Vor Tätigkeitsbeginn klären
Praktikanten kennen betriebliche Abläufe, Meldewege und Risiken meist nicht. Deshalb sollte die Belehrung vor der ersten Tätigkeit erfolgen und nicht erst im laufenden Praktikum.
- Arbeitsbereich und Aufgaben
- erlaubte und ausgeschlossene Tätigkeiten
- Aufsicht und Ansprechpersonen
- Schutzmaßnahmen und PSA
- Verhalten bei Unfall, Brand oder Unsicherheit
Jugendliche besonders prüfen
Bei minderjährigen Praktikanten können zusätzliche Schutzanforderungen relevant sein. Gefährliche Arbeiten, Arbeitszeiten, Pausen und Aufsicht sollten deshalb vorab geklärt werden.
Die Seite Unterweisung Praktikanten Vorlage behandelt die passenden Nachweisfelder.
Nachweis mit Aufsicht verbinden
Der Nachweis sollte sichtbar machen, wer die Belehrung durchgeführt hat und wer die praktische Aufsicht übernimmt.
- Praktikumsbereich und Zeitraum
- verantwortliche Person
- Inhalte und Schutzmaßnahmen
- Teilnehmerstatus
- besondere Einschränkungen oder Auflagen
Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann Praktikanten als eigene Zielgruppe führen. So bleiben Erstbelehrung, Tätigkeitswechsel, offene Bestätigungen und Nachweise getrennt von den regulären jährlichen Unterweisungen.