BG-ETEM-Modell verstehen

Das Unternehmermodell der BG ETEM ist eine alternative Form der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung für kleinere Betriebe. Die Unternehmensleitung organisiert nach der Qualifizierung mehr Aufgaben selbst. Fachberatung bleibt Bestandteil des Modells. Es ist weder eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit noch zum Betriebsarzt.

Bei der BG ETEM gilt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 seit dem 1. Oktober 2025. Ältere Seminartexte oder Übersichten sind deshalb nicht automatisch auf dem aktuellen Stand. Dieser Artikel behandelt die BG-ETEM-spezifische Teilnahme; den trägerübergreifenden Vergleich finden Sie unter Unternehmermodell.

Wer kann teilnehmen?

Nach § 2 Absatz 4 der aktuellen BG-ETEM-Fassung muss die Unternehmensleitung aktiv im Betriebsgeschehen mitwirken. Anlage 3 lässt unter bestimmten Voraussetzungen die verantwortliche Betriebsleitung teilnehmen; dafür müssen Arbeitsschutzpflichten und Entscheidungsgewalt über externe Betreuung übertragen sein. Die Übertragung einzelner Aufgaben allein genügt nicht.

Die BG ETEM erläutert die persönliche Teilnahme ausdrücklich. Schicken Sie daher nicht ohne Klärung eine Büroassistenz oder einen beliebigen Mitarbeiter als Ersatz. Lassen Sie eine abweichende Teilnehmerkonstellation vor der Anmeldung prüfen.

Beschäftigtenzahl berechnen

Für die Zuordnung zählt der jährliche Durchschnitt. Die BG-ETEM-Information zur Betreuungszuordnung beschreibt die Teilzeitgewichtung; § 2 Absatz 5 der aktuellen Vorschrift bestätigt die Faktoren:

Regelmäßige Wochenarbeitszeit Faktor
Bis einschließlich 20 Stunden 0,5
Über 20 bis einschließlich 30 Stunden 0,75
Über 30 Stunden 1,0

Fiktives Rechenbeispiel: Bei unveränderter Besetzung während des Jahres ergeben 42 Vollzeitkräfte, acht Beschäftigte mit jeweils 20 Wochenstunden und vier mit jeweils 30 Wochenstunden: 42 + 8 × 0,5 + 4 × 0,75 = 49. Trotz 54 Personen liegt der rechnerische Wert unter 50. Kommen zwei ganzjährig eingesetzte Leiharbeitnehmer mit jeweils mehr als 30 Wochenstunden hinzu, beträgt er 51.

Leiharbeitnehmer gehören nach der BG-ETEM-Übersicht zur Berechnung. Bei wechselnder Besetzung benötigen Sie den Jahresdurchschnitt; das Beispiel ist keine Methode zur Berechnung unterjähriger Ein- und Austritte. Klären Sie Grenzfälle und die Abgrenzung mehrerer Betriebsstätten mit dem Träger. Bei Überschreiten der Grenze ist die Betreuungsform neu zu bestimmen, statt nur den letzten Seminarbesuch nachzuweisen.

Besondere Anlässe nicht übersehen

Die Gefährdungsbeurteilung bleibt auch nach erfolgreicher Qualifizierung erforderlich. § 5 ArbSchG verlangt die Beurteilung der tatsächlichen Arbeitsbedingungen. Ein Seminarordner kann dafür Informationen liefern, aber keine betrieblichen Feststellungen ersetzen.

Anlage 3 der BG-ETEM-Vorschrift verlangt bei besonderen Anlässen die Prüfung, ob Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder beide benötigt werden. Dazu zählen beispielsweise Änderungen von Anlagen, neue Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel oder Stoffe mit erhöhtem Gefährdungspotenzial sowie besondere Schutzbedürfnisse und Unfalluntersuchungen. Prüfen Sie den Bedarf bereits in der Planung.

Beispiel aus einem fiktiven Dentallabor: Ein neuer 3D-Druckprozess wird eingeführt. Die Geschäftsführung stellt Produktinformationen, Sicherheitsdatenblätter, vorgesehene Reinigungsschritte und Arbeitsplatzbeschreibung zusammen. Mit der Fachberatung klärt sie offene Gefährdungen und Schutzmaßnahmen, bevor Beschäftigte den Prozess nutzen. Anschließend werden Verantwortliche, Unterweisung und Wirksamkeitskontrolle festgelegt. Das ist eine Vorbereitung auf Beratung, keine fertige Beurteilung des Druckverfahrens.

Betriebsärztliche Betreuung darf nicht erst bei einer Erkrankung gesucht werden. Die BG ETEM beschreibt die Bestellung eines Betriebsarztes auch im Unternehmermodell. Beschäftigte müssen wissen, welche Ansprechperson zuständig ist. Die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge richtet sich daneben nach § 3 ArbMedVV; ein Unternehmerseminar ersetzt sie nicht.

Für die ausführliche Aufgabenabgrenzung nutzen Sie Unternehmermodell und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Hier genügt ein konkreter Beratungsauftrag: Welche Änderung steht an, welche Entscheidung ist offen, welche Unterlagen liegen vor und bis wann wird die fachliche Einschätzung benötigt?

BG-ETEM-Seminare auswählen und anmelden

„BGETEM“ und „BG ETEM“ bezeichnen denselben Träger. Für Ihre Anmeldung sind aber nicht die Schreibweise, sondern Unternehmensnummer, Gefahrtarifstelle, Teilnehmerfunktion und bisherige Qualifizierung entscheidend. Nutzen Sie die offiziellen Verzeichnisse, damit ein ähnlich benanntes Seminar nicht versehentlich als passender Qualifizierungsnachweis behandelt wird.

Den richtigen Qualifizierungsweg finden

Die BG-ETEM-Hilfe zur Seminarauswahl verweist auf Gewerbezweig und Gefahrtarifstelle. Diese Angaben finden Sie beispielsweise im Beitragsbescheid. Gleichen Sie sie mit der dort verlinkten Zuordnung der Unternehmermodellseminare ab und fragen Sie bei unklarer Einordnung nach.

Je nach Betriebsart kommen Grund- und Aufbauseminar, eine Präsenzphase mit anschließendem Lernen oder ein dafür vorgesehener Fernlehrgang infrage. Die BG ETEM erläutert zur Neufassung der Vorschrift, dass Präsenz, Online-Seminare und selbstorganisiertes Lernen stärker unterschieden werden. Daraus folgt keine freie Wahl beliebiger Onlinekurse. Maßgeblich ist der für Ihren Betrieb vorgesehene und anerkannte Weg.

Die aktuelle Seminarübersicht führt Grundseminar 701, branchenspezifische Aufbauseminare, Präsenzphasen und Fortbildungen auf. Eine Teilnahmebescheinigung für das Grundseminar allein belegt noch nicht den Abschluss des gesamten Weges einschließlich der betrieblichen Umsetzung.

Fristen und Nachweise einplanen

Nach der aktuellen Anlage 3 sind die Motivations- und Informationsmaßnahmen innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren. Für die Buchung eines Aufbauseminars verlangt die Seminarübersicht ein höchstens zwei Jahre zurückliegendes Grundseminar. Ist dieses älter, muss es erneut besucht werden.

Für Fortbildungen nennt die BG ETEM grundsätzlich höchstens fünf Jahre, bei elektrolytischer Oberflächenbehandlung höchstens drei Jahre. Entscheidend sind die betriebliche Zuordnung und der passende Vorqualifikationsnachweis. Bei Überschreitung beschreibt die Seminarübersicht eine erneute Teilnahme am Aufbauseminar beziehungsweise an der Präsenzphase. Klären Sie fehlende Unterlagen oder abgelaufene Fristen direkt, statt eine beliebige Fortbildung als Reparatur zu buchen.

Vor der Anmeldung bereitlegen

  • gültige Unternehmensnummer und betriebliche Kontaktdaten
  • Gewerbezweig und Gefahrtarifstelle aus den vorhandenen Bescheiden
  • Name und Funktion der tatsächlich teilnehmenden Person
  • Datum und Nachweis bisheriger Grund-, Aufbau- oder Fortbildungsmaßnahmen
  • Klärung einer gegebenenfalls teilnehmenden verantwortlichen Betriebsleitung
  • gewünschter Qualifizierungsweg und offene Fragen zur Zuordnung

Die Anmeldung erreichen Sie über die BG-ETEM-Seminardatenbank. Prüfen Sie dort aktuelle Termine, Voraussetzungen und Buchungsinformationen. Ein Platzwunsch ist noch keine bestätigte Teilnahme; warten Sie auf die Bestätigung und beachten Sie die Einladung.

Welche Kosten bleiben beim Betrieb?

Die BG ETEM trägt die vorgesehenen Seminarkosten. Für Reise, Unterkunft und weitere Leistungen gelten ihre Geschäftsbedingungen für Seminare und gegebenenfalls abweichende Angaben zum konkreten Seminar. Zeitaufwand, betriebliche Schutzmaßnahmen und Leistungen externer Fachleute sind davon zu unterscheiden. Klären Sie deren Umfang und Vergütung gesondert.

„Kostenlos“ bedeutet auch nicht folgenloses Nichterscheinen: Die Geschäftsbedingungen sehen bei einer Absage weniger als zehn Kalendertage vor Beginn, Nichterscheinen oder Seminarabbruch grundsätzlich 150 Euro Stornogebühr pro Person vor. Für eine geeignete, rechtzeitig benannte Ersatzperson gelten Ausnahmen; diese muss gerade beim Unternehmermodell die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.

Organisation im System

Legen Sie für das Unternehmermodell eine nachvollziehbare Teilnahme- und Umsetzungsakte an. Ob Sie dafür eine geordnete Dateiablage oder Software verwenden, ist weniger wichtig als die eindeutige Verbindung zwischen Qualifizierung und betrieblicher Handlung.

Eine praktische Aktenstruktur für einen BG-ETEM-Betrieb kann so aussehen:

  1. Zuordnung: Betrieb, Beschäftigtenberechnung, Gefahrtarifstelle und gewählte Betreuung.
  2. Qualifizierung: teilnehmende Person, bestätigter Weg, Bescheinigungen und nächster Termin.
  3. Umsetzung: aktuelle Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmen und Ergebnissen der Wirksamkeitsprüfung.
  4. Fachberatung: Ansprechpersonen, konkrete Aufträge, erhaltene Berichte und umgesetzte Empfehlungen.
  5. Änderungen: Anlass, Datum, Verantwortliche und Entscheidung über erneute Beratung oder die Betreuungsform.

§ 6 ArbSchG verlangt Unterlagen zu Gefährdungsbeurteilung, Maßnahmen und Überprüfung. Anlage 3 fordert zusätzlich insbesondere Teilnahmenachweise und Betreuungsberichte. Eine Erinnerung im Kalender ersetzt keinen Nachweis; ein abgelegter Bericht ersetzt keine erledigte Maßnahme.

Für die laufenden Einzelaufgaben führt Unternehmermodell Arbeitssicherheit weiter. Übergreifende Ablagefragen behandelt Arbeitsschutz-Dokumentation. ArbeitsschutzPilot ist kein anerkannter Ersatz für die BG-ETEM-Qualifizierung und bestätigt nicht die Zulässigkeit Ihrer Betreuungsform.

Quellenstand und Grenzen

Redaktionell geprüft am 12. September 2026 anhand der verlinkten BG-ETEM-Vorschrift, Seminarinformationen und gesetzlichen Grundlagen. Die maßgeblichen Regelungen stehen insbesondere in § 2 und Anlage 3 der seit Oktober 2025 geltenden BG-ETEM-Fassung. Die allgemeinen Änderungen erläutert unser Leitfaden zur DGUV Vorschrift 2.

Der Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und überarbeitet. Die Rechen- und Betriebsbeispiele sind selbst erstellte Erläuterungen, keine dokumentierten Kundenfälle. Individuelle Teilnahmeentscheidungen, fachkundige Beratung und die Beurteilung vor Ort ersetzt der Artikel nicht. Werden die Pflichten des Unternehmermodells nicht erfüllt, sieht Anlage 3 die Regelbetreuung vor; ein alter Schulungsnachweis sichert den Status nicht dauerhaft.