkeit. Die DGUV beschreibt diese Aufgabe als freiwillig und ehrenamtlich. Ein Lagerist, eine Pflegekraft oder eine Sachbearbeiterin erhält dadurch nicht automatisch das Gehalt eines neuen Vollzeitberufs.

Für die Vergütungsfrage helfen drei getrennte Kategorien:

  • Hauptgehalt: die Bezahlung für das bestehende Arbeitsverhältnis und die vereinbarte Tätigkeit.
  • Zusatzvergütung: eine mögliche gesonderte Zahlung, deren Grundlage und Bedingungen im konkreten Betrieb zu prüfen sind.
  • Bezahlte Aufgabenzeit: Zeit, in der die SiBe-Funktion innerhalb der Arbeit ausgeübt werden kann. Sie ist nicht mit einer zusätzlichen Geldzahlung gleichzusetzen.

Die DGUV Information 211-042, Abschnitt 2.3 erläutert die Entgeltzahlung für Ausbildung und gesetzliche Aufgaben. Das Ehrenamt ist deshalb kein Argument dafür, die Unterstützung unbezahlt in die Freizeit zu verlagern.

Was verdient ein Sicherheitsbeauftragter?

Für die Zusatzfunktion lässt sich kein belastbares allgemeines Monatsgehalt nennen. Wer Gehaltsportale nutzt, sollte zuerst prüfen, welche Tätigkeit die Zahl beschreibt. Bei der Recherche am 27. September 2026 zeigte die Stepstone-Seite zum Sicherheitsbeauftragten neben Gehaltsangaben beispielsweise Stellen für IT-Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Das belegt nicht, welche Stellen in die Statistik eingeflossen sind; es zeigt aber, warum die Überschrift allein für einen Vergleich nicht genügt.

Prüfen Sie vor der Übernahme einer Zahl:

  1. Rolle: Geht es um die zusätzliche SiBe-Funktion oder eine eigenständige Fach-, IT- oder Sicherheitsdienststelle?
  2. Vergütungsumfang: Ist die Zahl das gesamte Gehalt, eine Zulage oder ein Arbeitgeberbudget?
  3. Zeitbasis: Welche Wochenarbeitszeit und wie viele Monatszahlungen liegen zugrunde?
  4. Datenbasis: Sind Erhebungsdatum, Fallzahl, Region und Berechnung als Mittelwert oder Median erkennbar?

Die DGUV grenzt SiBe ausdrücklich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit ab. Wer tatsächlich eine Sifa-Stelle vergleicht, findet die passende Einordnung unter Fachkraft für Arbeitssicherheit: Gehalt. Ein SiBe-Lehrgang allein macht aus der bisherigen Stelle keine Sifa-Stelle.

Arbeitszeit statt Gehaltsversprechen klären

Die SiBe-Aufgaben müssen im Arbeitsalltag Platz haben. DGUV Arbeit & Gesundheit ordnet den nötigen Freiraum der Arbeitszeit zu. Die oben verlinkte DGUV-Aufgabenbeschreibung nennt keinen festgeschriebenen Zeitaufwand. Ein pauschales Stundenkontingent für jeden Betrieb wäre deshalb ebenso irreführend wie die Erwartung, alle Hinweise nach Feierabend zu bearbeiten.

Klären Sie mit der Führungskraft konkrete Tätigkeiten: etwa den Austausch zu einem gemeldeten Mangel, die Teilnahme an einer Begehung oder einen Schulungstermin. Dazu gehört die Entscheidung, welche Arbeit währenddessen vertreten oder anders geplant wird. Eine Zulage ersetzt diese Zeitplanung nicht.

Fiktives Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält bisher 3.200 Euro brutto monatlich. Nach ihrer Bestellung nimmt sie während der regulären Arbeitszeit an einer Begehung teil. Diese Teilnahme ist nicht automatisch eine zusätzliche Gehaltsposition. Nur wenn eine passende Vereinbarung eine weitere Zahlung vorsieht, kommt diese gesondert hinzu. Die Zahl illustriert die Trennung; sie ist kein Marktwert oder Vergütungsvorschlag.

Lehrgangszeit und Entgeltfortzahlung

§ 23 Absatz 3 SGB VII sichert die Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Arbeitszeit, die wegen einer Lehrgangsteilnahme ausfällt. Das betrifft die bisherige Vergütung, nicht ein neues SiBe-Gehalt.

Davon getrennt regelt Absatz 2 die unmittelbaren Kosten der eigenen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen des Unfallversicherungsträgers sowie erforderliche Fahrt-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten. Daraus folgt keine automatische Erstattung eines beliebigen privat gebuchten Seminars. Vor der Anmeldung sollten Anbieter, Kostenübernahme, Freistellung und Reiseorganisation geklärt sein.

Liegt ein Termin außerhalb der üblichen Arbeitszeit, lässt sich seine Vergütung nicht allein aus der Aussage zur ausgefallenen Arbeitszeit ableiten. Lassen Sie die konkrete Konstellation vorab klären. Anbieterwahl und Durchführung behandelt die Seite Sicherheitsbeauftragter: Schulung.

Monatlich, netto oder Zulage

Die Bestellung allein legt keinen bundesweit einheitlichen Zulagenbetrag fest. Ob im Einzelfall eine Zahlung geschuldet ist, muss anhand des Arbeitsvertrags, anwendbarer Tarifregelungen, betrieblicher Vereinbarungen und konkreter Zusagen geprüft werden. „Ehrenamtlich“ ersetzt diese Prüfung nicht. Auch eine automatische höhere Entgeltgruppe lässt sich aus der Rollenbezeichnung nicht ableiten.

Für ein Gespräch über zusätzliche Vergütung empfiehlt sich diese redaktionelle Checkliste:

  • Grundlage benennen: Auf welche bestehende Regelung oder neue Vereinbarung soll sich die Zahlung stützen?
  • Betrag und Zeitraum festhalten: Bruttobetrag, monatliche oder einmalige Zahlung und Beginn eindeutig unterscheiden.
  • Bedingungen klären: Was gilt bei Teilzeit, Abwesenheit, Bereichswechsel oder Ende der Funktion?
  • Zeit separat planen: Welche Aufgabenzeit wird ermöglicht, unabhängig von der Geldfrage?
  • Abrechnung prüfen lassen: Personalstelle oder Entgeltabrechnung soll die konkrete Umsetzung bestätigen.

Ein persönlicher Nettobetrag folgt daraus nicht ohne weitere Angaben. Verwenden Sie für Vergleiche zunächst Bruttowerte und lassen Sie die individuelle Abrechnung prüfen. Aus der Bezeichnung „Ehrenamt“ sollte insbesondere keine pauschale Steuerfreiheit abgeleitet werden.

Benachteiligungsverbot berücksichtigen

§ 22 Absatz 3 SGB VII schützt Sicherheitsbeauftragte ab Bestellung bis zum Widerruf vor Benachteiligungen wegen ihrer Aufgaben. Das ist von einem Anspruch auf mehr Gehalt zu unterscheiden.

Bei einem Konflikt hilft eine sachliche Notiz: Welche SiBe-Aufgabe war betroffen, welcher Nachteil wird geltend gemacht und welche Absprachen bestanden? Besprechen Sie den Vorgang mit der zuständigen Führungskraft und gegebenenfalls dem Betriebs- oder Personalrat. Bei streitigen Entgeltansprüchen ist arbeitsrechtliche Einzelfallberatung sinnvoll. Weitere Rollen- und Handlungsgrenzen erklärt Sicherheitsbeauftragter: Rechte und Pflichten.

Arbeitszeit und Nachweise organisieren

Halten Sie Rollenorganisation und Entgeltunterlagen getrennt. Zur SiBe-Organisation gehören Zuständigkeitsbereich, vereinbarte Zeitfenster, Terminabsprachen und Teilnahmebestätigungen. Persönliche Gehaltsvereinbarungen gehören in die dafür vorgesehene Personalverwaltung, nicht ungeprüft in eine allgemein zugängliche Arbeitsschutzablage.

Eine kurze Gesprächsnotiz kann lauten: „Wir klären bis zum vereinbarten Termin, welche Tätigkeiten während der SiBe-Termine vertreten werden und ob eine gesonderte Vergütungsregelung gilt.“ Ergänzen Sie Ansprechpartner und tatsächliche Entscheidung. Das ist eine Organisationshilfe, keine Musterklausel für einen Arbeitsvertrag.

Offizielle Quellen und Einordnung

Quellenstand: 27. September 2026. Diese KI-unterstützte Überarbeitung stützt sich für Rechts- und Rollenfragen auf die verlinkten Gesetzestexte und DGUV-Hinweise. Zehn öffentlich auffindbare Vergleichsseiten wurden vor der Änderung untersucht; ihre Google-Rangpositionen sind damit nicht nachgewiesen. Gehaltsportale dienen hier zur Erklärung von Vergleichsgrenzen, nicht als Nachweis einer SiBe-Zulage.

Beispiel, Prüffragen und Gesprächsnotiz sind redaktionelle Hilfen, keine erhobenen Betriebsdaten oder fachjuristische Freigabe. Ältere DGUV-Texte enthalten teilweise frühere Bestellschwellen; diese werden hier nicht zur Pflichtentscheidung verwendet. Individuelle Vergütungs-, Tarif- und Steuerfragen benötigen eine gesonderte Prüfung.