BGN-Regel ab 2026 prüfen

Seit dem 1. Januar 2026 gilt bei der BGN die neue Fassung der DGUV Vorschrift 2. Für die Auswahl zählt die nach den BGN-Regeln berechnete Beschäftigtenzahl, nicht einfach die Zahl der Namen auf dem Dienstplan. Das Kompetenzzentrenmodell heißt kurz KPZ-Modell. Die BGN-Übersicht zu den Änderungen unterscheidet:

Betriebsgröße Betreuungsform einordnen
Bis einschließlich 20 KPZ-Modell, Anlage 4, oder Regelbetreuung nach Anlage 1
Mehr als 20 bis 50 Unternehmermodell, Anlage 3, bei erfüllten Voraussetzungen oder Regelbetreuung nach Anlage 2
Mehr als 50 Regelbetreuung nach Anlage 2; Unternehmermodell nicht mehr möglich

Sonderpunkt Fleischwirtschaft: Betriebe der Betreuungsgruppe I qualifizieren sich schon ab einem Beschäftigten analog zum Unternehmermodell. Das bedeutet nicht, dass damit jede kleine Fleischerei in Anlage 3 fällt. Bis 20 Beschäftigte bleibt die kostenfreie Expertenberatung über das Kompetenzzentrenmodell möglich. Lassen Sie die Betreuungsgruppe bei unklarer Branchenzuordnung von der BGN bestätigen.

Saisonpersonal kann die Einordnung verändern

Die BGN-FAQ zur Beschäftigtenzahl erläutert die Gewichtung: bis 20 Wochenstunden Faktor 0,5; mehr als 20 bis 30 Stunden Faktor 0,75; mehr als 30 Stunden Faktor 1,0. Maßgeblich sind jährliche Durchschnittszahlen. Saisonkräfte werden zeitanteilig berücksichtigt; Leiharbeitskräfte und Auszubildende dürfen nicht einfach fehlen.

Fiktives Rechenbeispiel: Ein Gastronomiebetrieb beschäftigt ganzjährig 18 Personen mit mehr als 30 Wochenstunden und vier Personen mit höchstens 20 Wochenstunden. Das ergibt 18 + 4 × 0,5 = 20. Arbeiten zusätzlich zwei Saisonkräfte mit mehr als 30 Wochenstunden jeweils drei Monate, kommen 2 × 1,0 × 3/12 = 0,5 hinzu. Der Jahreswert beträgt 20,5.

Damit liegt dieser Beispielbetrieb oberhalb von 20, obwohl die Stammbelegschaft allein genau an der Grenze liegt. Runden Sie 20,5 nicht auf 20 ab. Das Beispiel ersetzt keine vollständige Berechnung mit den tatsächlichen Arbeitszeiten. Bei Wachstum über 50 unterscheidet die BGN zwischen einem höheren Jahresdurchschnitt und nur vorübergehenden Überschreitungen; klären Sie einen Modellwechsel anhand der realen Entwicklung.

Grundidee des BGN-Unternehmermodells

Die qualifizierte Unternehmensleitung erkennt Unterstützungsbedarf und veranlasst Beratung. Sie wird dadurch nicht selbst zum Betriebsarzt oder zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wer das Modell nutzen will, muss aktiv ins Betriebsgeschehen eingebunden sein. Die allgemeine Abwägung zwischen Unternehmermodell und Regelbetreuung wird im übergeordneten Beitrag behandelt; hier geht es um den BGN-Einstieg.

Basisqualifizierung, Erklärung und Beginn unterscheiden

Nach den BGN-Teilnahmebedingungen besteht die Motivationsmaßnahme aus erfolgreicher Basisqualifizierung und Selbsterklärung über aktuelle Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung. Ohne diese Erklärung ist sie nicht abgeschlossen.

Das BGN-Basisseminar dauert drei Tage und wird in Präsenz oder als Webseminar angeboten. Teilnehmen kann die Unternehmensleitung oder eine entsprechend beauftragte verantwortliche Person nach § 13 ArbSchG. Eine beliebige Seminarvertretung ohne Entscheidungskompetenz genügt nicht.

Nach dem vollständigen Abschluss stellt die BGN eine Teilnahmebestätigung aus. Die alternative Betreuung beginnt laut Teilnahmebedingungen am ersten Tag des folgenden Monats. Eine Buchungsbestätigung ist also noch kein Nachweis der Modellteilnahme. Stimmen Sie den Wechsel und bestehende Betreuungsverträge passend dazu ab; aus der Seminaranmeldung folgt keine automatische Vertragskündigung.

Drei Lernwege nicht verwechseln

Der dreitägige Basiskurs ist vom Fernlehrgang für das Kompetenzzentrenmodell zu unterscheiden. Dessen Unterlagen liegen inzwischen im BGN-Extranet, wie die BGN erläutert. Ein solcher Fernlehrgang ist kein frei austauschbarer Ersatz für das Unternehmermodell-Seminar.

Die freiwillige Startqualifizierung im Unternehmermodell ist ein besonderer Übergangsweg: etwa wenn ein Basisseminar ausgebucht ist oder die BGN es absagt und der zeitnahe Besuch aus nicht selbst beeinflussbaren Gründen scheitert. Nach erfolgreichem Abschluss ermöglicht sie eine vorläufige Teilnahme; das Basisseminar muss spätestens innerhalb eines Jahres folgen. Klären Sie Voraussetzungen und Beginn direkt mit der BGN.

Fortbildung und laufende Information

Im Unternehmermodell sind mindestens acht Lehreinheiten im Abstand von höchstens drei Jahren oder alternativ 16 Lehreinheiten im Abstand von höchstens fünf Jahren vorgesehen. Die Maßnahme muss von der BGN durchgeführt oder anerkannt sein. Ein beliebiges Hygiene-Webinar ist nicht automatisch eine anerkannte Fortbildung. Zusätzlich bleibt die Pflicht, sich laufend über Arbeitsschutz zu informieren.

Bei Qualifizierung vor 2026 sehen die Teilnahmebedingungen das Nachreichen der Selbsterklärung im Zusammenhang mit der Fortbildung vor. Die Seminarseite verlangt sie für die Teilnahme. Klären Sie deshalb den konkreten Abgabezeitpunkt bereits bei der Anmeldung, statt eine fehlende Erklärung erst nach dem Kurs zu bemerken.

Beratungsbedarf rechtzeitig erkennen

Die BGN nennt nicht nur neue Anlagen, Mutterschutzfragen oder gehäufte gesundheitliche Probleme als Beratungsanlässe. Auch wenn der Unternehmensleitung Zeit oder Fachkenntnisse fehlen, ist Unterstützung erforderlich. Das Modell ist keine Zusage, sämtliche Fragen ohne Fachleute lösen zu können.

Ein konkreter Anlass im Gastgewerbe kann beispielsweise eine veränderte Spülorganisation sein: Andere Reinigungsmittel, längere Feuchtarbeit und neue Arbeitsabläufe werfen unterschiedliche Fragen auf. Für die Beratung sind Tätigkeitsbeschreibung, eingesetzte Produkte und vorhandene Gefährdungsbeurteilung hilfreicher als der allgemeine Auftrag „Bitte Arbeitsschutz prüfen“. Welche Fachkunde gebraucht wird und ob ein Vor-Ort-Termin erforderlich ist, sollte mit Betriebsarzt beziehungsweise Sifa geklärt werden. Dies ist ein Organisationsbeispiel, keine Empfehlung für eine bestimmte Schutzlösung.

Kosten getrennt betrachten: Laut BGN-Kostenübersicht in den FAQ werden Basisqualifizierung und Fortbildungsmaßnahme über die Beitragsumlage finanziert. Für die anlassbezogene Beratung im Unternehmermodell mit mehr als 20 bis 50 Beschäftigten zahlt der Betrieb selbst. Externe Informationsveranstaltungen oder Fachmessen werden nicht pauschal übernommen. Planen Sie außerdem eigene Arbeitszeit für Qualifizierung und Umsetzung ein.

Die Aufgabenabgrenzung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmermodell bleibt ein eigener Schwerpunkt. Ein Seminarabschluss ersetzt weder erforderliche Fachberatung noch deren Umsetzung im Betrieb.

Nachweise für Gastronomie und Lebensmittelbetriebe

Halten Sie drei Unterlagen auseinander:

  • Gefährdungsbeurteilung: Sie beschreibt die tatsächlichen Arbeitsbedingungen und erforderlichen Schutzmaßnahmen. Nach § 6 ArbSchG müssen auch die Ergebnisse der Überprüfung nachvollziehbar sein.
  • Selbsterklärung: Sie bestätigt gegenüber der BGN das Vorliegen aktueller Unterlagen. Das unterschriebene Formular erstellt diese Unterlagen nicht nachträglich.
  • Teilnahmebestätigung: Sie belegt den von der BGN bestätigten Abschluss beziehungsweise die Teilnahme. Sie ist keine sicherheitstechnische Freigabe einzelner Arbeitsplätze.

Ordnen Sie zusätzlich Beschäftigtenberechnung, Seminar- und Fortbildungsnachweise sowie Beratungsberichte zu. Ein Hygieneplan allein beantwortet die Arbeitsschutzfragen zu Tätigkeiten, Arbeitsmitteln oder Arbeitsorganisation aus § 5 ArbSchG nicht. Die konkrete Methodik erläutert die Gefährdungsbeurteilung für Gastronomie.

Achten Sie auf Änderungen an der qualifizierten Person: Verlässt sie den Betrieb, muss die Unternehmensleitung dies der BGN unverzüglich mitteilen. Ein aufbewahrtes Zertifikat löst die personelle Lücke nicht. Ebenso können versäumte Pflichtfortbildungen zum Ende der alternativen Betreuung führen. Halten Sie den nächsten fälligen Termin deshalb zusammen mit dem anerkannten Fortbildungsweg fest.

ArbeitsschutzPilot im BGN-Kontext

Der Generator von ArbeitsschutzPilot bietet Felder für Gefährdungen, vorhandene und zusätzliche Maßnahmen, Verantwortliche, Fristen und Status sowie einen PDF-Export. Diese Funktionen können helfen, Ergebnisse festzuhalten. Sie prüfen jedoch nicht Ihre Zulassung zum BGN-Unternehmermodell und ersetzen keine BGN-Teilnahmebestätigung.

Für die laufende Aufgabenverteilung führt Arbeitssicherheit im Unternehmermodell weiter. Ablage und unterschiedliche Nachweisarten behandelt die Arbeitsschutz-Dokumentation. Entscheidend bleibt, dass die dokumentierten Angaben zur tatsächlichen Arbeit passen und erforderliche Maßnahmen umgesetzt und überprüft werden.

Quellen und Grenzen bei bgn unternehmermodell

Inhaltlich überarbeitet am 20. September 2026, mit KI-Unterstützung und Abgleich der verlinkten BGN-Primärquellen sowie Gesetzestexte. Die Beispiele wurden zur Erläuterung entwickelt; sie stammen nicht aus einer Betriebsbesichtigung. Eine Fachfreigabe oder Anerkennung durch die BGN wird nicht behauptet.

ArbeitsschutzPilot ist ein unabhängiges Angebot. Bei unklarer Einordnung, Übergang oder Anerkennung einer Qualifizierung ist die BGN zuständig. Der Beitrag ersetzt keine fachkundige Beurteilung der betrieblichen Gefährdungen. Die trägerübergreifende Systematik erklärt der Leitfaden zur DGUV Vorschrift 2.