Aufgaben im Brandfall konkret festlegen
Der Kern der Brandschutzhelfer-Aufgaben ist die vorbereitete Hilfe bei einem Entstehungsbrand. Dazu muss die Person die vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen praktisch kennen. Eine Namensliste allein erklärt noch nicht, wer alarmiert, wer eine besondere Räumungsaufgabe übernimmt und an wen wichtige Informationen gehen.
Die ASR A2.2, Abschnitt 7, unterscheidet die Organisation durch den Arbeitgeber von der fachkundigen Unterweisung mit Löschübung. Für die Aufgabenbeschreibung bedeutet das: nur Tätigkeiten aufnehmen, die tatsächlich zugewiesen, vorbereitet und mit den örtlichen Abläufen vereinbar sind.
Kurzantwort: Was macht ein Brandschutzhelfer?
Ein Brandschutzhelfer kennt die Alarmierung, warnt gefährdete Personen und bringt sich bei Gefahr in Sicherheit. Einen Entstehungsbrand bekämpft er nur im Rahmen seiner Ausbildung, mit geeignetem Löschmittel und ohne Eigengefährdung. Besondere Räumungshilfe kommt nach betrieblichem Auftrag hinzu. Alarmierung darf nicht erst nach einem gescheiterten Löschversuch beginnen.
Die übergeordnete Organisation behandelt der Brandschutzhelfer-Leitfaden. Hier geht es um einzelne Tätigkeiten und ihre Grenzen, nicht um die Berechnung des Personalbedarfs.
Was muss ein Brandschutzhelfer wissen und können?
| Thema | Im eigenen Bereich klären |
|---|---|
| Alarmierung | Wie wird der Alarm ausgelöst, welche Standortangaben benötigt der Notruf, wer erhält interne Meldungen? |
| Selbstrettung | Welche sicheren Fluchtmöglichkeiten und welche Sammelstelle sind vorgesehen? |
| Löschmittel | Wo stehen die geeigneten Geräte, wie werden sie bedient und wofür dürfen sie nicht verwendet werden? |
| Gefahren | Welche Besonderheiten gibt es etwa durch Arbeitsstoffe, Maschinen oder räumliche Bedingungen? |
| Zusätzlicher Auftrag | Welche konkrete Unterstützung ist zugewiesen, und wann wird sie an andere übergeben? |
Die DGUV Information 205-023, Seiten 8–11, beschreibt Ausbildungsinhalte einschließlich praktischer Übungen und betrieblicher Besonderheiten. Die Tabelle ist eine Orientierung für das Gespräch vor Ort, kein Ersatz für die Brandschutzhelfer-Ausbildung.
Aufgaben und Pflichten sauber trennen
Nach § 10 ArbSchG organisiert der Arbeitgeber Brandbekämpfung und Evakuierung und benennt geeignete Beschäftigte. Die bloße Benennung zum Brandschutzhelfer überträgt nicht sämtliche Arbeitgeberpflichten.
Eine Anwesenheitskontrolle an der Sammelstelle oder die Unterstützung bestimmter Personen ist deshalb nicht automatisch Aufgabe jedes Brandschutzhelfers. Die DGUV Information 205-033, insbesondere Seiten 5–7 und 14, behandelt solche besonderen Evakuierungsaufgaben. Werden beide Rollen verbunden, müssen Auftrag und Einweisung dazu passen; mehr dazu unter Brandschutz- und Evakuierungshelfer.
Aufgaben vor dem Ereignis
Im Alltag können Brandschutzhelfer auf erkennbare Probleme aufmerksam machen. Beispiele sind ein zugestellter Zugang zum Feuerlöscher oder eine nicht mehr passende Standortangabe nach einem Umbau. Beschreiben Sie die Beobachtung, statt eine technische Funktionsfähigkeit zu bescheinigen.
§ 16 ArbSchG verpflichtet alle Beschäftigten, festgestellte unmittelbare erhebliche Gefahren und Defekte an Schutzsystemen unverzüglich dem Arbeitgeber oder zuständigen Vorgesetzten zu melden. Ein Brandschutzhelfer ist also keine notwendige Zwischenstation: Wer eine solche Gefahr bemerkt, darf nicht erst auf dessen nächste Runde warten.
Was macht ein Brandschutzhelfer?
Fiktives Beispiel, kein Erfahrungsbericht: Nach einem internen Umzug fällt einer Brandschutzhelferin die leere Feuerlöscherhalterung neben Raum 2.14 auf. Sie weiß nicht, ob das Gerät versetzt oder zur Wartung abgeholt wurde.
Eine brauchbare Meldung lautet: „Am gekennzeichneten Standort neben Raum 2.14 fehlt heute um 9 Uhr der Feuerlöscher. Der neue Standort ist mir nicht bekannt. Bitte die Verfügbarkeit klären und die nötigen Maßnahmen veranlassen.“ Sie nennt Ort, Zeitpunkt und Beobachtung, ohne eine Ursache zu erfinden.
Die zuständige Führungskraft organisiert die Klärung und erforderliche Abhilfe. Die Helferin erklärt weder eigenständig die Ausstattung für ausreichend noch bestätigt sie eine Wartung. Eine Rückmeldung verhindert, dass die Meldung mit der Lösung des Problems verwechselt wird.
Checkliste nach Phase aufbauen
Diese Arbeitsfassung hilft bei der örtlichen Abstimmung. Sie ist kein gesetzlich vorgeschriebenes Formular und kein vollständiger Alarmplan.
| Phase | Konkreter Aufgabeninhalt |
|---|---|
| Vorbereiten | Örtliche Abläufe kennen; Unklarheiten über Auftrag oder Ausstattung vor einem Ereignis ansprechen. |
| Alarm | Brand melden, gefährdete Personen warnen und sich gemäß örtlichem Ablauf in Sicherheit bringen. |
| Erstmaßnahmen | Nur einen sicher beherrschbaren Entstehungsbrand angehen; bei gefährdetem Rückzug oder unklarer Lage abbrechen. |
| Übergabe | Beobachtungen zu Brandort, Gefahren oder vermissten Personen an die vorgesehenen Ansprechpartner beziehungsweise Einsatzkräfte weitergeben. |
An der Sammelstelle keine Vollständigkeit behaupten, die nicht festgestellt wurde. „Eine Person wird vermisst“ ist eine andere Information als „Im Gebäude ist niemand mehr“. Nach dem Ereignis gehören benutzte Geräte und erkannte Probleme in die Nachbereitung. Ein Brandschutzhelfer gibt das Gebäude nicht allein aufgrund seiner Helferfunktion wieder frei.
Grenzen der Rolle sichtbar machen
Rauch, starke Hitze, unbekannte Gefahren oder ein gefährdeter Rückzugsweg sind Gründe, keinen Löschversuch zu beginnen beziehungsweise ihn abzubrechen. Nicht in verrauchte Bereiche zurückkehren, um noch eine Kontrolle abzuschließen. Das Innenministerium Baden-Württemberg warnt ausdrücklich vor der Nutzung eines verrauchten Treppenraums und nennt den Notruf 112.
Auch im Normalbetrieb gilt eine Grenze: Einen sichtbaren Mangel melden ist keine Wartung oder vorgeschriebene Prüfung. Die Qualifikation als Brandschutzhelfer allein befähigt nicht dazu. ASR A2.2 Abschnitt 7.4 regelt Instandhaltung und Prüfung gesondert. Wer dafür zusätzlich qualifiziert und beauftragt ist, handelt in dieser anderen Funktion.
Ebenso ersetzt die Helferrolle weder den Feuerwehreinsatz noch die umfassendere Beratung durch einen Brandschutzbeauftragten.
Aufgaben als Checkliste dokumentieren
Vermeiden Sie Formulierungen wie „für den gesamten Brandschutz verantwortlich“. Besser ist eine begrenzte Beschreibung: Bereich, konkrete Handlung, Empfänger der Meldung und Abbruchgrenze. Ergänzen Sie besondere Räumungsaufgaben nur, wenn sie tatsächlich zugewiesen sind.
Prüfen Sie anschließend mit der benannten Person: Ist der Auftrag verständlich? Ist klar, wer bei Abwesenheit übernimmt? Passt die Beschreibung noch nach einem Bereichswechsel? Für die formale Zuordnung nutzen Sie die Bestellung zum Brandschutzhelfer; für die örtliche Einweisung die Unterweisungsvorlage für Brandschutzhelfer. Die Aufgabenliste ergänzt diese Unterlagen, ohne sie zu ersetzen.
Offizielle Quellen und Einordnung
Stand der Quellenprüfung: 28. September 2026. Grundlage sind die oben verlinkten Vorschriften und DGUV-Informationen für deutsche Arbeitsstätten. Aufgabenbeispiel und Checkliste sind redaktionelle Arbeitshilfen, keine amtlichen Muster.
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt überarbeitet. Eine unabhängige brandschutzfachliche Freigabe liegt nicht vor; eigene Einsatzerfahrung wird nicht behauptet. Der Text ersetzt weder praktische Ausbildung noch Gefährdungsbeurteilung und örtliche Brandschutzorganisation. Lassen Sie besondere Gefahren und unklare Aufgaben durch die zuständigen Fachleute im Betrieb klären.