Vorlage direkt verwenden: betriebliche Einweisung der Brandschutzhelfer
Die Unterweisung Brandschutzhelfer Vorlage ist ein Ausfüllgerüst für den Schritt zwischen Ausbildung und Einsatz im Betrieb. Sie hält fest, welche Person welchen Bereich kennt, wie dort alarmiert wird, welche Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sind und wo die eigene Zuständigkeit endet. Kopieren Sie die Tabellen in Ihr Textsystem oder führen Sie sie als internes Formular.
Nach der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“ kann eine Person erst als Brandschutzhelfer bestellt werden, wenn sie mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut gemacht wurde. Die Ausbildung ist durch die Einweisung in den betrieblichen Zuständigkeitsbereich abzuschließen. Hat ein externer Anbieter keine standortspezifischen Kenntnisse vermittelt, liegt dieser letzte Schritt beim Arbeitgeber.
Die Vorlage ist deshalb weder Kurszertifikat noch allgemeine Teilnehmerliste. Sie dokumentiert eine persönliche Übergabe am tatsächlichen Einsatzort. Bei mehreren Gebäuden, Schichten oder deutlich verschiedenen Gefahrenbereichen wird sie für jede relevante Zuordnung ergänzt.
Vier Dokumente erfüllen vier verschiedene Zwecke
Das Wort „Unterweisung“ wird in Suchergebnissen für verschiedene Vorgänge verwendet. Für einen prüfbaren Ablauf sollten diese Dokumente getrennt bleiben.
| Dokument | Was es belegt | Was es nicht belegt |
|---|---|---|
| Ausbildungsbescheinigung | Theorie, praktische Löschübung, Umfang und ausbildende Stelle | Kenntnis der aktuellen Alarmwege und Einrichtungen an Ihrem Standort |
| Betriebliche Einweisung | vertrauter Bereich, örtliche Besonderheiten, Aufgaben und Grenzen | eine vollständig absolvierte fachkundige Erstausbildung |
| Benennung oder interne Bestellung | Person, Funktion, Geltungsbereich, Beginn und organisatorische Zuordnung | tatsächliches Verständnis oder praktische Befähigung |
| Allgemeine Brandschutzunterweisung | Information aller Beschäftigten zu Brandverhütung, Verhalten, Fluchtwegen und Notausgängen | besondere Qualifikation zur Bekämpfung von Entstehungsbränden |
§ 10 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, geeignete Beschäftigte für Brandbekämpfung und Evakuierung zu benennen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung müssen zur Beschäftigtenzahl und zu den besonderen Gefahren passen. Die Seite zur Brandschutzhelfer-Ausbildung behandelt die Qualifikation; die Bestellung von Brandschutzhelfern die organisatorische Benennung. Diese Seite bleibt bei der betrieblichen Einweisung.
Vor dem Termin: Voraussetzungen der Vorlage ausfüllen
Eine Einweisung am falschen Planstand schafft Scheinsicherheit. Prüfen Sie vor dem Rundgang die Eingangsdaten und notieren Sie nicht nur den Dokumentnamen, sondern auch dessen Fassung.
| Vorbereitung | Eintrag |
|---|---|
| Unternehmen und Standort | ______________________________ |
| Gebäude, Etage oder Arbeitsbereich | ______________________________ |
| Name der einzuweisenden Person | ______________________________ |
| vorgesehene Schicht oder Einsatzzeit | ______________________________ |
| Ausbildungsbescheinigung vom / geprüft durch | ______________________________ |
| praktische Löschübung enthalten | ☐ ja ☐ nein ☐ ungeklärt |
| Gefährdungsbeurteilung, Stand | ______________________________ |
| Brandschutzordnung oder betriebliche Regeln, Stand | ______________________________ |
| Alarmplan, Stand | ______________________________ |
| Flucht- und Rettungsplan, Stand | ______________________________ |
| einweisende Person und Funktion | ______________________________ |
| Anlass | ☐ Ersteinsatz ☐ Bereichswechsel ☐ Änderung ☐ Wiederholung |
Ein fehlender oder unklarer Ausbildungsnachweis wird nicht durch die Einweisung geheilt. Halten Sie die Abweichung als offene Maßnahme fest und klären Sie, ob die fachkundige Ausbildung einschließlich praktischer Übung vollständig nachgewiesen ist. Hinweise zum Inhalt eines Zertifikats stehen auf der Clusterseite Brandschutzhelfer-Zertifikat.
Vor-Ort-Rundgang: neun Stationen zum Ausfüllen
Die Stationen folgen dem realen Weg und der betrieblichen Alarmorganisation. Nicht vorhandene Punkte werden als „entfällt“ mit Begründung gekennzeichnet, statt leer zu bleiben.
| Station und Prüffrage | Betrieblicher Eintrag | Ergebnis |
|---|---|---|
| 1. Wie wird ein Brand intern gemeldet und wie wird Alarm ausgelöst? | ______________________________ | ☐ gezeigt ☐ erklärt ☐ offen |
| 2. Welche Angaben braucht der Notruf und welche genaue Adresse gilt? | ______________________________ | ☐ beantwortet ☐ offen |
| 3. Wo verlaufen eigener Fluchtweg, Alternative und Ausgang ins Freie? | ______________________________ | ☐ begangen ☐ offen |
| 4. Wo liegt die Sammelstelle und wie wird eine fehlende Person gemeldet? | ______________________________ | ☐ gezeigt ☐ offen |
| 5. Welche handbetätigten Feuerlöscheinrichtungen sind im Bereich vorhanden? | ______________________________ | ☐ gezeigt ☐ offen |
| 6. Für welche Brandgefahren und Einsatzgrenzen wurden sie vorgesehen? | ______________________________ | ☐ erläutert ☐ offen |
| 7. Welche besonderen Gefahren bestehen, etwa elektrische Anlagen, Gase, Stäube, Metalle oder Fette? | ______________________________ | ☐ erläutert ☐ entfällt ☐ offen |
| 8. Welche Aufgabe übernimmt die Person bei Alarm, Räumung und Übergabe? | ______________________________ | ☐ verstanden ☐ offen |
| 9. Wer ist Vertretung und wie erfolgt die Abstimmung mit Führungskraft, Pforte oder Brandschutzbeauftragtem? | ______________________________ | ☐ geklärt ☐ offen |
Die DGUV Information 205-023 nennt unter anderem Alarmierungswege, die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen, die Sicherstellung des eigenen Fluchtwegs, betriebliche Brandgefahren und mögliche Aufgaben aus der Brandschutzordnung Teil C. Nicht jeder Betrieb besitzt dieselben Einrichtungen oder überträgt dieselben Räumungsaufgaben. Die Vorlage darf deshalb nicht ungeprüft mit Standardantworten gefüllt werden.
Besonders wichtig ist die Einsatzgrenze: Ein Löschversuch kommt nur bei einem beherrschbaren Entstehungsbrand ohne Eigengefährdung in Betracht. Rauch, Hitze, unklare Stoffe, versperrter Rückweg oder eine rasche Brandausbreitung sind keine Situationen für Heldentum. Alarmierung, eigener Fluchtweg und die Sicherheit von Menschen haben Vorrang. Die konkreten Rollengrenzen vertieft Brandschutzhelfer Aufgaben.
Durchführung: vom Dokument zum sicheren Handeln
Eine allgemeine Präsentation genügt für diesen Zweck nicht. FBFHB-030 der DGUV beschreibt die betriebsspezifischen Besonderheiten als Gegenstand einer persönlichen und mündlichen Einweisung. Für einen überschaubaren Bürobereich kann dieser Ablauf als Planungshilfe dienen; bei besonderen Gefahren oder größeren Bereichen ist mehr Zeit und Fachkunde nötig.
- Ausgangslage klären: Ausbildungsbescheinigung, vorgesehene Rolle, Bereich und offene Fragen gemeinsam prüfen.
- Alarmkette erklären: Interne Meldung, Alarmsignal, Notruf, Ansprechpersonen und mögliche Ausfälle durchgehen.
- Bereich begehen: Alarmgeber, Feuerlöscheinrichtungen, Haupt- und Alternativfluchtweg sowie Sammelstelle tatsächlich aufsuchen.
- Besonderheiten zeigen: Brandgefährdungen, abgeschaltete oder zeitweise gesperrte Bereiche, Sonderanlagen und geltende Verbote erläutern.
- Rolle abgrenzen: Erwartete Hilfe, Abstimmung, Eigengefährdung und Abbruchkriterien anhand eines Szenarios besprechen.
- Verständnis prüfen: Die einzuweisende Person erklärt den Ablauf mit eigenen Worten und zeigt die entscheidenden Stationen.
- Abweichungen sichern: Fehlende Kennzeichnung, unzugängliche Einrichtungen oder widersprüchliche Pläne erhalten Verantwortliche und Frist.
- Ergebnis freigeben: Nur bei geklärten Voraussetzungen wird die Einweisung abgeschlossen und der vorgesehene Einsatzbereich bestätigt.
Die Einweisung ersetzt keine erneute praktische Löschübung. Sie kann jedoch zeigen, dass ein Kurs mit einem anderen Gerätetyp stattfand oder besondere betriebliche Einrichtungen nicht abgedeckt waren. Dann ist fachkundig zu entscheiden, welche zusätzliche praktische Einweisung oder Übung erforderlich ist.
Drei Verständnisfragen mit beobachtbarem Ergebnis
„Alles verstanden?“ ist kein belastbarer Test. Besser sind kurze Fälle, bei denen die Person eine Entscheidung erklärt und den Weg oder die Einrichtung zeigt.
Fall 1: Alarm bei versperrtem Hauptweg
Frage: Das bekannte Treppenhaus ist verraucht. Was tun Sie und welchen alternativen Weg nutzen Sie?
Erwartbares Ergebnis: Die Person priorisiert die eigene Sicherheit, nutzt nicht den verrauchten Weg, kennt die vorgesehene Alternative und kann beschreiben, wie sie die Lage meldet. Eine erfundene Standardantwort hilft hier nicht; der alternative Weg muss am Standort geprüft sein.
Fall 2: Entstehungsbrand mit unklarer Gefährdung
Frage: In einem technischen Bereich entsteht Rauch, die Ursache ist nicht erkennbar. Beginnen Sie einen Löschversuch?
Erwartbares Ergebnis: Die Person alarmiert nach der betrieblichen Regel, wahrt einen sicheren Rückweg und beginnt keinen unklaren oder eigengefährdenden Löschversuch. Besondere Anlagen oder Abschaltungen werden nur bedient, wenn dies ausdrücklich vorgesehen und vermittelt wurde.
Fall 3: Person fehlt an der Sammelstelle
Frage: Nach der Räumung wird eine Person vermisst. Welche Aufgabe haben Sie?
Erwartbares Ergebnis: Die Person folgt der festgelegten Melde- und Übergaberegel. Sie läuft nicht eigenmächtig in das Gebäude zurück. Ob und wie Anwesenheit erfasst wird, muss aus der betrieblichen Organisation stammen.
Dokumentieren Sie Ergebnis und Unsicherheiten. Eine falsche Antwort ist kein Anlass, das Formular trotzdem abzuhaken. Sie zeigt, welcher Punkt erneut erklärt, vor Ort korrigiert oder durch eine organisatorische Maßnahme gelöst werden muss.
Abschluss- und Nachweisblock zum Kopieren
§ 12 ArbSchG verlangt arbeitsplatz- oder aufgabenbezogene Unterweisung. § 4 DGUV Vorschrift 1 fordert, Unterweisungen zu dokumentieren. Die dazugehörige DGUV Regel 100-001 stellt klar, dass weder eine bestimmte Dokumentationsform noch allgemein eine Unterschrift vorgeschrieben ist. Eine Unterschrift kann den Nachweis dennoch erleichtern.
| Abschlussfeld | Eintrag |
|---|---|
| Einweisung durchgeführt am / von | ______________________________ |
| begangener Standort und bestätigter Bereich | ______________________________ |
| verwendete Dokumentfassungen | ______________________________ |
| gezeigte Feuerlöscheinrichtungen | ______________________________ |
| Verständnisfragen oder Vorführung | ☐ bestanden ☐ nachgeschult ☐ offen |
| offene Maßnahme, verantwortlich, Frist | ______________________________ |
| Einsatzfreigabe für den Bereich | ☐ ja ☐ erst nach Klärung |
| nächster Prüfanlass oder Review | ______________________________ |
| einweisende Person | Name: __________ Unterschrift: __________ |
| eingewiesene Person | Name: __________ Unterschrift: __________ |
Hinterlegen Sie Ausbildung und betriebliche Einweisung als zwei verknüpfte Nachweise. Ein späterer Export muss erkennen lassen, welches Dokument welchen Zweck erfüllt und auf welchen Bereich es sich bezieht. Für allgemeine Pflichtfelder und Nachweisvarianten führt Unterweisungsnachweis weiter.
Wann die Einweisung geprüft oder erneuert wird
Für die betriebliche Einweisung nennt das Regelwerk keinen pauschalen jährlichen Ersatztermin. Prüfen Sie sie anlassbezogen und legen Sie im eigenen System einen Review fest.
| Anlass | Nächster Schritt |
|---|---|
| Wechsel von Gebäude, Etage, Bereich oder Schicht | neue örtliche Zuordnung vollständig begehen |
| andere Alarmierung, Sammelstelle oder Fluchtwegführung | betroffene Punkte sofort neu einweisen |
| neue Feuerlöscheinrichtung oder besondere Brandgefahr | fachkundigen Ergänzungs- und Übungsbedarf beurteilen |
| Umbau, Nutzungsänderung oder geänderte Brandschutzordnung | Rolle und Dokumentfassungen neu abgleichen |
| Mängel aus Begehung, Alarm oder Evakuierungsübung | Erkenntnisse vermitteln und Wirksamkeit prüfen |
| längere Abwesenheit oder Zweifel am sicheren Handeln | Verständnis und praktische Befähigung erneut beurteilen |
| abgelaufener interner Review oder veralteter Nachweis | aktuellen Zustand prüfen, nicht nur das Datum fortschreiben |
Davon getrennt bleibt die allgemeine Brandschutzunterweisung für alle Beschäftigten. § 6 Absatz 3 ArbStättV nennt Brandverhütung, Verhalten im Brandfall sowie Fluchtwege und Notausgänge; Personen mit Aufgaben der Brandbekämpfung sind in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu unterweisen. Die vollständige Mitarbeitervorlage steht unter Unterweisung Brandschutz Vorlage. Fristen und Änderungen der Helferschulung behandelt Brandschutzhelfer Schulung: wie oft?.
Nachweis in ArbeitsschutzPilot ohne falsches Fachmodul-Versprechen
ArbeitsschutzPilot kann eine betriebliche Einweisung im vorhandenen Unterweisungsworkflow organisieren: Vorlage zuweisen, Arbeitsbereich zuordnen, den Status durch Workspace-Verantwortliche pflegen, einen Wiederholungs- oder Reviewtermin setzen und je nach Tarif einen PDF-Nachweis speichern. Ausbildungsbescheinigung und betriebliche Einweisung sollten getrennt benannt bleiben.
ArbeitsschutzPilot ist kein Brandschutzhelfer-Ausbildungsprogramm. Die Anwendung führt keine praktische Löschübung durch, bewertet keine Feuerlöscheinrichtung und bestätigt nicht automatisch die fachliche Befähigung oder ausreichende Personalabdeckung. Der Betrieb bleibt für Auswahl, Ausbildung, örtliche Einweisung, Benennung und tatsächliche Verfügbarkeit verantwortlich.
Quellenstand und redaktionelle Einordnung
Diese Seite wurde am 4. September 2026 anhand folgender Primärquellen geprüft:
- DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer“, Ausgabe Februar 2019, zu Ausbildung, Praxis und betrieblicher Einweisung
- DGUV Fachbereich AKTUELL FBFHB-030, Stand Dezember 2020, zur persönlichen betriebsspezifischen Einweisung
- ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Ausgabe Mai 2018 und zuletzt geändert im Mai 2025, zu Brandschutzhelfern
- §§ 10 und 12 Arbeitsschutzgesetz zu Notfallorganisation, Benennung und aufgabenbezogener Unterweisung
- DGUV Regel 100-001, Ausgabe Juni 2025, zu Inhalt, Verständnisprüfung und Dokumentation von Unterweisungen
Zusätzlich wurden zehn am Prüftag suchsichtbare Vorlagen-, Schulungs- und Ratgeberseiten verglichen. Viele Ergebnisse richten sich an alle Beschäftigten oder vermischen Zertifikat, Bestellung und betriebliche Einweisung. Deshalb enthält diese Seite bewusst keine zweite allgemeine Brandschutzunterweisung und kein Schulungszertifikat. Sie liefert das ausfüllbare Protokoll für die bisher oft fehlende betriebliche Übergabe. Bei erhöhter Brandgefährdung, Sonderanlagen oder unklaren Aufgaben ist die zuständige Fachkunde einzubeziehen.