Rolle von allgemeiner Unterweisung trennen
Brandschutzhelfer brauchen eine andere Dokumentation als alle Beschäftigten. Die Vorlage sollte die besondere Rolle sichtbar machen.
- Standort und Zuständigkeitsbereich
- Alarmierung und betriebliche Meldewege
- vorhandene Löschmittel und Grenzen
- Evakuierung, Sammelstelle und Unterstützung
- praktische Übung und Änderungen
Ausbildung und Unterweisung unterscheiden
Die Ausbildung ist der Qualifikationsnachweis. Die Unterweisung hält fest, wie Brandschutzhelfer im konkreten Betrieb eingesetzt und aktuell informiert werden.
| Nachweis | Inhalt |
|---|---|
| Ausbildung | fachkundige Theorie und praktische Löschübung |
| betriebliche Unterweisung | Standort, Alarmweg, Sammelstelle und Aufgaben |
| Auffrischung | Wiederholung, Änderungen und Praxisbezug |
| Bestellung | Person, Bereich, Vertretung und Grenzen der Rolle |
- Ausbildung oder Befähigung referenzieren
- betriebliche Rolle dokumentieren
- Änderungen an Räumen, Löschmitteln oder Fluchtwegen prüfen
- Wiederholung oder Auffrischung planen
Felder für die Vorlage
Eine gute Vorlage vermeidet freie Textsammlungen und fragt die relevanten Nachweise gezielt ab.
- Name, Bereich, Schicht und Vertretung
- Alarmweg, Sammelstelle und Zuständigkeit
- vorhandene Feuerlöscheinrichtungen und Grenzen der Brandbekämpfung
- Schulungsnachweis, Praxisübung, Datum und nächste Wiederholung
Nachweis in ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann Brandschutzhelfer als Rolle führen und mit Unterweisungen, Standorten, Wiederholung und PDF-Nachweis verbinden.
- Brandschutzhelfergruppe anlegen
- Standort und Aufgabenbereich zuordnen
- Teilnehmerstatus prüfen
- PDF-Nachweis exportieren
Offizielle Quellen und Einordnung
Diese Vorlage ordnet die betriebliche Unterweisung der besonderen Brandschutzhelferrolle ein. Ausbildung, Anzahl, praktische Übung und fachkundige Beurteilung bleiben eigene Nachweise.
- DGUV Information 205-023 als Orientierung für Brandschutzhelfer
- § 12 ArbSchG für Unterweisung
- § 5 ArbSchG für Gefährdungsbezug
- Ausbildung, Anzahl und betriebliche Eignung separat prüfen