Tore nicht nur als Gebäudeteil behandeln
Tore können Verkehrswege, Lagerbereiche, Fluchtwege und Fahrzeugbewegungen beeinflussen. Kraftbetätigte Tore bringen zusätzlich Quetsch-, Scher- oder Anstoßgefahren mit.
- Standort und Torart erfassen
- Nutzung und Verkehrswegbezug beschreiben
- Kraftbetätigung und Sicherheitseinrichtungen prüfen
- Mängel, Sperrung und Freigabe dokumentieren
Kurzantwort nach ASR A1.7
Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach Herstellerangaben vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend sachgerecht auf sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
Die sicherheitstechnische Prüfung darf nur durch Sachkundige durchgeführt werden, die die Funktionstüchtigkeit der Schutzeinrichtungen beurteilen und geeignete Messtechnik einsetzen können.
Torprüfung in der Praxis
Bei Türen und Toren sollte der Betrieb nicht nur die Wartung ablegen, sondern den Sicherheitsstatus sichtbar führen.
| Punkt | Dokumentationsfrage |
|---|---|
| Standort und Nutzung | Wo ist das Tor und welche Personen oder Fahrzeuge nutzen es? |
| Bauart | Handbetätigt, kraftbetätigt, Rolltor, Sektionaltor oder Schiebetor? |
| Sicherheitseinrichtungen | Sind Schaltleisten, Lichtschranken, Notentriegelung oder Stoppfunktion geprüft? |
| Mängel | Muss das Tor gesperrt, eingeschränkt genutzt oder repariert werden? |
| Nachprüfung | Wann ist die Wiederfreigabe nach Reparatur dokumentiert? |
Bei Brandschutztüren und -toren können zusätzliche Prüf- und Wartungsanforderungen aus Zulassung, Prüfzeugnis oder baurechtlichen Vorgaben hinzukommen. Diese sollten nicht mit der allgemeinen Torprüfung vermischt werden.
Abgrenzung zu ASR A1.7
Die ASR-Seite behandelt die Arbeitsstättenregel. Diese UVV-Seite behandelt die wiederkehrende Organisation von Prüfung, Wartung, Mängeln und Nachweisen.
- ASR A1.7 Türen und Tore für den Regelwerkskontext
- ASR A1.8 Verkehrswege für Wege und Engstellen
- UVV Prüfung für den allgemeinen Prüfhub
Mängelworkflow für Tore
Bei Toren ist wichtig, dass aus einem Mangel sofort eine betriebliche Entscheidung folgt. “Weiter beobachten” reicht bei sicherheitsrelevanten Defekten nicht als belastbarer Nachweis.
- Nutzung einschränken oder sperren
- Reparatur und Verantwortliche zuweisen
- Beschäftigte informieren
- Prüfung nach Instandsetzung dokumentieren
- Frist und nächste Kontrolle setzen
Quellen und Grenzen
Die Inhalte orientieren sich an ASR A1.7, ArbStättV, DGUV Vorschrift 1 und BetrSichV. Bei kraftbetätigten Anlagen, Umbauten oder wiederkehrenden Mängeln sollte fachkundige Unterstützung eingeplant werden.