Vorlage aus Betriebsanweisung ableiten
Die Gefahrstoffunterweisung sollte auf die aktuelle Betriebsanweisung und den konkreten Umgang mit Stoffen bezogen sein. Eine reine Symbolkunde reicht nicht.
- Stoff oder Gemisch eindeutig benennen
- Tätigkeit und Menge beschreiben
- Kennzeichnung und Gefahren erklären
- Schutzmaßnahmen und PSA aufnehmen
- Verhalten bei Störung und Erste Hilfe dokumentieren
Nachweis mit Version führen
Der Nachweis sollte zeigen, welche Betriebsanweisung oder welche Stoffgruppe Grundlage der Unterweisung war. Das ist besonders wichtig bei Produktwechseln.
- Arbeitsbereich und Version erfassen
- Teilnehmerstatus dokumentieren
- Wiederholungstermin setzen
- Produktwechsel als neuen Anlass markieren
Abgrenzung zu Gefahrgut
Gefahrstoffe betreffen Tätigkeiten, Exposition, Lagerung und Schutzmaßnahmen. Gefahrgut betrifft den Transport gefährlicher Güter und sollte getrennt dokumentiert werden.
- Gefahrstoff-Unterweisung für Arbeitsschutz
- ADR 1.3 für Gefahrgutbeteiligte
- Sicherheitsdatenblatt als gemeinsame Quelle nutzen
- fachkundige Bewertung bei Überschneidungen einholen
Quellen und Grenzen bei unterweisung gefahrstoffe vorlage
Die Inhalte orientieren sich an GefStoffV, ArbSchG und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Sie ersetzen keine Gefahrstoffbeurteilung, keine Betriebsanweisung und keine fachkundige Prüfung.
- § 14 GefStoffV für Information und Unterweisung
- § 12 ArbSchG für Unterweisung
- § 5 ArbSchG für Gefährdungsbezug
- Stoff, Tätigkeit und Schutzmaßnahmen immer konkret prüfen