BGHM-Alternative einordnen
Das Unternehmermodell der BGHM ist eine wählbare Betreuungsform, keine allgemeine Schulungspflicht für alle Mitgliedsbetriebe. Nach der BGHM-Übersicht zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung können Betriebe bis zur Grenze von 50 Beschäftigten zwischen Regelbetreuung und Alternative wählen. Oberhalb dieser Grenze gilt Regelbetreuung. Die BGHM hat ihre überarbeitete DGUV Vorschrift 2 zum 1. April 2025 in Kraft gesetzt.
Die BGHM-Teilnahmeinformationen verlangen außerdem eine unmittelbar im Betrieb tätige Unternehmensleitung und persönliche Teilnahme an der Qualifizierung. Prüfen Sie vor einer Anmeldung deshalb nicht nur die Größe: Wer übernimmt diese Aufgabe, kennt die Arbeitsabläufe und kann die erforderliche Zeit tatsächlich aufbringen?
Beschäftigtenzahl nachvollziehbar ermitteln
Für die Schwelle verwendet § 2 Absatz 5 der BGHM-Vorschrift jährliche Durchschnittszahlen und folgende Gewichtung:
| Regelmäßige Wochenarbeitszeit | Faktor für die Beschäftigtengrenze |
|---|---|
| Höchstens 20 Stunden | 0,5 |
| Mehr als 20 bis höchstens 30 Stunden | 0,75 |
| Mehr als 30 Stunden | 1,0 |
Fiktives Rechenbeispiel: Ein Betrieb hat im Jahresdurchschnitt 40 Beschäftigte mit mehr als 30 Wochenstunden, acht mit 25 Stunden und acht mit 15 Stunden. Die Rechnung lautet 40 × 1,0 + 8 × 0,75 + 8 × 0,5 = 50. Obwohl 56 Personen beschäftigt sind, ist die rechnerische Grenze in diesem vereinfachten Beispiel nicht überschritten.
Das Ergebnis bestätigt noch keine Teilnahmeberechtigung. Prüfen Sie die vollständige Beschäftigtenbasis, einschließlich eingesetzter Leiharbeit, sowie die übrigen Voraussetzungen. Bei mehreren Standorten ist außerdem der Betriebsbegriff zu klären; nicht jeder Standort darf automatisch getrennt gerechnet werden. Grundsätzliches zur Modellwahl erläutert Unternehmermodell.
Qualifizierung und Fortbildung nachhalten
Planen Sie den vollständigen Abschluss, nicht nur den ersten Schulungstag. Die aktuelle BGHM-Programmübersicht beschreibt diesen Weg:
- Unternehmer – 1. Teil: Einstieg in Verantwortung, Organisation und Beratungsbedarf. Die offizielle Seminarbeschreibung nennt einen Tag.
- Unternehmer – 2. Teil: Zweite Ausbildungsstufe; die Programmübersicht nennt ebenfalls einen Tag. Für die Buchung gelten die Angaben des ausgewählten Angebots.
- Praktikum im eigenen Betrieb: Die Gefährdungsbeurteilung betrieblich durchführen.
- Abschlussgespräch mit Beratung: Den Stand mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der BGHM besprechen.
- Zertifikat Alternative Betreuung: Erfolgreichen Abschluss nachweisen und die laufenden Pflichten weiter organisieren.
Die Qualifizierung muss nach den BGHM-Informationen innerhalb von höchstens zwei Jahren abgeschlossen werden. Notieren Sie Beginn, noch fehlende Schritte und vereinbarte Termine zusammen. Eine besuchte erste Stufe oder ein gebuchter Folgetermin ist noch kein Abschlussnachweis. Klären Sie den Übergang mit der BGHM, bevor Sie bestehende Betreuungsvereinbarungen ändern.
Der BGHM-Magazinbeitrag zur Qualifikation erläutert, dass beide Seminarstufen über meineBGHM gebucht werden können. Nutzen Sie für aktuelle Angebote den offiziellen Weg; ältere Veranstaltungseinladungen sind kein verlässlicher Terminkalender.
Nach dem Abschluss folgen Fortbildungen im Abstand von höchstens fünf Jahren. Die BGHM-Anlage 3, Abschnitt II verlangt hierfür durchgeführte oder anerkannte Maßnahmen des Unfallversicherungsträgers mit mindestens vier Lehreinheiten. Ein beliebiges Arbeitsschutz-Webinar erfüllt diese Vorgabe nicht automatisch. Halten Sie Frist und Teilnahmebeleg fest.
Gefährdungsbeurteilung mit technischen Risiken verbinden
Die Gefährdungsbeurteilung ist zugleich Teil der Qualifizierung und Grundlage späterer Entscheidungen. § 5 ArbSchG verlangt eine tätigkeitsbezogene Beurteilung. Im Holz- oder Metallbetrieb reicht daher eine Liste mit „Maschine, Lärm, Staub“ nicht: Welche Arbeit wird ausgeführt, wer ist betroffen und welche Bedingungen unterscheiden sich vom bisherigen Stand?
Bereiten Sie für das Abschlussgespräch insbesondere die tatsächlich betrachteten Tätigkeiten, vorhandenen Schutzmaßnahmen und offenen fachlichen Fragen vor. Unsicherheiten sollten sichtbar bleiben. Ein ausgefülltes Muster ist keine Antwort darauf, ob eine Absaugung für ein neues Verfahren geeignet ist oder ob zusätzliche Beratung nötig wird.
Beispiel: Ein neues Verfahren vorab besprechen
Fiktive Planungssituation: Eine Metallwerkstatt möchte zusätzlich zu ihrer bisherigen Bearbeitung ein neues Beschichtungsverfahren einsetzen. Die alte Gefährdungsbeurteilung beschreibt dieses Verfahren noch nicht. Die Unternehmensleitung sammelt die geplanten Arbeitsschritte, Angaben zu den Arbeitsstoffen und offenen Fragen zu Arbeitsplatz und Lüftung.
Damit kann sie Fachleuten einen konkreten Beratungsauftrag geben: Welche neuen Einwirkungen entstehen, welche Schutzmaßnahmen müssen feststehen und ist betriebsärztliche Unterstützung erforderlich? Das Beispiel beschreibt die Vorbereitung einer Entscheidung, keine fachliche Freigabe des Verfahrens. Ein Seminarzertifikat beantwortet diese Fragen nicht.
Die Auswahl der Originalmuster und den Zugang zur GBO behandelt bereits BGHM Gefährdungsbeurteilung. Hier geht es um deren Bedeutung für die Betreuungsentscheidung.
Fachkraft für Arbeitssicherheit einbinden
Alternative Betreuung bedeutet nicht, Fachleute erst nach einem Unfall anzurufen. Abschnitt III der BGHM-Anlage 3 nennt unter anderem Anlagenänderungen, neue Verfahren und besonders gefährdungsrelevante Arbeitsmittel oder Arbeitsstoffe als Beratungsanlässe. Prüfen Sie, ob Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder beide benötigt werden. Zeitmangel oder fehlende eigene Fachkenntnis sind ebenfalls Gründe, Unterstützung einzubeziehen.
Vereinbaren Sie bei einer Beratung die konkrete Fragestellung und die benötigten Unterlagen. Nach dem Gespräch sollte klar sein, welche Empfehlung vorliegt, wer über die Umsetzung entscheidet und welche Frage noch offen ist. Eine Sicherheitsfachkraft ersetzt dabei nicht die arbeitsmedizinische Fachkunde.
Die allgemeine Rollenabgrenzung vertieft Unternehmermodell und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Unternehmerqualifizierung verleiht insbesondere keine pauschale Befähigung zur Prüfung sämtlicher Arbeitsmittel. Diese gesonderte Aufgabe behandelt Arbeitsmittel prüfen.
Nachweise für Abschluss und laufende Betreuung trennen
Die BGHM-Anlage 3 fordert Teilnahme- und Fortbildungsnachweise, aktuelle Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung sowie Berichte nach § 5. Die folgende Ablagehilfe unterscheidet ihren Zweck; sie ist kein amtliches BGHM-Formular.
| Unterlage | Was sie im Betrieb beantworten sollte |
|---|---|
| Qualifizierungs- und Fortbildungsbelege | Welche Schritte wurden tatsächlich abgeschlossen, welcher Beleg fehlt und wann steht die nächste Fortbildung an? |
| Aktuelle Gefährdungsbeurteilung | Welche Tätigkeiten und Änderungen sind erfasst, welche fachlichen Entscheidungen bleiben offen? |
| Berichte der betreuenden Fachleute | Welche Leistungen und Empfehlungen liegen vor, und wie wird im Betrieb damit weitergearbeitet? |
§ 5 der BGHM-Vorschrift und seine Erläuterungen beschreiben elektronische oder schriftliche Berichte über die übertragenen Aufgaben. Ein eigener Vermerk „Sifa angerufen“ ersetzt einen solchen Leistungsbericht nicht. Halten Sie ergänzend fest, welche betrieblichen Maßnahmen daraus folgen.
Wer die Verpflichtungen des alternativen Modells nicht erfüllt, fällt nach Anlage 3 unter die Regelbetreuung. Prüfen Sie den Status deshalb bei versäumter Fortbildung, Veränderungen der Leitung oder Wachstum frühzeitig mit der BGHM. Die allgemeine Vorschriftenstruktur erklärt DGUV Vorschrift 2.
ArbeitsschutzPilot im BGHM-Kontext
ArbeitsschutzPilot ist ein eigenständiges Angebot, nicht meineBGHM oder die GBO. Der allgemeine Generator erfasst Gefährdungen, Maßnahmen, verantwortliche Personen, Fristen und Status und ermöglicht einen PDF-Export. Diese Felder können die betriebliche Bearbeitung unterstützen.
Der Export ist aber weder ein BGHM-Zertifikat noch ein Bericht einer tatsächlich beratenden Fachperson. Die Software bestätigt keine Teilnahmeberechtigung, prüft keine Fortbildungsanerkennung und nimmt keine fachliche Beurteilung vor Ort ab. Originalnachweise und Beratungsberichte müssen unabhängig davon verfügbar bleiben.
Quellen und Grenzen bei bghm unternehmermodell
Dieser Ratgeber wurde am 14. September 2026 KI-gestützt anhand der verlinkten BGHM-Informationen, Vorschriftentexte und öffentlichen Vergleichsseiten überarbeitet. Die Aussagen zum allgemeinen Generator wurden am vorhandenen Programmcode geprüft.
Rechenbeispiel, Planungssituation und Ablagehilfe sind redaktionell erstellt, nicht in einem Betrieb erprobt und nicht von der BGHM freigegeben. Für Teilnahme, Anerkennung, Übergang und besondere Betriebsstrukturen ist die BGHM die maßgebliche Anlaufstelle. Fachliche Entscheidungen bleiben beim Betrieb mit den jeweils erforderlichen Fachleuten.