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Die Unterweisung Praktikanten Vorlage steht ohne Registrierung in zwei Fassungen bereit. Beide Dateien enthalten dieselben neun Seiten und können für ein Schülerpraktikum, ein freiwilliges Praktikum oder eine andere betriebliche Praktikumsform angepasst werden. Prüfen Sie vor der Verwendung, welcher Rechts- und Versicherungsrahmen tatsächlich gilt.

Format Geeignet für Download
Word betriebliche Anpassung, wiederkehrende Praktikumsplätze, digitale Vorbereitung Unterweisung Praktikanten Vorlage als Word herunterladen
PDF freigegebene Fassung, Ausdruck, handschriftliche Bearbeitung Unterweisung Praktikanten Vorlage als PDF herunterladen

Kurzantwort: Erfassen Sie nicht nur allgemeine Unterweisungsthemen. Ordnen Sie jeder vorgesehenen Tätigkeit eine Gefährdung, Schutzmaßnahme, Aufsichtsform und eindeutige Freigabe zu. Erst danach folgen Erklärung, Vormachen, Übung und Verständnisprüfung. Ein offener Punkt führt zur Sperre der betroffenen Aufgabe, nicht zu einer pauschalen Freigabe des gesamten Arbeitsbereichs.

Datenstand: 19. August 2026. Die rechtliche Einordnung bezieht sich auf Deutschland. Die Vorlage ist eine Arbeitshilfe und keine fertige Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung oder individuelle Rechtsauskunft.

Was die neun Seiten abdecken

Viele frei auffindbare Unterweisungsmuster sind entweder ein allgemeines Einseitenformular oder eine Präsentation für einen bestimmten Betrieb. Beides kann nützlich sein, löst aber die Kernfrage eines Praktikums nicht: Welche einzelne Aufgabe darf diese Person unter welcher Aufsicht ausführen? Das Arbeitsbuch hält die Antwort mitsamt Begründung fest.

Seite Inhalt Ergebnis
1 Schnellstart und Dokumentdaten Geltungsbereich und Version stehen fest.
2 Praktikumsprofil und Schutzrahmen Alter, Schulpflicht, Praktikumsform und weitere Prüfpunkte sind eingeordnet.
3 Tätigkeitsmatrix Jede Aufgabe erhält Gefährdung, Maßnahme, Status und Aufsicht.
4 Aufsicht, PSA und Notfallorganisation Zuständige Personen, Vertretung und betriebliche Wege sind benannt.
5 Auswahl der Unterweisungsinhalte Nur passende Themen werden konkretisiert.
6 Grenzen gefährlicher Arbeiten Ausschlüsse, Begründung und Aufsichtsplan werden festgehalten.
7 Verständnis- und Praxisprüfung Sichere Anwendung wird beobachtet, nicht nur bestätigt.
8 Nachweis und Änderungsprotokoll Unterweisung, Freigabestand und Nachholung bleiben nachvollziehbar.
9 Prüfanlässe, Quellen und Dokumentenlenkung Aktualisierung, Verantwortung und Ablage sind geregelt.

Die Datei ist absichtlich kein fertiger Standardtext. Eine vorausgefüllte Liste kann den falschen Eindruck erwecken, jede genannte Aufgabe sei erlaubt. In der Vorlage bleibt der Freigabestatus so lange offen, bis die betriebliche Bewertung abgeschlossen ist.

Praktikanten brauchen eine aufgabenbezogene Freigabe

Eine Praktikantin kann an einem Tag beobachten, am nächsten Tag eine einfache Aufgabe unter direkter Begleitung üben und eine andere Tätigkeit während des gesamten Praktikums nicht ausführen. Der Status „Praktikant“ beschreibt diese Unterschiede nicht. Eine Freigabematrix tut es.

Für jede geplante Tätigkeit werden fünf Punkte getrennt dokumentiert:

  1. Arbeitsbereich und genauer Arbeitsschritt: Nicht „Werkstatt“, sondern zum Beispiel „Bauteile an gekennzeichnetem Handarbeitsplatz sortieren“.
  2. Relevante Gefährdung: Nur die Gefährdungen nennen, die für diesen Arbeitsschritt und Einsatzort bestehen.
  3. Festgelegte Schutzmaßnahme: Technische und organisatorische Maßnahmen, PSA, Verbote und Stoppsignale konkret eintragen.
  4. Freigabestatus: „freigegeben“, „nur unter Aufsicht“ oder „ausgeschlossen“ auswählen.
  5. Aufsichtsform: Name oder Funktion, notwendige Anwesenheit und erreichbare Vertretung bestimmen.

Ein brauchbarer Eintrag kann so aussehen:

Arbeitsaufgabe Gefährdung Schutzmaßnahme Status Aufsicht
Ordner im Archiv holen Stolpern auf Verkehrswegen festgelegten Weg nutzen, Lastgrenze beachten, beschädigte Stufe melden freigegeben nach Rundgang Ansprechpartner im Bereich erreichbar
Material an einer Maschine bereitstellen Einziehen, unerwarteter Anlauf markierte Übergabefläche nutzen, Schutzbereich nicht betreten nur unter unmittelbarer Aufsicht benannte fachkundige Person anwesend
Störung an der Maschine beseitigen bewegte Teile, gespeicherte Energie Aufgabe für Praktikanten ausgeschlossen ausgeschlossen Fachpersonal übernimmt

Der Beispieleintrag ist keine allgemeine Freigabe. Die tatsächliche Gefährdungsbeurteilung kann zu einem anderen Ergebnis führen.

In sechs Schritten richtig ausfüllen

1. Status, Alter und Praktikumsform klären

Vor dem ersten Unterweisungsthema werden Geburtsdatum, Alter, Vollzeitschulpflicht, Praktikumsform, Zeitraum, Schule oder Träger und betriebliche Ansprechperson erfasst. Diese Angaben entscheiden mit darüber, welche Regeln zu prüfen sind. Praktikanten sind rechtlich keine einheitliche Gruppe. Deshalb sollte auch nicht ungeprüft behauptet werden, jeder Praktikant falle in dieselbe Beschäftigtenkategorie des § 2 ArbSchG.

Bei Personen unter 18 Jahren hilft die Altersabgrenzung in § 2 JArbSchG: Kind ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist; Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, werden für bestimmte Vorschriften wie Kinder behandelt. Ein Schülerpraktikum kann unter die Ausnahme des § 5 JArbSchG fallen, dadurch entfallen aber nicht alle Schutzpflichten.

Prüffrage Warum sie in die Vorlage gehört
Wie alt ist die Person am ersten Praktikumstag? Altersabhängige Regeln werden nicht aus einer Schulklasse geraten.
Besteht Vollzeitschulpflicht? Das JArbSchG ordnet vollzeitschulpflichtige Jugendliche teilweise wie Kinder ein.
Ist es ein schulisches oder freiwilliges Praktikum? Rollen von Schule, Betrieb und Unfallversicherung können sich unterscheiden.
Welche Aufgaben sind tatsächlich geplant? Nur vorgesehene Arbeitsschritte lassen sich sinnvoll beurteilen und unterweisen.
Gibt es schulische Freigaben oder Verbote? Betriebliche und schulische Anforderungen müssen zusammenpassen.
Ist eine Erstuntersuchung zu prüfen? Die Antwort hängt unter anderem von Alter, Beschäftigungsform und gesetzlichen Ausnahmen ab.

Für die letzte Frage gibt der Beitrag zur Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz eine eigene Entscheidungshilfe. Die breite Rechtslage zu Arbeitszeit, Pausen und Beschäftigungsverboten bleibt bei Jugendarbeitsschutz und Jugendarbeitsschutzgesetz. Diese Seite behandelt nur die unterweisungsbezogene Arbeitsvorlage.

2. Geplante Tätigkeiten aus der Gefährdungsbeurteilung übernehmen

Die Tätigkeitsmatrix beginnt nicht mit einer beliebigen Themenliste. Ausgangspunkt sind die real vorgesehenen Aufgaben und die dazu ermittelten Gefährdungen. § 5 ArbSchG nennt ausdrücklich unzureichende Qualifikation und Unterweisung als mögliche Gefährdungsquelle. § 6 ArbSchG regelt die Dokumentation von Ergebnis, festgelegten Maßnahmen und ihrer Überprüfung.

Teilen Sie eine breite Aufgabe auf, wenn sich Gefährdung oder Aufsicht innerhalb des Ablaufs ändert. „Im Lager helfen“ ist zu ungenau. Waren am Tisch etikettieren, einen Handhubwagen bewegen, Leitern benutzen und beschädigte Gebinde behandeln sind vier verschiedene Entscheidungen. In der Vorlage bekommt jede davon eine eigene Zeile.

3. Freigabegrenze und Aufsicht festlegen

„Arbeiten nur unter Aufsicht“ ist ohne Ausgestaltung kaum brauchbar. Tragen Sie ein, wer Arbeitsaufträge geben darf, wer während der Aufgabe erreichbar sein muss und wer bei Pause, Außentermin oder Krankheit vertritt. Unterscheiden Sie mindestens:

  • unmittelbare Anwesenheit am Arbeitsplatz,
  • Beobachtung in kurzen Abständen,
  • Erreichbarkeit im selben Arbeitsbereich,
  • selbstständige Ausführung einer ausdrücklich freigegebenen einfachen Aufgabe.

Der notwendige Grad folgt aus Person, Tätigkeit und Gefährdung. Fehlt die vereinbarte Aufsicht oder weicht die Aufgabe vom freigegebenen Umfang ab, gilt die Stop-Regel: Arbeit beenden, Bereich sichern, Ansprechpartner informieren. Eine allgemeine Abteilungsfreigabe bleibt in der Vorlage ausgeschlossen.

4. Betriebliche Regeln am Einsatzort erklären

Wo das ArbSchG greift, muss nach § 12 ArbSchG während der Arbeitszeit ausreichend, verständlich und passend zur konkreten Aufgabe unterwiesen werden. Als Auslöser nennt die Norm die Einstellung, einen veränderten Aufgabenbereich und die erstmalige Nutzung neuer Arbeitsmittel oder Technik. Die Vermittlung liegt jeweils vor dem Arbeitsbeginn.

Die Themenauswahl der Vorlage umfasst nur eine Prüfliste. Der Unterweisende ergänzt die örtliche Antwort, zum Beispiel:

  • Wer darf Arbeitsaufträge erteilen und ändern?
  • Welche Bereiche, Maschinen, Stoffe oder Schaltstellen sind tabu?
  • Welche Kleidung und PSA ist wann erforderlich?
  • Wo befinden sich Notruf, Erste Hilfe, Fluchtweg und Sammelstelle?
  • Wem werden Störung, Verletzung, Beinaheunfall oder Unsicherheit gemeldet?
  • Welche Hygieneregeln und Verkehrswege gelten?
  • Welche Aufgabe wird bei fehlender Aufsicht sofort gestoppt?

Die vollständige didaktische Durchführung, Rollenverteilung und Gesprächsfolge erläutert die Arbeitsschutzbelehrung für Praktikanten. Für eine allgemeine Erstunterweisung oder eine branchenoffene Unterweisung Arbeitsschutz Vorlage gibt es getrennte Seiten. So bleibt die Suchintention jeder Seite eindeutig.

5. Verständnis durch Erklärung und Handlung prüfen

„Alles verstanden?“ erzeugt meistens nur ein Ja. Eine Verständnisprüfung lässt die Person stattdessen eigenes Wissen anwenden. Geeignete Aufgaben sind:

  • die eigene Aufgabe und zwei ausgeschlossene Tätigkeiten mit eigenen Worten erklären,
  • zu einer typischen Gefährdung die festgelegte Schutzmaßnahme nennen,
  • passende PSA auswählen, anlegen und ablegen,
  • einen sicheren Arbeitsschritt nach Erklärung vormachen,
  • das Verhalten bei Störung oder Unsicherheit beschreiben,
  • Fluchtweg, Sammelstelle, Ansprechpartner und Vertretung zeigen oder benennen.

Das Ergebnis wird als „sicher“ oder „offen“ dokumentiert. Bei einem offenen Punkt erhält der Praktikant eine neue Erklärung und Gelegenheit zum Üben. Bis zur erfolgreichen Nachprüfung bleibt nur die betroffene Aufgabe gesperrt. Das ist aussagekräftiger als eine Unterschrift unter einer langen Standardliste.

6. Nachweis, Freigabe und Änderungen zusammenführen

Der Nachweis verweist auf den aktuellen Stand der Tätigkeitsmatrix. Dadurch ist später erkennbar, welche Aufgaben zum Unterweisungszeitpunkt freigegeben, beaufsichtigt oder ausgeschlossen waren. Folgende Felder gehören zusammen:

Nachweisfeld Konkreter Eintrag
Termin Datum, Beginn, Ende und Ort
Anlass Praktikumsbeginn, neue Aufgabe, Änderung, Wiederholung oder Ereignis
Unterweisende Person Name, Funktion und fachlicher Bezug
Inhalte Dokumenttitel, Versionsnummer und betroffene Aufgaben
Methode Gespräch, Rundgang, Vormachen, Übung oder Test
Verständnis geprüfte Fragen oder Handlungen samt Ergebnis
Freigabestand Version der Tätigkeitsmatrix und freigebende Person
Offene Maßnahme Inhalt, verantwortliche Person und Frist
Bestätigung Praktikant, unterweisende Person, fachkundige Aufsicht und gegebenenfalls Schule

Die Unterschrift ist nicht der Inhalt der Unterweisung. § 12 ArbSchG schreibt keine bestimmte Unterschriftsform vor. Für Versicherte verlangt § 4 DGUV Vorschrift 1 die Dokumentation der Unterweisung. Ein genauer elektronischer Datensatz kann deshalb mehr Beweiswert haben als ein unterschriebenes Blatt ohne Themen, Aufgaben und Ergebnis. Interne, tarifliche oder spezielle Vorschriften können weitergehende Formvorgaben enthalten.

Minderjährige: gefährliche Arbeiten nicht pauschal freigeben

Für Jugendliche verlangt § 28a JArbSchG eine Beurteilung der mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen vor Beginn und bei wesentlicher Änderung. Dabei sind insbesondere die fehlende Erfahrung, das fehlende Sicherheitsbewusstsein und der Entwicklungsstand zu berücksichtigen.

§ 22 JArbSchG verbietet Jugendlichen bestimmte gefährliche Arbeiten, unter anderem bei Überforderung, nicht erkennbaren Unfallgefahren oder schädlichen Einwirkungen. Das Gesetz kennt enge Ausnahmen. Die Aussage „unter Aufsicht erlaubt“ reicht dafür nicht. Je nach Fall müssen die Arbeit für das Ausbildungsziel erforderlich, der Schutz durch fachkundige Aufsicht gewährleistet und weitere gesetzliche Bedingungen erfüllt sein. Ob diese Ausnahme bei einem konkreten Praktikum trägt, muss vor der Freigabe fachkundig geklärt werden.

Die Vorlage enthält deshalb eine eigene Grenzprüfung:

Entscheidung Dokumentation in der Vorlage
Gefährdung liegt nicht vor Grundlage und tatsächlichen Arbeitsumfang eintragen.
Aufgabe bleibt ausgeschlossen Verbot und Ersatzaufgabe benennen.
Ausnahme wird erwogen gesetzliche Bedingungen einzeln prüfen und Entscheidung begründen.
Fachkundige Aufsicht erforderlich Person, Vertretung, Anwesenheit und Stop-Regel festlegen.
Sachlage bleibt offen keine Arbeitsaufnahme; Klärung mit zuständiger Stelle dokumentieren.

Diese Prüfung verhindert, dass ein Häkchen bei „Aufsicht“ unbemerkt zur Blankofreigabe wird.

Wann die Unterweisung wiederholt oder angepasst wird

Eine feste Jahreszahl allein genügt nicht. Der Anlass entscheidet, ob der bisherige Stand noch passt.

Auslöser Erforderliche Reaktion
erster Einsatz vor der ersten freigegebenen Tätigkeit unterweisen
neue oder geänderte Aufgabe Gefährdung, Maßnahme, Aufsicht und Verständnis vor Beginn neu prüfen
anderer Arbeitsbereich örtliche Regeln, Verkehrswege, Notfallwege und Zuständigkeiten vermitteln
neues Arbeitsmittel, neuer Stoff oder neues Verfahren Fachrecht und Betriebsanweisung prüfen, praktische Einweisung ergänzen
Unfall, Beinaheunfall oder unsichere Beobachtung Ursache klären, Maßnahmen anpassen und Verständnis erneut prüfen
erkennbare Wissenslücke betroffene Aufgabe sperren, erklären, üben und nachprüfen
Jugendlicher nach § 29 JArbSchG in angemessenen Abständen, mindestens halbjährlich, wiederholen

Für Jugendliche ordnet § 29 JArbSchG zusätzlich eine gesonderte Gefahrenunterweisung an. Sie liegt vor dem erstmaligen Bedienen einer Maschine, vor einer Tätigkeit an einer gefährlichen Stelle und vor dem Kontakt mit einem gesundheitsgefährdenden Stoff. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind an der Planung und Durchführung der Unterweisungen angemessen zu beteiligen.

Die DGUV Regel 100-001, Ausgabe Juni 2025 erläutert die aktuelle Praxis zu Verständlichkeit, Durchführung, Wirksamkeitskontrolle und Nachweis. Sie macht deutlich, dass mehrere anlass- und tätigkeitsbezogene Unterweisungen sinnvoller sein können als ein einziges jährliches Gesamtgespräch.

Schulpraktikum: Rollen von Schule und Betrieb trennen

Die DGUV Information 202-108 „Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum“ beschreibt die Zusammenarbeit von Schule, Betrieb, Lehrkraft, Eltern und Praktikanten. Für die Vorlage ist vor allem eine klare Grenze wichtig: Die Schule bereitet das Praktikum vor und kann Anforderungen oder eine Präventionsvereinbarung vorgeben. Der Betrieb kennt jedoch den tatsächlichen Arbeitsplatz und unterweist dort über die konkreten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen.

Halten Sie deshalb fest:

  • welche Informationen oder Verbote die Schule mitgeteilt hat,
  • wer im Betrieb das Praktikum betreut,
  • welche Person fachkundige Aufsicht übernimmt,
  • wie Betrieb und Schule bei Änderungen oder Vorfällen erreichbar sind,
  • welche Aufgaben die Schule kennt und welche der Betrieb freigegeben hat.

Eine schulische Bestätigung ersetzt die betriebliche Tätigkeitsbewertung nicht. Umgekehrt sollte der Betrieb schulische Grenzen nicht durch eine eigene Unterschrift übergehen.

Word und PDF kontrolliert einsetzen

Die Word-Datei ist die Arbeitsfassung. Passen Sie Begriffe, Arbeitsbereiche, Tätigkeiten, PSA, Ansprechpartner und betriebliche Regeln an. Entfernen Sie nicht einfach Prüffelder, die noch offen sind. Kennzeichnen Sie nicht zutreffende Punkte und begründen Sie risikorelevante Abweichungen.

Nach der fachlichen Freigabe kann eine unveränderliche PDF-Fassung für das konkrete Praktikum erzeugt werden. Tragen Sie auf beiden Formaten Dokumentverantwortung, Freigabedatum, Versionsnummer, Änderungsgrund, nächsten Prüftermin und Ablageort ein. Wird eine Aufgabe geändert, bekommt die Tätigkeitsmatrix einen neuen Stand. Der alte Nachweis bleibt mit seinem damaligen Freigabestand erhalten.

Für einen getrennten, universell einsetzbaren Beleg ist der Unterweisungsnachweis zuständig. Die hier angebotene Datei geht weiter: Sie verbindet Nachweis, Praktikumsstatus, Tätigkeitsfreigabe, Aufsicht und Verständnisprüfung. Diese Abgrenzung vermeidet, dass zwei Seiten dieselbe Suchfrage mit nahezu identischem Inhalt beantworten.

Häufige Fehler vor der Freigabe prüfen

  • Nur Abteilung statt Aufgabe eintragen: „Büro“ oder „Werkstatt“ zeigt nicht, welcher Arbeitsschritt beurteilt wurde.
  • Aufsicht ohne Person und Vertretung nennen: Bei Abwesenheit ist sonst unklar, ob die Aufgabe weiterlaufen darf.
  • Unterschrift als Verständnisprüfung behandeln: Eine Bestätigung beweist keine sichere Anwendung.
  • Minderjährige pauschal mit Erwachsenen gleichsetzen: Alter, Schulpflicht, Gefährdung und JArbSchG müssen vorher eingeordnet werden.
  • Gefährliche Arbeit mit „unter Aufsicht“ freigeben: Aufsicht ersetzt keine Prüfung des gesetzlichen Verbots und seiner Bedingungen.
  • Notfallthemen nur aufzählen: Fluchtweg, Sammelstelle, Erste Hilfe und Meldeweg müssen am Einsatzort gezeigt werden.
  • Änderungen auf dem alten Formular überschreiben: Version und Freigabestand gehen verloren.
  • Ein allgemeines Muster unverändert übernehmen: Betriebsfremde Beispiele können Aufgaben suggerieren, die nie vorgesehen oder nicht erlaubt sind.

Methodik, Quellen und fachliche Grenzen

Für diese Fassung wurden zehn hoch platzierte Ergebnisse zur Suchintention „Unterweisung Praktikanten Vorlage“ und nahen Varianten geprüft. Darunter waren Materialien von Unfallversicherungsträgern, Schulen, Handwerksorganisationen, Betrieben und kommerziellen Anbietern. Wiederkehrende Stärken waren Unterweisungsthemen, allgemeine Nachweisfelder und schulische Rollen. Die erkennbare Lücke war ein frei zugängliches, Praktikanten-spezifisches Arbeitsbuch, das Statusprüfung, einzelne Tätigkeitsfreigaben, Aufsicht, Verständnisprüfung und Versionsführung in einem Ablauf verbindet.

Rechtliche Aussagen wurden gegen Primärquellen geprüft: § 5, § 6 und § 12 ArbSchG für Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Unterweisung. Für Minderjährige wurden § 2, § 5, § 22, § 28a und § 29 JArbSchG herangezogen. DGUV Vorschrift 1, DGUV Regel 100-001 und DGUV Information 202-108 ergänzen die Unfallversicherungspraxis.

Die Vorlage trifft keine Entscheidung über die rechtliche Einordnung eines konkreten Praktikums. Ebenso wenig ersetzt sie besondere Anforderungen etwa aus Gefahrstoff-, Biostoff-, Strahlenschutz-, Arbeitsstätten- oder Maschinenrecht. Vor einer risikorelevanten Freigabe sind die zuständigen betrieblichen Fachpersonen und gegebenenfalls Schule, Unfallversicherungsträger oder Rechtsberatung einzubeziehen.