Unterweisung Reinigungskraft: Kurzantwort

Eine Unterweisung für Reinigungskräfte muss aus der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung abgeleitet sein. Sie erklärt nicht nur allgemeine Regeln, sondern die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen der konkreten Tätigkeit: verwendete Reinigungsmittel, Flächen, Geräte, persönliche Schutzausrüstung, Hautschutz, Einsatzort und Notfallorganisation. Ein unterschriebenes Blatt ohne diese Inhalte genügt als belastbarer Nachweis nicht.

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Frage Praxisantwort
Wann? Vor Tätigkeitsaufnahme, bei relevanten Änderungen und als Wiederholung mindestens jährlich nach DGUV Vorschrift 1 § 4
Woraus ableiten? Aus Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblättern, Herstellerangaben und Objektregeln
Wie durchführen? Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen, verständlich, mit Rückfragen und praktischer Übung
Was dokumentieren? Anlass, Datum, Inhalte, Unterlagen, Verständnisprüfung, Teilnehmende, offene Punkte und Folgetermin
Wer bleibt verantwortlich? Der Arbeitgeber; geeignete und fachkundige Personen können bei Vorbereitung und Durchführung unterstützen

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Anwendungshinweis: Diese Vorlage ist ein Arbeitsgerüst. Streiche unzutreffende Punkte, ergänze die tatsächlich eingesetzten Produkte und Maßnahmen und verknüpfe die freigegebenen Dokumente. Die unterweisende Person muss die Inhalte erklären, vorführen und das Verständnis prüfen.

1. Kopfdaten der Unterweisung

Feld Betriebliche Angabe
Unternehmen [Unternehmen eintragen]
Objekt / Arbeitsbereich [z. B. Bürogebäude, Sanitärbereich, Treppenhaus]
Tätigkeit [z. B. Unterhaltsreinigung, Sanitärreinigung, Glasreinigung]
Anlass ☐ Erstunterweisung ☐ jährliche Wiederholung ☐ neues Objekt ☐ neues Produkt / Gerät ☐ Ereignis / Beinaheunfall ☐ sonstige Änderung
Datum, Uhrzeit, Dauer [eintragen]
Unterweisende Person / Funktion [eintragen]
Sprache / Verständnishilfe [z. B. Deutsch, Übersetzung, Bildkarten, praktische Demonstration]
Gefährdungsbeurteilung [Titel, Bereich, Version und Datum]
Betriebsanweisungen [Produkte, Geräte und jeweilige Version]
Nächster Prüf- oder Wiederholungstermin [eintragen]

2. Unterweisungsinhalte und Praxischeck

Die folgenden Punkte werden nur angekreuzt, wenn sie erklärt und, wo sinnvoll, praktisch gezeigt wurden.

  • Arbeitsauftrag und Objektregeln: freigegebene Räume, Zutritt, Schlüssel, Alarmanlage, Datenschutz, Ansprechpartner und Meldeweg
  • Reinigungsmittel: Handelsname, Verwendungszweck, Kennzeichnung, Dosierung, sichere Entnahme und verbotene Anwendungen
  • Keine gefährlichen Mischungen: Produkte nicht eigenmächtig mischen oder umfüllen; besonders Produktwechsel und Restmengen nach betrieblicher Vorgabe handhaben
  • Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt: Aufbewahrungsort, Bedeutung der Schutzregeln und Zugang zu den aktuellen Unterlagen
  • Persönliche Schutzausrüstung: welche Handschuhe, Schutzbrille, Schuhe oder weitere PSA für welche Tätigkeit vorgesehen sind; An- und Ablegen sowie Wechselregeln
  • Hautschutz und Feuchtarbeit: Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel; Handschuhpausen; Meldung von Hautveränderungen
  • Rutsch- und Stolpergefahr: nasse Bereiche abschnittsweise reinigen, Warnaufsteller und Absperrung einsetzen, Kabel und Geräte sicher führen
  • Arbeitsmittel und elektrische Geräte: Sichtkontrolle vor Benutzung, bestimmungsgemäße Verwendung, Schäden melden, keine Reparatur oder Störungsbeseitigung ohne Freigabe
  • Leitern und Aufstiegshilfen: nur freigegebene und geeignete Arbeitsmittel verwenden; keine Stühle, Kisten oder improvisierten Aufstiege
  • Ergonomie: Stiele anpassen, Lasten verteilen, Wagen schieben statt ziehen, Arbeitsrichtung und Tätigkeitswechsel festlegen
  • Abfall und unbekannte Gegenstände: Scherben, Kanülen, kontaminierte Abfälle oder ausgelaufene Stoffe nicht ungeschützt anfassen; Bereich sichern und melden
  • Alleinarbeit und Tagesrandzeiten: An- und Abmeldung, Kontrollkontakt, Verhalten bei Bedrohung, verschlossene Bereiche und Notrufmöglichkeit
  • Erste Hilfe und Notfall: Notruf, Ersthelfende, Verbandmaterial, Augenspülung, Verhalten bei Haut- oder Augenkontakt und interne Unfallmeldung
  • Brandschutz und Fluchtwege: Alarmierung, Sammelstelle, Fluchtwege freihalten und brennbare Stoffe nur nach Vorgabe lagern
  • Objektspezifische Gefährdungen: [z. B. Publikumsverkehr, Hygienezone, Küche, Werkstatt, Krankenhaus, Außenbereich]

3. Verwendete Unterlagen

Unterlage Titel / Produkt Version oder Stand Gezeigt / besprochen
Gefährdungsbeurteilung [eintragen] [eintragen]
Betriebsanweisung Gefahrstoff [eintragen] [eintragen]
Sicherheitsdatenblatt [eintragen] [eintragen]
Betriebsanleitung Arbeitsmittel [eintragen] [eintragen]
Hautschutzplan / PSA-Regel [eintragen] [eintragen]
Objekt- oder Notfallregel [eintragen] [eintragen]

4. Verständnis und praktische Durchführung prüfen

Eine reine Präsentation zeigt noch nicht, ob die Regeln verstanden wurden. Nutze mindestens eine zur Tätigkeit passende Prüfung:

  • ☐ Reinigungskraft erklärt Dosierung und verbotene Produktmischungen mit eigenen Worten.
  • ☐ Reinigungskraft zeigt, wo Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblatt erreichbar sind.
  • ☐ Geeignete Handschuhe und weitere PSA werden der richtigen Tätigkeit zugeordnet.
  • ☐ Nasser Bereich wird mit Warnaufsteller oder Absperrung praktisch gesichert.
  • ☐ Gerät oder Aufstiegshilfe wird vor der Benutzung sichtbar kontrolliert.
  • ☐ Notruf, interne Ansprechperson und Verhalten bei Spritzern in Auge oder auf Haut werden erklärt.

Festgestellte Verständnislücken oder offene Maßnahmen:

[eintragen]

Verantwortliche Person und Termin für Nachunterweisung / Maßnahme:

[eintragen]

5. Teilnahmenachweis

Name der unterwiesenen Person Einsatzbereich Verständnis geprüft Unterschrift / digitale Bestätigung Nachunterweisung nötig
[Name] [Bereich] ☐ ja ☐ nein [Bestätigung] ☐ ja ☐ nein
[Name] [Bereich] ☐ ja ☐ nein [Bestätigung] ☐ ja ☐ nein
[Name] [Bereich] ☐ ja ☐ nein [Bestätigung] ☐ ja ☐ nein

Bestätigung der unterweisenden Person:

Die oben markierten Inhalte wurden arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogen erklärt. Praktische Punkte und Verständnis wurden wie dokumentiert geprüft. Offene Maßnahmen werden nachverfolgt.

Name, Datum und Bestätigung: [eintragen]

Welche Inhalte sind für Reinigungskräfte besonders wichtig?

Die Suchergebnisse für diese Vorlage werden von Betriebsanweisungen und allgemeinen Unterweisungsblättern geprägt. Für die betriebliche Praxis reicht eine allgemeine Sicherheitsliste jedoch nicht. Die folgenden Themen müssen auf die konkrete Reinigungstätigkeit zugeschnitten werden.

Reinigungsmittel und Gefahrstoffe

Trage die tatsächlich verwendeten Handelsnamen ein. Reinigungskräfte müssen wissen, welches Mittel für welche Fläche vorgesehen ist, wie es dosiert wird und welche Kombinationen oder Anwendungen verboten sind. Bei Gefahrstoffen bilden die Gefährdungsbeurteilung und die aktuelle Betriebsanweisung die Grundlage der mündlichen Unterweisung. § 14 GefStoffV verlangt eine verständliche Form und Sprache; die TRGS 555 konkretisiert Betriebsanweisung und Beschäftigteninformation.

Eine produktneutrale Aussage wie „Handschuhe tragen“ ist zu ungenau. Dokumentiere, welche Handschuhe bei welchem Produkt und welcher Tätigkeit freigegeben sind, wann sie gewechselt werden und wo Beschäftigte Mängel melden.

Hautschutz und Feuchtarbeit

Reinigung kann Hautkontakt mit Wasser, wässrigen Flüssigkeiten und Reinigungsmitteln sowie längeres Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe verbinden. Die TRGS 401 nennt Reinigungskräfte und Gebäudereinigende ausdrücklich in ihren Beispielen für mögliche Feuchtarbeit. Die Unterweisung sollte deshalb nicht nur PSA aufzählen, sondern Hautschutzplan, passende Handschuhe, Wechsel, Pausen, Hautreinigung, Pflege und den Meldeweg bei Hautproblemen praktisch erklären.

Nasse Böden, Wege und Publikumsverkehr

Lege fest, wie der Arbeitsbereich abgesichert wird: abschnittsweise Reinigung, Warnaufsteller, Sperrung, geeignete Reihenfolge und Freigabe. Bei Publikumsverkehr muss die Regel zum Objekt passen. Kabel, Eimer, Wagen und Geräte dürfen keine zusätzlichen Stolperstellen erzeugen.

Geräte, Maschinen und Aufstiegshilfen

Die Unterweisung nennt jedes freigegebene Gerät, die Kontrolle vor Benutzung, sichere Bedienung, Reinigung, Außerbetriebnahme und Störungsmeldung. Für höher gelegene Flächen muss sie die zulässige Aufstiegshilfe bestimmen. Eine pauschale Meterzahl oder „vorsichtig auf die Leiter steigen“ ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch Herstellerangaben und Objektbedingungen.

Fremde Objekte, Alleinarbeit und Notfälle

Reinigungskräfte arbeiten häufig außerhalb der üblichen Betriebszeiten und in wechselnden Kundenobjekten. Ergänze deshalb Ansprechpartner, Schlüssel- und Zutrittsregeln, Alarmierung, Kontrollkontakte, unbekannte Bereiche, Notruf, Ersthelfende, Verbandmaterial und die interne Unfallmeldung. Bei einem Objektwechsel ist zu prüfen, welche Gefährdungen und Regeln neu sind und vor Arbeitsbeginn erklärt werden müssen.

Unterweisung in 20 Minuten vorbereiten

Die Dauer richtet sich nach Tätigkeit, Risiken, Erfahrung und Verständnis. Dieser Ablauf ist keine Mindestdauer, sondern eine kompakte Struktur für ein überschaubares Reinigungsszenario:

Abschnitt Beispielinhalt
0–3 Minuten Anlass, Tätigkeit, Objekt und wichtigste Änderungen
3–8 Minuten Reinigungsmittel, Betriebsanweisung, Dosierung, verbotene Mischungen
8–12 Minuten PSA, Hautschutz und richtiges An- und Ablegen
12–16 Minuten nasse Böden, Gerät, Aufstiegshilfe und Objektregeln praktisch zeigen
16–19 Minuten Notfall, Erste Hilfe, Meldung und offene Fragen
19–20 Minuten Verständnisfrage oder Vorführung, Ergebnis und Nachweis

Komplexe Tätigkeiten oder mehrere Produkte brauchen mehr Zeit und gegebenenfalls getrennte Module. Unerfahrene Beschäftigte benötigen mehr Anleitung und Übung als ein eingespieltes Team.

Wann ist die Unterweisung fällig?

§ 12 ArbSchG verlangt eine ausreichende, angemessene und auf Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtete Unterweisung während der Arbeitszeit. Sie muss insbesondere bei Einstellung, Aufgabenänderung sowie vor Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erfolgen und an die Gefährdungsentwicklung angepasst werden.

Für Versicherte verlangt § 4 DGUV Vorschrift 1 eine Unterweisung vor der ersten Tätigkeit und danach eine Wiederholung mindestens einmal jährlich; die Durchführung ist zu dokumentieren. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten zusätzlich § 14 GefStoffV und TRGS 555. Praktisch sollte der Betrieb daher folgende Auslöser im Termin- und Maßnahmenmanagement führen:

  • neue Reinigungskraft oder neuer Aufgabenbereich
  • neues Objekt mit anderen Zugängen, Wegen oder Notfallregeln
  • neues oder geändertes Reinigungsmittel
  • neues Gerät, Verfahren oder neue persönliche Schutzausrüstung
  • geänderte Gefährdungsbeurteilung oder Betriebsanweisung
  • Unfall, Beinaheunfall, Fehlanwendung oder festgestellte Verständnislücke
  • planmäßige jährliche Wiederholung

Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung trennen

Die drei Dokumente haben verschiedene Aufgaben. Diese Trennung verhindert, dass mehrere Seiten oder Nachweise denselben Such- und Arbeitszweck vermischen.

Dokument Zweck Ergebnis
Gefährdungsbeurteilung Reinigung Gefährdungen ermitteln, beurteilen und Maßnahmen festlegen priorisierte Maßnahmen mit Verantwortlichen und Prüfung
Betriebsanweisung verbindliche Regeln für konkrete Stoffe, Arbeitsmittel oder Tätigkeiten verständlich zusammenfassen freigegebene Anweisung am Arbeitsplatz
Unterweisung Regeln erklären, Fragen klären und sicheres Verhalten einüben verstandene Schutzmaßnahmen plus dokumentierter Nachweis

Die Vorlage hier zielt ausschließlich auf die Durchführung und Dokumentation der Unterweisung. Wer zuerst Risiken und Maßnahmen für die Reinigung festlegen muss, beginnt mit der verlinkten Gefährdungsbeurteilung.

Qualitätscheck vor der Ablage

Prüfe den fertigen Nachweis mit neun Fragen:

  1. Sind Tätigkeit, Objekt und Zielgruppe eindeutig?
  2. Stimmen Produkte und Versionen mit der aktuellen Gefährdungsbeurteilung überein?
  3. Sind Betriebsanweisungen und Sicherheitsdatenblätter erreichbar?
  4. Werden konkrete Schutzmaßnahmen statt allgemeiner Appelle genannt?
  5. Ist die Unterweisung für alle Teilnehmenden verständlich?
  6. Wurde mindestens ein relevantes Verhalten praktisch geprüft?
  7. Sind offene Personen und Verständnislücken sichtbar?
  8. Haben Maßnahmen Verantwortliche und Termine?
  9. Ist der nächste Prüf- oder Wiederholungstermin festgelegt?

Quellenbasis und redaktionelle Grenzen

Die Vorlage wurde am 29. Juli 2026 anhand der aktuellen amtlichen Fassungen und offizieller Branchenhilfen geprüft. Grundlage sind insbesondere ArbSchG §§ 5, 6 und 12, DGUV Vorschrift 1 § 4, GefStoffV § 14, TRGS 555, TRGS 401 sowie Branchenhinweise für die Gebäudereinigung. Als inhaltlicher Gegencheck dienten außerdem offizielle Unterweisungsnachweise und Betriebsanweisungen von VBG, BG BAU und öffentlichen Einrichtungen.

Die Seite ersetzt keine betriebliche Gefährdungsbeurteilung, keine Prüfung von Sicherheitsdatenblättern, keine Produktauswahl und keine fachkundige Beurteilung besonderer Gefährdungen. Übernimm keine Musterangabe ungeprüft: Maßgeblich sind die tatsächliche Tätigkeit, die eingesetzten Produkte, der Arbeitsort und die wirksam festgelegten Schutzmaßnahmen.