Rolle von allgemeiner Unterweisung trennen

Brandschutzhelfer brauchen eine andere Dokumentation als alle Beschäftigten. Die Vorlage sollte die besondere Rolle sichtbar machen.

  • Standort und Zuständigkeitsbereich
  • Alarmierung und betriebliche Meldewege
  • vorhandene Löschmittel und Grenzen
  • Evakuierung, Sammelstelle und Unterstützung
  • praktische Übung und Änderungen

Ausbildung und Unterweisung unterscheiden

Die Ausbildung ist der Qualifikationsnachweis. Die Unterweisung hält fest, wie Brandschutzhelfer im konkreten Betrieb eingesetzt und aktuell informiert werden.

Nachweis Inhalt
Ausbildung fachkundige Theorie und praktische Löschübung
betriebliche Unterweisung Standort, Alarmweg, Sammelstelle und Aufgaben
Auffrischung Wiederholung, Änderungen und Praxisbezug
Bestellung Person, Bereich, Vertretung und Grenzen der Rolle
  • Ausbildung oder Befähigung referenzieren
  • betriebliche Rolle dokumentieren
  • Änderungen an Räumen, Löschmitteln oder Fluchtwegen prüfen
  • Wiederholung oder Auffrischung planen

Felder für die Vorlage

Eine gute Vorlage vermeidet freie Textsammlungen und fragt die relevanten Nachweise gezielt ab.

  • Name, Bereich, Schicht und Vertretung
  • Alarmweg, Sammelstelle und Zuständigkeit
  • vorhandene Feuerlöscheinrichtungen und Grenzen der Brandbekämpfung
  • Schulungsnachweis, Praxisübung, Datum und nächste Wiederholung

Nachweis in ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Brandschutzhelfer als Rolle führen und mit Unterweisungen, Standorten, Wiederholung und PDF-Nachweis verbinden.

  • Brandschutzhelfergruppe anlegen
  • Standort und Aufgabenbereich zuordnen
  • Teilnehmerstatus prüfen
  • PDF-Nachweis exportieren

Offizielle Quellen und Einordnung

Diese Vorlage ordnet die betriebliche Unterweisung der besonderen Brandschutzhelferrolle ein. Ausbildung, Anzahl, praktische Übung und fachkundige Beurteilung bleiben eigene Nachweise.

  • DGUV Information 205-023 als Orientierung für Brandschutzhelfer
  • § 12 ArbSchG für Unterweisung
  • § 5 ArbSchG für Gefährdungsbezug
  • Ausbildung, Anzahl und betriebliche Eignung separat prüfen