Piktogramm ist nicht gleich Maßnahme

Ein Gefahrstoff-Piktogramm ist ein Hinweis auf Gefahren, keine fertige Handlungsanweisung. Das Lernziel lautet deshalb nicht nur „Flamme erkennen“, sondern beispielsweise: die Gefahr des eingesetzten Produkts erklären und zeigen, welche dafür festgelegte Arbeitsregel vor Beginn zu beachten ist.

Für eine vollständige Bild- und Bedeutungsübersicht nutzen Sie die Seite Gefahrensymbole. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Vermittlung im Betrieb: ein Produkt auswählen, Aussagen verständlich machen, Fehlinterpretationen aufdecken und das Ergebnis festhalten.

§ 14 GefStoffV verlangt die mündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung in verständlicher Form und Sprache. Eine ausgehängte Symboltafel erfüllt diese Aufgabe nicht allein. Das folgende Lernmodul ist eine redaktionelle Arbeitshilfe innerhalb der Unterweisung, kein vollständiges Schulungsprogramm oder Befähigungsnachweis.

GHS-Piktogramme und Gefahrensymbole einordnen

Beginnen Sie mit den Zeichen, die im jeweiligen Arbeitsbereich tatsächlich vorkommen. Zeigen Sie ein lesbares Foto des vollständigen Produktetiketts und markieren Sie das besprochene Piktogramm daneben in einer Lernkopie. Am Originalgebinde wird für die Übung nichts überklebt, entfernt oder umetikettiert.

Die BAuA erläutert Piktogramme, Gefahrenkategorien und Signalwörter. Daraus ergeben sich wichtige Grenzen einfacher Merksätze:

  • Ein Bild, mehrere Aussagen: GHS05 „Ätzwirkung“ kann sich auf Metallkorrosion oder auf schwere Haut- beziehungsweise Augenschäden beziehen.
  • Kein festes Signalwort pro Bild: Lesen Sie das tatsächlich angegebene Signalwort. Die Zuordnung richtet sich nach der Einstufung.
  • Nicht alle Gefahren werden einzeln abgebildet: Vorrangregeln können dazu führen, dass ein weiteres Piktogramm entfällt. Die Gefahrenhinweise bleiben deshalb wichtig.

Erklären Sie ähnliche Bilder nicht als austauschbar. Eine rote CLP-Raute auf dem Produkt, ein gelbes Warnzeichen am Raum und ein Gefahrzettel auf der Transportverpackung haben unterschiedliche Aufgaben. Für die Übung bleibt das eindeutig identifizierte Produktetikett der Bezugspunkt.

Piktogramm, Signalwort und H-Satz zusammen lesen

Bereiten Sie zu einem betrieblich eingesetzten Produkt eine kurze Lernkarte vor. Sie ist kein Ersatzetikett. Verwenden Sie keine frei zusammengestellte Kombination aus Symbolen und Schutzregeln verschiedener Produkte.

  1. Produkt und Quelle: Name, Lieferant und Stand des Sicherheitsdatenblatts notieren. Prüfen Sie, ob Foto und Dokument wirklich dasselbe Produkt betreffen.
  2. Gefahrenaussage: Piktogramm, vorhandenes Signalwort sowie zugehörige H- und EUH-Hinweise gemeinsam ansehen. Lassen Sie einen relevanten Hinweis in eigenen Worten erklären, ohne ihn zu verharmlosen.
  3. Arbeitsregel: Ordnen Sie die bereits festgelegten Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisung der tatsächlichen Tätigkeit zu. Ein allgemeiner P-Hinweis allein bestimmt beispielsweise noch nicht den geeigneten Handschuh für jeden Einsatz.
  4. Sichere Anwendung: Lassen Sie die betreffende Regel ohne Exposition erläutern oder an ungefährlichen Übungsmaterialien zeigen. Für diese Lernübung werden keine Gefahrstoffe geöffnet, versprüht oder gemischt.
  5. Offene Frage: Notieren Sie, was nicht eindeutig beantwortet werden konnte und wer es vor der betroffenen Tätigkeit klärt.

Im Sicherheitsdatenblatt stehen Einstufung und Kennzeichnung in den Unterabschnitten 2.1 und 2.2. Die Gliederung ergibt sich aus REACH-Anhang II in der Fassung der Verordnung (EU) 2020/878. Wie weitere Abschnitte für die Tätigkeit ausgewertet werden, erklärt Sicherheitsdatenblatt Gefahrstoffe.

Download, PDF und alte Symbole prüfen

Für Anschauungsmaterial sind nachvollziehbare Originalquellen sinnvoll: Die BGHM stellt Gefahrstoffkennzeichnungen zum Herunterladen bereit. Die GHS-Übersicht F 31 der BGHW wird als PDF angeboten; die Produktseite nennt die Ausgabe Januar 2026 sowie Erläuterungen zu Beispiel-Etikett und Piktogramm-Rangfolge.

Kontrollieren Sie die tatsächlich verwendete Folie oder Druckfassung: Sind Zeichen und Schrift lesbar, bleibt der Produktbezug erhalten und ist die Quelle erkennbar? Eine Internet-Vorschau sagt wenig über einen schlecht lesbaren Ausdruck aus. Alte orange Symbole dürfen als ausdrücklich historische Gegenüberstellung dienen, nicht unkommentiert als aktuelle Kennzeichnungsvorlage.

Ein Sonderfall ist das Sicherheitsdatenblatt: Dessen Kennzeichnungselemente dürfen nach REACH-Anhang II, Unterabschnitt 2.2, auch als Schwarz-Weiß-Piktogramm oder als grafisches Symbol erscheinen. Ein fehlender roter Rahmen dort ist somit nicht automatisch ein Fehler. Diese Erleichterung darf nicht pauschal auf CLP-Gebindeetiketten übertragen werden.

Übungsfall: dasselbe Piktogramm, unterschiedliche Gefahr

Nutzen Sie zwei ausdrücklich als Übung gekennzeichnete Textausschnitte zu GHS05. Sie sind keine vollständigen Etiketten und beziehen sich nicht auf freigegebene reale Produkte. Die BAuA-Liste der Gefahrenhinweise enthält die folgenden Wortlaute:

  • Ausschnitt A: H290: „Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.“
  • Ausschnitt B: H314: „Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.“

Fragen Sie: „Dürfen wir allein aus dem gleichen Bild dieselbe Arbeitsregel ableiten?“ Die erwartete Antwort ist nein. Aussage A betrifft die Materialwirkung auf Metalle; Aussage B nennt schwere Schädigungen von Haut und Augen. Aus dem Ausschnitt A lässt sich aber auch nicht folgern, dass das gesamte Produkt gesundheitlich ungefährlich ist: Weitere Angaben fehlen absichtlich.

Im zweiten Schritt kehren Sie zum vollständigen Etikett des eigenen Produkts und seiner Betriebsanweisung zurück. Lassen Sie die dort geltende Regel erklären. Wer nur „ätzend“ sagt, hat das Bild erkannt, die konkrete Gefahrenaussage aber noch nicht ausreichend aufgeschlüsselt. Handschuhmaterial, Freigabe und Notfallmaßnahmen werden nicht aus den zwei Übungssätzen erfunden.

Verständnis prüfen statt Symbole abfragen

Die TRGS 555, Abschnitt 5.3, verlangt, dass der Arbeitgeber sich vom Verständnis und der Umsetzung überzeugt. Praktische Übungen werden als geeignete Methode genannt. Die folgenden Rückfragen sind Vorschläge für diesen Lernbaustein, keine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung mit einer festen Bestehensquote.

Rückfrage zum eigenen Produkt Woran eine brauchbare Antwort erkennbar ist
Welche konkrete Gefahr ist hier gemeint? Die Person erklärt den zugehörigen Gefahrenhinweis statt nur den Namen des Bildzeichens.
Welche Regel gilt für Ihren Arbeitsschritt? Sie nennt die betriebliche Vorgabe und zeigt die sichere Anwendung ohne Gefahrstoffkontakt.
Wo finden Sie die verbindliche Arbeitsanweisung? Sie kann die passende Betriebsanweisung am tatsächlichen Arbeitsplatz auffinden.
Was tun Sie, wenn Produkt und Unterlage nicht zusammenpassen? Sie kennt den Meldeweg und beginnt die unklare Tätigkeit nicht auf Grundlage einer Vermutung.

Bei einer unklaren Antwort zunächst nachfragen: Fehlt das Begriffsverständnis, ist die Sprache ungeeignet oder ist die betriebliche Regel selbst unklar? Erklären Sie den Punkt erneut und prüfen Sie die Anwendung noch einmal. Eine organisatorische Lücke wird nicht dadurch behoben, dass Beschäftigte das richtige Symbol ankreuzen.

Passen Sie Umfang und Ausdruck an Vorkenntnisse und Sprachverständnis an. Lassen Sie nicht nur die wortgewandteste Person für die ganze Gruppe antworten. Bilder helfen beim Erklären, ersetzen aber keine verständliche Aussage darüber, was im eigenen Arbeitsbereich zu tun ist.

Piktogramme in die Dokumentation übersetzen

Dokumentieren Sie den Lernbaustein so, dass später nachvollziehbar bleibt, worauf sich die Erklärung bezog: Produkt, Arbeitsbereich, Tätigkeit, verwendete Betriebsanweisung, Dokumentenstand und behandelte Fehlinterpretationen. Offene Rückfragen erhalten eine zuständige Person und einen Erledigungstermin. Ein bloßer Eintrag „GHS gezeigt“ beschreibt die vermittelten Inhalte kaum.

Die Aufzeichnung ergänzt den Nachweis der vollständigen Unterweisung. Nach § 14 Absatz 2 GefStoffV müssen deren Inhalt und Zeitpunkt schriftlich festgehalten und von den Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden. Ein richtig beantwortetes Symbolquiz ersetzt diese Bestätigung nicht.

Prüfen Sie bei Änderungen des Produkts oder der Gefahrenangaben, welche Lernkarten, Betriebsanweisungen und Unterweisungsinhalte betroffen sind. Auch bei gleichem Bildzeichen können sich wichtige Aussagen ändern. Für den gesamten Ablauf einschließlich weiterer Pflichtinhalte führt die Seite Unterweisung Gefahrstoffe weiter.

Abgrenzung zur Kennzeichnungsseite

Für eine konkrete Frage ist nicht immer dieselbe Übersicht geeignet. Die Piktogramm-Seite hilft beim Erklären und Prüfen des Verständnisses; Etikettengestaltung, vollständige Symbolliste und Kennzeichnungs-Sonderfälle haben eigene Vertiefungen.

Quellen und Grenzen bei Piktogrammen

Die verlinkten BAuA-Informationen erklären die Kennzeichnung; § 14 GefStoffV und TRGS 555 bilden den Rahmen für die Unterweisung. Lernkarte, Übungsfall und Rückfragen sind redaktionelle Vorschläge. Sie sind keine amtlichen Etikettenmuster und wurden nicht als betriebliche Schulung für einen bestimmten Arbeitsplatz freigegeben.

ArbeitsschutzPilot unterstützt gespeicherte Beurteilungen, Maßnahmen mit Fristen und die Dokumentation des Unterweisungsstatus durch Workspace-Verantwortliche. Eine automatische Gefahrstoffeinstufung, Etikettenprüfung oder Erstellung von Betriebsanweisungen wird damit nicht zugesagt. Bei unklarer Stoffidentität, widersprüchlichen Unterlagen oder fehlender Fachkunde ist eine fachkundige Klärung erforderlich; eine Symbolübersicht löst diese Fragen nicht.