Wann ist die Torprüfung fällig?
Für kraftbetätigte Türen und Tore nennt ASR A1.7 Abschnitt 10.2, wiedergegeben bei der BGN, drei Anlässe: vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend nach Herstellervorgaben. Für die Wiederholungsprüfung empfiehlt die Regel mindestens einen Termin jährlich.
Die DGUV Information 208-022, Abschnitt 10, erläutert den Jahresabstand als zwölf Monate bei normaler Nutzung und Umgebung. Starke Beanspruchung oder ungünstige Einflüsse können kürzere Intervalle nötig machen. Zwei Prüfungen in aufeinanderfolgenden Kalenderjahren sind deshalb kein ausreichendes Planungskriterium, wenn dazwischen deutlich mehr als zwölf Monate liegen.
Die Empfehlung ist kein Freibrief zum Weglassen der Prüfung. Bei Abweichungen von den Arbeitsstättenregeln muss der Arbeitgeber nach § 3a ArbStättV durch andere Maßnahmen denselben Schutz erreichen. Ein bloßer Vermerk „Tor wird selten benutzt“ belegt das nicht.
Hier geht es um den Prüfauftrag und seine Ergebnisse. Anforderungen an Bauart, Schutzabstände und Steuerungen erklärt der vorhandene Leitfaden ASR A1.7 Türen und Tore.
Vor dem Termin: Welche Informationen braucht der Prüfer?
Eine Stückzahl allein reicht für die Vorbereitung nicht. Ordnen Sie jedem Tor eine Kennung zu und stellen Sie die vorhandenen Unterlagen bereit. Die technische Dokumentation und Betriebsanleitung gehören selbst zum Gegenstand der Sicherheitsprüfung.
Diese redaktionelle Vorbereitungsliste hilft, Rückfragen und unvollständige Prüfungen zu vermeiden:
| Angabe | Konkret für den Termin klären |
|---|---|
| Anlage | Standort, Tor-ID, Hersteller, Typ, Baujahr und bekannte Umbauten zuordnen. |
| Nutzung | Öffnungszyklen, Fahrzeug- und Personenverkehr sowie Witterung oder besondere Verschmutzung beschreiben. |
| Bedienung | Taster, Funk, Impulsbetrieb oder Totmannsteuerung und tatsächlich verwendete Betriebsarten angeben. |
| Unterlagen | Betriebs- und Prüfanleitung, letzte Berichte, Mängelliste und Reparaturnachweise zusammenstellen. |
| Zugang | Bewegungsbereich freihalten, sichere Erreichbarkeit der Prüfstellen und erforderliche Stillstandszeit abstimmen. |
| Zusatzfunktion | Brandschutz, Feststellanlage, Schlupftür oder Fluchtwegfunktion ausdrücklich benennen. |
Fehlt eine Unterlage, melden Sie dies bereits bei der Beauftragung. Lassen Sie klären, ob der Hersteller sie nachliefern kann und welche Bedeutung die Lücke für die Bewertung hat. Ein leeres Feld ist keine Bestätigung, dass die Dokumentation entbehrlich ist.
Stimmen Sie auch die Verkehrsführung während der Arbeiten ab. Einen gesperrten Durchgang dürfen Beschäftigte nicht aus Zeitdruck trotzdem benutzen. Die Gestaltung der Ersatzwege bleibt Thema der ASR A1.8 Verkehrswege.
Was umfasst der Prüfauftrag – und was die Wartung?
Die Sicherheitsprüfung bewertet den Zustand; Wartung erhält ihn, etwa durch Pflege und Einstellung. Beide Leistungen können im selben Termin stattfinden, sollten im Auftrag und Bericht aber unterscheidbar bleiben. Auch der Fachverband Türautomation trennt diese Zwecke ausdrücklich.
Lassen Sie sich bestätigen, dass nicht nur „Torservice“, sondern die erforderliche Sicherheitsprüfung beauftragt ist. Für den Auftrag sind insbesondere diese Fragen hilfreich:
- Wird die konkrete Anlage einschließlich vorhandener Schutzfunktionen und Steuerung erfasst?
- Sind die notwendigen Kraftmessungen und ihre Dokumentation enthalten?
- Wer übernimmt die erforderliche elektrische Prüfung, und welcher Umfang ist abgedeckt?
- Werden Mängel nur aufgenommen oder auch beseitigt; benötigen Reparaturen eine gesonderte Freigabe?
- Was geschieht, wenn ein Bereich nicht zugänglich oder eine Funktion nicht prüfbar ist?
Ein umfangreicher Wartungskatalog kann viele Bauteile nennen, ohne diese Fragen zu beantworten. Umgekehrt ersetzt eine dokumentierte Sicherheitsprüfung nicht die laufende Pflege und Instandsetzung.
Prüfergebnisse sollten den vorgefundenen Zustand und gegebenenfalls die anschließende Korrektur erkennen lassen. Wenn eine Einstellung erst während des Termins verbessert wurde, darf dieser Zusammenhang nicht hinter einem abschließenden Häkchen verschwinden.
Kraftmessung: Welcher Nachweis ist aussagekräftig?
Ein Kraftwert allein bewertet weder die Kraftbegrenzung vollständig noch die Sicherheit des gesamten Tores. Der Industrieverband Tore Türen Zargen, Richtlinie 3 vom 16. August 2023, warnt ausdrücklich vor einer Beurteilung, die ausschließlich auf Schließkraftmessung beruht. Andere sicherheitsrelevante Einrichtungen und das Bewegungsverhalten bleiben zu prüfen.
Für die Durchsicht eines Messnachweises können Sie folgende Rückfragen nutzen; die technische Bewertung bleibt Aufgabe des Sachkundigen:
- Zuordnung: An welchem Tor und an welcher Schließkante wurde gemessen?
- Bedingungen: Welche Messposition und Betriebsart gehören zum Ergebnis?
- Kraftverlauf: Sind Höhe und Einwirkungsdauer der Kraft nachvollziehbar?
- Bewertung: Welche anlagenbezogenen Hersteller- und Prüfgrundlagen wurden verwendet?
- Nacharbeit: Gibt es nach einer relevanten Einstellung oder Reparatur einen passenden erneuten Nachweis?
Messpunkte und Grenzwerte dürfen nicht aus einer fremden Checkliste auf jede Bauart übertragen werden. Insbesondere sind die Regelwerke für Industrietore und automatische Türsysteme nicht austauschbar. Dieser Artikel gibt deshalb keine universelle Newton-Grenze oder Anleitung zur Eigenmessung vor.
Die DGUV beschreibt außerdem Fälle, in denen die Schließkraftmessung entbehrlich beziehungsweise nicht sinnvoll ist: beispielsweise bei regelkonformer Totmannsteuerung oder vollständiger berührungsloser Absicherung der Schließebene. Die Eignung dieses Schutzkonzepts muss geprüft sein. „Lichtschranke vorhanden“ ist noch keine solche Feststellung. Beim automatischen Türsystem erläutert auch der FTA, dass die Kraftmessung an die als Schutzmaßnahme gewählte Kraftbegrenzung anknüpft.
Prüfen Sie die Schutzwirkung niemals mit Hand, Fuß oder einer Person als Hindernis. Auch Fangversuche und Arbeiten an vorgespannten Federn gehören nicht zur betrieblichen Vorbereitung durch ungeschulte Nutzer.
Prüfprotokoll: Fünf Fragen vor dem Ablegen
Ein Bericht ist dann im Alltag nützlich, wenn eine andere zuständige Person daraus erkennen kann, welches Tor mit welchem Ergebnis geprüft wurde. Eine Sammelrechnung oder die Prüfplakette allein liefert diese Informationen nicht.
Das Beispielprotokoll in Anhang 3 der DGUV Information 208-022 zeigt unter anderem Anlagenkennung, Befunde zu Bauteilen, Kraftmessung, Mängelbewertung und nächsten Termin. Es ist ein bauartbezogenes Beispiel, kein unverändert passendes Formular für jedes Tor.
Prüfen Sie bei der Übergabe:
- Richtiges Tor: Stimmen Kennung, Standort und Ausführung mit der Anlage überein?
- Klarer Umfang: Sind geprüfte Funktionen und nicht bearbeitete Punkte erkennbar?
- Belegte Ergebnisse: Lassen sich Messergebnisse und Befunde zuordnen?
- Nutzungsentscheidung: Sind sicherheitsrelevante Mängel, erforderliche Maßnahmen und offene Bewertungen verständlich?
- Nachverfolgung: Gibt es eine zuständige Person, einen nächsten Termin und einen Bezug zu Nachprüfungen?
„Nicht vorhanden“ darf nicht als Ersatz für „nicht geprüft“ verwendet werden. Bei einer fehlenden Einrichtung ist zudem fachlich zu klären, ob sie für diese Ausführung erforderlich wäre. Ein angekreuztes Kürzel beantwortet diese Frage nicht.
Bewahren Sie Prüfunterlagen am Betriebsort verfügbar auf. Bei Prüfungen nach § 14 Absatz 7 BetrSichV gelten zusätzlich die dort genannten Mindestangaben, Aufbewahrung mindestens bis zur nächsten Prüfung und Signaturvorgaben. Elektronische Ablage ist möglich; bei ausschließlich elektronisch übermittelten Dokumenten verlangt die Vorschrift eine elektronische Signatur.
Organisatorisch empfiehlt sich ein Anlagenordner oder digitaler Datensatz, der Prüfbericht, Messnachweis, Reparatur und Wiederverwendung zusammenführt. Ein QR-Code hilft nur, wenn der zugehörige Bericht tatsächlich erreichbar und dem richtigen Tor zugeordnet ist.
Mangel nach der Prüfung: Fiktives Beispiel am Wareneingang
Ein Sektionaltor wurde im Frühjahr geprüft. Im September streift ein Stapler die untere Torsektion. Die Schaltleiste ist sichtbar beschädigt; das Tor bewegt sich trotzdem noch. Die Reparaturfirma kann erst zwei Tage später kommen.
Die alte Prüfplakette beantwortet nicht, ob das beschädigte Tor jetzt sicher ist. Nach § 5 Absatz 2 BetrSichV dürfen Arbeitsmittel mit Mängeln, die die sichere Verwendung beeinträchtigen, nicht weiter bereitgestellt oder verwendet werden. § 4 ArbStättV verlangt die unverzügliche Mängelbeseitigung und bei nicht sofort behebbarer unmittelbarer erheblicher Gefahr die Einstellung der gefährdeten Tätigkeit.
Im Beispiel wird deshalb der gefährdete Bereich gesichert, die zuständige Stelle informiert und eine sichere alternative Anlieferung organisiert. Die Schutzeinrichtung wird weder überbrückt noch durch einen spontanen Wechsel in eine andere Bedienart ersetzt.
Nach der Reparatur sind die betroffenen Funktionen und erforderlichen Prüfanlässe fachlich zu klären. Der Abschlussnachweis muss zur Beschädigung passen: „Schaltleiste geliefert“ oder „Rechnung bezahlt“ belegt nicht ihre wirksame Wiederherstellung. Prüfbefund, Reparatur und erforderliche Nachprüfung werden zusammengeführt, bevor das Tor wieder entsprechend genutzt wird.
Das Beispiel ist frei erfunden. Es verdeutlicht die betriebliche Entscheidung, ersetzt aber keine Beurteilung eines konkreten Schadens.
Wer darf Tore prüfen?
Entscheidend ist die Sachkunde für die betreffende Tür- oder Toranlage, nicht allein die Berufsbezeichnung oder ein Schulungszertifikat. Die ASR verlangt, Schutzeinrichtungen beurteilen und geeignete Messtechnik einsetzen zu können. Ausbildung, praktische Tätigkeit, Erfahrung und Regelwerkskenntnis müssen zur Prüfaufgabe passen.
Fragen Sie nach den betreuten Bauarten und Fabrikaten, nach anlagenspezifischen Kenntnissen und dem Umgang mit Messmitteln. Eine Person, die überwiegend automatische Schiebetüren betreut, ist nicht schon deshalb mit jeder Fangvorrichtung eines schweren Rolltores vertraut.
Interne und externe Prüfpersonen kommen grundsätzlich in Betracht, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Soweit Prüfungen nach BetrSichV erforderlich sind, sind auch deren Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen zu berücksichtigen. Die Bestellung durch den Arbeitgeber ersetzt die erforderlichen Kenntnisse nicht.
Kosten vergleichen: gleicher Umfang statt gleicher Stückzahl
Einen belastbaren Preis erhalten Sie erst mit Angaben zu Anzahl, Bauarten, Standort, Zugänglichkeit, Prüfaufwand und gewünschten Zusatzleistungen.
Als einzelnes öffentliches Anbieterbeispiel nennt Lotung für Torprüfungen am 7. September 2026 eine Orientierung von 100 bis 500 Euro je Tor; die Seite weist Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer aus. Das ist weder ein Marktmittelwert noch ein Angebot für Ihre Anlage.
Lassen Sie Anfahrt, Messnachweise, elektrische Prüfung, Stillstandszeit und eventuelle Nachprüfung im Angebot klar zuordnen. Auch kleinere sofortige Reparaturen können unterschiedlich abgerechnet werden. Eine vergleichbare Leistungsbeschreibung ist aussagekräftiger als der günstigste isolierte Torpreis.
Handtore, Brandschutz und Fluchtwege gesondert zuordnen
Das konkrete Jahreskriterium der ASR betrifft kraftbetätigte Anlagen. Handbetätigte Tore bleiben dennoch Teil der Gefährdungsbeurteilung und Instandhaltung; schwere Flügel und verschlissene Tragmittel werden ohne Motor nicht ungefährlich.
Bei Brandschutztüren, Brandschutztoren und Feststellanlagen müssen die jeweiligen baurechtlichen Nachweise und Herstellerunterlagen berücksichtigt werden. Eine allgemeine Torprüfung ersetzt nicht automatisch die dafür erforderlichen Kontrollen und Fachprüfungen.
Türen im Fluchtweg brauchen zudem eine passende Funktionsbewertung. Die ASR A2.3 zu Fluchtwegen und Notausgängen behandelt diesen Zusammenhang. Der allgemeine Prüfrahmen bleibt im Beitrag UVV Prüfung.
Quellenstand und fachliche Grenzen
Redaktioneller Abgleich: 7. September 2026. Die BAuA führt ASR A1.7 mit Änderungsstand 2022. Abschnitt 10 wurde anhand der bei der BGN veröffentlichten Fassung geprüft. Die DGUV Information 208-022 stammt vom September 2017; hier wurden insbesondere die Prüferläuterungen und Beispielprotokolle genutzt, nicht ihr älterer Fluchtwegtext.
Die Torverbandsrichtlinie von 2023 und die FTA-Hinweise ergänzen die Einordnung. Kosten sind ausdrücklich einem Anbieter zugeordnet. Checkfragen und Fallbeispiel sind redaktionelle Hilfen, keine eigenen Feldmessungen. Der Artikel ersetzt weder Herstellerunterlagen noch die sachkundige Prüfung; kostenpflichtige Normvolltexte wurden nicht eingesehen.