Gerüste als eigener Absturzfall

Gerüste verändern sich mit Aufbau, Umbau, Nutzung und Baufortschritt. Die Dokumentation sollte deshalb nicht nur die Prüfung nennen, sondern den sicheren Zustand und die Nutzungsvorgaben sichtbar machen.

  • Gerüstart und Einsatzbereich erfassen
  • Aufbau, Änderung und Freigabe dokumentieren
  • Zugänge, Beläge und Seitenschutz prüfen
  • Nutzerunterweisung und sichtbare Hinweise festhalten

Baustellenschnittstellen beachten

Gerüste werden häufig von mehreren Gewerken genutzt. Dadurch entstehen Schnittstellen, die im Arbeitsschutzprozess klar geführt werden müssen.

  • Verantwortliche für Aufbau und Nutzung trennen
  • Änderungen und Sperrungen dokumentieren
  • Mängel bis zur Beseitigung verfolgen
  • Abstimmung mit SiGeKo oder Bauleitung festhalten

Nicht mit Leitern oder Hubarbeitsbühnen vermischen

TRBS 2121 Teil 1 gehört zu Gerüsten. Leitern, Tritte und andere Zugänge haben eigene Seiten, weil Auswahl, Nutzung, Prüfung und Freigabe anders dokumentiert werden.

  • Leiterfragen auf TRBS 2121 Teil 2 verweisen
  • Prüfung Gerüstbau separat behandeln
  • Baustellen-Gefährdungsbeurteilung für Gesamtbetrachtung nutzen
  • fachkundige Bewertung bei Änderungen einholen

Offizielle Einordnung

Die Inhalte orientieren sich an ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2121 Teil 1 und der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Aufbau, Änderung, Freigabe und Nutzung sollten fachkundig bewertet und nachvollziehbar dokumentiert werden.

  • offizielle BAuA-Fassung der TRBS prüfen
  • BetrSichV, Baustellenbedingungen und Gerüstart einbeziehen
  • Aufbau, Änderung und Freigabe fachkundig bewerten
  • Sperrungen, Mängel und Nutzerhinweise sichtbar führen