Direktantwort: So wird die Vorlage für mehrere Gerätearten genutzt
Die Vorlage ist ein Planungs-, Gesprächs- und Nachweisrahmen für einen gemischten Flurförderzeug-Fuhrpark. Sie beginnt nicht mit einer fertigen Folienliste, sondern mit der Frage, welche Geräte, Personen, Aufgaben und Bereiche tatsächlich zusammengehören. Daraus entstehen gemeinsame Pflichtmodule und getrennte Gerätemodule. Ein Handhubwagen braucht andere praktische Lernziele als ein Schubmaststapler; beide teilen jedoch Regeln zu Verkehrswegen, Mängelmeldung und sicheren Lasten.
Für einen belastbaren Ablauf sind fünf Schritte erforderlich:
- Geräte inventarisieren und nach Bedienart einordnen.
- Personengruppen, Einsatzbereiche und Berechtigungen zuordnen.
- gemeinsame und gerätespezifische Themen aus der Gefährdungsbeurteilung auswählen.
- Theorie, praktische Einführung und Verständnisprüfung durchführen.
- Inhalte, Datum, Namen, Ergebnisse und offene Maßnahmen dokumentieren.
Die Tabellen können in ein Word-Dokument, ein betriebliches Formular oder ein digitales Unterweisungssystem übernommen werden. Nicht zutreffende Zeilen werden gekennzeichnet, nicht stillschweigend gelöscht. So bleibt erkennbar, welche Geräte bewusst ausgeschlossen wurden.
Vor dem Termin sollte eine verantwortliche Person die Fahrzeugliste mit den tatsächlich vorhandenen Typenschildern, Bedienplätzen und Einsatzorten abgleichen. Auch selten verwendete Mietgeräte, Reservegeräte, Anbaugeräte und fremde Fahrzeuge im Wareneingang gehören in diese Sichtung. Erst danach wird festgelegt, welche Beschäftigten ein gemeinsames Basismodul besuchen und wer zusätzliche Praxis am einzelnen Gerät benötigt. Diese Bestandsaufnahme verhindert, dass eine allgemein bezeichnete Gruppe unbemerkt zu viele oder zu wenige Berechtigungen erhält.
Welche Seite löst welche Suchaufgabe?
Diese Seite behandelt bewusst die geräteübergreifende Organisation einer Mischflotte. Die benachbarten Artikel beantworten engere Fragen und sollen nicht mit demselben Text konkurrieren.
| Aufgabe | Passende Seite |
|---|---|
| mehrere Gerätearten, Module und Berechtigungen in einem Plan zusammenführen | diese Seite |
| kopierbaren Gesprächsleitfaden nur für Gabelstapler ausfüllen | Gabelstapler-Unterweisung Vorlage |
| ausführlichen Jahresnachweis für Staplerfahrer verwenden | jährliche Unterweisung Staplerfahrer Vorlage |
| Pflicht und Inhalte der jährlichen Staplerunterweisung verstehen | jährliche Unterweisung Gabelstapler |
| Vorschriften für Betrieb, Fahrer und Lasten nachschlagen | DGUV Vorschrift 68 |
| Qualifikation für wiederkehrende Prüfungen beurteilen | befähigte Person Flurförderzeuge |
| Lagergefahren systematisch ermitteln | Gefährdungsbeurteilung Lager |
Geräte-Matrix: Zuerst die richtige Kategorie bestimmen
Die umgangssprachliche Bezeichnung „Hubwagen“ oder „Stapler“ reicht nicht. Bauart, Bedienplatz, Geschwindigkeit und Aufgabe entscheiden darüber, welche Unterweisung, Qualifizierung und Beauftragung nötig sind. Die folgende Matrix ist eine Orientierung und muss mit Betriebsanleitung, Gefährdungsbeurteilung und tatsächlicher Ausführung abgeglichen werden.
| Geräteart | Typische Beispiele | Schwerpunkt der Personalanforderung | Modul in dieser Vorlage |
|---|---|---|---|
| manuell mitgängergeführt | Handhubwagen, manueller Hochhubwagen | Eignung und Unterweisung in sicherer Handhabung | M1 Mitgänger manuell |
| kraftbetrieben mitgängergeführt | Elektro-Niederhubwagen, Deichselstapler ohne mitfahrenden Bedienplatz | theoretische und praktische Unterweisung in der Handhabung | M2 Mitgänger elektrisch |
| mit Fahrersitz oder Fahrerstand | Frontstapler, Schubmaststapler, Kommissionierer mit Bedienplatz | Eignung, Ausbildung, Befähigungsnachweis und schriftliche Beauftragung | M3 Fahrersitz oder Fahrerstand |
| Mitgängergerät mit Fahrerplattform über 6 km/h | schnell fahrendes Gerät mit klappbarer Plattform | nach Durchführungsanweisung wie Fahrerstandgerät behandeln | M3 Fahrersitz oder Fahrerstand |
| Gerät ohne Hubmast | Schlepper, Plattformwagen, bestimmte Kommissioniergeräte | Inhalte und Dauer gerätebezogen anpassen; Nachweis und Beauftragung auf Geräte begrenzen | M4 Sonderbauart ohne Hubmast |
| geländegängiger Teleskopstapler | starrer oder drehbarer Teleskoplader | gesonderte Qualifizierung nach DGUV Grundsatz 308-009 | nicht von dieser Vorlage abgedeckt |
| fahrerloses Transportsystem | FTS, AGV oder AMR | Schutzkonzept für Anlage, Umgebung und Interaktion statt Fahrerunterweisung | nur Schnittstellen zum Personenverkehr |
Der DGUV Grundsatz 308-001 gilt nicht für mitgängergeführte Geräte. Für Fahrer von Geräten mit Fahrersitz oder Fahrerstand beschreibt er dagegen einen anerkannten Qualifizierungsweg. Bei Schleppern, Plattformwagen und Kommissioniergeräten ohne Hubmast können Inhalte und Dauer angepasst werden; Qualifikationsnachweis und Beauftragung sind dann auf die erfassten Geräte zu begrenzen.
Kopiervorlage A: Kopf, Geltungsbereich und Quellenstand
| Vorlagenfeld | Betrieblicher Eintrag |
|---|---|
| Betrieb, Standort, Bereich | ……………………………………………………………… |
| Datum, Beginn, Ende | ……………………………………………………………… |
| Anlass | ☐ erste Verwendung ☐ jährliche Wiederholung ☐ Änderung ☐ Ereignis ☐ Nachholung |
| Zielgruppe und Schicht | ……………………………………………………………… |
| Sprache oder Verständnishilfe | ……………………………………………………………… |
| unterweisende Person, Funktion | ……………………………………………………………… |
| Gefährdungsbeurteilung, Stand | ……………………………………………………………… |
| Betriebsanweisungen, Stand | ……………………………………………………………… |
| Herstellerunterlagen, Stand | ……………………………………………………………… |
| letzter Wirksamkeitscheck | ……………………………………………………………… |
Ausdrücklich einbezogene Bereiche: ………………………………………………………………
Ausdrücklich ausgeschlossene Geräte oder Aufgaben: ………………………………………………
Die Versionen der verwendeten Unterlagen gehören in den Kopf. Ändert sich später eine Verkehrsregel oder Betriebsanweisung, lässt sich dadurch erkennen, welcher Informationsstand vermittelt wurde.
Vorbereitung: Vier Rollen vor dem Termin klären
Eine Unterweisung wird verlässlicher, wenn nicht erst im Schulungsraum auffällt, dass Fahrzeugliste, Verkehrsregel und Berechtigungsliste voneinander abweichen. Die Aufgaben können auf mehrere Personen verteilt werden, brauchen aber einen benannten Abschluss.
| Rolle | Beitrag zur Vorbereitung | Prüffrage vor Freigabe |
|---|---|---|
| verantwortliche Führungskraft | Zielgruppe, Tätigkeiten, Geräte und Nutzungsgrenzen festlegen | Sind alle betroffenen Schichten und Fremdbeschäftigten erfasst? |
| unterweisende Person | Inhalte, Beispiele, Praxisaufgaben und Lernkontrolle vorbereiten | Kann jede Regel an einer realen Situation gezeigt werden? |
| Lager- oder Fuhrparkverantwortung | Fahrzeugbestand, Gerätezustand, Anbaugeräte und Betriebswege abgleichen | Stimmen Inventarliste und tatsächlich verfügbare Geräte überein? |
| Arbeitsschutzberatung | Gefährdungsbeurteilung, Ereignisse und Regelwerksbezug fachlich prüfen | Sind neue oder bislang unwirksame Maßnahmen berücksichtigt? |
Vor dem Termin werden mindestens drei Stichproben vor Ort gemacht: ein häufig genutztes Gerät, eine kritische Kreuzung und ein typischer Lastfall. Dabei können veraltete Bodenmarkierungen, verdeckte Sichtachsen oder abweichende Bedienelemente auffallen. Solche Feststellungen gehören entweder als sofortige Maßnahme in die Vorbereitung oder als klar benannter Lerninhalt in die Unterweisung. Eine gefährliche Situation darf nicht allein deshalb fortbestehen, weil sie sich gut als Schulungsbeispiel eignet.
Für Leiharbeitnehmer, Aushilfen oder fremdsprachige Gruppen wird außerdem festgelegt, wer Verständnisfragen beantwortet und wie die praktische Verständigung geprüft wird. Die bloße Ausgabe eines übersetzten Blatts zeigt noch nicht, dass Warnzeichen, Fahrregeln und Meldewege sicher verstanden werden.
Kopiervorlage B: Geräte, Personen und Freigaben zuordnen
| Geräte-ID / Typ | Bedienart | Bereich / Aufgabe | Personengruppe | Einweisung erfolgt | Qualifikation geprüft | Beauftragung / Freigabe |
|---|---|---|---|---|---|---|
| ……………. | ☐ manuell ☐ Mitgänger elektrisch ☐ Sitz/Stand ☐ sonstige | ……………. | ……………. | ☐ | ☐ n. a. ☐ ja | ……………. |
| ……………. | ☐ manuell ☐ Mitgänger elektrisch ☐ Sitz/Stand ☐ sonstige | ……………. | ……………. | ☐ | ☐ n. a. ☐ ja | ……………. |
| ……………. | ☐ manuell ☐ Mitgänger elektrisch ☐ Sitz/Stand ☐ sonstige | ……………. | ……………. | ☐ | ☐ n. a. ☐ ja | ……………. |
Eine Zeile „alle Flurförderzeuge“ ist nur dann sinnvoll, wenn Geräte und Berechtigungen wirklich identisch sind. In einer Mischflotte ist das selten der Fall. Die Beauftragung sollte nach TRBS 1116 nachvollziehbar auf Arbeitsbereich, Aufgaben und Arbeitsmittel begrenzt sein. Sie kann über eine namentliche Liste, einen Bedienerausweis, eine Aufgabenfreigabe oder eine andere betriebliche Regelung sichtbar gemacht werden.
Kopiervorlage C: Gemeinsames Basismodul
Das Basismodul gilt nur, soweit die Punkte zur erfassten Tätigkeit passen. Jede Zeile wird am konkreten Standort erläutert.
| Thema | Betrieblicher Bezug | behandelt / geprüft |
|---|---|---|
| Berechtigung und Einsatzgrenzen | Wer darf welches Gerät wo und wofür verwenden? | ☐ |
| Kontrolle vor Arbeitsbeginn | Welche sichtbaren Mängel werden wie erkannt? | ☐ |
| Mängel und Sperrung | Wer wird informiert, wie wird das Gerät gegen Nutzung gesichert? | ☐ |
| Verkehrswege | Welche Geschwindigkeiten, Vorfahrten, Tore und Einbahnregeln gelten? | ☐ |
| Fußgänger und Schnittstellen | Wo sind Trennwege, Übergänge und besondere Begegnungspunkte? | ☐ |
| Sicht und Verständigung | Wann anhalten, rückwärts fahren, warnen oder Einweisung nutzen? | ☐ |
| Lasten und Lastaufnahmemittel | Welche Gewichte, Schwerpunkte, Paletten und Sicherungen kommen vor? | ☐ |
| Rampen, Gefälle, Ladezonen | Wie werden Absturz, Wegrollen und Fahrzeugbewegung verhindert? | ☐ |
| Abstellen und Zugangsschutz | Wo parken, Lastaufnahme senken und Schlüssel oder Zugang sichern? | ☐ |
| Störung, Unfall, Erste Hilfe | Wer stoppt den Bereich, alarmiert und sichert Informationen? | ☐ |
| Energieversorgung | Welche Lade-, Wechsel-, Lüftungs- und Brandschutzregeln gelten? | ☐ |
| Ereignisse seit letzter Unterweisung | Welche Unfälle, Beinaheereignisse oder Schäden werden ausgewertet? | ☐ |
§ 12 BetrSichV nennt für die Information vor der Verwendung insbesondere Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie Verhalten bei Störungen, Unfällen und Erster Hilfe. TRBS 1116 konkretisiert, dass auch Umgebung, Arbeitsgegenstände, Verkehrsregeln und persönliche Schutzausrüstung berücksichtigt werden. Eine Standardliste wird daher erst durch die ausgefüllte Spalte „Betrieblicher Bezug“ zu einer Unterweisung.
Kopiervorlage D: Gerätespezifische Module
M1: Manuelle Mitgängergeräte
- vorgesehene Zug- und Schubrichtung, Hände und Füße außerhalb der Quetschzonen
- kontrolliertes Anfahren und Stoppen an Gefälle, Toren und unübersichtlichen Stellen
- Tragfähigkeit, Zustand der Rollen, Deichsel und Lastaufnahme
- stabile Palette, gleichmäßige Lastverteilung und freie Sicht
- Grenzen körperlicher Belastung und erlaubte Hilfsmittel
- sicheres Abstellen ohne Verkehrs- oder Fluchtwege zu blockieren
M2: Elektrische Mitgängergeräte
- Funktion von Deichsel, Bremse, Fahrtrichtung, Geschwindigkeitswahl und Notumkehr
- sichere Bedienposition, ausreichender Abstand und Regeln für vorausgehendes oder nachlaufendes Gerät
- Quetschgefahr zwischen Gerät und Regal, Wand, Tor oder Fahrzeug
- Kurven, Rampen, Steigungen, Aufzüge und Ladebrücken
- Absenken und Aufnehmen der Last ohne Personen im Gefahrenbereich
- Batterie, Ladestelle, sichtbare Schäden und Außerbetriebnahme
- praktische Übung mit Start, Stopp, Kurve, Engstelle, Lastaufnahme und Abstellen
M3: Fahrersitz- und Fahrerstandgeräte
- Aufsteigen, Rückhaltesystem, Fahrerschutz und Freigaben
- Tragfähigkeitsdiagramm, Lastschwerpunkt und Anbaugeräte
- Sicht durch oder an der Last vorbei, Rückwärtsfahrt und einweisende Person
- Kippgefahr in Kurven, an Gefälle, Kanten und bei angehobener Last
- Fahren mit bodenfrei geführter Last und Verbot unzulässiger Personenbeförderung
- sichere Be- und Entladung von Fahrzeugen, Ladebrücken und Wechselaufbauten
- Abstellen, Schlüsselkontrolle und Schutz vor unbefugter Benutzung
- Abgleich von Befähigungsnachweis, betrieblicher Einweisung und schriftlichem Auftrag
M4: Schlepper, Plattformwagen und andere Sonderbauarten
- zulässige Anhängelast, Kupplung und Zusammenstellung des Zuges
- Länge, Ausschwenkbereich, Bremsweg und Rückwärtsbewegung
- Sicherung der Ladung auf Plattform oder Anhänger
- erlaubte Strecken, Steigungen und Durchfahrthöhen
- Fahrgastbeförderung nur bei dafür bestimmter und freigegebener Bauart
- gerätebezogene Lernkontrolle und klar begrenzter Qualifikationsnachweis
Sonderanbaugeräte, Arbeitsbühnen, Schmalgänge, explosionsgefährdete Bereiche oder öffentlicher Straßenverkehr brauchen zusätzliche Module. Sie werden nicht durch ein allgemeines Kreuz in „Stapler behandelt“ abgedeckt.
Kopiervorlage E: Praxischeck und Lernkontrolle
Die erste arbeitsmittelbezogene Unterweisung umfasst nach TRBS 1116 eine praktische Einführung. Auch bei Wiederholungen kann eine Demonstration nötig sein, wenn Fahrbeobachtung, Ereignisse oder Änderungen auf Unsicherheit hinweisen.
| Lernziel | Methode | Ergebnis | erforderliche Folge |
|---|---|---|---|
| Gerät vor Einsatzbeginn kontrollieren | ☐ zeigen ☐ erklären | ☐ sicher ☐ offen | ………………………….. |
| vorgesehenen Meldeweg bei Mangel anwenden | ☐ Fallfrage ☐ praktisch | ☐ sicher ☐ offen | ………………………….. |
| Engstelle und Fußgängerkreuzung bewältigen | ☐ Fahrübung ☐ Beobachtung | ☐ sicher ☐ offen | ………………………….. |
| typische Last aufnehmen, fahren und absetzen | ☐ Fahrübung | ☐ sicher ☐ offen | ………………………….. |
| Gerät ordnungsgemäß abstellen und sichern | ☐ zeigen | ☐ sicher ☐ offen | ………………………….. |
Betriebliche Kontrollfragen
- Welcher konkrete Mangel führt dazu, dass dieses Gerät nicht weiterbenutzt wird?
- Wo verläuft der freigegebene Fahrweg für die heutige Aufgabe?
- Welche Regel gilt an der gefährlichsten Kreuzung im Bereich?
- Wie wird die Tragfähigkeit für die reale Last geprüft?
- Was geschieht nach einem Anfahrschaden oder Beinaheereignis?
Ein offenes Ergebnis ist kein Formfehler, sondern ein Steuerungssignal. Bis zur sicheren Anwendung können Nachunterweisung, erneute Einweisung, Übung unter Aufsicht oder eine eingeschränkte Freigabe erforderlich sein.
Kopiervorlage F: Nachweis, Maßnahmen und Nachholung
| Name | Bereich / Gruppe | erfasste Geräte-IDs | Theorie | Praxis | Ergebnis / Einschränkung |
|---|---|---|---|---|---|
| …………………… | …………………… | …………………… | ☐ | ☐ | …………………… |
| …………………… | …………………… | …………………… | ☐ | ☐ | …………………… |
| …………………… | …………………… | …………………… | ☐ | ☐ | …………………… |
| Feststellung | Maßnahme | verantwortlich | Frist | Wirksamkeit geprüft am |
|---|---|---|---|---|
| …………………… | …………………… | …………………… | ………… | ………… |
| …………………… | …………………… | …………………… | ………… | ………… |
- abwesende Personen und Nutzungsregel bis zur Nachholung: ………………………………….
- Termin für Nachunterweisung oder Übung: ………………………………………………………..
- nächster planmäßiger Wiederholungstermin: …………………………………………………….
- Dokumentationsort und Formularversion: ……………………………………………………….
- Abschluss durch unterweisende Person, Datum: ………………………………………………..
Sechs Nachweise, die nicht verwechselt werden dürfen
| Baustein | Zweck | Beispiel für den Nachweis |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung | Gefährdungen ermitteln und Maßnahmen festlegen | freigegebene Beurteilung mit Verantwortlichen |
| Unterweisung | Regeln für Aufgabe, Arbeitsplatz und Arbeitsmittel vermitteln | Datum, Inhalte, Namen, Ergebnisse |
| Geräteeinweisung | Bedienung und Besonderheiten des konkreten Typs zeigen | Geräte-ID, einweisende Person, praktische Punkte |
| Qualifizierung | erforderliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben und prüfen | Qualifikationsnachweis für festgelegte Geräteart |
| Beauftragung | erlaubte Geräte, Aufgaben und Bereiche festlegen | schriftlicher Auftrag oder nachvollziehbare Freigabe |
| Kontrolle und Prüfung | Zustand vor Einsatz und wiederkehrend beurteilen | Tageskontrolle sowie separater Prüfbericht |
Die DGUV Vorschrift 68 unterscheidet diese Verantwortungen deutlich. Fahrer von Sitz- und Standgeräten müssen geeignet, ausgebildet und schriftlich beauftragt sein. Bediener von Mitgängergeräten müssen geeignet und in deren Handhabung unterwiesen sein. Vor Arbeitsbeginn sind erkennbare Mängel zu prüfen; sicherheitsrelevante Mängel schließen die weitere Benutzung aus und sind unverzüglich zu melden.
Die wiederkehrende technische Prüfung ist kein Lernnachweis. Umgekehrt bestätigt eine Unterweisung nicht, dass das Gerät technisch sicher ist. Anforderungen an die prüfende Person werden auf der Seite befähigte Person für Flurförderzeuge vertieft.
Zeitpunkt, Anlass und Dokumentation richtig festlegen
§ 12 ArbSchG erfasst die Einstellung, eine Veränderung der Aufgabe sowie den betrieblichen Einsatz neuer Arbeitsmittel oder Technologien. Beschäftigte müssen die erforderlichen Informationen erhalten, bevor sie mit der betroffenen Arbeit beginnen. Umfang und Inhalt sind an die jeweilige Gefährdungsentwicklung anzupassen.
§ 12 BetrSichV verlangt die tätigkeitsbezogene Unterweisung vor der ersten Verwendung des Arbeitsmittels und danach regelmäßig, mindestens jährlich. Datum und Namen der Unterwiesenen sind schriftlich festzuhalten. TRBS 1116 nennt zusätzlich die Inhalte und erlaubt eine elektronische Dokumentation.
Eine Unterschrift kann die Teilnahme plausibilisieren, ist aber kein Ersatz für Inhalt und Lernkontrolle. Ebenso gibt es in diesen Quellen keine pauschale Vorgabe, jeden Unterweisungsbogen exakt zwei Jahre aufzubewahren. Der Betrieb sollte Frist und Archivierung risikobasiert sowie unter Berücksichtigung weiterer Regeln festlegen und mindestens die aktuelle Pflichterfüllung sicher nachweisen können.
Online, Präsenz oder hybrid?
Ein digitales Modul kann gemeinsame Grundlagen effizient vermitteln, besonders bei mehreren Schichten oder Sprachen. Bilder realer Kreuzungen, kurze Entscheidungsfälle und Wissensfragen schaffen mehr betrieblichen Bezug als eine allgemeine Folienfolge. Dennoch müssen Rückfragen möglich sein und die Lerninhalte zur Zielgruppe passen.
Für die erste Verwendung fordert TRBS 1116 eine praktische Einführung. Auch Geräteeinweisung, Verkehrswegbegehung und Fahrmanöver brauchen einen realen oder fachlich gleichwertigen praktischen Rahmen. Für Mischflotten ist deshalb ein hybrides Modell zweckmäßig:
- digitales Basismodul für gemeinsame Regeln,
- Präsenzteil für örtliche Gefahren und Änderungen,
- Gerätemodul am jeweiligen Arbeitsmittel,
- dokumentierter Praxischeck,
- spätere Wirksamkeitsbeobachtung im Arbeitsablauf.
Ein Klickabschluss für „alle Geräte“ ist insbesondere dann ungeeignet, wenn die Person nur eines von mehreren Flurförderzeugen praktisch kennt.
Häufige Fehler bei Mischflotten
- Ein Staplerbogen für alle Geräte: Mitgängergeräte und Sonderbauarten erhalten eigene Lernziele.
- Gerätename ohne Identität: Typ, Inventarnummer oder eindeutig definierte Gruppe wird eingetragen.
- Unterweisung als Fahrerlaubnis: Qualifikation, Einweisung und Beauftragung bleiben prüfbar getrennt.
- Nur Theorie bei erster Verwendung: Der sichere Umgang wird praktisch eingeführt und beurteilt.
- Jahrestermin trotz Änderung: Neue Geräte, Strecken oder Ereignisse lösen bei Bedarf vorher eine Unterweisung aus.
- Unterschrift statt Wirksamkeit: Kontrollfrage, Demonstration oder Beobachtung zeigt, ob Regeln angewendet werden.
- Mangel ohne Konsequenz: Meldeweg, Sperrung, Verantwortlicher und Freigabe sind eindeutig.
- Abwesende automatisch erledigt: Bis zur Nachholung gilt eine festgelegte Nutzungsbeschränkung.
- Unbegrenzte Beauftragung: Geräte, Arbeitsbereich und Aufgaben werden nachvollziehbar begrenzt.
Quellenstand und fachliche Grenzen
Die Rechts- und Regelwerksangaben wurden am 31. August 2026 anhand der amtlichen Fassungen geprüft. Herangezogen wurden ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001 und TRBS 1116. Letztere liegt in der Ausgabe November 2022 mit Korrektur vom 17. Oktober 2025 vor. Für geländegängige Teleskopstapler ist der gesonderte DGUV Grundsatz 308-009 heranzuziehen.
Die Vorlage ist eine redaktionelle Organisationshilfe. Sie ersetzt weder Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Herstellerangaben noch die Prüfung einer Person, eines Geräts oder eines besonderen Einsatzes. Abweichende Bauarten, Anbaugeräte, Arbeitsbühnen, Ex-Bereiche und öffentlicher Verkehr erfordern eine zusätzliche fachliche Bewertung.